BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zivilschutz und Zivile Verteidigung in Deutschland

(insgesamt 54 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.12.2022

Aktualisiert

09.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/459223.11.2022

Zivilschutz und Zivile Verteidigung in Deutschland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit Jahren verschlechtert sich nach Ansicht der Fragesteller die sicherheitspolitische Lage für Deutschland und seine Verbündeten in der NATO. Mit der Annexion der Krim und der Intervention Russlands in der Ostukraine wurden hybride Bedrohungen und Angriffe auf Deutschland denkbar. Heute sieht sich die NATO zum ersten Mal seit Ende des Kalten Krieges einer direkten militärischen Bedrohung gegenüber. In ihrem neuen Strategischen Konzept vom Sommer 2022 stellt die NATO darum fest: „Wir können die Möglichkeit eines Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von Verbündeten nicht ausschließen.“ (vgl. § 6 des Strategischen Konzepts der NATO von 2022) Die NATO hat aus diesem Grund begonnen, ihre militärischen Fähigkeiten, Strukturen und Strategien an diese neue Bedrohungslage anzupassen.

Aus Sicht der Fragesteller muss diese Anpassung parallel begleitet werden von einer Stärkung der Resilienz der Mitgliedstaaten. Praktisch heißt dies, dass der Zivilschutz und die Zivile Verteidigung Deutschlands als integraler Bestandteil einer Gesamtverteidigungsstrategie wieder aufgebaut werden müssen. Dies umso mehr, weil Deutschland bei der Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten der NATO insbesondere hinsichtlich der Ostflanke des Bündnisgebietes eine Schlüsselrolle als Aufmarsch- und Durchmarschgebiet sowie als logistisches Hinterland für NATO-Partner zukommt. Damit droht Deutschland in besonderem Maße aber zugleich auch im Falle militärischer Spannungen an der Ostflanke schon vor dem Eintritt des Verteidigungsfalles zum Ziel hybrider Angriffe Russlands zu werden, die sich dezidiert auch gegen zivile und militärische kritische Infrastruktur sowie gesamtgesellschaftliche Strukturen richtet (vgl. überblicksartig: https://www.bmvg.de/de/themen/sicherheitspolitik/hybride-bedrohungen).

Im Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr von 2016 wurde diese Problemlage erstmals nicht nur umfassend analysiert, sondern auch die Festlegung getroffen, Sicherheitsvorsorge und Resilienz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranzutreiben. Darauf aufbauend wurde 2016 die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) beschlossen, die eine neue Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts schafft.

Auch die NATO hat in ihrem neuen Strategischen Konzept von 2022 Forderungen an die Mitgliedstaaten formuliert, sich um die Resilienz ihrer Strukturen und damit auch um den Zivilschutz zu kümmern. So heißt es unter § 26: „[…] Wir werden über den Zivilschutz die Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt, die Versorgung unserer Bevölkerungen mit notwendigen Dienstleistungen und die zivile Unterstützung unserer Streitkräfte sicherstellen. Wir werden unsere Fähigkeit stärken, uns auf strategische Schocks und Störungen vorzubereiten, ihnen standzuhalten, auf diese zu reagieren und uns schnell davon zu erholen, und die Aufrechterhaltung der Aktivitäten des Bündnisses sicherstellen.“ Und unter § 27: „[…] Wir werden unsere Partner weiter dabei unterstützen, hybride Herausforderungen abzuwehren, und danach streben, Synergien mit anderen wichtigen Akteuren wie der Europäischen Union zu maximieren.“ (https://nato.diplo.de/nato-de/service/-/2539668).

Bereits vor Verabschiedung des Strategischen Konzepts von 2022 hat die NATO Papiere mit ersten Schlussfolgerungen und Arbeitsaufträge formuliert, so im Papier „Revised baseline requirements, resilience guidelines and evaluation criteria“ (PO(2021)0372) und weiter im Dokument „NATO 2030 – Establishing resilience objectives and nationally-developed goals“ (P(2022)0037) von Februar 2022.

Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die unverhohlenen Drohungen Russlands an die NATO und insbesondere auch in Richtung Deutschland gilt es aus Sicht der Fragesteller jetzt, den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung Deutschlands neu aufzustellen und notwendige Strukturen und Fähigkeiten aufzubauen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen54

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Resilienz aus den Dokumenten der NATO und dem aktuell gültigen Weißbuch in Bezug auf den Zivilschutz?

2

Welche Strategie und welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Forderungen des Weißbuches von 2016 in den Bereichen Resilienz und Zivilschutz bzw. Zivile Verteidigung, und mit welchen Haushaltsmitteln sind diese Maßnahmen unterlegt?

3

Welche konkreten Schlussfolgerungen für den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung zieht die Bundesregierung aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie der damit einhergehenden nuklearen Bedrohung seitens der Russischen Föderation, und wie schätzt die Bundesregierung den Grad der Vorbereitung des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung in Deutschland generell ein?

4

Bezieht die Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 im Plenum des Deutschen Bundestages angekündigte „Zeitenwende, die Putins Aggression bedeutet“ ausschließlich auf den Aufbau neuer Fähigkeiten der Bundeswehr oder sieht die Bundesregierung auch die Zivile Verteidigung einschließlich des Zivilschutzes als Teil der angekündigten „Zeitenwende“?

5

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die bisherige Gefahren- und Risikobewertung in Deutschland zu reformieren, und wenn ja, welche Gründe sind dies?

6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit bundesweit eine vergleichbare Gefahren- und Risikobewertung sichergestellt wird?

Sofern Maßnahmen ergriffen wurden, inwiefern werden diese Maßnahmen zentral und ressortübergreifend gesteuert bzw. koordiniert, und welches Bundesministerium hat dafür die Federführung übernommen?

7

Inwiefern erfolgt die Stabsarbeit von interministeriellen Krisen- und Verwaltungsstäben auf Bundesebene nach einheitlichen Maßstäben, und wie wird dabei ein übergreifendes Verständnis für Risiko- und Krisenmanagement im Zivil- und Katastrophenschutz sichergestellt?

8

Nimmt die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen eine Bewertung der hybriden Bedrohungen für Deutschland vor, und wenn ja, welche Dienststelle bzw. Dienststellen sind hierfür zuständig?

9

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, und welche Maßnahmen sind geplant, um die Resilienz der Bevölkerung gegen Desinformation und Propaganda zu stärken?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den wiederholten Forderungen der NATO, die Resilienz der Mitgliedstaaten zu steigern?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt des NATO-Dokuments „2022 Resilience Assessment (PO(2022)0423 (INV)), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (eingestufte Inhalte bitte ggf. in der Geheimschutzstelle zur Einsichtnahme hinterlegen)?

12

Welche Rolle wird der Bundeswehr beim Zivilschutz und bei der Zivilen Verteidigung zugewiesen?

13

Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung dem neu aufgestellten Territorialen Führungskommando der Bundeswehr beim Zivilschutz und bei der Zivilen Verteidigung in Deutschland zu?

14

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ressourcen der Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage weiterhin in gleichem Umfang für subsidiäre Unterstützungsleistungen (z. B. in Pandemie- oder Katastrophenlagen) zur Verfügung stehen werden, und wenn dem nicht so ist, in welchem Umfang und in welchen Bereichen ist mit Einschränkungen zu rechnen?

15

Welche Rolle soll das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) im Zusammenspiel zwischen dem Territorialen Führungskommando der Bundeswehr und den Ländern einnehmen?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine De-facto-Aufgabenteilung zwischen NATO und EU in Fragen der Resilienz und damit auch der zukünftigen Organisation des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung in Deutschland?

17

Bestehen Absichten der Bundesregierung, die Konzeption zur Gesamtverteidigung, die letztmalig 1989 überarbeitet wurde, neu zu fassen oder zu überarbeiten?

18

Bis wann wird die im Koalitionsvertrag angekündigte strategische Neuausrichtung der Konzeption „Zivile Verteidigung“ vorliegen, welchen Raum soll darin der Zivilschutz einnehmen, und mit welchem Gewicht wird die Möglichkeit eines Nuklearschlags auf deutsches Territorium darin eine Rolle spielen?

19

Inwieweit werden Zivilschutz und Zivile Verteidigung in der durch die Bundesregierung beabsichtigten Nationalen Sicherheitsstrategie eine Rolle spielen?

20

Inwieweit werden die Bundesländer bei der Erstellung der Nationalen Sicherheitsstrategie einbezogen insbesondere im Hinblick auf den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung?

21

Wird die Bundesregierung dem einstimmigen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) der Länder vom 3. Juni 2022 zustimmen, der u. a. fordert, „dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Mrd. Euro innerhalb der nächsten 10 Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt, damit notwendige Strukturen geschaffen und wiederaufgebaut werden können, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können“?

Falls die Bundesregierung diesen Beschluss ablehnt, was sind die Gründe dafür?

Falls die Bundesregierung diesem Beschluss zustimmt, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, den Beschluss umzusetzen?

22

Welchen finanziellen Investitionsbedarf sieht die Bundesregierung für den Wiederaufbau des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung bis 2025?

23

Welches Konzept für den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung verfolgt die Bundesregierung derzeit?

24

Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung sind seit dem 24. Februar 2022 mit Bestandsaufnahmen, Reformvorschlägen, Strukturen, Abläufen und Zuständigkeiten und Übungen für den Zivilschutzfall befasst?

In welchen Gremien und welchen Zeitabständen findet darüber ein Austausch mit den Ländern und Kommunen statt?

25

Wann und über welche konkreten Fragestellungen hat sich die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 mit dem Arbeitskreis (AK) V der IMK über Themen der Zivilen Verteidigung und etwaigen Verbesserungsbedarf ausgetauscht, und zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt (bitte nach Datum und Thema aufschlüsseln)?

26

Wie verlaufen die Zuständigkeits- und Kommandoketten im Falle eines flächendeckenden Blackouts in Deutschland?

27

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vier Kernaufgaben der Zivilen Verteidigung zu stärken (bitte unter Angabe der jeweiligen Maßnahme, des Umsetzungszeitraums, der jeweiligen Verwaltungsebene [untere Katastrophenschutzbehörden, Mittelbehörden, Länderministerien, Bundesbehörden, Bundesministerien] und der dafür veranschlagten Haushaltsmittel aufschlüsseln) für

a) die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion,

b) den Zivilschutz,

c) die Versorgung der Bevölkerung (insbesondere mit Energie und Trinkwasser, aber auch Aufrechterhaltung der Abwasserbehandlung),

d) die Unterstützung der Streitkräfte?

28

Welche Überlegungen, Reformen und Übungen plant die Bundesregierung mit Blick auf einen möglichen NATO-Bündnisfall bzw. einen Aufmarsch von NATO-Truppen angesichts einer krisenhaften Zuspitzung an der Bündnisgrenze in Osteuropa, in dessen Rahmen Deutschland zum zentralen Drehkreuz für die NATO-Streitkräfte in Europa würde?

Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Deutschland seine Verpflichtungen und Zusagen gegenüber der NATO in diesem Fall erfüllen kann insbesondere im Hinblick auf die Infrastruktur (z. B. Tragfähigkeit von Brücken) und die Absicherung von großen Truppenbewegungen in Deutschland?

29

In welchem Umfang und unter welchen Konditionen wird die Bundesregierung das Sirenenförderprogramm von 2021 fortführen, und welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 ein, um die Warnung der Bevölkerung zu verbessern (bitte in die einzelnen Bereiche des sogenannten Warnmixes aufschlüsseln)?

30

Bis wann ist mit der vollen Einsatz- und Funktionsfähigkeit des im August 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Cell Broadcast zu rechnen, welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für den langfristigen Betrieb ein, und inwiefern achtet die Bundesregierung bei der Umsetzung auf die Barrierefreiheit (Umfang akustischer Signale oder Vibrationen beim Eingang einer Warnmeldung)?

31

Welchen Nachholbedarf sieht die Bundesregierung angesichts des russischen Angriffskrieges beim Aufbau nationaler Reserven z. B. mit Blick auf Gesundheitsschutz, Sanitätsmaterial, Notstrom, strategisch wichtige Energieträger und Trinkwasser (bitte nach Aufgabenbereich, Investitionsbedarf und geplantem Zeitraum der Umsetzung aufschlüsseln)?

32

Was hat die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 unternommen, um den physischen Schutz und Cyberschutz von

a) IT-Servern und Rechenzentren,

b) zentralen Internet- und Telekommunikationskabeln onshore,

c) Tiefseekommunikationskabeln offshore,

d) deutschen und europäischen Telekommunikationssatelliten im Weltraum umfassend sicherzustellen?

33

In welchem Umfang erfüllt der Bund derzeit das Ausstattungssoll bei der ergänzenden Ausstattung für den Zivil- und Katastrophenschutz, und welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die ergänzende Ausstattung im Zivil- und Katastrophenschutz bis 2025 zur Verfügung zu stellen (bitte in Ist und Soll sowie die eingeplanten Haushaltsmittel bis 2025 aufschlüsseln)?

34

Welche Investitionen plant die Bundesregierung mittelfristig für den Aufbau der Zivilschutzreserve des Bundes zur autarken Betreuung von evakuierten oder geflüchteten Personen (Labor 5 000)?

Wie viele dieser Module will der Bund insgesamt beschaffen, bis wann soll der Aufbau abgeschlossen sein, und welche Haushaltsmittel sind dafür bis 2025 eingeplant?

35

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 11 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, der Deutschland dazu verpflichtet, in Gefahrensituationen auch die Sicherheit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Konzeptstudie der Zivilschutzreserve des Bundes (Labor 5000, Mai 2021) zur Betreuung im Zivilschutz, nach der sich unter 5 000 Betroffenen im Katastrophenfall, 475 Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung über 50 Prozent) befinden, um den Ansprüchen dieser demographisch großen Gruppe im Hinblick auf Barrierefreiheit, Komfort, Orientierung und medizinische Betreuung bei einer möglichen Evakuierungs- und Notunterbringungssituation gerecht zu werden?

36

Plant die Bundesregierung, die Fähigkeiten zur Luftverlegung und Luftunterstützung durch die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) zu erweitern – vor dem Hintergrund, dass die vorhandenen Hubschrauber im Wesentlichen bei Verkehrsunfällen zur Luftrettung einzelner Personen eingesetzt werden und aufgrund ihrer Ausstattung bislang nicht zur Brandbekämpfung aus der Luft, Verladung mehrerer Verletzter oder größerer Materialmengen, sowie mangels Seilwinden auch nicht zur Rettung aus der Luft eingesetzt werden können?

37

Wie lautet das Ergebnis der von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser angekündigten Prüfung der in Deutschland vorhandenen Schutzräume (Welt am Sonntag vom 10. April 2022), wie viele dieser Schutzräume sind barrierefrei zugänglich, und welche Neuerungen im Schutzraumkonzept und welche konkreten Investitionen in die Schutzraumausstattung plant die Bundesregierung bis 2025?

38

Welche konkreten Verbesserungen plant die Bundesregierung in den einzelnen Aufgabenbereichen des Zivilschutzes gemäß § 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG – (bitte unter Angabe der jeweiligen Maßnahme, des Umsetzungszeitraums und der dafür veranschlagten Haushaltsmittel aufschlüsseln) für

a) Selbstschutz,

b) Schutzbau,

c) Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG,

d) Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,

e) Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut?

39

Welche Haushaltsmittel sind bis zum Jahr 2025 eingeplant, um im Bereich der politischen Kommunikation die Aufklärung, Sensibilisierung und Eigenvorsorge der Bevölkerung zu stärken (bitte nach Bereichen aufschlüsseln)?

40

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die föderale Partnerschaft und sektorale Vorsorge angesichts des russischen Angriffskrieges und vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie langfristig zu verbessern?

41

Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung vor, um das staatliche Risiko- und Krisenmanagement zu verbessern und die föderale Zusammenarbeit insbesondere über das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz und das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) langfristig zu stärken?

42

Welche Investitionen sind bis 2025 für die Erstellung von digitalen 360-Grad-Lagebildern für den Bevölkerungs- und Zivilschutz eingeplant?

43

Inwiefern stellt die Bundesregierung im Rahmen der Führungskräfteausbildung sicher, dass ein ganzheitlicher Ansatz im Zivil- und Katastrophenschutz implementiert wird und es einheitliche Standards bei der Aus- und Fortbildung von Krisenstäben gibt?

Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung und welche Haushaltsmittel werden bis 2025 bereitgestellt, um die Aus- und Fortbildung der Krisen- und Verwaltungsstäbe bundesweit entlang einheitlicher Standards sicherzustellen?

44

Wie viele Personen in Schlüsselpositionen müssen aus Sicht der Bundesregierung im Zivilschutz, in der Zivilen Verteidigung und dem Bevölkerungsschutz über sämtliche Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen hinweg aus- und fortgebildet werden, und wie viele Personen werden derzeit pro Jahr in der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Zivilschutzfähigkeiten entsprechend aus- und fortgebildet (bitte nach Verwaltungsebenen sowie der Anzahl der Personen, die pro Jahr aus- bzw. fortgebildet werden und den Personen, die eine Aus- und Fortbildung benötigen aufschlüsseln)?

45

Wann ist mit der Eröffnung des zweiten Standortes der BABZ in Stralsund zu rechnen, und wie viele Teilnehmer konnten bislang an dem provisorischen Standort an einer Aus- oder Fortbildung teilnehmen?

46

Inwiefern plant die Bundesregierung, die Bildungsarbeit der BABZ durch eine dezentrale Aus- und Fortbildung unter Einbeziehung der Länder bzw. der Landesausbildungsstätten zu multiplizieren?

47

Wie bewertet die Bundesregierung die personelle und materielle Ausstattung der für den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung primär verantwortlichen Stellen und Organisationen (Besetzungsgrad der Dienstposten) für

a) die Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes (THW)

b) das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

c) die Behörden der Länder einschließlich ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände, die gemäß § 2 Absatz 1 ZSKG im Zivilschutzfall im Auftrag des Bundes handeln?

48

Welchen Mindestumfang benötigt der Personalkörper des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus Sicht der Bundesregierung, damit das BBK seine Kernaufgaben im Zivilschutz und in der Katastrophenhilfe sowie als zentrale Koordinierungsstelle für den föderalen Bevölkerungsschutz zuverlässig und flächendeckend erfüllen kann?

Welche Personalaufwüchse sind beim BBK bis 2025 vorgesehen?

49

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels die personelle Entwicklung und die langfristige flächendeckende Einsatzfähigkeit des Technischen Hilfswerks (THW) in den kommenden zehn Jahren?

50

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels die personelle Ausstattung und die Einsatzfähigkeiten der zu großen Teilen ehrenamtsbasierten Hilfsorganisationen, die im Rahmen der landrechtlichen Vorgaben zum Katastrophenschutz auch im Zivilschutzfall mitwirken sollen für

a) das Deutsche Rote Kreuz (DRK),

b) den Malteser-Hilfsdienst (MHD),

c) die Johanniter-Unfallhilfe (JUH),

d) den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),

e) die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)?

51

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um für eine bundesweit einheitlich geregelte Helfergleichstellung ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Rettungsorganisationen DRK, MHD, JUH, ASB und DLRG mit Einsatzkräften des THW und der Freiwilligen Feuerwehren zu sorgen und damit unabhängig von länderspezifischen Regelungen die Grundlagen für länderübergreifende Einsätze zu verbessern?

52

Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung das Netz der mehr als 900 bestehenden Regionalflughäfen und Flugplätze systematisch erfasst, sie ggf. als Backup-Infrastruktur fördert und sie für Logistik im Zivilschutz und Katastrophenfall einsetzt?

53

Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung das Netz der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen systematisch erfasst, sie ggf. als Backup-Infrastruktur fördert und sie für Logistik im Zivilschutz- und Katastrophenfall einsetzt?

54

Beabsichtigt die Bundesregierung, die in früheren Zeiten praktizierte Erfassung ziviler Logistikkapazitäten an Lkws und Bussen in privaten Unternehmen durchzuführen, und wenn ja, wie soll dies geschehen, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. November 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen