Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Um Geflüchtete aus der Ukraine möglichst schnell in den deutschen Arbeitsmarkt einzugliedern, versprach der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, eine Ausweitung von Sprachkursen und eine schnelle Anerkennung von ukrainischen Berufsabschlüssen (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/heil-arbeitsmarkt-gefluechtete-101.html).
Nun plant die Bundesregierung eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes mit dem Ziel, den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. Anders als bisher soll für die Einreise der Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung im Ausland ausreichen. Das Anerkennungsverfahren könne laut Hubertus Heil dann nach der Einreise und parallel zur Arbeit betrieben werden. (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fachkraefte-einwanderung-105.html).
Bislang sieht das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als Einreisevoraussetzung grundsätzlich vor, im Ausland erworbene Qualifikationen als gleichwertig mit deutschen Standards behördlich anerkennen zu lassen. Dabei unterscheidet es zwischen reglementierten und nichtreglementierten Berufen.
Während bei den reglementierten Berufen die Aufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften vom Besitz bestimmter Berufsqualifikationen abhängig ist, ist bei den nichtreglementierten Berufen eine Anerkennung grundsätzlich nicht erforderlich. Jedoch ist für Angehörige von Drittstaaten die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beziehungsweise die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums (vgl. https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/anerkennung/wer-benoetigt). Die Kompetenzen im Bereich der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sind dabei zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Die Anerkennung medizinischer, zahnmedizinischer und pharmazeutischer Abschlüsse aus Drittstaaten regeln die Bundesärzteordnung, das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde und die Bundes-Apothekerordnung. Die Umsetzung der Anerkennungsregelungen ist jedoch Aufgabe der Länder, die die Anerkennungsverfahren einschließlich der Gleichwertigkeits- und der Kenntnisprüfungen durchführen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9915, S. 3).
Zwar sieht der im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geregelte § 71 AufenthG die Einrichtung von zentralen Ausländerbehörden in den Bundesländern vor; diese ist jedoch nur fakultativ. Nicht alle Bundesländer haben eine zentrale Ausländerbehörde für diese Aufgabe errichtet. Aktuell gibt es laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bundesweit 1 400 Stellen, die für die Berufsanerkennung zuständig sind (vgl. Plenarprotokoll 20/36, S. 3390).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils gestellt, und wie viele bezogen sich dabei auf einen reglementierten und wie viele auf einen nichtreglementierten Beruf?
Welche waren in den Jahren 2017 bis 2021 die jeweils zehn antragsstärksten reglementierten und die nichtreglementierten Berufe (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Anzahl angeben)?
Welche waren in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils die zehn häufigsten Ausbildungsstaaten und, bezogen auf diese Ausbildungsstaaten, die jeweils zehn häufigsten zur Anerkennung beantragten Berufe (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Anzahl angeben)?
Wie viele Anträge wurden in Jahren 2017 bis 2021 aus dem Ausland gestellt, und wie viele aus dem Inland (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Anzahl angeben)?
Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Antragstellerinnen und Antragsteller in den Jahren 2017 bis 2021, und welche waren die zehn häufigsten zur Anerkennung beantragten Berufe innerhalb dieser Staatsangehörigkeiten?
Bei welchen reglementierten Berufen sind die Regelungen zu Aufnahme oder Ausübung der Berufstätigkeit in der Zuständigkeit des Bundes, und bei welchen in Landeszuständigkeit?
Wie lange dauerte das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen durchschnittlich bei den reglementierten und wie lange bei den nicht reglementierten Berufen in den Jahre 2017 bis 2021 jeweils, und welche ggf. weiteren Angaben kann die Bundesregierung über die Entwicklung der Bearbeitungszeit in diesem Zeitraum machen?
Welche Unterschiede bestehen in der Bearbeitungszeit hinsichtlich des Ausbildungsstaates bzw. der Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller, und, soweit Unterschiede bestehen, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
Welche Unterschiede in der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bestehen in den einzelnen Bundesländern (bezogen auf den letzten erhebungsfähigen Zeitraum), und welche Angaben kann die Bundesregierung dabei hinsichtlich der Bearbeitungszeit bei Heilberufen machen (bitte nach den häufigsten beantragten vier Heilberufen aufschlüsseln)?
Welche Unterschiede bestehen in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Zuständigkeiten und des Verfahrens bei der Anerkennung von Heilberufen?
Wie vielen Antragstellerinnen und Antragsteller, denen in den Jahren 2017 bis 2021 (oder bis zum letzten erhebungsfähigen Jahreszeitraum) eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach der Bundesärzteordnung erteilt wurde, konnte schließlich eine Approbation erteilt werden?
Welche waren in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils die zehn häufigsten Ausbildungsstaaten bei Anträgen um Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, Ärztinnen bzw. Ärzte sowie Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte?
Wie lange dauerte das Anerkennungsverfahren hinsichtlich der in der Türkei erworbenen zehn antragsstärksten Berufsqualifikationen und, soweit nicht unter den zehn antragsstärksten, der Heilberufe (bezogen auf den letzten ergebungsfähigen Jahreszeitraum)?
Welche konkreten Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung bei den Heilberufen für eine bessere Versorgung mit passenden, anerkennungsbezogenen Qualifizierungsmaßnamen sowie einer größeren Anzahl an Kenntnisprüfungen ergriffen werden, und welche Schritte hat die Bundesregierung in diesem Jahr bereits in die Wege geleitet?
Bestehen beim Anerkennungsverfahren von in der Ukraine erworbenen Abschlüssen Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen, der zur Antragsbearbeitung zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Ressourcen oder der Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen Ausbildungsstaaten von außerhalb der Europäischen Union, und – sofern zutreffend – wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Handhabung?
Wie hoch war in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils der Anteil der Verfahren, die mit einem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit, einer teilweisen Gleichwertigkeit, mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme bzw. mit einer Ablehnung beschieden wurden?
Welche waren die zehn häufigsten Ausbildungsstaaten unter den abgelehnten Anträgen im letzten erhebungsfähigen Zeitraum?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf. für schnellere Anerkennungsverfahren, und welche konkreten Schritte wurden seit der Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 30. März 2022, Berufsanerkennungen zu beschleunigen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/gefluechtete-ukraine-arbeitsmarkt-2021712), konkret ergriffen?
Auf welche Berufsgruppen beziehen sich die Pläne der Bundesregierung, eine Aufnahme der Tätigkeit parallel zum Anerkennungsverfahren zuzulassen, und inwieweit sind davon auch reglementierte Berufe betroffen?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ggf. die Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern zur Straffung der behördlichen Zuständigkeiten?
Welche inhaltlichen und strukturellen Änderungen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ sind im Förderzeitraum ab 2023 vorgesehen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, dass nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens zum Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im Rahmen der neuen Förderperiode in Thüringen offenbar lediglich die „Informations- und Beratungsstelle Anerkennung“ mit Zuständigkeit für den Arbeitsagenturbezirk Thüringen Süd eine Aufforderung zur Antragstellung erhielt, es in den Arbeitsagenturbezirken Thüringen Mitte, Nord und Ost damit also keine Beratungsstellen zur beruflichen Anerkennung mehr geben und somit ein Grundpfeiler der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen wegfallen würde?
Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils erteilt, und welche waren dabei die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten?
Wie viele Visa zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils erteilt, und welche waren dabei die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten?
Wie viele zentrale Ausländerbehörden nach § 71 Absatz 1 AufenthG wurden bereits eingerichtet?