Energiekonzept der Bundesregierung – Strom
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat angekündigt, ein langfristig ausgelegtes Energiekonzept vorzulegen. Als Basis soll die Studie von EWI (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln), der Prognos AG und der GWS (Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH) dienen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Erneuerbare Energien
Fragen71
Welche Boni sollen konkret bei der Biomassevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geprüft werden?
Bis wann rechnet die Bundesregierung derzeit mit einer „Netzparität“ bei der Photovoltaik in Bezug auf den Haushaltsstrom?
Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zur Gestaltung der Photovoltaikvergütung zum Zeitpunkt des Erreichens der „Netzparität“?
Welche Ausbauziele hat die Bundesregierung für den Ausbau der einzelnen erneuerbaren Energien bis 2020 im Stromsektor?
Welche Offshore-Windparks dürften nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung in den Genuss der angekündigten KfW-Förderung kommen?
Sollen auch Unternehmen bzw. Töchter von Unternehmen an der KfW-Finanzierung partizipieren können, die bereits durch verlängerte Laufzeiten für Atomkraftwerke geldwerte Vorteile erhalten haben?
Sollen die angekündigten zusätzlichen Mittel für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im entsprechenden Haushaltstitel zusätzlich zu den Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2010 eingestellt werden oder bezieht sich diese Aufstockung auf den deutlich verringerten Mittelansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2011?
Wie will die Bundesregierung ihren nach Brüssel gemeldeten Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich von 38,6 Prozent bis 2020 einhalten, wenn sie das vorliegende Energiekonzept umsetzt?
Was versteht die Bundesregierung unter „bedarfsgerechter Erzeugung und Nutzung des Stromes aus erneuerbaren Energien“? Ist damit gemeint, dass erneuerbare Energien abgeregelt werden sollen, sofern ihre Einspeisung höher wäre als die Spitzen- und Mittellast, oder sollen in diesem Fall die Atomkraftwerke (AKW) abgeregelt werden?
Sind der Bunderegierung die Ergebnisse zu Ausschreibungen für die Windkraft in Großbritannien bekannt, wo über Jahre hinweg Ausschreibungen einer EEG ähnlichen Gesetzgebung vorgezogen wurden mit dem Effekt, dass im wesentlich windreicheren Großbritannien nur etwa 10 Prozent gegenüber der installierten Windleistung in Deutschland aufgebaut wurden und dass gleichzeitig die Kosten für die kWh etwa doppelt so hoch sind wie in Deutschland? Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse, angesichts der Überlegung im Energiekonzept bei Offshore-Wind Ausschreibungen statt feste Vergütungen einzuführen?
Hat die Bundesregierung bei den jährlichen Ausbauraten exakt die gleichen mittleren jährlichen Zubauraten in ihrem Energiekonzept Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Geothermie und Bioenergie angenommen wie EWI, Prognos AG und GWS in ihren Szenarien, oder wurden andere Ausbauraten zugrunde gelegt (falls andere zugrunde gelegt wurden, bitte im Detail angeben: Höhe der installierten mittleren jährlichen Leistung differenziert nach Primärenergiequelle und Zeitraum in welchem die mittlere Ausbauleistung angenommen wurde)?
Welche konkreten Maßnahmen für den Zubau erneuerbarer Energien sieht die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vor, die nicht bereits in dem Aktionsplan für erneuerbare Energien im Sommer dieses Jahres vom Kabinett verabschiedet und an die Europäische Kommission geschickt wurden?
Welche konkreten Maßnahmen für den Zubau erneuerbarer Energien sieht die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vor, die nicht bereits in dem von der Vorgängerregierung verabschiedeten IEKP (Integriertes Energie- und Klimaprogramm) beinhaltet waren?
Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Erschließung der verfügbaren deutschen Potenziale für Pumpspeicherkraftwerke, die jetzt von Atomstrom belegten Speicherkapazitäten, welche den überschüssigen Grundlaststrom in Spitzenlast veredeln, zukünftig umzuwidmen, so dass diese Pumpspeicherkapazitäten frei werden für die Zwischenspeicherung von überschüssigen Strom aus Wind und Sonne? Wenn ja, wie hoch sind die freiwerdenden Kapazitäten? Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Nutzung von deutschen Pumpspeicherkraftwerken für Überschussstrom aus ausländischen Kraftwerken, z. B. französischer oder tschechischer Atomstrom zu unterbinden, damit ihre Kapazitäten für die Zwischenspeicherung von Überschuss aus Wind und Solarstrom frei werden?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, an bestehenden Wasserkraftwerken, z. B. an den Staustufen deutscher Flüsse technische Ergänzungen anzubringen, damit auch diese Wasserkraftwerke als Speicher genutzt werden können?
Sollen aufgrund der Auswirkungen, die Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke (AKW) auf den Strommarkt haben, auch mit anderen Energieversorgern wie z. B. den Stadtwerken Vereinbarungen abgeschlossen werden, oder beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der AKW-Laufzeitverlängerung nur Vereinbarungen mit den AKW-Betreibern und ihren Mutterkonzernen abzuschließen?
Wie rechtsverbindlich ist die Vereinbarung der Bundesregierung mit den AKW-betreibenden EVU (Energieversorgungsunternehmen) vom 6. September 2010 (sogenanntes Termsheet1)?
Wer kann die Einhaltung der Vereinbarung einklagen?
Welche weiteren Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dieser (Eckpunkte-)Vereinbarung sind zwischen den dort genannten Vertragsparteien geplant? Welcher Zeitplan ist hierfür nach aktuellem Stand vorgesehen?
Welchen genauen Berechnungsmechanismus legt die Bundesregierung ihren Aussagen über zusätzliche AKW-Laufzeiten von acht und 14 Jahren, die auf den von ihr geplanten zusätzlichen Reststrommengen (vgl. TWh-Angaben im sogenannten Termsheet)?
Welche AKW-scharfen Durchschnittswerte der tatsächlichen Stromproduktionsmengen aus mehreren Jahren (z. B. Durchschnitt der jeweiligen Stromproduktionsmenge eines AKW aus den letzten zwei, drei, vier, fünf oder sechs Jahren) liegen der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre vor?
Welche AKW-Laufzeiten-Verlängerungsdauer in Jahren ergibt sich, wenn man dem Berechnungsmechanismus der Bundesregierung, mit dem sie ihre Aussagen über zusätzliche AKW-Laufzeiten von rund acht und 14 Jahren ausgehend von den von ihr geplanten zusätzlichen Reststrommengen trifft (vgl. TWh-Angaben im sogenannten Termsheet), die AKW-scharfen Durchschnittswerte der tatsächlichen Stromproduktionsmengen der letzten zwei, vier und sechs Jahre zugrunde legt (bitte tabellarische Übersicht)?
Auf welcher Rechtsform soll der Fonds für erneuerbare Energien beruhen?
Wer legt fest, a) für welche Zwecke die Mittel verwendet werden und b) wer antragsberechtigt ist und wer nicht?
Sollen auch Unternehmen Zugriff auf die Fondsmittel haben, die selbst in diesen Fonds eingezahlt haben, und falls ja, wer kontrolliert, dass diese Unternehmen nicht bevorzugt behandelt werden?
Können die Mittel, die die Atomkraftwerksbetreiber in den Fonds einzahlen seitens der AKW-Betreiber von der Steuer abgesetzt werden, und falls ja, mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung (Steuerausfallschätzung bitte aufteilen nach den einzelnen Gebietskörperschaften)?
Schließt die Bundesregierung aus, dass sie im Gegenzug zu Zahlungen der Atomkonzerne in den angekündigten Fonds früher oder später die eigenen Ausgaben für erneuerbare Energien kürzen wird bzw. dass sie in der Zukunft Haushaltsinitiativen z. B. in Form von Regierungsentwürfen unternehmen wird, die zu Mittelkürzung bei Ausgaben für erneuerbare Energien führen würden, sollte das Parlament diese bestätigen?
Ist der Fonds als Schattenhaushalt vorgesehen, soll es einen Untersuchungsausschuss zur Kontrolle geben, und sollen dem Bundesrechnungshof Kontrollrechte eingeräumt werden?
Wie genau definiert die Bundesregierung den Begriff „CCS-fähig?
Was genau versteht die Bundesregierung unter „ineffizienten emissionsintensiven Altanlagen“ im Zusammenhang mit der Stilllegung solcher Anlagen als Förderbedingung für den Bau neuer Kraftwerke?
Sollen auch „CCS-fähige“ Kraftwerke gefördert werden, die bereits im Bau, im Genehmigungsverfahren oder in Planung sind, oder bezieht sich die Förderfähigkeit nur auf Anlagen, die ohne diese Förderung nicht auf den Weg gebracht würden, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden?
In welcher Höhe will die Bundesregierung die neuen Kraftwerke fördern, und worauf bezieht sich die jeweils für ein Kraftwerk zu veranschlagende Fördersumme?
Sollen auch marktbeherrschende Unternehmen in den Genuss der Förderung kommen?
Soll die Förderung an Mindestnutzungs- oder Mindestwirkungsgrade oder das Vorhandensein einer minimalen Wärmeauskopplung gekoppelt sein?
Ab wann sollen die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden?
In welcher Höhe sollen Fördertitel eingerichtet werden?
Soll die Förderung aus vorhandenen oder neuen HaushaltsTiteln generiert werden, und falls Ersteres, um welche Titel soll es sich dabei handeln?
Welche Wirkungen erwartet die Bundesregierung auf den europäischen Emissionshandel bis 2020 infolge einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke?
Wie viele Tonnen CO2 werden im Kontext des europäischen Emissionshandels aus Sicht der Bundesregierung im Falle einer Laufzeitverlängerung bis 2020 eingespart?
Beabsichtigt die Bundesregierung sich in Brüssel dafür einzusetzen, das Emissionshandelscap für die nächste Emissionshandelsperiode abzusenken, damit die längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke nicht durch höhere CO2-Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen werden?
Welche Wirkungen erwartet die Bundesregierung für die Ertragssituation der Stadtwerke infolge von Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken?
Beabsichtigt die Bundesregierung Kompensationsmaßnahmen für Energieversorgungsunternehmen, die nicht von längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke profitieren und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Energieszenarienstudie von EWI-Prognos-GWS, dass durch die Kosten der Umlage des EEG für stromintensive Industriekunden keine höheren Strompreise induziert werden, da die Kosten dieser Unternehmen zum einen von der Härtefallregelung des EEG begrenzt werden und zum anderen der EEG-Strom an der Börse einen strompreissenkenden Effekt hat, von dem die Stromkunden profitieren?
Wieso hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den Atomkraftwerksbetreibern zur Auflage zu machen, die Atomkraftwerke gegen den Absturz von größeren Passagierflugzeugen auszulegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Betreibern von Atomkraftwerken künftig aufzuerlegen, dass die Atomkraftwerke zukünftig dem Beschuss von Panzerabwehrlenkwaffen mit Hohlladungssprengköpfen standhalten können, und falls nein, wieso nicht?
Wenn die erneuerbaren Energien im Stromsektor wie in der Vergangenheit auch schneller ausgebaut werden als von der Regierung geplant und deren Einspeisevorrang den Atomstrom verdrängt, ist es dann möglich, dass die jetzigen Laufzeitverlängerungen zu einem Betrieb von AKWs in Deutschland bis a) 2040, b) 2045, c) 2050 führen?
Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der Schaffung von Kapazitätsmärkten, und welche Studien liegen diesen Vorstellungen zu Grunde?
Wie ist der gegenwärtige Stand der im Eckpunktepapier zum Energiekonzept der Bundesregierung (siehe S. 18) angesprochenen Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union zu einem Ausstieg aus der Steinkohlesubventionierung, und wann ist mit einer Einigung in dieser Frage zu rechnen?
Welche zwei im Energiekonzept genannten CCS-Projekte plant die Bundesregierung in Deutschland bis zum Jahr 2020 bauen zu lassen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das im Energiekonzept (S. 18) benannte Speicherprojekt für industrielle CO2-Emissionen (z. B. für industrielle Biomasse) vor?
Als wie realistisch bewertet die Bundesregierung den im Energiekonzept genannten Zeitplan für den CCS-Evaluierungsbericht, schon im Jahr 2017 auf Grund der abzusehenden langen Zeiträume für Projektierung und Genehmigungsverfahren, sowie den angekündigten Klagen?
Wird durch die Mittelaufstockung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) auch das in der Vergangenheit erfolgreiche Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen wieder eingeführt? Wenn ja, mit welchem Etat? Falls nein, mit welcher Begründung?
Bedeutet die im Eckpunktepapier zum Energiekonzept (S. 17) vorgesehene Überprüfung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Aufgabe des noch im IEKP formulierten Ziels, den Anteil der KWK auf 25 Prozent an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 zu erhöhen?
Welche Auswirkungen hat das Energiekonzept der Bundesregierung auf die für das Jahr 2011 vorgesehene Novellierung des KWKG?
Worin unterscheidet sich die angekündigte „Initiative Energieeffizienz“ von der bereits unterstützten und seit 2002 laufenden Kampagne „Initiative Energieeffizienz“ der dena?
Wird sich die Bundesregierung beim Vorantreiben transparenter Kennzeichnung des Energieverbrauchs für einen TOP-Runner-Ansatz einsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Wann beginnt die Bundesregierung mit der Durchführung des Pilotvorhabens „Weiße Zertifikate“?
Welche Marktakteure (Energielieferanten, Netzbetreiber, Brennstoffhändler) werden an dem Pilotvorhaben teilnehmen?
Welche Einsparquote wird bei dem Pilotvorhaben „Weiße Zertifikate“ zugrunde gelegt?
Wie soll der Energieeffizienzfonds finanziert werden?
Sieht es die Bundesregierung vor, den Effizienzfonds gezielt für einkommensschwache Haushalte einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Energieproduktivität erreicht die Bundesregierung mit dem vorgelegten Maßnahmenpaket?
Welche Rolle spielen die Interkonnektoren bei der Erstellung des deutschlandweiten Zehnjahres-Netzausbauplans?
Mit welcher konkreten Maßnahme wird der Um- und Ausbau des Verteilnetzes angegangen, damit die Einspeisung dezentraler erneuerbarer Energien gewährleistet wird?
Welche Rolle spielt dabei die Schaffung einer Netzgesellschaft wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart wurde?
Welche Rolle spielt beim Energiekonzept die Schaffung einer EU-Netzgesellschaft?
Werden die Netzausbaupläne daraufhin optimiert, dass die optimale Netzstruktur für den schnellstmöglichen Ausbau der erneuerbaren Energien entsteht?
Welche konkreten Maßnahmen für den Netzausbau unterscheiden sich wie von denen der Vergangenheit mit dena Netz 1 und EnLAG (Energieleitungsausbaugesetz), und warum hofft die Bundesregierung in Zukunft zu einem deutlich schnelleren Ausbau zu kommen?
Inwiefern wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Netzbetreiber alle relevante Daten, die für den Um-, Ausbau der Netze benötigt werden, (Netzmodelle, Bedarfspläne) öffentlich zugänglich gemacht werden?
Wird die Bundesregierung bei der Frage der Akzeptanz für den Leitungsausbau dafür Sorgen, dass in Zukunft der Netzausbau für erneuerbare Energien getrennt ausgewiesen wird, und wenn nein, warum nicht?