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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit - Indien

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.01.2023

Aktualisiert

21.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/519613.01.2023

Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit – Indien

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zuge der Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, „BMZ 2030“ (https://www.bmz.de/de/themen/reformkonzept-bmz-2030, abgerufen am 12. September 2022), wurden neue Partnerschaftskategorien in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingeführt. Dies soll ermöglichen, zum Schutz globaler Güter wie des Klimas oder der Regenwälder strategischer mit Partnern zusammenarbeiten zu können (ebd.). Eine dieser Partnerschaftskategorien sind die „Globalen Partner“ (https://www.bmz.de/resource/blob/29604/laenderliste.pdf, abgerufen am 29. Dezember 2022). Dabei handelt es sich um wirtschaftsstarke und leistungsfähige Schwellenländer: Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika und Vietnam (ebd.). Zusammengenommen repräsentieren diese Staaten mehr als 45 Prozent der Weltbevölkerung (https://www.bmz.de/de/laender/globale-partner, abgerufen am 12. September 2022). Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Staaten ist es, eine „gemeinsame Lösung globaler Zukunftsfragen im Sinne einer nachhaltigen, klimaneutralen, widerstandsfähigen und inklusiven Entwicklung“ zu finden (ebd.). Auch Dreieckskooperationen mit diesen Schwellenländern werden von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstärkt eingesetzt (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Dreieckskooperationen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, online abrufbar: https://www.bmz.de/resource/blob/104020/0efd6fa3e8e0e6d698e012c8d8b13b7d/dreieckskooperation-in-der-deutschen-entwicklungszusammenarbeit-data.pdf).

Die Bundesregierung weitet die entwicklungspolitische Kooperation mit Indien seit Jahren sukzessive aus. Im Mai 2022 begründeten die „Regierungschefs“ der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien die „Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung“ (https://www.bmz.de/de/laender/indien, abgerufen am 14. September 2022). Im Zentrum dieser Partnerschaft steht die Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 sowie des Übereinkommens von Paris (ebd.). Die Bundesregierung will in Indien bis 2030 10 Mrd. Euro für schwerpunktmäßig klimapolitische Vorhaben bereitstellen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Auf welche Summe belaufen sich jeweils die deutschen bilateralen staatlichen und nichtstaatlichen sowie multilateralen ODA-Leistungen (ODA: Official Development Assistance, öffentliche Entwicklungszusammenarbeit), die Deutschland an oder in Indien seit 2018 jährlich erbracht hat?

1

Wie hoch ist der Anteil, der hiervon auf die Finanzielle Zusammenarbeit entfällt?

1

Wie lauten die Konditionen bzw. Zinskonditionen der im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit vergebenen Kredite, sind diese marktüblich oder vergünstigt?

1

An welche Auflagen sind die Kreditgewährungen gebunden?

1

Welche Kredite wurden ausschließlich aus KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Eigenmitteln und welche aus Mitteln des Bundeshaushalts bzw. auch aus diesen gestellt?

1

Wie sind die Kredite besichert?

2

Auf welche Summe belaufen sich die deutschen ODA-Leistungen, die Deutschland in Rahmen von Dreieckskooperationen mit Indien seit 2018 erbracht hat?

3

Welche Zusagen über die künftige Entwicklungszusammenarbeit der kommenden Jahre hat die Bundesregierung gegenüber der Republik Indien getroffen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien seit Beginn der Umsetzung der Reform „BMZ 2030“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) generell?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Zusammenarbeit sowie die Effektivität von Dreieckskooperationen mit der Republik Indien?

6

Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit inklusive Dreieckskooperationen mit der Republik Indien bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, lokalem Partner, ggf. Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)?

7

Wie ist das EZ-Portfolio zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgestaltet, und wie hoch ist das gesamte Finanzvolumen (bitte nach Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe, Eigenmittelanteile, Laufzeit und Zielland aufschlüsseln)?

8

Zu welchen Konditionen bzw. Zinskonditionen werden im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit derzeit Kredite an die Republik Indien vergeben?

Aus welchen Mitteln werden diese erbracht sowie ggf. gefördert?

Berlin, den 9. Januar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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