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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Neue Erkenntnisse deutscher Behörden über den Attentäter von Wien Kujtim F. und sein Umfeld

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.12.2022

Aktualisiert

06.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/484408.12.2022

Neue Erkenntnisse deutscher Behörden über den Attentäter von Wien Kujtim F. und sein Umfeld

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei dem dschihadistischen Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 wurden vier Menschen getötet und 23 weitere teils schwer verletzt. Seither wurde in der europäischen Öffentlichkeit, in der österreichischen Politik sowie den Ermittlungsbehörden verschiedener Länder um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Bald wurde bekannt, dass der Attentäter Kujtim F. und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren. Im Oktober 2022 wurde nun in Wien ein Prozess gegen sechs Helfer und Unterstützer des Attentäters eröffnet, in dem auch die Kontakte nach Deutschland eine Rolle spielen (https://www.bild.de/news/inland/news-inland/zwei-jahre-nach-wien-amok-prozess-gegen-sechs-komplizen-des-isis-schuetzen-81658748.bild.html). Da auch eine deutsche Staatsangehörige zu den Opfern gehörte, hatte der Generalbundesanwalt (GBA) in Deutschland ebenfalls ein Ermittlungsverfahren zu dem islamistisch motivierten Terroranschlag in Wien eingeleitet.

Unklar ist aber, inwieweit die Behörden eine mutmaßliche Mitwisserschaft oder Unterstützung des Anschlags durch Islamisten aus Deutschland erhellen konnten. (https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-durchsuchungen-101.html, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/terroranschlag-in-wien-razzien-bei-deutschen-islamisten-a-3667f94a-0141-48ec-ad08-d3b1fc9980cf, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-11/terror-wien-anschlag-was-wir-wissen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F). Inzwischen sind einige Personen aus dem deutschen Kontaktumfeld des Attentäters wegen möglicher Anschlagsplanungen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits angeklagt worden. Sie sollen u. a. mit Kontaktpersonen des Attentäters von Wien Übungen und Trainings mit Paintballwaffen absolviert haben (https://www.welt.de/regionales/nrw/article226374393/Tadschikische-Terrorzelle-Weitere-Verdaechtige-angeklagt.html). Unklar ist aber, ob die Ermittlungen des GBA weitere Erkenntnisse zu möglichen Unterstützern des Attentats erbracht haben.

Soweit nach Übermittlungen von oder an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführten Dateien und der Austausch mit ausländischen Stellen im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes zu verstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Informationen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung über mögliche Aufenthalte des Attentäters Kujtim F. in der Bundesrepublik Deutschland vor (bitte nach Ort, Datum und Anlass aufschlüsseln)?

2

Welche Verbindungen der im Oktober 2022 in Wien angeklagten mutmaßlichen Helfer des Attentäters Kujtim F. bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise nach Deutschland?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Beteiligung des in Deutschland lebenden mutmaßlichen Dschihadisten/Islamisten Blinor S. am Attentat in Wien 2020?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Beteiligung des in Deutschland lebenden mutmaßlichen Dschihadisten bzw. Islamisten Drilon G. am Attentat in Wien 2020?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Treffen des späteren Attentäters Kujtim F. mit den deutschen mutmaßlichen Dschihadisten bzw. Islamisten Blinor S. und Drilon G. im Juli 2020 in Wien?

6

Welche Informationen über Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse des Attentäters Kujtim F. zu Dschihadisten bzw. Islamisten in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

7

Welche Informationen über mögliche Kenn- bzw. Kontaktverhältnisse zwischen der im Februar 2021 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagten tadschikischen „Terrorzelle“ zum Umfeld des Attentäters von Wien, Kujtim F., liegen der Bundesregierung vor?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Treffen des späteren Attentäters Kujtim F. im September 2018 in einem türkischen „Safe House“ des IS („Islamischer Staat“) mit zwei deutschen Islamisten?

9

Fand oder findet ein Informationsaustausch zwischen deutschen und österreichischen Ermittlungsbehörden bezüglich des Treffens des späteren Attentäters Kujtim F. mit zwei deutschen Islamisten in einem türkischen „Safe House“ des IS im September 2018 statt, und wenn ja, welche Behörden waren daran beteiligt?

10

In wie vielen Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) fand seit 2020 ein Informationsaustausch zwischen deutschen und österreichischen Ermittlungsbehörden statt (bitte nach den der zur Anklage gebrachten Sachverhalten aufschlüsseln)?

11

Bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem Attentäter von Wien, Kujtim F., seinem Umfeld, dem Attentäter des Terroranschlags am Breitscheidplatz 2016, Anis Amri, und seinem Umfeld bzw. seinen Kontaktpersonen Kontakte bzw. Verbindungen, und wenn ja, welche?

12

In wie vielen Ermittlungsverfahren des GBA wird seit 2018 eine Verbindung zwischen deutschen und österreichischen Dschihadisten bzw. Islamisten überprüft, (bitte aufschlüsseln, welche)?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Herkunft der bei der Tat in Wien durch den Attentäter verwendeten Waffen vor?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine vorherige Verwendung zu den bei der Tat in Wien durch den Attentäter verwendeten Waffen bei anderen Straftaten vor?

15

Welche Erkenntnisse brachte der Gefahrenabwehrvorgang des Bundeskriminalamts (BKA) unter dem Namen „Metapher“ hervor?

16

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ festgestellte Kontaktpersonen des Attentäters von Wien, Kujtim F., und wenn ja, wer?

17

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ festgestellte Kontaktpersonen des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, und wenn ja, wer?

18

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die deutschen Sicherheitsbehörden im Rahmen von Maßnahmen gegen das Umfeld des Hildesheimer Predigers „Abu Walaa“ bekannt geworden sind, und wenn ja, wer?

19

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die von der BAO City im Rahmen ihrer Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin betrachtet oder bearbeitet wurden, und wenn ja, wer?

20

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die im Rahmen der Ermittlungen durch GBA oder BKA im „EV Eisbär“, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

21

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die im Rahmen der Ermittlungen durch GBA oder BKA nach dem Anschlag in Paris im „EV Paris“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

22

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die im Rahmen der Ermittlungen durch GBA oder BKA nach dem Anschlag in Brüssel im „EV Brüssel“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

23

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die im Rahmen der Ermittlungen durch GBA oder BKA nach dem Anschlag auf den Sikh-Tempel in Essen 2016 bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zugehörigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) im Rahmen der „EK Berson“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

24

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die durch GBA oder BKA in Folge der Anschläge von Paris und Brüssel in der „BAO Echo“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

25

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die durch GBA oder BKA in dem Gefahrenabwehrvorgang (GAV) „Warschau“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

26

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die durch GBA oder BKA in dem GAV „Schweden“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

27

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die durch GBA oder BKA in dem GAV „Stereo“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

28

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die durch GBA oder BKA in dem GAV „Sand“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

29

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die durch GBA oder BKA in dem GAV „Lacrima“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

30

Befanden sich unter den bearbeiteten Personen im Gefahrenabwehrvorgang „Metapher“ solche, die im Rahmen der Ermittlungen durch GBA oder BKA nach dem Anschlag auf die Blaue Moschee in Istanbul im „EV Brunnen“ bekannt geworden, betrachtet oder bearbeitet worden sind, und wenn ja, wer?

Berlin, den 1. Dezember 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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