Konkrete Ausgestaltung der Reform der Physiotherapieausbildung durch die Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die meisten Gesundheitsfachberufe werden bislang bundesweit berufsfachschulisch ausgebildet. Dazu zählen nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes (GG) neben Masseuren/medizinischen Bademeistern und Physiotherapeuten unter anderem auch Ergotherapeuten, Logopäden, Diätassistenten, Podologen, Notfallsanitäter und anästhesietechnische/operationstechnische Assistenten (ATA/OTA).
Mit Schreiben vom 28. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine „ergänzende Befragung zu einem ersten Konzeptentwurf über die zukünftige Ausgestaltung der Berufe in der Physiotherapie“ bei den teilnehmenden Verbänden gestartet. Mit Bezugnahme auf das „Konsultationsverfahren zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie im Sommer 2021“ wurde in diesem Schreiben eine zweigliedrige Struktur zur Neugestaltung der Ausbildung und folgend der Berufsbilder der Massage und Physiotherapie vorgestellt.
Im Anschreiben an die stimmabgabeberechtigten Verbände wurde diesen mitgeteilt, dass sich im Ergebnis des Konsultationsverfahrens auf Grundlage der Verbände- und Länderpositionierungen aus fachlicher Sicht eine klare Tendenz für eine Teilakademisierung der Berufe in der Physiotherapie (Masseurin und Medizinische Bademeisterin/Masseur und Medizinischer Bademeister sowie Physiotherapeutin/Physiotherapeut) ergäbe. Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens von 2021 wird die Teilakademisierung als ein Nebeneinander der fachschulischen Ausbildungen wie Physiotherapie bzw. Masseur und Medizinischem Bademeister und von primärqualifizierenden Studiengängen Physiotherapie (Bachelor und Master) beschrieben (https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2022-07-28_BMG_315_Anschreiben_Verb%C3%A4nde_Konzeptentwurf_Physiotherapie.pdf).
Im weiteren Verlauf des Prozesses scheinen allerdings Unklarheiten über den oben angeführten Begriff der Teilakademisierung entstanden zu sein. Es besteht daher die Befürchtung, dass nunmehr unter dem Begriff Teilakademisierung die Physiotherapieausbildung ausschließlich an Universitäten bzw. Hochschulen erfolgen und das Berufsbild des Masseurs/Medizinischen Bademeisters an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens unterrichtet, in einem neuen Beruf mit ungeklärter Berufsbezeichnung aufgehen soll (https://privatschulen.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-konzeptentwurf-ueber-die-zukuenftige-ausgestaltung-der-berufe-in-der-physiotherapie/).
Dies hätte nach Auffassung der Fragesteller ein faktisch zweigliedriges Ausbildungssystem zur Folge, in welchem Berufe mit der Zugangsberechtigung Haupt- bzw. Mittelschulabschluss verschwinden würden und der Beruf des Physiotherapeuten ausschließlich akademisch an Universitäten bzw. Hochschulen gelehrt werden würde. Eine Teilakademisierung, die grundsätzlich bedeutet, dass parallel dauerhaft Ausbildungen an Berufsfachschulen sowie an Universitäten bzw. Hochschulen angeboten werden, existiert hierbei nach Auffassung der Fragesteller faktisch nicht.
Ein echtes „Nebeneinander“ von berufsfachschulisch und akademisch ausgebildeten Physiotherapeuten auf Bachelorniveau, bezogen auf die Erbringung von Leistungen des Heilmittelkatalogs im Bereich Physiotherapie, wäre folglich aus Sicht der Fragesteller nicht möglich, obwohl berufsfachschulisch ausgebildete Physiotherapeuten nach gegenwärtiger Ausbildung über ein sehr hohes Maß an fachtheoretischer und fachpraktischer Handlungskompetenz verfügen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen30
Wie definiert die Bundesregierung Teilakademisierung und Vollakademisierung des Berufs des Physiotherapeuten bzw. der Physiotherapeutin als Grundlage für ihre regulatorische und konzeptionelle Arbeit?
Zielt die regulatorische und konzeptionelle Arbeit der Bundesregierung auf eine ausschließlich an Universitäten bzw. Hochschulen durchzuführende Ausbildung zum originären Beruf des Physiotherapeuten bzw. der Physiotherapeutin ab (gemeint ist hierbei explizit nicht die Ausbildung zu den sogenannten Assistenzberufen wie Masseur bzw. Masseurin und Medizinischer Bademeister bzw. Medizinische Bademeisterin)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dass Masseure/Medizinische Bademeister ausschließlich an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens ausgebildet werden?
Wenn die Frage 2 bejaht wurde, worin sieht die Bundesregierung die Vor- und Nachteile, wenn man die Ausbildung zum originären Beruf von Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ausschließlich an Universitäten bzw. Hochschulen durchführt?
Wenn die Frage 2 bejaht wurde, welche Gründe sprechen aus der Sicht der Bundesregierung gegen eine „echte“ Teilakademisierung der Berufsbilder in der Physiotherapie mit drei Strängen, die aus einer reformierten und kompetenzorientierten fachschulischen Ausbildung zum Masseur/zur Masseurin bzw. zum Medizinischen Bademeister/zur Medizinischen Bademeisterin (erster Strang) und einem Nebeneinander der fachschulischen (zweiter Strang) und hochschulischen Ausbildung (dritter Strang) zum Physiotherapeuten/zur Physiotherapeutin besteht?
Wie viele Schülerinnen und Schüler befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021/2022 bundesweit in einer schulischen Physiotherapieausbildung, und wie viele dieser Schülerinnen und Schüler verfügten im betreffenden Schuljahr über eine Hochschulzugangsberechtigung (bitte nach Bundesländern sowie nach Schulen in staatlicher Trägerschaft, in freier Trägerschaft sowie in Trägerschaft von Krankenhäusern differenzieren)?
Wurde die in den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsberufe“ unter Nummer IV („Akademisierung und Direktzugang“) vereinbarte Überprüfung der Gesundheitsberufe hinsichtlich der Möglichkeiten zur Akademisierung bereits durchgeführt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/Gesundheitsberufe/Eckpunkte_Gesamtkonzept_Gesundheitsfachberufe.pdf)?
a) Wenn ja, durch wen wurde wann die Überprüfung für die Physiotherapieausbildung vorgenommen?
b) Wenn ja, auf welche Art wurde diese Überprüfung vorgenommen, und welche Experten sowie Fachverbände wurden in die Überprüfung miteinbezogen?
c) Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse ergaben sich für die Physiotherapieausbildung aus dieser Überprüfung?
d) Wenn ja, wann und in welcher Form werden die Berufsfachschulen und der Verband deutscher Privatschulen (VdP) in die Überarbeitung der Berufsgesetze, insbesondere der Implementierung der Kompetenzorientierung, und die Planungen zur Akademisierung einbezogen?
Wie viele primärqualifizierende Studienplätze gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bundesweit an Hochschulen und Universitäten, die sich ausschließlich dem Berufsfeld Physiotherapie zuordnen lassen (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt darstellen)?
Wie steht das BMG zu einer Verstetigung und konsequenten Fortsetzung der bereits stattfindenden Teilakademisierung der Physiotherapie, die auch durch den Wissenschaftsrat mit einer Quote von 20 Prozent gesehen wird (https://www.wissenschaftsrat.de/DE/Aufgabenfelder/Wissenschafts_und_Hochschulsystem/Medizin_und_Gesundheitssystem/Gesundheitsberufe/gesundheitsberufe_node.html) – im Vergleich zu einer faktischen Vollakademisierung der Physiotherapieausbildung, für die es im Rahmen der Evaluationen der Modellstudiengänge keineswegs eine klare Tendenz gab?
Wie viele unbesetzte Stellen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit am 1. September 2022 im Bereich der Physiotherapie, und wie viele arbeitslose Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (inklusive der hier lebenden Fachkräfte, die ihren Abschluss im Ausland erhalten haben) stehen demgegenüber?
Kann die Bundesregierung zu dem derzeitigen und künftigen Fachkräftebedarf im Bereich Physiotherapie und Masseur/Medizinischer Bademeister eine konkrete Aussage treffen (bitte nach Bundesländern und Berufen aufgeschlüsselt beantworten)?
Wenn nein, ist ein Branchen-Monitoring entsprechend angedacht?
Wie viele Studienplätze müssten nach Kenntnis und aus der Sicht der Bundesregierung im Falle einer Vollakademisierung – im Sinne der rein akademischen Physiotherapieausbildung – bis zum Jahr 2030 an den Universitäten und Hochschulen bundesweit geschaffen werden, um den bundesweit zu erwartenden Bedarf an neuen Fachkräften im Berufsfeld Physiotherapie abdecken zu können?
Welche Vollkosten verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung pro Schuljahr durchschnittlich jeder Schüler an einer Berufsfachschule für Physiotherapie für die öffentlichen Haushalte, inklusive Krankenkassen (bitte nach Bundesländern sowie nach Schulen in staatlicher Trägerschaft, Schulen in freier Trägerschaft sowie Schulen, die sich in Trägerschaft von Krankenhäusern befinden aufschlüsseln)?
Welche Vollkosten pro Jahr (inklusive BAföG, Overhead-Kosten der Universitäten, Praxisbegleitung, Praxisanleitung und ggf. Ausbildungsvergütungen bei dualen Studiengängen) würden nach Kenntnis und Schätzung der Bundesregierung im Durchschnitt für einen besetzten Studienplatz im Bereich der akademisierten Physiotherapieausbildung anfallen (bitte nach Bundesländern sowie nach Bachelorstudiengängen, Masterstudiengängen sowie dualen Studiengängen aufschlüsseln)?
Wer hätte diese Kosten (vgl. Frage 14) jeweils zu welchen prozentualen Anteilen zu tragen?
Wie stellt die Bundesregierung bei einer regelhaften Implementierung hochschulischer Bildungsgänge im Bereich der Physiotherapie sicher, dass Menschen mit Behinderungen die Qualifizierung zum Physiotherapeuten bzw. zur Physiotherapeutin weiterhin chancengleich durchlaufen können und die dafür notwendigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten?
Wenn die Frage 2 bejaht wurde, welche Budgethöhe steht zur Verfügung, um einen Transformationsprozess für eine rein hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie einzuleiten und zu realisieren, und mit Mitteln aus welchen Bereichen soll dies finanziert werden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass genügend junge Menschen eine Hochschulausbildung im Bereich Physiotherapie ergreifen werden, um die prognostizierten bundesweiten Bedarfe abdecken zu können (inklusive der durch die Akademisierung wegfallenden Ausbildungsmöglichkeiten für Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung), und wenn ja, auf welchen Erkenntnissen beruht diese Schlussfolgerung der Bundesregierung?
Wie will die Bundesregierung im Falle einer rein akademischen Ausbildung in der Physiotherapieausbildung sicherstellen, dass der ländliche Raum in Bezug auf die Ausbildungsmöglichkeiten und auf die Patientenversorgung gegenüber den Metropolregionen nicht benachteiligt wird?
Wenn die Frage 2 bejaht wurde, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Durchschnitt 65 Prozent der Schülerinnen und Schüler in den Gesundheitsberufen die Mittlere Reife als Abschluss (Physiotherapie 70 Prozent, Ergotherapie 55 Prozent und Logopädie 30 Prozent) haben, die künftige Personalversorgung aussehen und die Patientenversorgung gesichert werden, wenn die Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss Mittlere Reife fehlen, und auf welchen Erkenntnissen beruht der Folgeschluss, den Zugang zu den Gesundheitsfachberufen für Haupt- bzw. Mittelschulabsolventen abzuschneiden und damit aus Sicht der Fragesteller die pluralistische Bildungsdurchlässigkeit nachhaltig zu verändern?
Wie viele Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bzw. Dozentinnen und Dozenten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den deutschen Universitäten und Hochschulen, die ergänzend zu ihren bisherigen Lehrverpflichtungen noch zusätzlich in dem zu etablierenden Studiengang „Physiotherapie“ ebenfalls als Lehrende eingesetzt werden können?
Wie viele Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bzw. Dozentinnen und Dozenten würden nach Kenntnis und aus der Sicht der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 für diesen Studiengang zusätzlich benötigt werden?
Welches Qualifikationsniveau ist aus der Sicht der Bundesregierung für die hier einzusetzenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und Dozentinnen und Dozenten erforderlich (bitte jeweils nach Voll- und Teilakademisierung aufschlüsseln)?
Müssten aus Sicht der Bundesregierung Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nach erfolgreicher Absolvierung einer akademischen Ausbildung eine andere Bezahlung erhalten als Personen, die ihre Physiotherapieausbildung an einer Berufsfachschule absolviert haben, und wenn ja, in welcher Form, und wer hätte die zu erwartenden Mehrkosten für die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit akademischer Ausbildung zu tragen?
Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der physiotherapeutischen Berufsfachschulen, sollte dieser Bildungsweg nur noch hochschulisch möglich sein?
Bleibt es aus der Sicht der Bundesregierung bei der Einzelbetrachtung aller Gesundheitsberufe oder soll die vorgesehene Neuordnung der Physiotherapie einen Pilotcharakter auch für die übrigen Gesundheitsberufe (z. B. Logopädie, Ergotherapie) haben, und welche Berufe sollen, analog zu den Entwürfen bezüglich der Masseurin bzw. des Masseurs und der Medizinischen Bademeisterin bzw. des Medizinischen Bademeisters, aufgewertet und berufsfachschulischer Ägide ausgebildet werden?
Wie soll der praktische Anteil, der in der bisherigen Physiotherapieausbildung ca. 50 Prozent beträgt, im Rahmen einer hochschulischen Ausbildung ausgestaltet werden, um eine angemessene Verknüpfung der theoretischen und praktischen Ausbildungsanteile gewährleisten zu können?
Plant die Bundesregierung, im Zuge der Berufsreform der Physiotherapie auch das System der „Zertifikate“ in der Physiotherapie, deren Erwerb oftmals Grundvoraussetzung zur Leistungserbringung und Leistungsabrechnung ist, zu reformieren?
Plant die Bundesregierung im Zuge der Berufsreform der Physiotherapie Übergangsregelungen für Physiotherapeuten „nach altem Recht“ oder ist eine Gleichstellung in Form eines Bestandsschutzes vorgesehen?
Ist im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Reform der Berufe in der Physiotherapie geplant, die physiotherapeutischen Leistungen perspektivisch aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen herauszunehmen?