BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Inanspruchnahme des Kinderzuschlags

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.02.2023

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/521017.01.2023

Inanspruchnahme des Kinderzuschlags

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Inflationsrate in Deutschland lag im November 2022 bei voraussichtlich 10 Prozent (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_499_611.html). Darunter leiden insbesondere Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, da Energiekosten und Lebensmittel, für die aktuell besonders starke Preissteigerungen zu verzeichnen sind, in ihren Haushaltsausgaben einen größeren Anteil ausmachen als etwa in einem Singlehaushalt (vgl. https://www.imk-boeckler.de/de/pressemitteilungen-15992-inflation-familien-mit-niedrigen-einkommen-weiter-am-staerksten-belastet-42810.htm). Ein weiterer Faktor, der insbesondere Familien belastet, ist der Kostenanstieg bei Schreibwaren. So verteuerten sich beispielsweise Zeichenblöcke und Schreibhefte um fast 14 Prozent (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/preis-schulranzen-inflation-schule-1.5639779).

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die direkt damit im Zusammenhang stehenden Preissteigerungen bestimmen zwar weitestgehend die Schlagzeilen – bei all dem darf jedoch nicht vergessen werden, dass wir uns zeitgleich in einer weiteren Krise befinden. Auch die Corona-Pandemie und ihre Folgen hatten massive Auswirkungen auf Familien, die weit über die enorme psychische Belastung hinausgehen. Eltern waren zeitweise in Kurzarbeit oder haben ihren Arbeitsplatz gleich ganz verloren. Hinzu kamen zusätzliche Ausgaben für Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel, medizinische Masken oder – insbesondere nach der Streichung der kostenlosen Testinfrastruktur – Corona-Tests.

Die Bundesregierung hat mit drei Entlastungspaketen sowie der Einführung des Kindersofortzuschlags Versuche unternommen, die Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind die bislang erfolgten Einmalzahlungen genauso wenig ausreichend wie die bisher gewährten monatlichen Zahlungen, Tankrabatte, das 9-Euro-Ticket und die Energiepreisbremse. Die Fraktion DIE LINKE. hat deshalb verschiedenste parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht, die diesem Umstand Rechnung tragen sollten. So wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auszusetzen (Bundestagsdrucksache 20/2077), wesentlich früher wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Preissteigerungen im Energiesektor zu verabschieden (Bundestagsdrucksache 20/682) oder den Kindersofortzuschlag auf 100 Euro zu erhöhen (Bundestagsdrucksache 20/1504).

Die Bundesregierung hat diese und weitere Vorschläge der Fraktion DIE LINKE., die zu einer Entlastung der unteren und mittleren Einkommen geführt hätten, durchweg abgelehnt. Aus diesem Grund halten die Fragesteller es für umso wichtiger, dass bereits existierende Instrumente auch all diejenigen Menschen erreichen, die anspruchsberechtigt sind. Eine dieser Leistungen ist der Kinderzuschlag, der 2005 eingeführt wurde. Mit ihm sollen diejenigen Eltern unterstützt werden, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht jedoch für den der gesamten Familie (vgl. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag). Schon seit Jahren werden die mangelnde Bekanntheit und die Komplexität des Antragsprozesses als Probleme bei der Inanspruchnahme wahrgenommen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/familien-scheitern-an-buerokratie-hohe-huerden-beim-kinderzuschlag-1.1766664). Eine Reform im Jahr 2019 sollte unter anderem diesen Umstand beheben. Eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus dem Jahr 2022 kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass noch immer erhebliche Missstände bestehen. In einer Umfrage unter rund 600 teilnehmenden Beraterinnen und Beratern aus der Freien Wohlfahrtspflege nennen über die Hälfte die mangelnde Bekanntheit der Leistung und rund ein Drittel die Komplexität der Leistung als Hürden. 44 Prozent der Befragten gaben an, dass sie nur selten oder nie nach dem Kinderzuschlag gefragt würden (vgl. https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf). Bis die Kindergrundsicherung eingeführt werden wird, könnte es laut der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, bis 2025 dauern (vgl. https://www.zeit.de/news/2022-05/13/paus-stellt-fahrplan-fuer-kindergrundsicherung-auf), und die bloße Erhöhung des Kinderzuschlags ab 1 Januar 2023 im dritten Entlastungspaket wird nicht zu einem massiven Zuwachs in der Bekanntheit der Leistung führen. In den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/27100, 19/31796 und 20/1272 lässt sich eine deutliche Zunahme der Inanspruchnahme während der Corona-Pandemie feststellen. Von den 2019 durch die damalige Familienministerin Franziska Giffey erwarteten 4 Millionen Anspruchsberechtigten (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/mehr-leistungen-weniger-buerokratie-das-starke-familien-gesetz-tritt-in-kraft-137004) nimmt aber offenbar nur ein kleiner Teil die Leistung in Anspruch: Selbst zu Zeiten des Höchststandes im Juli 2020 wird nicht einmal ein Viertel dieser Zahl erreicht. Es scheint daher aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend geboten, bis dahin für eine verbesserte Inanspruchnahme des Kinderzuschlages zu sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Personen haben in den Monaten seit Februar 2022 Kinderzuschlag erhalten (bitte monatsgenaue angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 gestellt (bitte monatsgenau angeben und nach Bundesländern sowie nach Antragstellung, analog bzw. digital, aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 abgelehnt (bitte monatsgenau nach Ablehnungsgrund angeben und nach Bundesländern sowie nach Antragstellung, analog bzw. digital, aufschlüsseln)?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der Anspruchsberechtigten des Kinderzuschlags seit der 2019 angenommenen Zahl von 4 Millionen Kindern (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/mehr-leistungen-weniger-buerokratie-das-starke-familien-gesetz-tritt-in-kraft-137004), und welche diesbezügliche Entwicklung erwartet sie durch den für 1. Januar 2023 in Aussicht gestellten vereinfachten Wohngeldbezug?

5

In welchem Umfang wurden von Anspruchsberechtigten des Kinderzuschlags Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 in Anspruch genommen (bitte monatsgenau nach Anzahl und Summe der Leistungen angeben; sollten nur unvollständige Daten vorliegen, bitte diese angeben)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von abgelehnten Anträgen auf Kinderzuschlag aufgrund mangelnder Mitwirkung der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller?

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

Gibt es Untersuchungen, aus welchen konkreten Gründen Antragstellende ihrer Mitwirkung nicht ausreichend zur Gewährung von Leistungen nachkommen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Komplexität des Antrages in diesem Kontext?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Anspruchsberechtigten stärker auf die Möglichkeit des Bezugs des Kinderzuschlags aufmerksam zu machen?

8

Wie definiert die Bundesregierung „aufsuchende Beratung“ (vgl. https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf, S. 4)?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit, in welcher Form und durch welche Stellen eine aufsuchende Beratung über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durchgeführt wird?

9

Plant die Bundesregierung Schritte, um die aufsuchende Beratungstätigkeit der entsprechenden Institutionen in Frage 8 zu verbessern, und wenn ja, welche, und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?

10

In welchen anderen Behörden hält die Bundesregierung eine Ausweitung der Beratungstätigkeit zum Kinderzuschlag für sinnvoll, und wie möchte sie diese umsetzen?

Wird die Bundesregierung sich darum bemühen, Behörden in kommunaler und Länderverantwortung mit einzubeziehen?

11

Plant die Bundesregierung, im Merkblatt zum Kindergeld (vgl. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94320/d50e8b4285fa0ca20d52f902afb73f1e/merkblatt-kindergeld-data.pdf) den Passus „geringverdienende Eltern“ derart zu konkretisieren, dass den Lesenden das Verständnis erleichtert wird, ob sie selbst zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen könnten?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die von den befragten Expertinnen und Experten festgestellte auffällig niedrige Nachfrage des Kinderzuschlags bei Selbstständigen (vgl. https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf, S. 2), und plant sie, Schritte zu unternehmen, die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags bei Selbstständigen zu verbessern, und wenn ja, welche?

13

Plant die Bundesregierung noch vor der Einführung der Kindergrundsicherung Schritte, um die Komplexität des Antragsverfahrens zum Kinderzuschlag (z. B. die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und die Sprache einfacher zu gestalten) und die Komplexität der Leistung als solcher zu verringern, nicht zuletzt auch um die Bürokratie zu entlasten, und wenn ja, welche Schritte sind hierzu geplant, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

14

Plant die Bundesregierung eine Verkürzung der Einkommensbemessung auf einen geringeren Zeitraum (z. B. auf drei Monate oder einen Monat) vor Bezug des Kinderzuschlags und die Möglichkeit, absehbare Einkommensveränderungen bereits bei Antragstellung geltend zu machen?

15

Plant die Bundesregierung, die vereinfachte Vermögensprüfung (also vor allem die wegfallende Vermögensprüfung, wenn dieses nicht erheblich ist) beim Kinderzuschlag über den 31. Dezember 2022 hinaus zu verlängern?

16

Plant die Bundesregierung eine Vereinfachung der Weiterbewilligung des Kinderzuschlags, nicht zuletzt auch um die Bürokratie zu entlasten, und wenn ja, welche?

17

Plant die Bundesregierung Veränderungen bei der Weiter- und Folgebewilligung zum Kinderzuschlag, nach denen nur die tatsächlich veränderten Lebensumstände übermittelt werden müssen und nicht der gesamte Antrag erneut gestellt werden muss?

18

Sind der Bundesregierung Kooperationen zwischen Wohngeldstellen und Familienkasse bekannt, die zum Ziel haben, das Zusammenspiel im Sinne der Antragstellerinnen und Antragsteller zu verbessern?

Wenn ja, wo, wie, welche Erfahrungen wurden dort gemacht, und gibt es Planungen, diese Kooperationen auszuweiten?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Initiative?

19

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen zum Kinderzuschlag in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte monatsgenau aufschlüsseln)?

20

Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der Befreiung von Gebühren für die Kindertagesstätten für Beziehende des Kinderzuschlags in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte monatsgenau aufschlüsseln; sollten nur unvollständige Daten vorliegen, bitte diese angeben)?

21

Plant die Bundesregierung, Änderungen im Antragsverfahren anzustoßen, die eine zeitgleiche Antragstellung für den Kinderzuschlag und das Wohngeld ermöglichen, um den Zeitverzug zu reduzieren, der dadurch entsteht, dass aktuell zunächst der Wohngeldantrag gestellt werden muss?

22

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „automatisierte Auszahlung“ (vgl. https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 12)?

Welche Bedingungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, um das Verfahren zur Gewährung und Auszahlung von Sozialleistungen als automatisiert bezeichnen zu können?

23

Welche Verwaltungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt, die die Definition der Bundesregierung als automatisierte Auszahlung erfüllen (bitte unter Berücksichtigung von Rechtsgrundlage der Leistung und Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen ausführen)?

24

Plant die Bundesregierung, Wege, die zur geplanten automatisierten Auszahlung der Kindergrundsicherung angedacht sind, bereits modellhaft für den Kinderzuschlag zu testen?

Wenn ja, welche Modellprojekte sind geplant?

Wenn ja, welche Veränderungen im Sozialverwaltungsverfahrensrecht, vor allem des Schutzes von Sozialdaten, sind hierfür notwendig und geplant?

25

Plant die Bundesregierung, Wege modellhaft zu testen, die eine automatisierte Auszahlung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz ermöglichen?

Wenn ja, welche Modellprojekte sind geplant?

Wenn ja, welche Veränderungen im Sozialverwaltungsverfahrensrecht, vor allem des Schutzes von Sozialdaten, sind hierfür notwendig und geplant?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie es um die Arbeitsbelastung der Familienkassen bestellt ist, und welche Schlüsse zieht sie aus Berichten, dass eine Kontaktaufnahme durch die Beratungsdienste und die Antragstellenden schwer bis gar nicht möglich ist (vgl. https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf, S. 7)?

27

Wie hat sich die Personalausstattung der Familienkasse in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 entwickelt (bitte nach Bundesländern und Tarifgruppen getrennt angeben)?

28

Wie viele unbesetzte Stellen gab es bei der Familienkasse in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte nach Bundesländern und Tarifgruppen getrennt angeben)?

29

Wie wurden die Werte für die Erhöhung des Kinderzuschlags im „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ ermittelt?

Berlin, den 16. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen