E-Label für Produktinformationen auf Wein und weinhaltigen Getränken
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Weltweit ist die Europäische Union der größte Weinerzeuger und hinsichtlich der Ausfuhren stellt Wein sogar das wichtigste Erzeugnis im Agrar- und Lebensmittelsektor in der Europäischen Union dar (vgl. https://agriculture.ec.europa.eu/farming/crop-productions-and-plant-based-products/wine_de). Um den Verbrauchern von Wein und weinhaltigen Getränken in der Europäischen Union zukünftig mehr detaillierte Produktinformationen harmonisiert und flächendeckend zur Verfügung zu stellen, wurde durch die EU-Kommission eine Änderung der EU-Verordnung 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisationsverordnung) beschlossen. Ab 8. Dezember 2023 sollen auf allen Verpackungen oder Etiketten von danach hergestellten Weinen und weinhaltigen Getränken neben den bisher obligatorischen Angaben, wie beispielsweise den Allergenen, auch Nährwerte und ein Zutatenverzeichnis verpflichtend enthalten sein. Im Zuge dessen wurde es im Rechtsrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Lebensmittelbereich erstmalig zugelassen, dass obligatorische Informationen von Weinprodukten über elektronische Etiketten übermittelt werden dürfen. Denn die Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 (vgl. https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/landwirtschaft/dl_VO_2021_2117_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=1) ermöglicht es den Erzeugern, Angaben der Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder daran befestigten Etiketten lediglich auf den Brennwert zu beschränken und die vollständige Nährwertdeklaration sowie das Zutatenverzeichnis auf elektronischem Wege, also in Form eines E-Labels, dargestellt durch einen QR-Code, zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich sollen die Erzeuger aus drei Möglichkeiten hinsichtlich der Form, in der sie den Verbrauchern die zukünftig obligatorischen Angaben anbieten, wählen können. Sie können (vgl. https://www.meininger.de/weinbau/politik-und-verbaende/analog-oder-digital):
- die Zutatenliste wie den Brennwert auf das Etikett drucken,
- einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf ihr firmeneigenes „E-Label“-System auf einer Homepage verweist oder
- einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf eine gemeinsame „E-Label“-Plattform führt, der sie sich angeschlossen haben.
Nachdem das E-Label in 16 Herstellungsbetrieben unterschiedlicher Betriebsgröße in mehreren EU-Mitgliedstaaten bereits erfolgreich mit der E-Label Plattform „U-Label“ (vgl. https://www.meininger.de/bier/politik-und-verbaende/durchbruch-fuer-die-digitale-etikettierung) getestet wurde, hat sich der Weinbausektor sowohl in Deutschland als auch EU-weit für die Einführung eines E-Labels ausgesprochen. Die Vorteile eines E-Labels sind für den Deutschen Weinbauverband (DWV; vgl. https://deutscher-weinbauverband.de/standpunkt-e-label-in-gefahr/) und auch für den Verband Deutscher Sektkellereien (VDS; vgl. https://www.meininger.de/bier/politik-und-verbaende/durchbruch-fuer-die-digitale-etikettierung) eindeutig.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich im April 2022 gegen die Einführung eines „E-Labels“ ausgesprochen (vgl. https://www.dwm-aktuell.de/bmel-spricht-e-label). Dies widerspricht nach Ansicht der Fragesteller den festgeschriebenen Zielen des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Auf welcher Datengrundlage hat sich das federführende BMEL gegen die Einführung eines E-Labels für Wein und weinhaltige Getränke ausgesprochen?
a) Wie lange dauerte der Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des BMEL hinsichtlich des Beschlusses, sich auf EU-Ebene gegen das E-Label auszusprechen?
b) Welche Abteilungen innerhalb des BMEL waren an dem Entscheidungsfindungsprozess beteiligt?
c) Fand zum Entscheidungsfindungsprozess ein Austausch mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz statt?
d) Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine eigene Einschätzung zur Einführung eines E-Labels für Wein und weinhaltige Getränke, und wenn ja, wie lautet diese?
e) Fanden im Vorfeld der Entscheidungsfindung Gespräche mit Fachverbänden, wie z. B. dem Deutschen Weinbauverband, oder anderen Fachverbänden statt (bitte alle konsultierten Fachverbände nennen)?
f) Fand ein Austausch mit den federführenden Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten statt?
g) Welche anderen EU-Mitgliedstaaten teilen nach Kenntnis der Bundesregierung die ablehnende Haltung gegenüber dem E-Label ggf.?
Lehnt die Bundesregierung das E-Label auf Verpackungen oder Etiketten von Lebensmitteln ganz grundsätzlich ab oder liegt es an seiner Verwendung bei Wein und weinhaltigen Getränken?
a) Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur Ausweitung der obligatorischen Produktinformationen bei Wein und weinhaltigen Getränken?
b) Sieht die Bundesregierung in der Ablehnung des E-Labels für Wein und weinhaltige Getränke einen Widerspruch mit den festgehaltenen Zielen in ihrem Koalitionsvertrag hinsichtlich der darin formulierten Digitalisierungsansprüche?
c) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zur Verbreitung digitaler Verkaufskanäle erarbeitet, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt insbesondere hinsichtlich deren Auswirkungen für die Herstellerbetriebe, Anbieter und Verbraucher?
d) Welche Aspekte müssen nach Ansicht der Bundesregierung bei einer verbraucherfreundlichen Sichtbarmachung von mehr Produktinformationen erfüllt sein?
e) Wie soll es nach Ansicht der Bundesregierung den Erzeugern in der Praxis gelingen, auf eine verbraucherfreundliche Art und Weise mehr Produktinformationen bereitzustellen, ohne ein E-Label einzusetzen?
f) Kann es nach Ansicht der Bundesregierung durch die zusätzlichen obligatorischen Informationen auf den Verpackungen und Etiketten von Produkten, je nach Produktgröße, zu Unübersichtlichkeiten und demzufolge zu eingeschränkter Leserlichkeit für die Verbraucher kommen?
g) Wie soll es nach Ansicht der Bundesregierung gelingen, bei stark exportnachgefragten Produkten, wie etwa Wein, die zukünftig obligatorischen Produktinformationen in mehreren Sprachen für die Verbraucher im Sprachraum der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen, ohne digitale Lösungen zu verwenden?
h) Sind durch die Ablehnung eines E-Labels und der damit nach Auffassung der Fragesteller verbundenen Absage der digitalen und multilingualen Verfügbarkeit von Produktinformationen nach Kenntnis der Bundesregierung Handelsnachteile für deutsche Hersteller von weinhaltigen Getränken und Wein zu befürchten?
i) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zu der Frage erarbeitet, wie Weinerzeuger die Möglichkeit eröffnet werden kann, ohne ein E-Label Verbrauchern neben den obligatorischen Angaben auch weiterführende Informationen bezüglich des Produkts zur Verfügung zu stellen, etwa zum verantwortungsvollen Konsum alkoholischer Getränke, vor dem Hintergrund, dass Fachverbände im E-Label ein geeignetes Mittel hierfür sehen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
j) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zu der Frage erarbeitet, wie verantwortlichen Weinerzeugern eine praktikable, nichtdigitale Lösung angeboten werden kann, um das zukünftig obligatorische Zutatenverzeichnis individuell anzupassen, wenn es während des Herstellungsprozesses unter anderem durch Gär- und Reifeprozesse zu nicht planbaren, aber messbaren Abweichungen am Produkt kommt, wie es bei weinhaltigen Getränken und insbesondere Weinen, die Naturprodukte enthalten und selbst Naturprodukte sind, durchaus üblich ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Befürchtet die Bundesregierung durch die mögliche Einführung eines E-Labels für Wein und weinhaltige Getränke konkrete negative Effekte für
a) die herstellenden Betriebe, und wenn ja, in welchem betriebswirtschaftlichen Ausmaß,
b) die interessierten Verbraucher, und wenn ja, welche Gruppe wäre nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen, und wie groß ist diese Gruppe anteilig an der Bevölkerung Deutschlands,
c) die deutsche Weinwirtschaft, und wenn ja, in welchem betriebswirtschaftlichen Ausmaß?
Erkennt die Bundesregierung durch die mögliche Einführung eines E-Labels für Wein und weinhaltige Getränke konkrete positive Effekte für
a) die herstellenden Betriebe, und wenn ja, in welchem betriebswirtschaftlichen Ausmaß,
b) die interessierten Verbraucher, und wenn ja, welche Gruppe wäre nach Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen, und wie groß ist diese Gruppe anteilig an der Bevölkerung Deutschlands,
c) die deutsche Weinwirtschaft, und wenn ja, in welchem betriebswirtschaftlichen Ausmaß?
Erkennt die Bundesregierung in der erstmaligen europaweiten Einführung eines E-Labels im Lebensmittelbereich die Chance, wichtige Erkenntnisse für weitere verbraucherfreundliche Verbesserungsmaßnahmen durch digitale Lösungen in eben diesem Bereich erlangen zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verbreitung von QR-Code-Lösungen im Alltag vor dem Hintergrund, dass sich während der Corona-Pandemie in mehreren Bereichen des Alltags innerhalb kurzer Zeit digitale Lösungen etabliert haben, darunter auch der Einsatz des QR-Codes, etwa bei der Corona-Warn-App des Bundes, der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung oder bei digital aufrufbaren Speisenkarten in Restaurants?