Entschädigung ausländischer Roma und Sinti als Opfer des Genozids während des Zweiten Weltkrieges
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach einem Besuch in der Ukraine Anfang August 2022 zeigte sich der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Mehmet Daimagüler, tief besorgt über die Lage der ukrainischen Roma („Das Leid im Krieg“, Tagesspiegel, 10. August 2022). Er verwies unter anderem darauf, dass ihre Lebenserwartung „dramatisch niedriger“ sei als die der übrigen Bevölkerung.
Mitverantwortlich für ihre Situation sei auch Deutschland, denn die aktuelle Lage der ukrainischen Roma habe bis heute sehr stark mit der rassistischen Vernichtungspolitik der Nazis während des Zweiten Weltkrieges zu tun: „Diese Vergangenheit bestimmt die Lage der Roma in der Ukraine bis heute massiv. Da sind wir Deutsche in der Pflicht“, so Daimagüler.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind davon überzeugt, dass diese Feststellungen auch für Roma und Sinti in anderen europäischen Ländern gelten, die während des Zweiten Weltkrieges Opfer des von Deutschland verübten Genozids an ihnen wurden, insbesondere in den Staaten Osteuropas. Sie vertreten die Ansicht, dass allen Überlebenden dieses Völkermordes grundsätzlich die gleichen Leistungen zustehen sollten wie sie etwa jüdische Überlebende aus deutschen Mitteln erhalten, da ihr Verfolgungsschicksal nicht minder schwer war. Die über die Jewish Claims Conference in Zusammenhang mit dem Artikel-2-Fonds bzw. dem Ostmitteleuropafonds ausgezahlten Mittel betragen derzeit 600 bzw. 513 Euro monatlich (www.claimscon.de). Diese Leistungen stehen ausdrücklich auch solchen Überlebenden zu, die im Ausland leben oder keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hingegen schließen die vorhandenen Entschädigungsregelungen für im Ausland lebende nichtjüdische Verfolgte monatliche Zahlungen explizit aus (vgl. Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2016, WD 7 – 3000 – 032/16).
Nichtjüdische Verfolgte in Osteuropa etwa konnten in den 1990er-Jahren Einmalzahlungen über die Versöhnungsstiftungen erhalten. Der damalige Bundespräsident Johannes Rau sagte hierzu im Jahr 1999: „Aber vor allem in Osteuropa waren die Summen relativ bescheiden und erreichten kaum 1 000 D-Mark pro Person“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/grusswort-vonbundespraesident-johannes-rau-808428). Roma gehörten schon damals, so die Historikerin Tanja Penter, „in nahezu allen Staaten zu den Verlierern der Entschädigungsprogramme“. In Russland und noch stärker in der Ukraine wurden sie oftmals gezielt ausgeschlossen (core.ac.uk/download/pdf/32585215.pdf).
Die Richtlinien der Bundesregierung für Verfolgte nicht jüdischer Abstammung (Wiedergutmachungsdispositionsfonds, WDF) sehen für NS-Opfer, die im Ausland leben bzw. eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, ebenfalls ausschließlich Einmalzahlungen von maximal 2 556 Euro vor (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschuren_Bestellservice/2018-03-05-entschaedigung-ns-unrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=8).
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) hat in ihrem im vorigen Jahr vorgelegten Abschlussbericht empfohlen, „die bisherige Schlechterstellung von Sinti_ze und Rom_nja auf der Gesetzes- und der Umsetzungsebene in der ‚Wiedergutmachung‘ umfassend auszugleichen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/bericht-unabhaengige-kommission-antiziganismus.pdf;jsessionid=3EC1547B9855B655A94881E014D279FA.2_cid287?__blob=publicationFile&v=6). Sie stellt bereits mit Blick auf deutsche Sinti und Roma fest, dass diese Überlebenden des NS-Terrors „auch im Vergleich zu allen anderen Opfergruppen massiv benachteiligt“ worden seien. In Bezug auf ausländische Roma hält die Kommission fest, dass „bis heute zahlreiche Ansprüche von Rom_nja nicht abgegolten (wurden), auch nicht im Rahmen der seitdem erfolgten Nachbesserungen, weil Angehörige dieser Opfergruppe bei den bestehenden Kompensationsmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden oder aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen benachteiligt sind“.
Konkret empfiehlt die UKA: „Eine niedrigschwellige, einmalige Anerkennungsleistung ist für alle Rom_nja und Sinti_ze vorzusehen, die vor der Befreiung ihres damaligen Heimat- oder Emigrationslandes von der NS-Besatzung oder den mit dem NS-Regime kollaborierenden Regierungen geboren wurden. Diejenigen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, sollen laufende Leistungen erhalten.“
Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen sich diesen Empfehlungen der UKA an. Gerade vor dem Hintergrund des Grundsatzes einer kollektiven Verfolgung, der Roma unterlagen, ist das Vorenthalten laufender Leistungen für diese Opfergruppe nicht zu rechtfertigen. Die Höhe und Modalitäten der Entschädigung sollten sich an den Regelungen orientieren, die für jüdische Opfer mit der Jewish Claims Conference vereinbart wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die derzeitige soziale Lage und die Armutsbetroffenheit von Sinti und Roma in jenen Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges von Deutschland besetzt waren oder im Einflussbereich des NS-Regimes lagen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die derzeitige soziale Lage und die Armutsbetroffenheit derjenigen Sinti und Roma, die Überlebende des von den deutschen Besatzern im Zweiten Weltkrieg verübten Genozids sind, sowie der zweiten Generation in jenen Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges von Deutschland besetzt waren oder im Einflussbereich des NS-Regimes lagen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die heutige vulnerable Lage zahlreicher Sinti und Roma zumindest teilweise auch eine Folge des Genozids während des Zweiten Weltkrieges ist, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller häufig prekären sozialen und wirtschaftlichen Lage der noch lebenden nichtdeutschen Opfer der NS-Verfolgung aus der Gruppe der Sinti und Roma, die aufgrund ihres Alters und ihrer allgemeinen verfolgungsbedingten prekären sozialen Situation nicht in der Lage sind, konkrete Beweise für ihr Verfolgungsschicksal vorzubringen, um wenigstens eine Einmalzahlung beantragen zu können?
Inwiefern ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, vom Grundsatz einer Kollektivverfolgung von Sinti und Roma unter NS-Herrschaft auszugehen?
Hat die Bundesregierung, möglicherweise ergänzend zu Überlegungen hinsichtlich der Gewährung laufender Leistungen, Überlegungen angestellt bzw. konkrete Vorschläge vorbereitet für mögliche unbürokratische Hilfestellungen zur Verbesserung der Lebensumstände ausländischer Sinti und Roma, die die NS-Herrschaft überlebt haben, wie beispielsweise die Einführung neuer oder Aufstockung bestehender sozialer Förderprojekte für kranke und hochbetagte NS-Opfer (wenn ja, bitte ausführen)?
Welche Entschädigungsprogramme des Bundes sehen derzeit die Möglichkeit laufender Leistungen für NS-Opfer in fixer Höhe vor (bitte nach Entschädigungsprogrammen differenzieren, die Höhe der individuellen monatlichen Leistung darstellen und Zugangskriterien, darunter auch die Relevanz von Staatsangehörigkeit und Land des Wohnsitzes, erläutern)?
Welche Entschädigungsprogramme des Bundes sehen derzeit die Möglichkeit laufender Leistungen für NS-Opfer in flexibler Höhe vor (bitte nach Entschädigungsprogrammen differenzieren, die Spannbreite der Leistungen sowie ihre durchschnittliche individuelle monatliche Höhe darstellen und Zugangskriterien, darunter auch die Relevanz von Staatsangehörigkeit und Land des Wohnsitzes, erläutern)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Sinti und Roma, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit haben noch in Deutschland leben, grundsätzlich von laufenden Leistungen aus den bestehenden Entschädigungsprogrammen ausgeschlossen sind, und wenn ja welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ausnahmeregelungen, die laufende Leistungen für die benannte Personengruppe ermöglichen, und wenn ja, welche?
Will die Bundesregierung der Empfehlung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) folgen, anzuerkennen, dass innerhalb des deutschen Macht- bzw. Einflussbereiches „Sinti_ze und Rom_nja vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 einer kollektiven Verfolgung ausgesetzt gewesen sind“, und die im Bund und den Ländern zuständigen Behörden ausdrücklich auf diesen Grundsatz hinzuweisen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus einer solchen Anerkennung, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Position zu den entschädigungspolitischen Empfehlungen der UKA, und wenn ja, welche?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA umzusetzen, „die bisherige Schlechterstellung“ von Sinti und Roma im Bereich der Entschädigung auszugleichen, und wenn ja, welche Maßnahmen will sie ergreifen, und wenn nein, warum nicht?
Will die Bundesregierung hierbei ggf. der von der UKA vertretenen Auffassung folgen, dass humanitäre Unterstützungsleistungen individuelle Entschädigungen nicht ersetzen können, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA umzusetzen, eine einmalige Anerkennungsleistung für im Ausland lebende Roma und Sinti zu gewähren, die vor der Befreiung ihres damaligen Heimat- oder Emigrationslandes von der NS-Besatzung oder von mit dem NS-Regime kollaborierenden Regierungen geboren wurden, und wenn ja, wie und bis wann will sie dies umsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA umzusetzen, laufende Leistungen für im Ausland lebende Roma und Sinti zu gewähren, sofern sie ein Verfolgungsschicksal unter NS-Herrschaft bzw. im NS-Einflussbereich erlitten haben, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen, und bis wann will sie dies umsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass Sinti und Roma die gleichen Entschädigungsansprüche zugesprochen werden wie Jüdinnen und Juden, konkret in Form von Leistungen, wie sie der Artikel 2 Fonds bzw. der Ostmitteleuropafonds vorsieht (wenn nein, bitte begründen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA aufzugreifen und sich dafür einzusetzen, „die Forschung über den NS-Völkermord und die Zweite Verfolgung in ihrer gesamten Breite an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dauerhaft zu etablieren“, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA aufzugreifen, „die systematische Sammlung und dauerhafte Sicherung der Selbstzeugnisse der Opfer zu fördern, um den von Täter_innen nach dem Jahr 1945 etablierten Diskurs zu überwinden“, auch in Hinsicht auf Selbstzeugnisse nicht deutschstämmiger Sinti und Roma, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA aufzugreifen, dass die Bundesministerien „die Sicherung, Erschließung und Zugänglichmachung der relevanten Aktenbestände“ fördern, insbesondere in Hinsicht auf Quellen aus der NS-Zeit, aber auch aus dem Bereich der Entschädigung, der juristischen Aufarbeitung sowie Personalakten der vormaligen Täter, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der UKA aufzugreifen, der intergenerationellen Weitergabe von Traumata, die durch Genozid an Sinti und Roma entstanden, größere Beachtung zu schenken, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen (bitte auch darstellen, ob bzw. inwiefern dabei auch Roma in Belarus, Russland, der Ukraine und der Republik Moldau eingeschlossen sind), und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Position zu weiteren Handlungsempfehlungen der UKA (vgl. den Abschlussbericht, insbesondere S. 688 ff.), und wenn ja, welche (bitte möglichst einzeln darstellen)?