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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Strukturiertes Auslaufmandat MINUSMA

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.02.2023

Aktualisiert

28.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/533020.01.2023

Strukturiertes Auslaufmandat MINUSMA

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 22. November 2022 verkündeten das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung, dass beabsichtigt sei, das MINUSMA-Mandat (MINUSMA = United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) in ein „strukturiertes Auslaufmandat“ zu überführen, das im Mai 2024 auslaufe (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-zieht-bis-mai-2024-aus-mali-ab-5530382).

Der beabsichtigte Mandatszeitraum bis Mai 2024 und der damit verlängerte Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten wird u. a. mit der stabilisierenden Wirkung deutscher Kräfte auf die Abhaltung von möglichen Wahlen im Februar 2024 begründet (https://www.stern.de/politik/deutschland/mali--bundesregierung-leitet-ende-des-bundeswehr-einsatzes-ein-32937248.html).

Mali befindet sich aktuell in einer schlechten sicherheitspolitischen Gesamtlage. Das Land dient regionalen dschihadistischen und kriminellen Gruppen als Operationsraum und Rückzugsort und destabilisiert dadurch die gesamte Sahel-Region (https://www.deutschlandfunk.de/mali-deutsches-mandat-sicherheitslage-100.html). Zudem übt Berichten zufolge Russland zunehmend sichtbar militärischen und damit auch politischen Einfluss vor Ort aus und nutzt Mali als Ankerpunkt für seine destabilisierende Machtpolitik in der Region (https://orf.at/stories/3301645/).

Der bisherige Einsatz von MINUSMA war nach Einschätzung der Fragesteller dennoch nicht wirkungslos. Insbesondere die Vernetzung von State-Building-Ansätzen und militärischem Engagement zur Verbesserung der Sicherheitslage konnte für einige Regionen Malis nachhaltigen Fortschritt herbeiführen. Jedoch machen der regional und lokal begrenzte Einsatzraum von MINUSMA die beabsichtigte Wirkung in der Fläche und die Erfüllung des Auftrages aus Sicht der Fragesteller zunehmend schwieriger. Insbesondere für das Bundeswehrkontingent kann derzeit nach Ansicht der Fragesteller von einer Auftragserfüllung nicht mehr gesprochen werden, denn die Auflagen und Vorgaben seitens der malischen Regierung zum Einsatz des deutschen Kontingents, wie z. B. bei der Nutzung der Luna- und Heron-Aufklärungsdrohnen, machen deren Einsatz de facto unmöglich (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-mali-heron-drohne-muss-am-boden-bleiben-a-6f1213da-248d-4691-adf7-04f2c2a bc720). Zudem ist die verlässliche Versorgung und die Personalrotation unter den derzeitigen vor Ort herrschenden Rahmenbedingungen einer restriktiven bzw. mit großen Verzögerungen stattfindenden Genehmigungspolitik von Seiten der malischen Regierung nach Ansicht der Fragesteller nur schwer oder teilweise gar nicht gesichert.

Der Abzug der französischen Kräfte der Mission Barkhane aus Mali hat MINUSMA nach Ansicht der Fragesteller zudem elementar wichtige und notwendige Unterstützung entzogen. Auch die Aussicht auf den potenziellen Einsatz von Hubschraubern des Typs Mi24 aus Bangladesch hilft den Soldatinnen und Soldaten vor Ort nicht. Die Unterstützung deutscher Kräfte in extremis ist aus Sicht der Fragesteller derzeit und absehbar auch zukünftig nicht gewährleistet. Dies erhöht die Gefährdung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einem aus Sicht der Fragesteller nicht mehr zu akzeptierenden Maße. Die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht hat ein ausreichendes Schutzniveau stets als Bedingung für die Fortführung des Einsatzes bezeichnet (Plenarprotokoll 20/33, S. 2995 D) – diese Ankündigung scheint aus Sicht der Fragesteller offenbar nicht mehr zu gelten.

Gleichwohl bleibt die Stabilität der Sahel-Region im Sicherheitsinteresse Deutschlands und Europas. Die Folgen wachsender Instabilität und zunehmender Migration werden nach Meinung der Fragesteller in Europa unmittelbar zu spüren sein. Daher kommt den verlässlichen Partnern in der Region eine noch größere Bedeutung zu, und die Bundesregierung ist aus Sicht der Fragesteller aufgefordert, daraus die notwendigen Schlüsse zugunsten einer fortgesetzten Unterstützung und Ertüchtigung dieser Partner in der Region zu ziehen. Diese Unterstützung muss nach Auffassung der Fragesteller klaren Absprachen mit unseren europäischen Partnern und einem kohärenten strategischen Gesamtansatz für die Sahel-Region folgen.

Daher ist es aus Sicht der Fragesteller höchste Zeit, dass die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen Stabilisierung der Sahel-Zone vorlegt und klar ausbuchstabiert, welchen Beitrag Deutschland und seine EU-Partner sowie die Akteure vor Ort zur weiteren Stabilisierung der Sahel-Zone leisten können und müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Wieso wurde das Auslaufen des Mandats vor Veröffentlichung der angekündigten Sahel-Strategie der Bundesregierung (Plenarprotokoll 20/67, S. 7864 D) und der Evaluierung des MINUSMA-Einsatzes (Plenarprotokoll 20/67, S. 7863 A) durch die Vereinten Nationen verkündet?

2

Bedeutet der aus Sicht der Fragesteller früh gewählte Zeitpunkt dieser Ausstiegsankündigung, dass die Sahel-Strategie und die Evaluierung keinen Einfluss auf die Entscheidung haben?

Wenn nein, inwieweit wird die Evaluierung in die Bewertung einfließen?

3

Welche Kriterien liegen der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde, dem Deutschen Bundestag ein „strukturiertes Auslaufmandat“ vorzulegen?

4

Warum ist die Verlängerung und Laufzeit des Mandats durch die Bundesregierung mit den möglichen Wahlen in Mali verknüpft?

5

Kann das Ergebnis der Evaluierung des MINUSMA-Einsatzes durch die Vereinten Nationen zu einer Neubewertung der getroffenen Entscheidung eines Abzuges im Mai 2024 führen?

6

Wenn ja, kann dieses auch zu einer erneuten Verlängerung über den Mai 2024 hinaus oder zu einer sofortigen Beendigung des Einsatzes führen?

7

Hat die Sahel-Strategie der Bundesregierung Einfluss auf eine mögliche Neubewertung der Entscheidung hinsichtlich des Abzugs aus Mail, und wenn nein, zu welchem Zweck entwickelt die Bundesregierung eine Sahel-Strategie, wenn diese für die Bewertung einer Notwendigkeit des MINUSMA-Einsatzes nicht herangezogen wird?

8

Welche Fähigkeiten und Unterstützungsleistungen sollen vom deutschen Kontingent zur Unterstützung von Wahlen für Mali vorgehalten werden?

9

Wie kann die Bundeswehr die Wahlen wirksam unterstützen, wenn der Abzug in vollem Gange ist?

Welche Fähigkeiten stehen dann noch zur Verfügung?

10

Inwieweit wird die Unterstützung der Wahlen den Abzug des deutschen Kontingents beeinflussen, der spätestens am 31. Mai 2024 und damit keine drei Monate nach dem angekündigten Wahltermin im Februar 2024 vollzogen sein muss?

11

Welche Kriterien wurden für den Beendigungszeitpunkt Mai 2024 herangezogen?

12

Wird eine weitere Verschiebung des Wahltermins über den Februar 2024 hinaus zu einem unmittelbaren Abzug der deutschen Kräfte führen?

13

Wird die weitere Verschiebung des Wahltermins über den Februar 2024 hinaus zu einer nochmaligen Verlängerung des deutschen Einsatzes führen, um die Unterstützungsleistungen für die Abhaltung der Wahl unverändert erbringen zu können?

Wenn ja, wann sind in diesem Fall spätestens die Abzugsmaßnahmen anzuhalten, und wann ist spätestens eine Entscheidung zu treffen?

14

Wird ein Abzug im Mai 2024 unabhängig von der gesellschaftlichen sowie politischen Stabilität durchgeführt?

15

Soll die mögliche Unterstützung von Wahlen in Mali in einem zukünftigen Mandat in der Auftragsziffer abgebildet werden?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, aktiv bei anderen Staaten dafür zu werben, den deutschen Beitrag bei MINUSMA zu übernehmen?

Wenn ja, mit wem hat die Bundesregierung bereits Gespräche geführt, oder mit wem beabsichtigt sie, Gespräche zu führen?

Wenn nein, wie wird seitens der Bundesregierung dann gewährleistet, dass die MINUSMA-Mission nicht grundlegend gefährdet wird?

17

Sollen Fähigkeiten und Anteile in das von der ehemaligen Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht angekündigte neue Mandat in Niger aus dem bisherigen MINUSMA-Einsatz übernommen werden, und wenn ja, welche (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/ministerin-kuendigt-mandat-zum-einstieg-in-ausstieg-aus-mali-an-5530316)?

a) Wie ändern sich durch das geplante Niger-Mandat das Aufgabenspektrum und die einzusetzenden Fähigkeiten der teilnehmenden Nationen? Welche Aufgaben und Fähigkeiten kommen hinzu, und welche entfallen?

b) Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis gab es zum geplanten Niger-Mandat mit den Vereinten Nationen Gespräche?

18

In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt wurden die Vereinten Nationen, die Leitung des MINUSMA-Einsatzes, die ECOWAS-Staaten (ECOWAS = Economic Community of West African States) und an dieser Friedensmission teilnehmende Nationen im Vorfeld der Entscheidung eingebunden oder informiert?

19

Inwieweit war der Bundesregierung beim Beschluss ihres „strukturierten Auslaufmandats“ schon bekannt, dass die EU eine neue Mission in Niger aufbauen will, und inwieweit hat die Bundesregierung schon damals geplant, sich daran zu beteiligen?

20

Inwieweit wird sich das „strukturierte Auslaufmandat“ von dem bisherigen Mandat unterscheiden (bitte nach Aufgaben der Bundeswehr, eingebrachten Fähigkeiten durch die Bundeswehr und Personalstärke aufschlüsseln)?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Auftragserfüllung des deutschen Kontingents, wenn wichtige Aufklärungsträger und Wirkmittel im Aufklärungsverbund aufgrund fehlender malischer Genehmigungen nicht oder nur noch eingeschränkt eingesetzt werden können?

22

Wie wirken sich die o. g. Einschränkungen auf die Auftragserfüllung im Auftrag „Aufklärung“ des deutschen Kontingents für die Bundeswehr und für die Vereinten Nationen aus?

23

Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die malische Regierung veranlassten Einschränkungen im Gebrauch von Aufklärungsmitteln den Entschluss der britischen Regierung zum Abzug seines MINUSMA-Kontingents veranlasst?

24

Wann wird die Luftnahunterstützung durch Mi24-Kampfhubschrauber aus Bangladesch gewährleistet sein?

Wird es sich um eine kontinuierliche Unterstützung handeln oder nur um eine temporäre wie bei den Hubschraubern aus El Salvador?

25

Welche qualitativen und quantitativen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem durch Deutschland in Mali eingesetzten Kampfhubschrauber Tiger und der durch Bangladesch eingebrachten Fähigkeit der Luftnahunterstützung mittels Mi24?

26

Entspricht die durch Bangladesch bereitgestellte Fähigkeit der Luftnahunterstützung den qualitativen Forderungen zum Schutz der eingesetzten deutschen Kräfte?

27

Gibt es für den Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten durch Luftunterstützung eine Nachfolgelösung zum Einsatz der Mi24 aus Bangladesch?

28

Sieht die Bundesregierung die Luftunterstützung durch die Mi24 als „bestmögliche[n] Schutz“ (Plenarprotokoll 20/33, S. 2995 D) an, den die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht in ihrer Rede im Deutschen Bundestag in erster Lesung zur Verlängerung des MINUSMA-Mandats am 11. Mai 2022 als Vorrausetzung für die Fortsetzung des Einsatzes nannte?

29

Wurden Gespräche mit den Vereinten Nationen für eine Nachfolgelösung dieser Schutzkomponente geführt, und wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis und auf welcher Ebene fanden diese statt?

30

Wurde neben möglichen Gesprächen mit den Vereinten Nationen auch bilateral oder multilateral mit Staaten über eine mögliche Bereitstellung der Schutzkomponente gesprochen?

Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich?

Wenn nein, warum wurde dieses unterlassen?

31

Gibt es andere Fähigkeiten in der Bundeswehr, die den Schutz der deutschen Soldaten in Mali gewährleisten können?

Wurden diese in Betracht gezogen?

Wenn nein, warum nicht?

32

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem berichteten Einfluss russischer Kräfte auf die malischen Streitkräfte und ihre Operationsführung (https://www.dw.com/de/wie-es-f%C3%BCr-die-bundeswehr-in-mali-weitergeht/a-64218493)?

33

Wie wirken sich die Berichte über die mutmaßliche Stationierung russischer Kräfte auf dem Gelände des Flugplatzes in Gao auf die Nutzung durch das deutsche Kontingent aus?

Ergeben sich daraus Einschränkungen für die Operationsführung deutscher Kräfte, von MINUSMA und auf die logistischen Ketten des deutschen Kontingents?

34

Findet eine Absprache bzw. Kommunikation zwischen dem deutschen Kontingent oder MINUSMA mit den mutmaßlich russischen Kräften in Gao statt?

Wenn ja, welcher Art sind die Absprachen?

Wenn nein, wie wird gewährleistet, dass es nicht zu Zwischenfällen bzw. Unfällen kommt?

35

Welche Informationen werden mit den mutmaßlich russischen Kräften im Einsatzgebiet der MINUSMA direkt oder indirekt ausgetauscht?

36

Was ist mit „keine weiteren Behinderungen“ gemeint, wenn die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht klar macht, „keine Wahlverschiebung und keine weitere Behinderung der MINUSMA-Kräfte mehr“ zu akzeptieren (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Dezember 2022, S. 4; bitte Bedingungen, die mindestens erfüllt sein müssen, aufschlüsseln und definieren, was aus Sicht der Bundesregierung „Schikanen“ sind)?

37

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im selben Artikel genannten Aussage des malischen Verteidigungsministers Sadio Camara, dass „jeder Partner die Bedingungen kenne, unter denen er in Mali aktiv sein könne“?

38

Wo wurde die Aufklärungsdrohne Heron im Rahmen des deutschen Engagements bisher schwerpunktmäßig eingesetzt (bitte Anzahl Aufklärungsmissionen und Regionen aufgeschlüsselt nach Einsatzjahr benennen)?

39

Wirken Deutschland und besonders auch die Missionsleitung von MINUSMA auf die Regierungskräfte in Mali ein, damit die durch Deutschland besonders für das Lagebild der MINUSMA bereitgestellte Kernfähigkeit der luftgestützten Aufklärung mittels der Aufklärungsdrohne Heron ungehindert den Auftrag erfüllen kann, und wenn ja, inwieweit?

40

Inwieweit ist die Verfügbarkeit der Aufklärungsdrohne Heron Voraussetzung von Operationen und (Versorgungs-)Konvois?

41

Wurden im Jahr 2022 durch MINUSMA oder durch das deutsche Einsatzkontingent geplante Operationen oder Versorgungskonvois aufgrund fehlender Fluggenehmigungen für die Aufklärungsdrohne Heron abgesagt oder umgeplant (bitte nach Operationen, Konvois, Monat aufschlüsseln)?

42

Ist seitens der Bundesregierung geplant, die für die fortgesetzte luftgestützte Aufklärung mittels Heron notwendigen Verträge mit zivilen Leistungserbringern zu verlängern bzw. neu abzuschließen, und wenn ja, wann soll dies geschehen, und für welchen Zeitraum sind die Verträge seitens der Bundesregierung geplant?

43

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Verfahren und Prozesse der MINUSMA verantwortlich für die im Jahr 2022 nicht genehmigten Personalrotationen, Flugverbote und Behinderungen der durch die Bundeswehr eingesetzten Fähigkeitsträger durch die malische Regierung waren?

44

Welche Maßnahmen hat Deutschland als Hochwerttruppensteller in Zusammenarbeit mit der MINUSMA unternommen, um administrative Hürden bei MINUSMA zu reduzieren?

45

Inwieweit wurde Deutschland

a) in die Entscheidungsprozesse,

b) in Abzugsplanung und Realisierung des Abzuges wichtiger Partnernationen (beispielsweise Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Schweden) einbezogen?

46

Geht die Bundesregierung davon aus, auch nach dem Abzug der Bundeswehr die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Mali im für eine Stabilisierung notwendigen Umfang fortsetzen zu können?

47

Wenn die Frage 46 bejaht wird, wie plant die Bundesregierung, die Sicherheit des eingesetzten Personals gewährleisten zu können?

48

Wenn die Frage 46 verneint wird, wie plant die Bundesregierung, weiterhin in Mali einen angemessenen entwicklungspolitischen Beitrag leisten zu können?

49

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die in Mali tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Abzug bewerten und welche Auswirkungen er auf ihre Arbeit vor Ort haben wird, und wenn ja, welche?

Berlin, den 13. Januar 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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