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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vier Jahre Qualifizierungschancengesetz und Folgegesetze - Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Bundesagentur für Arbeit - Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.02.2023

Aktualisiert

01.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/532620.01.2023

Vier Jahre Qualifizierungschancengesetz und Folgegesetze – Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Bundesagentur für Arbeit – Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ateş Gürpinar, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsbeziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.

Teil des QCG sind zwei neue, ab dem 1. Januar 2019 eingeführte Beratungsangebote der BA, nämlich die Weiterbildungs- bzw. die Qualifizierungsberatung. Beide Beratungsangebote sind von der BA verpflichtend anzubieten. Während bei der Weiterbildungsberatung alle Beschäftigten, unabhängig von deren derzeitigem Status, ein individuelles Beratungsrecht zu Fragen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung haben, adressiert die Qualifizierungsberatung Unternehmen, die sich zu Fragen der Qualifizierung ihrer Beschäftigten und zu Möglichkeiten der Finanzierung beraten lassen möchten (vgl. §§ 29 bis 31 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III – neu, siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4948, z. B. S. 15, 21 bis 23).

Die Fragestellenden wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach vier Jahren die bisherige Wirkung des Qualifizierungschancengesetzes bewertet und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am 6. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch aus Sicht der Fragestellenden viele Fragen offen. Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

a) Wie viele Weiterbildungsberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen Agenturen für Arbeit (AfA) in den Jahren 2020, 2021 bzw. 2022 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie bitte zudem getrennt nach Bundesländern angeben)?

1

b) Entsprechen die Anzahl von Beratungen und die Entwicklung der Beratungszahlen den Erwartungen der Bundesregierung? Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür bereits ergriffen?

1

c) An welchen Kriterien bemessen die BA und die Bundesregierung, ob eine Weiterbildungsberatung erfolgreich war oder nicht? Werden diese Kriterien tatsächlich überprüft, und zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfenden?

1

d) Was sind die Ergebnisse der repräsentativen Kundenbefragung durch das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen der BA hinsichtlich der Qualität und Wirkung der Beratung zum QCG (bitte getrennt für die Jahre 2020, 2021 und soweit bekannt für das Jahr 2022 angeben)?

1

e) Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten im Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, die eine Weiterbildungsberatung durchführen? Welche Teams oder Mitarbeiter der Agentur für Arbeit außerhalb des Arbeitgeberservices (AGS) führen eine Weiterbildungsberatung durch (bei Mitarbeitern außerhalb des AGS bitte Funktion angeben)?

2

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der Berufsberatung im Erwerbsleben, wie viele der Beratenen waren zum Zeitpunkt der Beratung

aa) arbeitsuchend gemeldet im Bereich SGB III,

bb) leistungsbeziehend nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II –,

cc) Frauen,

dd) Menschen mit Migrationshintergrund oder Ausländerinnen und Ausländer,

ee) mindestens 45 Jahre alt,

ff) alleinerziehend,

gg) gering qualifiziert bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung,

hh) mit abgeschlossener Berufsausbildung,

ii) mit abgeschlossenem Studium oder Meister- bzw. Techniker-Abschluss,

jj) teilzeitbeschäftigt,

kk) befristet beschäftigt,

ll) selbständig bzw. freiberuflich beschäftigt oder im Alter von 55 bis 64 Jahren (bitte jeweils totale Anzahl, Prozentwert an allen durchgeführten Beratungen angeben, bitte zudem als Vergleichswert angeben, wie hoch der jeweilige Prozentwert der genannten Gruppe an der Erwerbsbevölkerung ist)?

2

b) Entspricht die soziale Struktur der Beratenen bei der Berufsberatung im Erwerbsleben den Erwartungen der Bundesregierung? Wo sieht die Bundesregierung ggf. Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe?

3

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bundesweit in der Weiterbildungsberatung auf wie vielen Stellen eingesetzt (bitte getrennt für die Jahre 2020, 2021 und, soweit bekannt, für das Jahr 2022 angeben, bitte zusätzlich getrennt nach Bundesländern angeben, bitte zusätzlich durchschnittliche Stellenzahl je AfA und je 1 000 Beschäftigte des Gebiets angeben)?

4

Wie viele Bildungsgutscheine oder sonstige Förderzusagen bezüglich des Nachholens von Haupt- oder vergleichbaren Schulabschlüssen hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt bzw. wie viele wurden eingelöst (bitte Förderzahlen für die Zeiträume erstes Halbjahr 2018, zweites Halbjahr 2018, erstes Halbjahr 2019, zweites Halbjahr 2019, erstes Halbjahr 2020, zweites Halbjahr 2020, erstes Halbjahr 2021, zweites Halbjahr 2021, erstes Halbjahr 2022 angeben)?

5

a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite und/oder regionale Kooperationsvereinbarungen zwischen der BA und anderen Weiterbildungsberatungsanbietern? Falls ja, mit welchen Weiterbildungsanbietern, und was ist der Inhalt der Vereinbarungen?

5

b) Welche Inhalte werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Netzwerkpartnern der Agentur für Arbeit vor Ort geteilt? In wie vielen Fällen wurden durch die Kooperationen mit Netzwerkpartnern vor Ort i) Menschen erfolgreich in eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle vermittelt; ii) Menschen erfolgreich in eine Ausbildungsstelle vermittelt; iii) Fachkräfte gesichert; iv) Menschen zu einem Berufsabschluss geführt?

5

c) Nach welchen Kennzahlen bemisst sich der Erfolg einer Zusammenarbeit mit Netzwerken vor Ort? Gibt es hierzu ein bundeseinheitliches Vorgehen? Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit als erfolgreich angesehen? Falls ja, an welchen Kriterien bemisst sich diese Einschätzung?

6

a) Wie viele Mittel hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bzw. 2021 für die Weiterbildungsberatung ausgegeben (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten)? Welche Kosten erwartet die BA in den Jahren 2022 sowie 2023?

6

b) Wie teuer war eine durchschnittliche Weiterbildungsberatung einer bzw. eines Ratsuchenden für die BA?

7

a) Führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Teams des AGS jeweils eigenständige Statistiken zu Anzahl, Art, Anfragen, Umsetzung, Stand von Qualifizierungsberatungen (falls ja, bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 und nach Art und Anzahl auflisten)?

7

b) Wie viele Arbeitsmarktberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen AfA nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, im Jahr 2022 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie zudem getrennt nach Bundesländern angeben)? In wie vielen Fällen wurde dabei auch eine Qualifizierungsberatung durchgeführt (bitte nach Branchen oder, falls bekannt, nach Wirtschaftsbereichen und absoluten Zahlen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und, soweit monatlich bekannt, für das Jahr 2022 auflisten)?

7

c) Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitaufwand eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin für eine Arbeitsmarktberatung mit Erstgespräch, Vorbereitung für weitere Gespräche, Personalplanung, Strategieentwicklung, Bildungsbedarfsanalyse, Fachkräftesicherung, Demografieanalyse, Branchenanalyse sowie Antragsbearbeitung und Antragsabschluss?

7

d) Mit welchen Methoden garantiert die BA die Qualität der teilweise komplexen Beratungstätigkeiten der in Frage 7c genannten Aufgabengebiete der Beschäftigten im Arbeitgeberservice?

8

a) Wie viele Qualifizierungsberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen AfA nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021 bzw. 2022 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie zudem getrennt nach Bundesländern angeben)?

8

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Qualität der von den AfA geführten Qualifizierungsberatung? Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten zur Qualitätsprüfung von Qualifizierungsberatungen durch die BA erhoben? Falls nein, mit welchen Maßnahmen und Methoden will die Bundesregierung die Qualität der Beratungen nachweislich verbessern?

8

c) Hält es die Bundesregierung mit den Zielen des QCG für vereinbar, bezüglich der Struktur der beratenen Arbeitgeber, wie beispielsweise Branche, Größe, Bedürftigkeit, Beratungsanlass, keine Auswertung durch die BA vornehmen zu lassen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/31797, S. 3)? Wie viele „betriebliche Personalentwicklungsstrategien“ (vgl. ebd., S. 4) wurden durch die BA geführt (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021 und, soweit bekannt, für das Jahr 2022 getrennt, sowie, falls möglich, getrennt nach Bundesland angeben)? Wie viele Qualifizierungen wurden nach einer Qualifizierungsberatung und Personalentwicklungsstrategie auf die Initiative des Arbeitgeberservices hin durchgeführt (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021 und, soweit bekannt, für das Jahr 2022 getrennt angeben)?

9

Wie viele Mittel hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021 bzw. soweit monatlich bekannt im Jahr 2022 für die Qualifizierungsberatung ausgegeben (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten)? Welche Kosten erwartet die BA für die Jahre 2022 sowie 2023? Wie teuer war nach Kenntnis der Bundesregierung eine durchschnittliche Beratung eines Unternehmens für die BA? Was ist das Ergebnis der Kundenbefragungen bezüglich der Qualifizierungsberatungen (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 angeben)?

Berlin, den 11. Januar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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