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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verbraucherschutz gegen überhöhte Telefongebühren

Preisobergrenzen und Pflicht zur Preisansage für Rufnummernbereiche, Preisforderungen oberhalb der Grenzwerte, Gesetzentwurf zur Einführung der Kostenfreiheit von Warteschleifen, Fälle kurzfristigen und massiven Anhebens von Telefongebühren, bei der Bundesnetzagentur eingegangene Beschwerden, Verbote aufgrund des Missbrauchs von 0900-Nummern<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

06.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/299617. 09. 2010

Verbraucherschutz gegen überhöhte Telefongebühren

der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte gilt als gelungenes Beispiel eines deregulierten, wettbewerbsintensiven Marktes. Dennoch hat die Europäische Kommission im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr immer wieder Fälle von Marktversagen festgestellt und in die Preisbildung eingegriffen.

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 717/2007 und 544/2009 werden Obergrenzen für telefonische, SMS- und Datenroamingdienste im Mobilfunk europaweit geregelt. Seit dem 1. Juli 2010 beträgt der Höchstpreis für grenzüberschreitende Mobilfunkgespräche in Europa 39 Cent pro Minute, für angenommene Gespräche maximal 15 Cent. Für das Surfen per Handy oder Laptop darf der Höchstbetrag von 80 Cent pro Megabyte, für eine SMS maximal 11 Cent verlangt werden.

Auch der deutsche Gesetzgeber hat für verschiedene Rufnummerngassen nationale Preisobergrenzen und -ansagepflichten vorgeschrieben. Mittlerweile ist die Lage für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch unübersichtlich und rechtlich uneinheitlich geworden. Vor jedem Minutentelefonat ist eine aufwändige Preisrecherche erforderlich. Hinweise auf missbräuchliche Geschäftspraktiken mehren sich. So berichtet die Fernsehsendung „WISO“ am 8. Februar 2010 über massive Verbraucherbeschwerden bezüglich überraschender Tarifänderungen von Call-by-Call-Diensten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Für welche Rufnummernbereiche gelten welche Preisobergrenzen (tabellarische Übersicht von Rufnummernbereich und Preisobergrenze)?

2

In welchen Zeiträumen dürfen Telefonanbieter ihre Tarife verändern? Gibt es eine Mindesthaltbarkeit für Telefontarife?

3

Für welche Rufnummernbereiche gelten

a) keine Preisobergrenzen und

b) keine Preisansagepflichten?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung eine allgemeine Preisansagepflicht vor Telefonaten, insbesondere im Mobilfunk und bei sogenanntem Call-by-Call, einzuführen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mobilfunkunternehmen innerhalb Deutschlands Entgelte von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern oberhalb der europäischen Obergrenzen für telefonische, SMS- und Datenroamingdienste verlangen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen von Mobilfunkunternehmen, die oberhalb der europäischen Grenzwerte liegen?

7

Warum gibt es keine nationalen Obergrenzen für telefonische, SMS- und Datenroamingdienste im Mobilfunk?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag für die Einführung der Kostenfreiheit von Warteschleifen vorzulegen?

9

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Telefonunternehmen die Preisansagen abgeschaltet haben?

10

In wie vielen Fällen beklagen sich Verbraucher gegenüber der Aufsicht führenden Bundesnetzagentur über unseriöse bzw. betrügerische Machenschaften im Zusammenhang mit Telefongebühren?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Bundesnetzagentur, eine Verpflichtung zur Schaltung einer Tarifansage bei Call-by-Call-Diensten einzuführen?

Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze für Regulierungsmaßnahmen?

12

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Telefonunternehmen die Tarife innerhalb weniger Tage um das Vielfache angehoben haben?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Anheben von Telefongebühren innerhalb weniger Tage um das Vielfache?

14

Welche Voraussetzungen müssen für die Sittenwidrigkeit von Telefongebühren erfüllt sein?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insolvente Telefonunternehmen mit dem Abschalten von Tarifansagen und dem kurzfristigen und massiven Anheben von Telefongebühren finanziell saniert haben?

16

Welche aufsichtsrechtlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem Unternehmen PM2 Telecommunication GmbH?

17

Wie viele Beschwerden hat die Bundesnetzagentur von August 2009 bis August 2010 zum Rufnummernmissbrauch und zu unlauterer Telefonwerbung erfasst (schriftlich, mündlich und online)?

18

Wie oft hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den vergangen zwei Jahren jeweils Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote bei 0900er-Nummern ausgesprochen?

19

Auf welche finanzielle Summe addieren sich diese Verbote?

20

Wie viele 0900er-Nummern wurden in den letzten zwei Jahren insgesamt wegen Missbrauch abgeschaltet?

21

Wie viele Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote wurden von den Telefongesellschaften umgesetzt?

22

Wo gab es Probleme, und inwiefern hat die BNetzA hier interveniert?

23

Kann es einen Missbrauch von 0900er-Nummern geben, und können die Betreiber von Abzocknummern Geld erhalten, wenn die BNetzA schnell genug die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausspricht?

Berlin, den 17. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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