100 000 unbearbeitete Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit und FATF-Deutschlandprüfung
der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit vielen Jahren steht die Praxis der Geldwäschebekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland in der Kritik. Im Jahr 2010 stellte die Financial Action Task Force (FATF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem turnusmäßigen Deutschlandbericht gravierende Mängel bei der Umsetzung der gemeinsam (einschließlich der Bundesrepublik Deutschland) in der FATF vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (die sogenannten FATF-40+9-Empfehlungen) fest (https://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/reports/mer/MER%20Germany%20full.pdf). Die FATF ist die für die Koordination der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige internationale Organisation mit Sitz in Paris, der Deutschland seit dem Jahr 1990 und derzeit insgesamt 39 Staaten angehören.
Der jüngste FATF-Bericht über Deutschland wurde am 25. August 2022 veröffentlicht. Hierin werden einzelne Fortschritte, ausdrücklich etwa der im Vergleich zur letzten Prüfung gesteigerte Personaleinsatz bei der FIU, festgestellt. Gleichzeitig werden weiterhin bestehende Defizite, v. a. in der Umsetzung der Geldwäschebekämpfung z. B. bei der Koordinierung zwischen Bund und Ländern, bemängelt („Experten Bericht: Deutsche Defizite im Kampf gegen Geldwäsche“, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/geldwaesche-145.html).
Nicht eingeflossen in den Bericht ist offenbar der aktuelle massive Rückstau in der FIU bei der Weiterbearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Dieser Rückstau war zwar in der FIU bereits früher bekannt, die FIU hat nach Aussagen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) Katja Hessel diesen Rückstau aber erst am 26. August 2022 an das BMF gemeldet, also genau einen Tag nach der offiziellen Veröffentlichung des Deutschlandberichts seitens der FATF. In diesen Bericht der FATF haben die Bearbeitungsmissstände keinen Eingang gefunden, sondern dort ist lediglich von Bearbeitungsrückständen in den Jahren 2017 und 2018 zu lesen, als die Meldungen bei der FIU noch per Fax eingingen (vgl. zeit-online, „FIU: Wie Deutschland die Geldwäschebekämpfung verschleppt“ vom 16. November 2022). Öffentlich bekannt wurden die dramatischen Bearbeitungsrückstände der FIU erst am 24. Oktober 2022 durch eine Presseberichterstattung („Hun- Deutscher Bundestag Drucksache 20/5125
derttausend Geldwäsche-Verdachtsfälle auf Halde“, https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hunderttausend-geldwaesche-verdachtsfaelle-auf-halde-18410862.html) und ein am selben Tage von der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel an den Finanzausschuss übermitteltes Schreiben. In dem Schreiben heißt es: „Im Rahmen der turnusmäßigen Berichterstattung der FIU zum sogenannten Transformationsprozess […] hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstmals am 26. August 2022 darüber Kenntnis erlangt, dass im Zuge des Transformationsprozesses noch Verdachtsmeldungen in erheblichem Umfang in die abschließende Bearbeitung zu überführen seien. Im Wege der daraufhin von BMF initiierten umfassenden Nachberichterstattung zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts […] hat die FIU zwischenzeitlich mitgeteilt, dass beginnend im Januar 2020 und danach monatlich kumulierend bis zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 100 963 Verdachtsmeldungen als risikorelevant mit unterschiedlichen Risikoprofilen ausgesteuert aber noch nicht weiter bearbeitet worden seien.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es ein bemerkenswerter Zufall ist, dass die Meldung der FIU an das BMF über Bearbeitungsrückstände genau einen Tag nach der Veröffentlichung des FATF-Länderberichts erfolgt ist?
Hat die FIU gegenüber der FATF während der Vor-Ort-Prüfung vom 1. bis 19. November 2021 Zahlen zu offenen Verdachtsmeldungen kommuniziert, und wenn ja, welche?
Hat die FIU gegenüber der FATF während des weiteren Prüfungsprozesses und der Erarbeitung des FATF-Berichts bis zur Verabschiedung des Berichts bei der FATF-Plenarsitzung im Juni 2022 Zahlen zu offenen Verdachtsmeldungen kommuniziert, und wenn ja, welche?
Wie hat sich der im Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel an den Finanzausschuss vom 24. Oktober 2022 beschriebene Bearbeitungsrückstau von – „beginnend im Januar 2020 und danach monatlich kumulierend bis zum Stichtag 30. September 2022“ von insgesamt 100 963 Verdachtsmeldungen über die Zeit entwickelt (bitte über die einzelnen Monate oder mindestens quartalsweise vom Januar 2020 bis September 2022 aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass es sich bei den genannten 100 963 Verdachtsmeldungen nur um jene handelt, für die ein Risikoprofil erkannt wurde?
Wie vielen Verdachtsmeldungen darüber hinaus konnte im vergleichbaren Zeitraum bis 30. September 2022 kein Risikoprofil zugeordnet werden?
Landen solche Meldungen dann automatisch im sogenannten Infopool der FIU?
Gibt es auch andere Gründe, außer einem fehlenden Risikoprofil, die dazu führen, dass Verdachtsmeldungen im Infopool landen?
Wie viele offene Verdachtsfallmeldungen – sowohl solche, für die ein Risikoprofil erkannt wurde als auch jene im Infopool – liegen bei der FIU dann insgesamt in nicht oder nicht abschließend bearbeiteter Form vor (sowohl zum Stichtag 30. September 2022 als auch so aktuell wie möglich)?
Wie viele Fristfälle hat die FIU seit Januar 2022 nicht rechtzeitig ausgesteuert?
Gab es Fristfälle, die zwar rechtzeitig ausgesteuert, aber dennoch nicht rechtzeitig an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden?
Wenn, wie die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel in ihrem Schreiben vom 24. Oktober 2022 ankündigt, die FIU bis Frühjahr 2023 alle 100 963 Verdachtsmeldungen abgearbeitet haben will, wie kann die FIU sicherstellen, dass die dabei ausgesteuerten Fälle angesichts dieses kurzen Zeitraums dennoch gut aufgearbeitet und in geeigneter Form den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden?
Wie begleitet und überwacht das BMF die Abarbeitung der Rückstände?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich Mitarbeitende der FIU und/oder die FIU-Leitung mit der Nichtweiterleitung von mindestens 100 963 Verdachtsmeldungen strafbar gemacht haben bzw. hat?
Wenn nein, hat die Bundesregierung die Frage der Strafbarkeitsmachung geprüft?
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeitende der FIU und/oder die FIU-Leitung mit der Nichtweiterleitung und unabhängig von der Frage der Strafbarkeit dienstrechtlichen Bestimmungen zuwidergehandelt haben bzw. hat?
Hat die Bundesregierung hierzu Untersuchungen angestrengt?
Welche Bedeutung hat die unterschiedliche Charakterisierung offener Verdachtsmeldungen, wenn sie im Schreiben vom 24. Oktober 2022 zunächst als Vorfälle bezeichnet werden, die noch in „die abschließende Bearbeitung zu überführen“ seien, während sie an späterer Stelle im Text als Vorfälle, die zwar „als risikorelevant mit unterschiedlichen Risikoprofilen ausgesteuert aber noch nicht weiter bearbeitet“ wurden, charakterisiert werden?
Wie viele der 100 963 Verdachtsmeldungen sind bislang über die Aussteuerung mit Risikoprofil hinaus bereits weiterbearbeitet worden und bedürfen nur noch eines letzten, abschließenden Bearbeitungsschritts, und wie viele dieser Verdachtsmeldungen sind über die Aussteuerung hinaus „noch nicht weiter bearbeitet“ worden?
Wie muss man sich den Vorgang des Aussteuerns mit Risikoprofil genauer vorstellen?
Ist dies ein routinemäßiger, automatisierter, ggf. EDV-gestützter Vorgang oder spielt auch für diesen Prozess das Ermessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits eine wichtige Rolle?
Gibt es Verdachtsmeldungen, die direkt im Infopool landen und die gar nicht erst den Prozess durchlaufen, an dessen Ende sie einem Risikoprofil zugeordnet werden sollen?
Werden und wurden Meldungen aus dem Infopool gelöscht, falls ja, wie viele wurden gelöscht, und wie viele nicht?
Wie hoch ist die Anzahl der nicht oder nicht abschließend bearbeiteten Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zum Jahresende 2022 bei der FIU?
Wie viele davon sind Teil der 100 963 Fälle, die die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel als zum 30. September 2022 „noch nicht weiter bearbeitet“ angegeben hat?
Warum hat die FIU gegenüber den Abgeordneten des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages bei deren Besuch bei der FIU in Köln am 13. September 2022, also mehr als zwei Wochen nach der Meldung der FIU an das BMF über erhebliche Bearbeitungsrückstände, diese Bearbeitungsrückstände mit keinem Wort erwähnt?
Warum hat – wenn schon die FIU selbst bei diesem Besuch vor Ort den Mantel des Schweigens über die Missstände gebreitet hat – nicht wenigstens das BMF darauf hingewiesen, dass es Anzeichen für erhebliche Bearbeitungsrückstände gebe (bei der Meldung der FIU an das BMF am 26. August 2022 stand die Zahl von immerhin 45 000 betroffenen Verdachtsmeldungen im Raum), deren Umfang gerade noch geprüft werde?
Gibt es eine andere oberste Bundesbehörde, in deren Verantwortungsbereich die Dienstaufsicht über die FIU liegt, wenn das Bundesministerium der Finanzen gemäß Geldwäschegesetz über die Kernaufgabenbereiche der FIU „nur“ die Rechtsaufsicht ausübt?
Wenn nein, wie weit ist es mit dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, wenn Behörden, die für die Ermittlung und Verfolgung krimineller Aktivitäten von großer Bedeutung sind, selbst keiner Dienstaufsicht unterliegen?
Hält die Bundesregierung an der Auffassung fest, dass eine Beschränkung der Kontrollfunktion des BMF auf die Rechtsaufsicht über die Kernaufgaben der FIU die Unabhängigkeit der FIU und somit die Durchsetzung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland stärkt?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung zulässig, der FIU grundlegendes Verwaltungsversagen vorzuwerfen, wenn sie bei ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Entgegennahme, Bewertung und Weiterleitung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, über einen mehrjährigen Zeitraum inzwischen über 100 000 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht oder nicht richtig bearbeitet hat?
Sieht die Bundesregierung angesichts von Umfang und Dauerhaftigkeit der Bearbeitungsrückstände – d. h. einem über zwei Jahre andauernden Nichtvollzug oder massiv ungenügenden Vollzug von gesetzesgebotenem Verwaltungshandeln – einen hinreichenden Anlass, in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsicht über die FIU tätig zu werden, und wenn ja,
a) seit wann sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf als Rechtsaufsicht der FIU,
b) wie ist die Bundesregierung seit der Feststellung dieses Handlungsbedarfs tätig geworden, und welche Abteilungen innerhalb von FIU, BMF und ggf. Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien waren hiermit befasst,
c) in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, nun weiter tätig zu werden?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen für die Bearbeitungsrückstände bei der FIU, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung?
Ist zu befürchten, dass aufgrund des über mehr als zwei Jahre andauernden Bearbeitungsrückstaus eine große Anzahl von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurde und dadurch Straftaten unentdeckt geblieben sind, diese und andere Straftaten daher über einen längeren Zeitraum fortgesetzt oder überhaupt erst stattfinden konnten und insgesamt die Prävention, Abschreckung und Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland massiv geschwächt wurde?
Hat FIU-Chef Christof Schulte am 16. Februar 2022 in einer Sitzung des Finanzausschusses nicht die Wahrheit gesagt, als er angab, dass es keine Bearbeitungsrückstände bei der FIU gebe?
Wie verträgt sich diese Aussage von Christof Schulte mit der Aussage im Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel, dass einige der offenen Verdachtsmeldungen bis ins Jahr 2020 zurückreichen?
Welche Kriterien entscheiden im sogenannten Zwei-Level-Modell künftig darüber, welche Meldungen nach der von der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel für Anfang Dezember 2022 angekündigten Umstellung auf das neue Verfahren im ersten und welche im zweiten Level behandelt werden?
Gibt es nach der Beratung der FIU durch die Oliver Wyman GmbH im Jahr 2021, deren Hauptergebnis die Einführung des Zwei-Level-Modells ist, im Rahmen einer neuerlichen Beratung oder im Rahmen einer Nachberatung zum vergangenen Beratungseinsatz eine Einschätzung der Oliver Wyman GmbH zu den am 24. Oktober öffentlich gewordenen Bearbeitungsrückständen, und wenn ja, wird dabei auch noch mal auf das Zwei-Level-Modell eingegangen und für dieses ggf. eine Weiterentwicklung vorgeschlagen?
Ist es zutreffend, dass die derzeitigen Bearbeitungsrückstände bei der FIU überhaupt erst durch die Umsetzung des Zwei-Level-Modells aufgedeckt und an das BMF gemeldet wurden?
Liegt der FIU seitens der PwC Strategy& (Germany) GmbH, die von der FIU neben Oliver Wyman in jüngerer Zeit ebenfalls für Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen wurde, eine Einschätzung zum Zwei-Level-Modell und seiner Umsetzung in der FIU vor, und zu welcher Einschätzung kommt PwC als Ursache der derzeitigen Bearbeitungsrückstände?
Gibt es aktuell oder gab es in den vergangenen zwei Jahren noch weitere externe Beratungseinsätze in der FIU neben den beiden genannten von Oliver Wyman und PwC Strategy&?
Hält die Bundesregierung die derzeitige IT-Ausstattung der FIU für geeignet und angemessen, die wirksame und fristgerechte Wahrnehmung der Aufgaben der FIU zu ermöglichen?
Wenn ja, seit wann hält die Bundesregierung die IT-Ausstattung – nach den erheblichen (Anlauf-)Problemen nach der Verlagerung der FIU vom Bundeskriminalamt zum Zoll im Jahr 2017 – für angemessen und geeignet?
Wenn nein, wie lautet die IT-Problemanalyse der Bundesregierung für die FIU, und welche Schritte hat sie eingeleitet bzw. welche weiteren Schritte wird sie verfolgen?
In welchem Verhältnis steht die derzeitige IT-Ausstattung der FIU zu dem über die vom InformationsTechnikZentrum Bund veranlasste Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ (https://ausschreibungen-deutschland.de/767353_Erneuerung_des_Informationsverbundes_FIU_Redesign_2021_Bonn), soll die bestehende IT der FIU
a) weitgehend neu konzipiert werden (vgl. die Auftragsbeschreibung „Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dieses vertreten durch die Generalzolldirektion (GZD), beabsichtigt die Beschaffung eines IT-Systems für die Financial Intelligence Unit (FIU)“), oder
b) geht es um zusätzliche Bestandteile über die derzeit bestehende IT-Ausstattung der FIU hinaus, die in die bestehende Ausstattung integriert werden sollen?
Schafft diese „Erneuerung des Informationsverbundes FIU“ endlich die Voraussetzungen dafür, dass die FIU erstmalig oder in leistungsfähigerer Weise mit Daten(banken) und anderen EDV-Systemen anderer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder verbunden werden kann, um die Auswertung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zu verbessern?
Auf welche Informationsquellen wird der FIU durch die „Erneuerung des Informationsverbunds“ erstmalig ein technischer Zugriff möglich sein?
Wie weit ist dieses Ausschreibungsverfahren inzwischen gediehen?
Wurde der Auftrag inzwischen vergeben, und wenn ja, wann, und an wen?
Sind bei der Auftragsvergabe die Erkenntnisse, Empfehlungen und Maßgaben berücksichtigt worden, die von den Beratungsunternehmen Oliver Wyman und PwC im Rahmen ihrer Beraterverträge mit der FIU identifiziert und zur Umsetzung empfohlen wurden?
Für wann rechnet die Bundesregierung damit, dass der erneuerte Informationsverbund FIU einsetzbar ist?
Arbeitet die FIU bereits heute mit einer Künstlichen Intelligenz (KI), und falls ja,
a) seit wann arbeitet die FIU mit dieser KI,
b) ist diese KI voll einsatzfähig oder war sie lediglich einmal in einem Feldversuch eingesetzt, wie es im FATF-Bericht heißt,
c) handelt es sich bei der KI um eine Form des maschinellen Lernens oder um ein regelbasiertes System?
Falls die FIU bisher nicht über eine voll einsatzfähige KI verfügt, ist für die Zukunft die Verfügbarkeit einer voll einsatzfähigen KI geplant, und wenn ja, für wann?
Welche Bedeutung kommt der „Erneuerung des Informationsverbundes FIU“ für die zukünftige Verwendung von KI-Lösungen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung durch die FIU zu?
Welcher Datenabgleich wird auf eine Verdachtsmeldung an die FIU hin ausgelöst?
Führt dies bei Bestätigung der Verdachtsmeldung zu einem weiteren Datenabgleich?
Inwiefern sind diese Datenabgleiche automatisiert, finden also ohne weitere Entscheidung eines Menschen statt?
Wird innerhalb der Strafverfolgung bereits eine KI zur Aufdeckung von Geldwäsche eingesetzt oder ist ein solcher Einsatz geplant?
Wie wird beim Einsatz von KI durch die FIU oder durch die Strafverfolgungsbehörden die Wahrung von Grundrechten sichergestellt?
Welche Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
Wie kann – insbesondere für die öffentliche Beschaffung – eine höhere Transparenz für die auf dem Markt erhältlichen KI-Lösungen erreicht werden, wenn die bisher erhältlichen Lösungen zum Einsatz von KI in der Strafverfolgung zumeist von privaten Anbietern kommen und ihre Funktionsweise daher in der Regel als Geschäftsgeheimnis geschützt sind?
Welche Vorgaben bestehen von Seiten der öffentlichen Verwaltung bei der Ausschreibung von KI-Lösungen?
Wie sollen hier zukünftig rechtsstaatliche Kriterien sichergestellt werden, wenn KI-Lösungen insbesondere zur Strafverfolgung von Privatunternehmen hergestellt werden?