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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Territoriales Führungskommando - Bundeswehreinsätze im Inland

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.02.2023

Aktualisiert

09.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/518413.01.2023

Territoriales Führungskommando – Bundeswehreinsätze im Inland

der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Territorialen Führungskommando (TerrFüKdoBw) mit Sitz in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin-Wedding werden seit dem 1. Oktober 2022 sensible militärische Bereiche zentralisiert. Mit der Indienststellung des Territorialen Führungskommandos für das Inland wurde das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr abgelöst. Bereits in der Corona-Pandemie hatte die Bundeswehr unter Generalleutnant Carsten Breuer die Leitung des Corona-Krisenstabs mit Sitz im Bundeskanzleramt inne. Die gleiche Personalie wird nun Befehlshaber dieser neuen Kommandostruktur sein. Nach Ansicht der Fragestellenden wird die Bundeswehr damit auch im Inland zum zentralen Akteur in Krisen- und Ausnahmesituationen und zivile Akteure des Bevölkerungsschutzes wie das Technische Hilfswerk (THW) oder die Feuerwehren und Rettungsdienste werden in den Hintergrund gedrängt. Durch die Übertragung operativer Handlungen des Heimat- und Katastrophenschutzes werden der Bundeswehr weitgehende Befugnisse übertragen, welche die Grenze von zivilen und militärischen Belangen verschwimmen lassen. Generalleutnant Carsten Breuer lässt nach Meinung der Fragesteller an dieser Entwicklung keinen Zweifel, wenn er sagt: „Ich glaube, wenn man in einer Krise sich befindet, [sic] dann darf und sollte man nicht danach fragen ‚Ist das eine zivile oder ist das eine militärische Aufgabe?‘, sondern man sollte immer danach fragen ‚Wer kann diese Krise am besten lösen oder wer kann am besten beitragen, diese Krise zu lösen?‘“ (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/mediathek/nachgefragt-generalleutnant-carsten-breuer-5504790).

Die Indienststellung eines Territorialen Führungskommandos für das Inland gibt der Bundeswehr neben operativen Handlungsoptionen auch eine Entscheidungsbefugnis über den Umgang mit Krisensituationen im Inland. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) äußerte sich diesbezüglich: „Für besondere Situationen hält das Territoriale Führungskommando Kräfte zum Aufbau eines nationalen Krisenstabes für die Bundesregierung bereit.“ (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/heimatschutz-aus-einer-hand-das-territoriale-fuehrungskommando-5500994).

Mit der Errichtung des TerrFüKdoBw kann Deutschland nach Auffassung der Fragestellenden seine militärische Machtposition in Europa aufgrund der für die NATO günstigen geostrategischen Lage weiter ausbauen. So sind die deutschen Anteile des NATO-Kommandos NATO Joint Support and Enabling Command (JSEC) und des Multinationalen Kommandos Operative Führung (MNKdo OpFü), die bei Manövern der NATO oder im Bündnisfall zum Tragen kommen, direkt dem TerrFüKdoBw unterstellt (https://www.bmvg.de/de/presse/bundeswehr-stellt-territoriales-fuehrungskommando-auf-5446786). Insgesamt sind dem TerrFüKdoBw 22 Dienststellen unterstellt, darunter das Wachbataillon, die 16 Landeskommandos sowie sämtliche Truppenübungsplätze der Bundeswehr.

Somit ist aus Sicht der Fragestellenden zu befürchten, dass unter dem Kommando von Carsten Breuer Deutschland auch langfristig die Drehscheibe für die Verschiebung von Kriegsgerät ausländischer Truppen über den europäischen Kontinent sein wird. Durch den Krieg in der Ukraine sowie die deutsche Vormachtstellung an der NATO-Ostflanke hat die geostrategische Lage Deutschlands militärisch an Bedeutung gewonnen (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/heimatschutz-aus-einer-hand-das-territoriale-fuehrungskommando-5500994). Bereits vor dem Angriffskrieg Russlands war Deutschland zentral für die Verlegung von Soldaten und Kriegsgerät. Inzwischen ist Deutschland zudem von zentraler Bedeutung für den militärischen Nachschub in das ukrainische Kriegsgebiet. So wurden in den vergangenen Monaten durch NATO-Staaten ukrainische Soldaten, Waffen und Material für die militärische Infrastruktur über Deutschland in die Ukraine verschoben (https://www.faz.net/aktuell/ukraine-konflikt/us-army-organisiert-von-wiesbaden-aus-ihre-hilfe-fuer-die-ukraine-18362257.html). Durch die Zentralisierung dieser Kommandostruktur spielt Deutschland nach Ansicht der Fragestellenden eine weiter zunehmende militärstrategische Rolle für die NATO, wodurch sich die Gefahr weiter erhöht, als direkte Kriegspartei in den Ukraine-Krieg hineingezogen zu werden. Im Bundesministerium der Verteidigung scheint man sich der steigenden Gefahr durch diese eingenommene Rolle durchaus bewusst zu sein. In einer Broschüre des BMVg heißt es: „Durch seine geografische Lage mitten im europäischen NATO-Gebiet ist Deutschland als Drehscheibe alliierter Truppenbewegungen und rückwärtiger Operationsraum potentielles Angriffsziel“ (https://www.bmvg.de/resource/blob/2371222/8bcff03f523a3962a028ef20484f3f0b/download-broschuere-de-data.pdf).

Die Installierung des TerrFüKdoBw ist laut Bundesregierung eine Reaktion Deutschlands auf den Krieg in der Ukraine. Die Fragestellenden lehnen die damit aus ihrer Sicht einhergehende Militarisierung im Inland ab und sehen Soldaten in der Bewältigung von Krisen und Katastrophen als ungeeignet an. Etablierte Strukturen zur Bewältigung von Krisen werden nach Wahrnehmung der Fragestellenden mehr und mehr infrage gestellt. Aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hieß es dazu: „Innerhalb der Bundesregierung bestehen bereits Krisenmanagementstrukturen, die – je nach Art und Umfang der Krise – ineinander greifen“; federführend sei stets das am stärksten betroffene Ressort (https://www.zeit.de/news/2022-10/28/innenministerium-sieht-keinen-bedarf-fuer-neuen-krisenstab).

Der Bereich der zu erwartenden Krisen reicht von Flutkatastrophen über Waldbrände bis hin zu Pandemien. In der Vergangenheit wurde die Bundeswehr, ohne dass gemäß dem Parlamentsbeteiligungsgesetz ein Mandat erforderlich wäre, bereits im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe eingesetzt. Die jüngsten derartigen Einsätze im Ahrtal 2021 oder während der Corona-Pandemie haben die Bundeswehr in zivilen Einrichtung weiter normalisiert. Mit der Indienststellung des TerrFüKdoBw wird die Bundeswehr nach Einschätzung der Fragestellenden künftig zum zentralen Krisenakteur im Innern. Aus Sicht der Fragestellenden ist diesbezüglich zu befürchten, dass die zivile Katastrophenhilfe weiter militarisiert wird.

Dass die Bundeswehr als Akteur zur Bewältigung von Krisen wie der Corona-Pandemie nicht nur fachlich, sondern auch operationell insbesondere in der Bereitstellung verlässlicher Strukturen ungeeignet ist, wurde nach Auffassung der Fragestellenden im März 2022 deutlich, als infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine das Einsatzkontingent für die Corona-Amtshilfe plötzlich eingestellt wurde. Von der Bundeswehr hieß es dazu: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung in der Ukraine, lässt die erforderliche Konzentration auf die Kernaufgaben der Bundeswehr kaum noch Spielräume für das dauerhafte Vorhalten eines Hilfeleistungskontingentes.“ (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/aktuelles/amtshilfe-bundeswehr-fokussiert-sich-auf-kernaufgaben-5382872).

Die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht unterstrich am 26. September 2022 in Berlin die Ambitionen des neuen Führungskommandos wie folgt: „Mit der heutigen Indienststellung machen wir in der Zeitenwende einen sehr wichtigen Schritt. Wir stärken die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“, erklärte die Bundesministerin der Verteidigung. „Das neue Führungskommando wird uns helfen, Entscheidungen zukünftig noch besser, noch schneller und noch abgestimmter zu treffen.“ (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/territoriales-fuehrungskommando-bundeswehr-aufgestellt-5504318).

Mit der Errichtung des Territorialen Führungskommandos werden künftig Bundeswehreinsätze im Inland zentral koordiniert und geführt. Dies umfasst auch eine mögliche nationale Mobilmachung. Vorgesehen ist die Aufstellung weiterer sogenannter Heimatschutzregimente, die sich aus Reservisten zusammensetzen (https://www.imi-online.de/2022/09/26/territorialkommando-heimatschutzregimenter/. Bis 2027 sollen bundesweit fünf Heimatschutzregimenter aufgestellt werden, welche im Kriegs- und Katastrophenfall mobilisiert werden sollen.

Nach Ansicht der Fragestellenden darf die Bundeswehr nicht zum ständigen Krisenakteur im Innern werden. Die Geschichte der Amtshilfen durch die Bundeswehr umfasst beispielsweise den nach allgemeiner Auffassung verfassungswidrigen Einsatz zur Hamburger Sturmflut von 1962, die Einsätze zu den Elbehochwassern der Jahre 2002, 2006 und 2013 oder den Inlandseinsatz im Ahrtal 2021. Diese sind rückblickend betrachtet Ausdruck fehlender ziviler Katastrophenschutzstrukturen. Dass die Bundeswehr diese Lücke ausfüllt, darf kein Normalzustand werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Sind die Behörden von Ländern und Kommunen im Katastrophenfall gegenüber dem TerrFüKdoBw weisungsgebunden?

2

Wird das TerrFüKdoBw parlamentarische Unterrichtungen für das Parlamentarische Kontrollgremium oder den Verteidigungsausschuss erstellen, wenn ja, in welchem Turnus, wenn nein, wie soll die Arbeit des TerrFüKdoBw parlamentarisch anderweitig kontrolliert werden?

3

Inwieweit sollen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das THW oder Landesbehörden bei Einsätzen im Innern unter Führung des TerrFüKdoBw künftig in die Entscheidungsstrukturen (Krisenstäbe) eingebunden werden?

4

Inwieweit wird das TerrFüKdoBw in die Bildung von Krisenstäben eingebunden sein?

5

Bleibt es weiterhin gültig, dass Krisenstäbe des Bundes gegenüber den Ländern keine Weisungsbefugnis haben (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages [WD] 3 - 3000 - 017/21, 28. Januar 2021)?

6

Wann sind die Pläne zur Umstrukturierung des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr hin zum TerrFüKdoBw im BMVg erstmals erarbeitet worden?

7

Welche Regelungen sind vorgesehen, zivile und militärische Krisenlösungsstrukturen zu trennen?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Generalleutnant Carsten Breuer, dass – sinngemäß – bei Krisen nicht zwischen ziviler und militärischer Bewältigung unterschieden werden dürfe (https://www.youtube.com/watch?v=xuRCz3bQMvg, Minute 7.26)?

9

Wie viele Amtshilfeersuche nach Artikel 35 des Grundgesetzes wurden im Jahr 2022 an die Bundeswehr gestellt (bitte nach Antragsteller, Grund und Ort aufschlüsseln)?

10

Wie viele Amtshilfeanträge wurden 2022 abgelehnt (bitte Grund benennen)?

11

Wie viele Anträge auf Amtshilfeleistungen sind im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, etwa wegen der resultierenden Unterbringung von Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet, gestellt worden (bitte nach Datum und Grund des Ersuchens aufschlüsseln)?

12

Wie viele Anträge auf Amtshilfeleistungen sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestellt worden (bitte nach Datum und Grund des Ersuchens aufschlüsseln)?

13

Wie viele Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2022 beendet (bitte nach dem jeweiligen Grund der Beendigung aufschlüsseln)?

14

Wie viele gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr wurden im Jahr 2022 durchgeführt (bitte nach Datum, Ort und Grund der Übung aufschlüsseln)?

15

Wie viele gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr sind für das Jahr 2023 geplant (bitte nach Datum, Ort und Grund der Übung aufschlüsseln)?

16

Plant die Bundesregierung, angesichts des Umstandes, dass die Bundeswehr als Folge der Einrichtung des TerrFüKdoBw nach Auffassung der Fragestellenden auch im Inland weitreichendere Befugnisse erhält, das sogenannte Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 (BGBl. I 2022 Nummer 17, S. 775) derart abzuändern, dass künftig auch bei Einsätzen erhöhter Intensität im Inland die Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt werden muss?

17

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 Angehörige von Kreisverbindungskommandos in lokale Krisenstäbe einbezogen (bitte nach Datum, Grund, Ort aufschlüsseln)?

18

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Befehlshabers des TerrFüKdoBw Carsten Breuer, der anlässlich der Indienststellung des Kommandos sagte: „Das, worauf wir uns einstellen, liegt in der Mitte, in der hybriden Einflussnahme auf Staatlichkeit. Also ein Zustand, der nicht mehr ganz Frieden ist, aber auch noch nicht ganz Krieg“ (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/mediathek/nachgefragt-generalleutnant-carsten-breuer-5504790)?

19

Welche Standardprotokolle zur Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen existieren jeweils im BMI und im BMVg?

Berlin, den 19. Dezember 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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