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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf

(insgesamt 75 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.01.2023

Aktualisiert

02.11.2023

BT20/499919.12.2022

Einigung in den Verhandlungen zu FCAS - Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Einigung in den Verhandlungen zu FCAS – Ergebnisse, Eckdaten, weiterer Projektverlauf In den Sitzungen des Verteidigungsausschusses und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021 wurde über die Fortsetzung des deutsch-französisch-spanischen Programmes Next Generation Weapon System (NGWS) in einem Future Combat Air System (FCAS) berichtet. Dabei wurde der beabsichtigten Zeichnung der dafür erforderlichen zwischenstaatlichen Durchführungsabsprache 3 (IA 3) für die Entwicklungsphasen 1B und 2 zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien unter Auflagen des Maßgabebeschlusses 19(8)8832 zugestimmt (Quelle: www.augengeradeaus.net/2021/06/ru estungsprojekte-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/). Zu diesem Zeitpunkt lag lediglich die IA 3 vor, jedoch noch nicht das endverhandelte Vertragswerk mit der Industrie. Zeitlich sollte die sogenannte Demonstrator-Phase 1A, die die Grundlagen der Technologieentwicklung legen sollte, bis Mitte 2021 abgeschlossen sein. Anschließend sollte es von Mitte 2021 bis Ende 2024 in die Phase 1B zur konkreten Technologieentwicklung gehen, die dann wiederum von 2024 bis 2027 mit der Phase 2 in die Entwicklung flugfähiger Demonstratoren übergehen soll (Quelle: www.bdli.de/sites/default/f iles/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf). Wie den Fragestellern aus Ausschussdrucksachen bekannt ist, war zum Zeitpunkt der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum IA 3 die Phase 1A noch nicht beendet, sodass mithin keine abschließenden Ergebnisse vorlagen, die Eingang in die Phase 1B finden können. Ferner hatte der Haushaltsausschuss mit seinem Maßgabebeschluss vom 12. Februar 2020 auf das Erfordernis einer zeitlichen Parallelität der Projekte FCAS und „Main Ground Combat System“ (MGCS) verwiesen (Quellen: www.augengeradeaus.net/2020/02/bund estag-gibt-weitere-gelder-fuer-deutsch-franzoesisches-kampfflugzeugprojekt-fr ei-und-stellt-bedingungen/; www.augengeradeaus.net/2021/06/ruestungsprojekt e-nehmen-erste-parlamentarische-huerde-auflagen-fuer-fcas/). Das Projekt FCAS ist ein umfassend vernetzter Wirkverbund. Er besteht insbesondere aus dem Next Generation Weapon System. Dieses beinhaltet den sogenannten Next Generation Fighter (NGF), den sogenannten Remote Carrier (RC), der mit dem Kampfflugzeug interagiert sowie der Air Combat Cloud (ACC), einem geschützten IT-System, welches das Kampfflugzeug und die unbemannten Komponenten vernetzt (Quelle: www.bundeswehr.de/de/organisatio n/luftwaffe/aktuelles/fcas-future-combat-air-system). Darüber hinaus integriert das Projekt FCAS bereits existierende Systeme (z. B. EUROFIGHTER, Satelliten) und weitere in Planung und Umsetzung befindliche Neuentwicklungen wie Deutscher Bundestag Drucksache 20/4999 20. Wahlperiode 19.12.2022 die EURODROHNE (vgl. www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2 020A98_FCAS-Projekt.pdf). Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden Industrieunternehmen – für Frankreich ist das insbesondere Dassault, für Deutschland der Konzern Airbus und für Spanien die Firma Indra – ist die Projektarchitektur in sieben Entwicklungsfelder, sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen sind jeweils ein Hauptentwickler und dann entsprechend beteiligte Partner zugeordnet. Die Entwicklungsfelder sind der NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik und Tarnfähigkeit (Quelle: www.swp-berlin.org/publications/pr oducts/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Nach Angaben des Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie“ (BDLI) mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche Industrie in den Entwicklungsfeldern ACC und RC die Leitung inne und ist in den Entwicklungsfeldern NGF und Sensorik Hauptpartner der leitenden französischen Industrie. Für das Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein Joint-Venture von französischer und deutscher Industrie durch die Unternehmen MTU und Safran gegründet. Für das Entwicklungsfeld der Simulationsaufgaben wurde eine gemeinschaftliche Leitung vereinbart (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/202 1-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf). Als Grundsätze der Zusammenarbeit wurde in der Industrie festgelegt, dass die Verteilung der Arbeitspakete nach den Prinzipien des „Geo-Returns“, wonach die entsprechenden Investitionen entlang der vereinbarten Finanzierung in die jeweiligen nationalen Industrien zurückfließen sollen, und des „Best Athlete“, wonach Arbeitsanteile anhand bestehender Kompetenzen vergeben werden, erfolgte (Quellen: www.bdli.de/site s/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf; www.swp-berlin.org/ publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Industrien gemeinschaftlich entscheiden und im Falle eines nicht auflösbaren Dissenses die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt. Schließlich soll es bei der Technologieentwicklung keine Black Boxes geben, abgesehen von sensitiven Bereichen (Quelle: www.bdli.de/sites/d efault/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf. Damit hängt als ein wesentlicher Punkt im Projekt FCAS der Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum (Intellectual Property Right – IPR) zusammen. Davon ist beispielsweise abhängig, wie die Nutzung einzelner Komponenten organisiert wird, ob Wartung und Instandsetzung nur industriell beim Lead-Hersteller erfolgen können oder dies durch den Zugriff auf entsprechende Aufzeichnungen so weit gewährleistet ist, dass dies auch mithilfe nationaler Industrie erfolgen kann. Des Weiteren ist dieser Punkt entscheidend für Anpassungen und Weiterentwicklungen wie die Integration neuer Waffen- oder Avioniksysteme (Quelle: www.sw p-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projekt.pdf). Anlässlich des Besuches von Bundeskanzler Olaf Scholz beim französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Paris am 26. Oktober 2022 berichtete die Presse im Nachgang am 27. Oktober 2022, dass bei FCAS noch im Jahr 2022 die Unterzeichnung der Verträge zu erwarten sei. Der Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt sei nach der Abreise von Bundeskanzler Olaf Scholz zu weiteren Verhandlungen in Paris geblieben (Quelle: www.thepioneer.de/orig inals/hauptstadt-das-briefing/briefings/die-fuenf-lehren-aus-der-scholz-reise). In seiner Sitzung vom 10. November 2022 stellte der Haushaltsausschuss weiterhin die Gültigkeit der bisher seit dem 12. Februar 2020 gefassten Maßgabeschlüsse zu FCAS und MGCS fest. Darüber hinaus werden insbesondere die zeitliche Parallelität der beiden Projekte sowie eine angemessene Verteilung der Technologiebereiche auf Augenhöhe und eine faire Kosten- und Arbeitsverteilung auf staatlicher und industrieller Ebene als wesentliche Forderungen des Haushaltsausschusses genannt, um für die noch nicht verhandelten Projektphasen auch in künftigen Jahren weitere finanzielle Mittel freigeben zu können. Beide Forderungen seien laut der Fraktionen der Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht erfüllt (Quelle: www.augengerad eaus.net/2022/11/bundestags-haushaltsausschuss-billigt-verteidigungsetat- undsondervermoegen-plus-eine-milliarde-euro-fuer-munition/). Zahlreichen Presseartikeln war seit dem 18. November 2022 zu entnehmen, dass die Industrieverhandlungen offenbar eine Einigung erzielen konnten. Aufgrund von Uneinigkeiten der beiden Unternehmen Dassault und Airbus bei den Industrieverhandlungen kam es gegenüber dem ursprünglich anvisierten Termin für den Verhandlungsabschluss von Mitte 2021 zu den zeitlichen Verzögerungen von mehr als einem Jahr. Die Entwicklungskosten für die Entwicklungsphase 1B liegen laut Presseberichten bei rund 3,5 Mrd. Euro (Quelle: www.app.handelsblatt.com/politik/deutschland/wehrtechnik-durchbruch-fuer-r uestungsprojekt-fcas-milliarden-fuer-testmodell-von-neuem-kampfjet-freigegeb en/28820294.html). Laut Presse blieben trotz der Einigung wichtige Details zunächst offen. Nach wie vor konnte nicht beurteilt werden, wie etwa die Arbeitsteilung auf technologisch sensiblen Feldern wie der Flugsteuerung und Tarnkappenfunktion aussieht, wo sich Airbus wohl nicht mit der Rolle eines reinen Zulieferers von Dassault ohne Teilhabe an der Entwicklung begnügen wollte. Allerdings hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gleichzeitig betont, dass auf höchster Regierungsebene noch einmal festgestellt wurde, dass ein kooperativer Ansatz auf Augenhöhe verfolgt wird (Quelle: www.faz.net/akt uell/wirtschaft/unternehmen/fcas-europas-groesstes-ruestungsprojekt-geht-in-n aechste-phase-18474986.html). Dass weiterhin gemäß Presse einige Punkte offen gewesen seien, wurde dadurch erhärtet, dass die französische Premierministerin Élisabeth Borne auf einer Pressekonferenz bei ihrem Besuch im Bundeskanzleramt am 25. November 2022 eine industrielle Einigung bestätigte. Allerdings wurde dieser Umstand gemäß Presseberichten durch das Unternehmen Dassault Aviation dementiert (Quellen: www.flugrevue.de/militaer/europaeisches-milliardenprogramm-indus trie-schafft-fcas-einigung/; www.flugrevue.de/militaer/einigung-bei-fcas-dassa ult-dementiert-weiter/). Laut eines Presseartikels vom 2. Dezember 2022 bestätigte Dassault dann doch die Einigung mit Airbus. Dabei habe Dassault von Airbus die nötigen Garantien erhalten, die das Know-how von Dassault schützen werden. Das bedeutet der Presse zufolge, dass Dassault zwar künftig mit Airbus die Eigentumsrechte der gemeinsam entwickelten Komponenten teilen werde, keinesfalls aber jene Technologien, die Dassault in das FCAS-Projekt einbringe (Quelle: www.fa z.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault-einigen-sich-ueber-ka mpfjet-18506461.html). Mit Datum vom 9. Dezember 2022 wurden dem Deutschen Bundestag das endverhandelte Vertragswerk sowie ein Sachstandsbericht zu den Programmen FCAS und MGCS, datiert auf den 6. Dezember 2022, übermittelt. Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag begrüßt eine Einigung in den Verhandlungen. Trotz der Übermittlung des Sachstandsberichts vom 6. Dezember 2022 und des endverhandelten Vertragswerks sieht sie noch weiteren Informationsbedarf. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann genau wurden die inhaltlichen und formellen Arbeiten an der Phase 1A abgeschlossen?  2. Liegen die Ergebnisse samt Auswertung für die Phase 1A bereits verwendungsreif für Phase 1B vor?  3. Wie werden die Ergebnisse von Phase 1A durch die Bundesregierung bewertet?  4. Wie bewertet die Bundesregierung im Kontext dieser Ergebnisse die Zusammenarbeit der Industrie insbesondere im Entwicklungsfeld NGF zwischen Dassault und Airbus?  5. Wann genau haben die Gespräche auf höchster Regierungsebene zur Erzielung einer politischen Einigung für die formale Freigabe der Gegenzeichnung der endverhandelten Industrieverträge durch die französische Beschaffungsbehörde DGA stattgefunden?  6. Handelte es sich bei der erzielten Einigung auf höchster Regierungsebene um das Produkt von Verhandlungen im Sinne des festgelegten Eskalationsmechanismus, wonach im Falle eines nicht auflösbaren Dissenses auf Industrieebene die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt?  7. Wann genau wurde dabei die finale Einigung gefunden?  8. Wurde das Einigungsergebnis zwischen Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt und der französischen Amtsseite direkt oder im Nachgang schriftlich festgehalten?  9. Ist Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt nach der Abreise von Bundeskanzler Olaf Scholz von seinem Besuch beim französischen Präsidenten Emmanuel Macron am 26. Oktober 2022 zu weiteren Verhandlungen in Paris geblieben? 10. Wenn ja, mit wem genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt verhandelt? 11. Ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt und der französischen Amtsseite für das französische Unternehmen Dassault Aviation bindend? 12. Warum konnte Bundeskanzler Olaf Scholz nicht an den weiteren Verhandlungen teilnehmen? 13. Warum hat Bundeskanzler Olaf Scholz die weiteren Verhandlungen zu FCAS gemäß den Presseberichten an den Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt delegiert und nicht gemäß Ressortprinzip an die zuständige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht? 14. Ist dieses Vorgehen durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung gedeckt? 15. Welche Termine hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht gemäß ihrem Dienstkalender am 26. Oktober 2022 wahrgenommen (bitte auflisten)? 16. Über was genau hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in der Sache FCAS anstelle von Bundeskanzler Olaf Scholz mit der französischen Seite verhandelt? 17. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt die Kooperation der beteiligten Staaten und Industrien auf Augenhöhe eingefordert? 18. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff „Augenhöhe“ in diesem Kontext definiert und durch welche Operatoren spezifiziert? 19. Wurden bei der Kooperation auf Augenhöhe auch insbesondere die strittigen Technologiebereiche berücksichtigt? 20. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt in den Verhandlungen die Aufstellung eines zweiten Demonstrators am Standort Deutschland eingefordert? 21. Inwiefern hat Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt gefordert, dass die Regelungen zur weiteren Verwertbarkeit von Ergebnissen der gemeinsamen Studien- und Forschungsaktivitäten (IPR) im endverhandelten Vertragswerk so angepasst werden, dass Nutzungsrechte unabhängig vom Projekt gegeben sind? 22. Welche Technologien und Komponenten werden von Airbus und Dassault gemeinsam entwickelt und sind damit Bestandteil der zu teilenden Eigentumsrechte? 23. Welche Technologien von Dassault werden in das Projekt eingebracht und sind damit laut Presseberichten auch weiterhin das geistige Eigentum von Dassault? 24. Inwiefern hat Dassault Aviation schriftlich bestätigt, dass es das gemeinsame Verständnis zur Zusammenarbeit, das die Nationen regierungsseitig am 22. Juni 2022 in ein gemeinsames Statement of Intent gefasst haben, um die spätere Entwicklung des Waffensystems auch in strittigen Technologiebereichen, wie der Flugsteuerung, der Avionik oder der Tarnkappenfähigkeit, kooperativ anzugehen und damit den beteiligten Nationen eine souveräne Nutzung des Systems zu ermöglichen, einhält? 25. Warum dementierte Dassault Aviation nach Einschätzung der Bundesregierung zunächst eine Einigung, nachdem sie am 25. November 2022 auch von der französischen Premierministerin Élisabeth Borne verkündet wurde? 26. Wurden nach dem Dementi von Dassault zur Nachricht über eine Einigung die Industrieverhandlungen noch einmal aufgenommen, und wenn ja, über was wurde noch einmal verhandelt? 27. Was ist der konkrete Gegenstand der geplanten Untersuchung zur Überführung des Projekts in eine internationale Programmorganisation? a) Welche Haltung haben die anderen Partnernationen zu diesen Überlegungen? b) Welche Zeitlinien werden derzeit zur Überführung in eine Programmorganisation angestrebt? c) Welche Zeitlinie und Meilensteine sind für die Untersuchung derzeit angedacht? 28. Inwiefern und an welchem Ort wird es nach der Industrieeinigung einen zweiten Demonstrator in Deutschland geben, wie im Maßgabebeschluss 19(8)8832 gefordert? a) Wo soll dieser Demonstrator gebaut werden? b) Wer soll diesen Demonstrator bauen? c) In wessen Eigentum wird sich dieser Demonstrator befinden, und wer wird die Rechte an der im Demonstrator verbauten Technologie haben? d) Wird dieser Demonstrator durch die beteiligten Unternehmen finanziert oder aus Haushaltsmitteln des Bundes (bitte ggf. Kapitel, Titel und Finanzaufwand benennen)? e) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator in Deutschland zugelassen werden kann? f) Wie wird sichergestellt, dass dieser Demonstrator modifiziert und betrieben werden kann? g) Welche Zeitschiene soll für einen ggf. zweiten Demonstrator gelten? 29. Inwiefern wird die Bundesregierung der Forderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gemäß Maßgabebeschluss 19(8)8832, ihn vor dem Auslösen der optionalen Phase 2 um Zustimmung zu bitten, nachkommen? 30. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung bezüglich der Unterzeichnung des endverhandelten Industrievertrags ergeben? 31. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die Entwicklungsphase 1B ergeben? 32. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Abschlusses der Entwicklungsphase 1B ergeben? 33. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale Entwicklungsphase 2 ergeben? 34. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung für den Eintritt in die Produktion ergeben? 35. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems ergeben? 36. Ist der vorgesehene Einführungszeitraum von FCAS aufgrund der „Zeitenwende“ noch angemessen oder bedarf es gegenüber der ursprünglichen Planung noch eines zusätzlichen Zwischenschritts insbesondere auf dem Weg hin zum NGF? 37. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für die Entwicklungsphase 1B für Deutschland? 38. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für die Entwicklungsphase 1B gegenüber der ursprünglichen Kostenveranschlagung für Deutschland? 39. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern Deutschland, Frankreich und Spanien für die Entwicklungsphase 1B aus? 40. Wie verteilen sich die aktuell veranschlagten Gesamtkosten für die drei beteiligten Länder Deutschland, Frankreich und Spanien für die Entwicklungsphase 1B auf die sieben Entwicklungsfelder (bitte jeweils nach Entwicklungsfeldern [Pillars] aufschlüsseln)? 41. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für das Gesamtprojekt FCAS für Deutschland? 42. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung aktuell für das Gesamtprojekt FCAS gegenüber der ursprünglichen Kostenveranschlagung für Deutschland? 43. Wie sieht die aktuelle Kostenaufteilung unter den beteiligten Ländern Deutschland, Frankreich und Spanien für das Gesamtprojekt FCAS aus? 44. Wie sieht die Aufgabenteilung bezogen auf die sieben Entwicklungsfelder jeweils aus (bitte je Entwicklungsfeld nach Leitung des Entwicklungsfelds und Hauptpartner aufschlüsseln)? 45. Wie ist der Begriff „Hauptpartner“ bezüglich der einzelnen Entwicklungsfelder hinsichtlich der jeweils individuellen Vertragsgestaltung, des Entscheidungsspielraums und der Beteiligung einzuordnen? 46. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „NGF“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? a) Wie bewertet das BMVg diese Aufteilung? b) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die beteiligten Industrien die Aufteilung? c) Ist es vorgesehen, eine möglicherweise für die deutsche Industrie nachteilige Verteilung oder sogar Nichtberücksichtigung in einzelnen Arbeitspaketen durch nationale Maßnahmen oder Technologieförderung abzufedern beziehungsweise zu kompensieren? 47. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „Triebwerk“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? 48. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „ACC“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? 49. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „RC“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? 50. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „Simulationsumgebung“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? 51. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „Sensorik“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? 52. Welche Arbeitspakete gibt es innerhalb des Entwicklungsfelds „Tarnfähigkeit“, und wie sind diese im endverhandelten Industrievertrag auf die beteiligten Industrien verteilt? 53. Wie sind die Arbeitspakete im Entwicklungsfeld „NGF“ unter Berücksichtigung der umfangreichen Arbeitspakete zum Thema „Tarnfähigkeit“ zu bewerten? 54. Welche Einigung wurde mit Blick auf die Flugsteuerung erzielt? 55. Welche Effekte hat FCAS auf die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie? a) Können die Systemfähigkeiten der deutschen Industrie mit all ihren Stärken, etwa im Technologiefeld Flugsteuerung, erhalten und ausgebaut sowie neue Fähigkeiten erschlossen werden? b) Wie viele Arbeitsplätze werden durch das Projekt gesichert und geschaffen? c) In welcher Höhe ist die Bruttowertschöpfung des Projekts zu veranschlagen? 56. Inwiefern soll das Non-Traditional-Player-Programm zur nationalen Beteiligung innovativer Unternehmen und Start-ups an FCAS nach Ansicht des BMVg nach Unterzeichnung des endverhandelten Vertrags fortgeführt und ausgeweitet werden (Quelle: www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3 %9Cbersicht%20FCAS.pdf)? 57. Wie werden das bei der Luftwaffe in Nutzung befindliche Waffensystem EUROFIGHTER und das für die Beschaffung geplante Waffensystem F-35 im Hinblick auf das Projekt FCAS in dessen Systemgedanken integriert? 58. Ist ein Mehr-Rollen-Ansatz mit Rollenspezialisierung beim NGF möglich? 59. Welche Anforderungen stellt die französische Luftwaffe an den NGF? 60. Welche operativen Anforderungen stellt der deutsche Nutzer an den NGF? 61. Auf welche Anforderungen an den NGF konnten sich die deutsche und die französische Luftwaffe einigen? 62. Besteht das Risiko von Redundanzen zur F-35? 63. Ist eine operationelle Integration der genannten Waffensysteme EURO- FIGHTER und F-35 in das Gesamtsystem FCAS grundsätzlich möglich und Gegenstand der Vertragsgespräche mit Frankreich und Spanien? 64. Inwiefern wird vor dem Hintergrund der geplanten Beschaffung des Waffensystems F-35 der NGF des NGWS in Zukunft als Fähigkeitsträger der nuklearen Teilhabe eingeplant? 65. Inwiefern war der Gegenstand der Fragen 63 und 64 Inhalt von Gesprächen oder Verhandlungen mit den Vertretern der USA? 66. Gibt es Pläne der FCAS-Nationen, sich mit den Herstellern des Projekts Tempest in einem gemeinsamen Rüstungskonsortium zusammenzufinden (Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-und-dassault- einigen-sich-ueber-kampfjet-18506461.html), und wenn ja, warum? 67. Inwiefern war das Projekt EURODROHNE ein Thema des Gesprächs zwischen der französischen und deutschen Amtsseite beim Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz am 26. Oktober 2022 in Paris? 68. Wurde ggf. über die Beteiligungen an der EURODROHNE gesprochen? 69. Wird Deutschland nach wie vor die bisher kommunizierte Anzahl von 21 Luftfahrzeugen EURODROHNE bestellen oder soll diese Stückzahl reduziert werden (Quelle: www.bmvg.de/de/aktuelles/eurodrohne-projekt-ge ht-in-die-naechste-phase-5343614)? 70. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundeskanzleramt beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt des Wechsels [ Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)? 71. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Finanzen (BMF) beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)? 72. Wie viele Mitarbeiter, die vorher im Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt waren, sind seit dem 1. März 2022 ins BMVg gewechselt oder wurden zeitlich abgeordnet (bitte nach Besoldungsgruppen und Zeitpunkt des Wechsels [Monatsangaben ausreichend] aufschlüsseln)? 73. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt FCAS im Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? 74. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten zur F-35 im Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? 75. Welcher Personalansatz steht hinter den Arbeiten am Projekt MGCS im Geschäftsbereich des BMVg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? Berlin, den 14. Dezember 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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