Frauen in der Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
„Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir im Sinne einer Feminist Foreign Policy Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit stärken und gesellschaftliche Diversität fördern“, heißt es auf Seite 114 des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Weiter schreiben die Parteien der Regierungskoalition: „Wir wollen mehr Frauen in internationale Führungspositionen entsenden, [und] den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln.“ Bereits unter Führung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel hat Deutschland aus Sicht der Fragesteller dieses Ziel auf internationaler Ebene entschieden vorangetrieben, so etwa bei der Verabschiedung von Resolution 2467 zur Bekämpfung von sexueller Gewalt in Konflikten, die Deutschland 2019 als nichtständiges Mitglied in den UN-Sicherheitsrat einbrachte. Ebenfalls unter der Vorgängerregierung wurde der zweite entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (2016 bis 2020) umgesetzt. Im im Jahr 2020 unter deutschem EU-Ratsvorsitz erarbeiteten dritten Europäischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter in den Außenbeziehungen 2021 bis 2025 (EU GAP III) wurden klare Zielsetzungen zur Stärkung von Rechten, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen festgehalten. Ein Ziel war, bis 2025 in mindestens 85 Prozent der neuen entwicklungspolitischen Maßnahmen Geschlechtergerechtigkeit als Nebenziel und in 5 Prozent der neuen Maßnahmen als Hauptziel zu verankern.
Die Fragesteller stellen aktuell fest, dass die Umsetzung der Bestrebungen durch die Bundesregierung unterschiedlich weit und unterschiedlich schnell voranschreitet, insbesondere in der Außen- und Entwicklungspolitik. Der Krieg in der Ukraine, die Situation in Afghanistan, die aktuellen massiven Repressionen gegen das Eintreten von Frauen für Freiheit und Gleichberechtigung im Iran, religiöser und sexistischer Fundamentalismus sowie die COVID-19-Pandemie haben weltweit zu gravierenden Beeinträchtigungen und sogar zu Rückschritten bei Menschenrechten und der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation von Frauen und Mädchen geführt. Es ist daher nach Ansicht der Fragesteller entschlossenes Handeln gefragt, alle verfügbaren Ressourcen und Möglichkeiten zu nutzen, um das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter weltweit zu erreichen. Die als feministisch bezeichnete Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung lässt dabei aus Sicht der Fragesteller nicht erkennen, mit welcher Intention, welchem Konzept und welchen konkreten Zielen und Instrumenten sie erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Gibt es ein übergeordnetes Konzept, mit dessen Hilfe die Bundesregierung plant, menschenrechtswidrige Geschlechterungleichheit zu bekämpfen, und wenn ja, welches?
Inwiefern unterscheidet sich das Konzept der Bundesregierung zur feministischen Außenpolitik von den frauenspezifischen außenpolitischen Konzepten der Bundesregierungen von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel? Inwieweit stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine feministische Außenpolitik nun eine konkrete Verbesserung zur Politik der letzten Jahre dar?
Welchen konzeptionellen Ansatz verfolgt die Bundesregierung in ihrer feministischen Außenpolitik? Unterstützt die Bundesregierung eine feministische Außenpolitik normativ-disruptiver Prägung, die die Förderung einer frauenspezifischen Außenpolitik explizit mit Zielen wie Demilitarisierung und Pazifismus verbindet?
Wie unterscheidet sich die feministische Außenpolitik der Bundesregierung von einer menschenrechtsbasierten Außenpolitik?
Wie wägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer feministischen Außenpolitik außenpolitische Ziele, inklusive Frauenrechten, gegeneinander ab?
Erfolgt eine Priorisierung außenpolitischer Ziele im Rahmen der feministischen Außenpolitik der Bundesregierung, und wenn ja, wie erfolgt die Abstimmung zu dieser Priorisierung innerhalb des Auswärtigen Amts (AA) und zwischen den Ressorts?
Wie erfolgt die generelle Abstimmung der feministischen Außenpolitik zwischen den Ressorts?
Wie erfolgt die Abstimmung der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik zwischen AA und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)?
Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung der Leitlinien für eine feministische Außenpolitik, deren Veröffentlichung für das Frühjahr 2023 angekündigt wurde, vorgesehen, und wie plant die Bundesregierung ihr Konzept den Bürgerinnen und Bürgern verständlich zu machen?
Inwieweit beeinflussen die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik die geplante Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, und in welchem Verhältnis sollen sie zueinanderstehen?
Beeinflusst die Erstellung der Leitlinien für eine feministische Außenpolitik die parallele Erstellung der Chinastrategie, der Sahelstrategie und weiteren Regionalstrategien, und wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung, den Erfolg ihrer feministischen Außenpolitik zu evaluieren, und wenn ja, anhand welcher Kriterien und mit welchen Instrumenten macht sie dies konkret fest?
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich Schritte unternommen, um ihre Außenpolitik feministischer zu gestalten?
a) Welche Schritte wurden im Detail nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen?
b) Welche dieser Schritte sieht die Bundesregierung als nachahmenswert an? Welche dieser Schritte sieht die Bundesregierung als 1:1 für Deutschland übertragbar an, wo sieht die Bundesregierung Bedarf für eine Übersetzung in die deutsche Politik?
c) Welche dieser Schritte sieht die Bundesregierung als nicht nachahmenswert an?
Welche konkreten Schritte wurden seit Regierungsantritt bereits unternommen, um die Pläne einer feministischen Außenpolitik zu implementieren?
a) Welche Schritte wurden bei der Planung und Ausführung internationaler Regierungsreisen unternommen?
b) Welche Schritte wurden in der Personalpolitik des Auswärtigen Amts und ihm zugeordneter Organisationen unternommen?
c) Trifft es zu, dass die für feministische Außenpolitik zuständige Arbeitseinheit des Auswärtigen Amts mit einer A15- und einer A13-Stelle unterlegt ist? Wieso wurde die Arbeitseinheit nicht im Leitungsbereich angesiedelt?
d) Welche Schritte wurden hierzu in der Haushaltsplanung im Einzelplan 05 unternommen?
e) Nach welchen Maßstäben, wann und mit welchen Instrumenten evaluiert die Bundesregierung ihre feministische Außenpolitik?
Wann ist mit dem dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter, dessen Vorgänger unter der Regierung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel umgesetzt wurde, zu rechnen, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
Welche Rolle spielt die Bekämpfung der Geschlechterungleichheit in der Vergabe von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit durch die Bundesregierung?
a) Ist die Zuteilung an Zustandsverbesserungen geknüpft?
b) Inwiefern beeinflusst die feministische Außen- und Entwicklungspolitik Verhandlungen über bilaterale staatliche Entwicklungspartnerschaften?
c) Wie wird eine kohärente Außenkommunikation der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik sichergestellt?
Welche konkreten Schritte wurden seit Amtsantritt durch die Bundesregierung bereits unternommen, um eine feministische Entwicklungspolitik zu implementieren?
a) Welche Schritte wurden hierzu durch die Bundesregierung bei den seitdem mit Partnerländern stattgefundenen Regierungsverhandlungen unternommen?
b) Sieht die Bundesregierung bei einer Konditionalisierung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der feministischen Entwicklungspolitik das Prinzip der Partnerschaft auf Augenhöhe verletzt sowie die Gefahr einer stärkeren Hinwendung bestimmter Partnerländer zu autokratischen Gebern wie China, und wenn ja, wie tritt sie diesen Bedenken entgegen?
c) Welche Anpassungen hinsichtlich der Projektbewilligungen und Förderrichtlinien wurden von der Bundesregierung ggf. vorgenommen (inklusive Durchführungsorganisationen)?
d) Wie hoch ist der Anteil der neuen Projektbewilligungen mit GG1- bzw. GG2-Kennung an allen neuen Projektbewilligungen seit Regierungsantritt?
e) Wie manifestiert sich das Ziel der feministischen Entwicklungspolitik in den Haushaltsplanungen zu den Einzelplänen 23 und 60?
f) Nach welchen Maßstäben, wann und mit welchen Instrumenten evaluiert die Bundesregierung ihre feministische Entwicklungspolitik?
Haben die Haushaltskürzungen für die Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost (Einzelplan (EP) 23, BMZ, Titel 896 33-023) und die Kürzungen für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (EP 05, Titel 687 32-029) aus Sicht der Bundesregierung einen Einfluss auf die Anwendung ihres Konzepts einer feministischen Außenpolitik, und wenn ja, welchen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz ihrer Mittel der Entwicklungszusammenarbeit nicht die gesellschaftlichen Verhältnisse und Strukturen festigt, die Frauen spezifisch benachteiligen, und welche Maßnahmen ergreift sie, um dies zu verhindern?
Arbeitet die Bundesregierung auch mit regionalen und lokalen Fraueninitiativen oder Bewegungen zusammen, deren Ziele dem von der Bundesregierung vertretenen Konzept einer feministischen Außenpolitik nicht entsprechen, und wenn ja, welche Kriterien und Maßstäbe legt sie stattdessen an?
Ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund immer häufigerer Versuche autoritärer Regierungen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als „fremdgesteuert“ darzustellen (siehe https://www.omct.org/en/resources/statements/ngos-officially-portrayed-as-foreign-agents-anti-constitutional-and-anti-russian-what-next & https://www.humanrightspulse.com/mastercontentblog/how-the-russian-government-uses-the-foreign-agent-law-to-pursue-environmental-ngos), konkrete Maßnahmen, um dafür Sorge zu tragen, dass Forderungen regionaler und lokaler Frauenbewegungen nicht als vom Ausland geförderte Anliegen diskreditiert werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Steigerung des Anteils von Frauen in Organen und Gremien der EU und internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen (VN) einzusetzen, und wenn ja, wie, und welche Initiativen plant sie dazu?
Wie plant die Bundesregierung, die weltweite geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit zu bekämpfen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der veränderten Ausrichtung der schwedischen Regierungspolitik (siehe https://www.tagesschau.de/ausland/europa/regierung-schweden-101.html) in Bezug auf deren bisherige feministische Außenpolitik?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, der Tatsache entgegenzutreten, dass durch die COVID-19-Pandemie bis zu zehn Jahre Fortschritt in den Bereichen reproduktiver Gesundheit, Gesundheit von Müttern und Gesundheit von Kindern zunichtegemacht wurden (siehe „Sustainable Development Goals“-Bericht der Vereinten Nationen)?
Werden in der konkreten Planung der Bundesregierung für die Organisation humanitärer Hilfe Frauen, Schwangere und Mütter und ihre spezifischen gesundheitlichen und medizinischen Bedarfe bei der Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten, Entbindungsmöglichkeiten und chirurgischen Eingriffen systematisch erfasst und berücksichtigt, und wenn ja, wie?
Was unternimmt die Bundesregierung gegen die im „Sustainable Development Goals“-Bericht der Vereinten Nationen enthaltene Feststellung, dass nach wie vor ungefähr eine von drei Frauen über 15 Jahren Opfer von Gewalt in der Partnerschaft wird?
Was tut die Bundesregierung gegen den Umstand, dass Frauen weltweit überproportional mehr unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit leisten und so weniger Zugang zu eigenen finanziellen Ressourcen haben und zudem öfter Opfer häuslicher Gewalt werden?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer feministischen Außenpolitik vor, um Frauen mit Behinderungen gezielt zu unterstützen?
a) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Rechte von Frauen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen?
c) Wie trägt die Bundesregierung den besonderen gesundheitlichen und medizinischen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe Rechnung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem Einsatz von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch als Waffe in Kriegs- und Konfliktsituationen durch Soldaten, Sicherheitskräfte, aber auch irreguläre Kräfte entgegenzutreten? Welche Planungen und Initiativen verfolgt die Bundesregierung auch über ihr bisheriges Engagement und finanzielle Mittel hinaus?
Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Sicherheit von Frauen und ihre gesundheitliche Situation in der Ukraine zu erhöhen?
a) Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Berichte von stattgefundener und stattfindender Gewalt an Frauen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine zu dokumentieren und die Ukraine bei der Dokumentation dieser Berichte über Kriegsverbrechen zu unterstützen, und wenn ja, welche?
b) Welche konkrete Unterstützung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur psychosozialen Betreuung von Frauen als Opfer von Gewalt in den von der Ukraine zurückgewonnenen Gebieten?
c) Werden bei den deutschen militärischen Unterstützungsleistungen an die Ukraine die Frauen in den ukrainischen Sicherheitskräften angesichts des relativ hohen Anteils von Frauen in den ukrainischen Streitkräften (https://www.voanews.com/a/female-soldiers-fight-for-ukraine-equality-with-male-peers/6548728.html) ausreichend mitbedacht?
d) Plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, das Ziel der Gleichstellung entsprechend den Lugano-Prinzipien in die Wiederaufbaupläne für die Ukraine zu integrieren, und wenn ja, wie?
e) Wie stimmen sich Auswärtiges Amt und Bundesministerium der Verteidigung in frauenspezifischen Fragen ab?
Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Rechte von Frauen und Mädchen in der Türkei ein, und wie unterstützt die Bundesregierung deren Rechte ggf.?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Türkei die Istanbul-Konvention wieder unterzeichnet und die weiteren verbleibenden Mitgliedstaaten des Europarats diese ratifizieren, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Rechte von Frauen und Mädchen in Turkmenistan ein, und wie unterstützt die Bundesregierung deren Rechte ggf.?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die aktuelle Welle von Gewalt und Repressionen gegen Frauen im Iran, die für Freiheit und Gleichberechtigung eintreten? Wie manifestiert sich die feministische Außenpolitik der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Proteste im Umgang mit dem Iran insgesamt?
Waren die Rechte von Frauen und Mädchen im Iran bislang Gegenstand der Verhandlungen zum Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPoA – Joint Comprehensive Plan of Action)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rechte von Frauen und Mädchen im Iran bei einer möglichen Wiederaufnahme von Verhandlungen zum JCPoA zum Gegenstand solcher Verhandlungen zu machen?
Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die besonders unter dem bewaffneten Konflikt leidenden Frauen und Mädchen in Äthiopien, speziell in Tigray, zu unterstützen, und wenn ja, wie? Waren die Berichte über Verbrechen gegen Frauen durch eritreische Truppen in Äthiopien Gegenstand von Gesprächen mit Vertretern der eritreischen Regierung?
Setzt sich die Bundesregierung international gegen „genderwashing“ (https://foreignpolicy.com/2022/06/03/autocrats-gender-equality-women-rights-rwanda/) durch autokratische Regime ein, und wenn ja, wie?
Wie geht die Bundesregierung im Hinblick auf die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan mit der Situation der Frauen und Mädchen vor Ort um?
a) Wie setzt sich die Bundesregierung für die Wiederherstellung der Grundrechte vor Ort generell, insbesondere aber für Frauen ein?
b) Wie tritt die Bundesregierung der Verpflichtung zur Vollverschleierung entgegen?
c) Wie will die Bundesregierung gleichen Zugang zur Bildung stärken, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frauen inzwischen auch der Hochschulzugang verwehrt wird?
d) Wie will die Bundesregierung die Frauen vor der Missachtung ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, insbesondere geschlechtsspezifischer Gewalt, schützen?
e) Wie will die Bundesregierung die Freizügigkeit der Frauen vor Ort stärken?
f) Plant die Bundesregierung, die Situation der Frauen zum Gegenstand von Verhandlungen zur Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zu machen?
Knüpft die Bundesregierung die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten an deren Willen, sich für das Menschenrecht auf Gleichbehandlung einzusetzen, und wenn ja,
a) inwieweit ist dieses Vorgehen mit der EU abgestimmt,
b) wie sieht die Zusammenarbeit verschiedener Ressorts in dieser Frage aus,
c) gibt es feste Ziele, die die Bundesregierung erreichen möchte,
d) wie stellt die Bundesregierung fest, dass diese Ziele erreicht sind?
Plant die Bundesregierung, ihre internationale Agrar- und Ernährungspolitik an ihrem Verständnis von feministischer Außenpolitik auszurichten und ggf. anzupassen, und wenn ja, wie?
Wird die feministische Außenpolitik der Bundesregierung auf deutsche Rüstungsexporte und die deutsche Exportkontrollpolitik Einfluss haben, und wenn ja, welche?
a) Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung in ihrer Rüstungspolitik mit Bezug auf ihre feministische Außenpolitik?
b) Gibt es dabei klar definierte und messbare Bedingungen, die ein Land erfüllen muss, um (weiterhin) als Empfänger von deutschen Rüstungsgütern infrage zu kommen?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Waffenlieferungen an Länder, in denen Frauen weitgehend entrechtet sind? Welche Auswirkungen hat dies auf den Export von gemeinsam mit europäischen Partnern entwickelten und/oder hergestellten Rüstungsgütern?
Wie brachte die Bundesregierung die von der Bundesministerin des Auswärtigen angekündigte Feminist Climate Policy (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/feministische-aussenpolitik/2551358) auf der 27. VN-Klimakonferenz (COP 27) ein, und mit welchen konkreten Resultaten?
Hat die Bundesregierung ihre Präsenz auf der COP27 dazu genutzt, um frauenspezifische Anliegen im Gastgeberland Ägypten zu unterstützen, und wenn ja, welche, und in welcher Form?
Sind oder waren die Rechte von Frauen und Mädchen oder andere Aspekte der feministischen Außenpolitik Gegenstand der Verhandlungen der Bundesregierung über Energiepartnerschaften mit Ägypten?
Sind oder waren die Rechte von Frauen und Mädchen oder andere Aspekte der feministischen Außenpolitik Gegenstand der Verhandlungen der Bundesregierung über Energiepartnerschaften mit anderen Ländern, insbesondere Indien, Pakistan, Serbien, Ruanda, Südafrika und Vietnam (bitte einzeln aufführen)?
Hat das Engagement der Bundesregierung für ihr Verständnis von feministischer Außenpolitik und den Kampf gegen Ungleichbehandlung der Geschlechter auf der Suche nach neuen Gaslieferanten in Katar die Verhandlungsposition beeinflusst, und wenn ja, wie?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer feministischen Außenpolitik in Bezug auf die Wehrpflicht für Frauen in Israel und den erhöhten Anteil von Frauen in den Streitkräften, unter anderem den USA?
Wie wird die Bundesregierung das Ziel „gesellschaftliche Diversität“ im Rahmen ihrer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik operationalisieren? Welche Ausgangslage legt die Bundesregierung hierbei zugrunde?
Wie geht die Bundesregierung im Rahmen ihres Verständnisses von feministischer Außen- und Entwicklungspolitik mit dem geltenden Leihmutterschaftsverbot um?
a) In wie vielen Fällen von Leihmutterschaftssachverhalten mit Auslandsbezug wurde die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode befasst und konsularisch tätig?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung dabei das Potenzial ein, dass sich Frauen in anderen Ländern aus ökonomischen Gründen für eine Leihmutterschaft entscheiden, und für wie hoch hält sie das Ausbeutungspotenzial?