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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vier Jahre Qualifizierungschancengesetz und Folgegesetze - Allgemeine Entwicklung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.02.2023

Aktualisiert

01.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/532720.01.2023

Vier Jahre Qualifizierungschancengesetz und Folgegesetze – Allgemeine Entwicklung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungen

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ateş Gürpinar, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.

Die Fragestellenden wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach vier Jahren die bisherige Wirkung des QCG bewertet und ob sie erste Weiterentwicklungsoder Korrekturbedarfe sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am 6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch aus Sicht der Fragestellenden viele Fragen offen.

Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf den allgemeinen Entwicklungen der durch die BA geförderten beruflichen Weiterbildungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

a) Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, im Jahr 2022 von der Bundesagentur für Arbeit durch einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten für berufliche Weiterbildungen gefördert (bitte Eintritte in monatlichen Schritten angeben, gern auch mittels Grafik mit Trendlinie, bitte, falls möglich, zudem die Jahreswerte getrennt nach Bundesländern angeben)?

1

b) Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG einen quantitativen Sprung in den Daten bezüglich der Förderungen, und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ausbleiben?

1

c) Haben sich die bislang begrenzten Bewertungsmöglichkeiten des QCG, die die „kurze Zeitspanne seit Implementierung der neuen Fördermöglichkeiten und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeits- und Weiterbildungsmarkt“ hatte, seither erweitert (Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 2), und falls ja, mit welchem Ergebnis?

1

d) Gibt es neben den Zahlen zu Eintritten, Bestandszahlen, Austritten und Teilnahmedauer weitere Erfolgskriterien für die Messung des Erfolgs der neuen Fördermöglichkeiten, und falls ja, welche, und wurden diese erreicht, und falls nein, warum nicht?

2

a) Wie viele Beschäftigte mit einer von der BA geförderten Weiterbildung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, im Jahr 2022, und wie viele davon wurden mit einer Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines anerkannten Berufsabschlusses gefördert (bitte jeweils Eintrittszahlen und Prozentwerte angeben)?

2

b) Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG einen quantitativen Sprung in den Daten bezüglich der Förderungen beruflicher Weiterbildungen (FbW) mit anerkanntem beruflichem Abschluss, und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ausbleiben?

2

c) Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen der o. g. geförderten Weiterbildungsfälle die Weiterbildung bereits beendet wurde (bitte Werte getrennt nach Jahren angeben)?

Falls ja, wie viele Weiterbildungen wurden erfolgreich abgeschlossen, wie viele wurden abgebrochen und/oder nicht erfolgreich abgeschlossen (bitte getrennt für Weiterbildungen insgesamt sowie nur Weiterbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss angeben, bitte zudem getrennt für die Rechtskreise Drittes Buch Sozialgesetzbuch [SGB III] und Zweites Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] sowie das jeweilige Verhältnis zur Teilnehmerzahl in Prozenten angeben)?

2

d) Wie erklärt sich die Bundesregierung den jährlichen kontinuierlichen Rückgang von Austritten insgesamt (Frage 7) von Teilnehmenden aus Förderungen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB II in den Jahren von 2017 (Anzahl: 9 014) bis 2020 (Anzahl: 2 645) in der Förderstatistik der Bundesagentur (Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 19)?

2

e) Wie erklärt sich die Bundesregierung den jährlichen kontinuierlichen Zuwachs insgesamt (Frage 4) von Teilnehmenden aus Förderungen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III in den Jahren von 2016 (Anzahl: 13 879) bis 2020 (Anzahl: 25 668) in der Förderstatistik der Bundesagentur (Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 19)?

2

f) Sieht die Bundesregierung hier einen Zusammenhang von der Zunahme nach dem SGB III bei gleichzeitigem Rückgang nach dem SGB II?

2

g) Wie bewertet die Bundesregierung die gegensätzlichen Entwicklungen der Austritte von Teilnehmenden, obwohl beide als „FbW berufliche Weiterbildung abschluss-orientiert“ (ebd.) aufgeführt werden?

3

a) Welche Veränderungen der Teilnehmendenstruktur sieht die Bundesregierung bei den geförderten beruflichen Weiterbildungen im Vergleich von 2017 bis 2019 und 2020 bis 2021?

Wie hat sich insbesondere die Förderpraxis bezüglich der aa) Frauenquote, der Förderung von bb) Beschäftigten mit Migrationshintergrund, cc) von Menschen unter 30 Jahren, Menschen zwischen 30 und 44 Jahren, Menschen über 45 Jahre, dd) von Menschen mit Behinderungen, ee) von Alleinerziehenden, ff) von gering qualifizierten Beschäftigten (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), gg) von Teilzeitbeschäftigten, hh) von befristet Beschäftigten,ii) von Arbeitslosengeldempfängerinnen und Arbeitslosengeldempfängern (SGB III) sowie vonjj) Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II,kk) und Mensch im Alter von 55 bis 64 Jahren entwickelt (bitte für jede Gruppe getrennt sowie die Prozentwerte für jedes Jahr separat angeben, bitte zur Ermöglichung von Vergleichen zudem angeben, mit welchen Prozentwerten die jeweilige Gruppe in der Erwerbsbevölkerung insgesamt vertreten ist)?

3

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Teilnehmendenstruktur seit Einführung des QCG insgesamt und für jede der in Frage 3a genannten Gruppen?

Entspricht diese Entwicklung der Erwartung der Bundesregierung, und falls nein, wie will die Bundesregierung konkret nachsteuern?

3

c) Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Entwicklung der Quote geförderter Frauen vor dem Hintergrund des gesetzlichen Förderauftrags zur Gleichstellung bzw. des Gender-Mainstreamings in den §§ 1 und 8 SGB III?

3

d) Wie bewertet die Bundesregierung den jährlichen kontinuierlichen Rückgang von Eintritten von Alleinerziehenden in die Förderung der beruflichen Weiterbildung zwischen den Jahren 2016 (30 509) und 2020 (20 830) (Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 20)?

Sind der Bundesregierung die Gründe für den Rückgang bekannt?

Gibt es Maßnahmen seitens der BA oder der Bundesregierung, die Eintritte von Alleinerziehenden in die FbW zu erhöhen?

Falls ja, welche?

Falls nein, warum nicht?

3

e) Bewertet die Bundesregierung die im Vergleich geringe Teilnahmehäufigkeit von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie von Ausländerinnen und Ausländern an geförderten Weiterbildungen als die Folge einer individuellen Abneigung gegen das Lernen oder eher als die Folge struktureller und/oder organisationaler Benachteiligungen beim Zugang in berufliche Weiterbildungen, etwa aufgrund häufigerer prekärer Beschäftigungen, schlechterer Einkommensstrukturen und von Benachteiligungserfahrungen?

4

a) Welche waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und, soweit bekannt, im Jahr 2022 die am häufigsten von der BA mit Lehrgangskosten geförderten beruflichen Weiterbildungen bezogen auf die Zielberufe und ihrem Anteil an allen geförderten Weiterbildungen (als Grundlage bitte die Berufsgruppen [3-Steller] nach der Klassifikation der Berufe 2010 nutzen)?

Welche waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und soweit bekannt im Jahr 2022 die am häufigsten von der BA mit Lehrgangskosten geförderten beruflichen Weiterbildungen, die die Bundesregierung nicht zu den sogenannten Engpassberufen zählt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und prozentualem Wert der gesamten Berufe angeben)?

4

b) Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine quantitative Veränderung oder eine qualitative Verschiebung in den Daten bezüglich der Förderungen, vor allem in Bezug auf das Ziel, mit dem QCG auf den digitalen Strukturwandel (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/qualifizierungschancengesetz.html) vorzubereiten?

An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?

4

c) Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Auswahl von Zielberufen bei den Förderungen, und welche Schritte zur Verbesserung hat die Bundesregierung konkret vorgesehen?

4

d) Welchen Stellenwert haben die „Informatik- und andere IKT-Berufe“ (IKT = Informations- und Kommunikationstechnik), die die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Förderstatistik erfasst, für die Bundesregierung im Hinblick auf den digitalen Strukturwandel?

Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl von Förderungen der beruflichen Weiterbildung abschlussorientierter Maßnahmen der BA in „Informatik- und andere IKT-Berufe[n]“ in absoluten Zahlen von 103 (2018), 108 (2019) und 98 (2020) (Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 23)?

Bewertet die Bundesregierung diese Zahlen mit dem Sinn und Zweck des QCG für erfolgreich?

5

a) Wie viele Weiterbildungen mit Abschluss (Anzahl von Eintritten), förderte nach Kenntnis der Bundesregierung die BA in den Jahren 2017, 2018, 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, im Jahr 2022 für Beschäftigte, die laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.“ (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/qualifizierungschancengesetz.html; bitte totale Zahl sowie Anteil an allen geförderten Weiterbildungen mit Abschluss angeben)?

5

b) Wie viele der geförderten Personen waren aa) weiblich, bb) alleinerziehend, cc) älter (45 Jahre oder älter), dd) mit Behinderung lebend, ee) geringer qualifiziert (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), ff) teilzeitbeschäftigt, gg) befristet beschäftigt, hh) im Arbeitslosengeldbezug, ii) im Leistungsbezug nach dem SGB II, jj) in der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre (bitte total und in Prozent aller in diesem Bereich Geförderten angeben, bitte getrennt nach Jahren angeben, zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, in welchem prozentualen Umfang die jeweilige Gruppe in der Erwerbsbevölkerung vertreten ist)?

5

c) Welche sind nach Einschätzung der Bundesregierung die zehn wichtigsten Zielberufe außerhalb der Engpassberufe, die das QCG adressiert, unabhängig von regionaler Ebene und Einschätzung der regionalen Arbeitsmarktlage durch die Arbeitsagentur und Jobcenter?

5

d) Wie viele Weiterbildungen ohne Abschluss (Anzahl von Eintritten), die vor allem auf den digitalen Strukturwandel vorbereiten sollen, förderte nach Kenntnis der Bundesregierung die BA in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, im Jahr 2022 (bitte totale Zahl sowie Anteil an allen geförderten Weiterbildungen ohne Abschluss angeben)?

5

e) Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine quantitative Veränderung oder eine qualitative Verschiebung in den Daten?

An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?

Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden oder sieht sie einen Weiterentwicklungsbedarf?

Falls sie einen Weiterentwicklungsbedarf sieht, welche konkreten Schritte setzt die Bundesregierung um bzw. plant sie, zu tun?

6

a) Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, im Jahr 2022 während einer von der BA geförderten beruflichen Weiterbildung auch mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert?

6

b) Wie viele der geförderten Personen waren aa) weiblich, bb) alleinerziehend, cc) älter (45 Jahre oder älter), dd) mit Behinderung lebend, ee) geringer qualifiziert (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), ff) teilzeitbeschäftigt, gg) befristet beschäftigt oder im Alter von 55 bis 64 Jahren (bitte total und in Prozent aller in diesem Bereich Geförderten angeben, bitte getrennt nach Jahren angeben, zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, in welchem prozentualen Umfang die jeweilige Gruppe in der gesamten Erwerbsbevölkerung vertreten ist)?

6

c) Welche waren in den jeweiligen Jahren die fünf häufigsten Berufsgruppen (3-Steller) nach der Klassifikation der Berufe 2010, die mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden (bitte benennen und in Prozent aller Arbeitsentgeltzuschüsse angeben)?

6

d) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentualen Arbeitsentgeltzuschüsse im Jahr 2020 und, falls verfügbar, in den Jahren 2021 und 2022 im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) verglichen mit dem Arbeitsentgelt?

6

e) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsentgeltzuschüsse im Jahr 2020 und falls verfügbar in den Jahren 2021 und 2022 im Durchschnitt (arithmetisches Mittel)?

Wie hoch war der durchschnittliche Arbeitsentgeltzuschuss für das einkommensschwächste Quantil, und wie hoch für das einkommensstärkste (falls Quantile nicht verfügbar, bitte die untersten zwei Dezile bzw. die obersten beiden Dezile angeben)?

6

f) Sieht die Bundesregierung seit der Einführung des QCG eine qualitative Verschiebung in den Daten, vor allem in Bezug auf das Ziel der Vorbereitung auf Strukturwandel und Digitalisierung und die Förderung besonders am Arbeitsmarkt benachteiligter Gruppen?

An welchen Daten macht die Bundesregierung diese Einschätzung fest?

Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden oder sieht sie einen Weiterentwicklungsbedarf?

Ist die Bundesregierung mit diesen Zahlen zufrieden oder sieht sie einen Weiterentwicklungsbedarf?

7

a) In wie vielen Fällen wurde der Arbeitgeber nach § 82 Absatz 2 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) mit Lehrgangskosten gefördert, in denen der Arbeitgeber aa) mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigte hat und der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent, bb) 250 Beschäftigte und weniger als 2 500 Beschäftigte hat und der Arbeitgeber mindestens 75 Prozent, cc) 2 500 Beschäftigte oder mehr hat und der Arbeitgeber mindestens 85 Prozent der Lehrgangskosten trug (bitte die Fälle für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und die bekannten Monate im Jahr 2022 sowie den jeweilig prozentualen Anteil von Doppelbuchstabe aa, bb und cc an den Gesamtfällen angeben)?

7

b) Wie hoch waren die Ausgaben der in Frage 7a geförderten Lehrgangskosten (bitte die Ausgaben für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und für die bekannten Monate im Jahr 2022 sowie den jeweiligen prozentualen Anteil von Doppelbuchstabe aa, bb und cc an den geförderten Gesamtausgaben angeben)?

7

c) In wie vielen Fällen wurden Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach § 82 Absatz 3 SGB III geleistet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit aa) weniger als zehn Beschäftigten in Höhe von bis zu 75 Prozent, bb) mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigten in Höhe von bis zu 50 Prozent, cc) 250 Beschäftigten oder mehr in Höhe von bis zu 25 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (bitte die Fälle für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und für die bekannten Monate im Jahr 2022 sowie den jeweiligen prozentualen Anteil von Doppelbuchstabe aa, bb und cc an den Gesamtfällen angeben)?

7

d) Wie hoch waren die Ausgaben der in Frage 7c geleisteten Zuschüsse (bitte die Ausgaben für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und für die bekannten Monate im Jahr 2022 sowie den jeweiligen prozentualen Anteil von Doppelbuchstabe aa, bb und cc an den geleisteten Gesamtausgaben angeben)?

8

a) Wie viele Arbeitslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 bzw. im Jahr 2022 von der BA und wie viele von den Jobcentern betreut (bitte jeweils total und in Prozent aller Arbeitslosen angeben)?

8

b) Wie viele Arbeitslose, die von der BA betreut wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2020, 2021 bzw. soweit monatlich bekannt im Jahr 2022 eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen und in Prozent aller Leistungsbeziehenden im Bereich SGB III angeben)?

8

c) Wie viele Arbeitslose, die von den Jobcentern betreut wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2020, 2021 bzw. soweit monatlich bekannt im Jahr 2022 eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen und in Prozent aller Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II angeben)?

8

d) Wie viele Langzeitarbeitslose, die von den Jobcentern betreut wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018, 2020, 2021 bzw. soweit monatlich bekannt im Jahr 2022 eine geförderte berufliche Weiterbildung erhalten (bitte total sowie in Prozent aller Arbeitslosen, in Prozent aller Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II und in Prozent aller langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden im Bereich SGB II angeben)?

8

e) Hält die Bundesregierung die Zahl von 39 200 FbW-Teilnahmen aus der Kostenträgerschaft SGB II angesichts von 1 159 000 durch vom Jobcenter betreuten Arbeitslosen im Jahr 2020 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 11) für zielführend und angemessen?

Bewertet die Bundesregierung diesen rechnerischen Anteil von 0,03 Prozent der Arbeitslosen nach dem SGB II im Jahr 2020 als signifikanten Beitrag in der Weiterbildung von Arbeitslosen?

Falls nein, mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung diese Teilnehmerzahlen erhöhen?

9

Hat sich die Prognose der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Effekte für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 bei der Einführung des QCG bezüglich der Ausweitung der Weiterbildungsförderung erfüllt?

Falls nein, inwiefern nicht (bitte Abweichungen in Millionen Euro angeben)?

10

a) Erscheint es der Bundesregierung inzwischen als sinnvoll, eine Wirkungsanalyse des QCG durchzuführen, nachdem dies im Juni 2021 aufgrund der kurzen Zeit noch nicht der Fall gewesen ist (Bundestagsdrucksache 19/30708, S. 12)?

10

b) Wie viele Sammelanträge wurden seit der Einführung des QCG durch Arbeitgeber pro Jahr gestellt (bitte auch in Prozent zum Verhältnis aller QCG-Anträge angeben)?

11

Hält die Bundesregierung einen individuellen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung für Arbeitnehmer für sinnvoll?

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen Beschäftigte eine Weiterbildung oder Qualifizierung bei der BA angefragt haben, diese aber aufgrund des ausschließlichen Rechts des Arbeitgebers für seine Beschäftigten einen Antrag nach dem QCG zu stellen, abgelehnt wurden?

12

Teilt die Bundesregierung die Kritik der Bertelsmann Stiftung vom 1. April 2022 in ihrer Studie zur Reform der beruflichen Weiterbildung in Deutschland (siehe https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Auf_den_Punkt_Weiterbildung.pdf), dass u. a.

a) das Beratungssystem unübersichtlich und fragmentiert sei, und daher für viele Gruppen (Geringqualifizierte, Randbelegschaften, […]) intransparent sei und diese nicht erreichten, auch wenn neuere Initiativen z. B. im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie Beratungsangebote ausgebaut und vernetzt würden;

b) für inländische Erwerbspersonen ein System zur Validierung vorhandener im Berufsleben erworbener Kompetenzen fehle, die nicht durch formale Abschlüsse zertifiziert seien;

c) die Modularität nur eingeschränkt und begrenzt vorhanden sei und es dadurch an Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven für Menschen ohne formale Qualifizierung fehle;

d) die zeitlichen Ressourcen für Erwerbstätige ohne umfassende Freistellungsrechte für die berufliche Weiterbildung nur sehr eingeschränkt vorhanden seien;

e) die Qualitätssicherung in der Weiterbildungsberatung und in den Weiterbildungsangeboten nicht durchgängig gewährleistet sei?

Falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Schritten will die Bundesregierung die oben genannten Kritikpunkte bewältigen?

Falls nein, welche Daten sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die vorgebrachte Kritik?

Berlin, den 11. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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