Aktivitäten und Straftaten der sogenannten islamischen Revolutionsgarde in Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Armee der Wächter der islamischen Revolution – informell als Revolutionsgarde bezeichnet – werden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Iran zur Last gelegt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Iranische_Revolutionsgarde).
Zusammen mit der paramilitärischen Miliz Basij bzw. Basidsch wird die Revolutionsgarde nach Gesamtschau der Medienberichterstattung durch die Fragestellerinnen und Fragesteller für die blutige Repression gegen die Demokratiebewegung, für Verschleppung und willkürliche Inhaftierung als auch für Willkür und Folter gegenüber politischen Gefangenen verantwortlich gemacht (vgl. https://www.rosalux.de/news/id/49670/aufstandsbekaempfung-mit-system).
Sicherheitsbehörden in Deutschland gehen seit Jahren Hinweisen nach, denen zufolge Angehörige der Revolutionsgarden in Spionage und Anschläge verwickelt sein könnten. So führte die Bundesanwaltschaft 2019 ein Verfahren gegen elf Beschuldigte, die jüdische beziehungsweise israelische Einrichtungen ausgespäht haben sollen. Im Januar 2018 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Agenten angeordnet. Die Beschuldigten sollen zu den Al-Quds-Brigaden gezählt haben, diese operieren nach Beobachterangaben im Ausland auch im Zusammenhang mit Terrorplanungen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/die-revolutionsgarden-sind-auch-in-deutschland-aktiv-3111673.html).
Aktuell ermittelt der Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit einer Anschlagsserie auf Synagogen in Nordrhein-Westfalen auch wegen Spionageverdachts. Ein Ermittler wurde im ARD-Magazin „Kontraste“ mit den Worten „wir sprechen hier von Staatsterrorismus“ zitiert (vgl. https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/kontraste/videosextern/ex-rockerboss-im-iran-unter-verdacht-drahtzieher-zu-sein-102.html).
Angehörige der iranischen Opposition beziehungsweise Unterstützerinnen und Unterstützer der iranischen Protestbewegung in Deutschland müssen nach Auskunft der Bundesregierung fürchten, Ziel von „nachrichtendienstliche[n] Ausspähungen oder Einschüchterungsversuche[n]“ zu werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5116).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Personen in Deutschland rechnet die Bundesregierung den Revolutionsgarden beziehungsweise den Basij-Milizen beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zu?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aktivitäten der genannten Gruppierungen vor (bitte die Aktivitäten nach Daten bzw. Zeiträumen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die (Befehls-)Strukturen der genannten Gruppen in Deutschland vor?
Wie oft und zu welchen Zeitpunkten waren die genannten Gruppen ggf. Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum?
Befinden sich unter den Personen, die den Revolutionsgarden beziehungsweise den Basij-Milizen beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zugerechnet werden, jeweils Angehörige der Botschaft der Islamischen Republik Iran beziehungsweise von iranischen Konsulaten beziehungsweise Personen mit diplomatischem Status, wenn ja, wie viele jeweils?
In welchen Ermittlungs- und Strafverfahren seit 2017 wurden mutmaßliche Angehörige der Revolutionsgarden beziehungsweise der Basij-Milizen beziehungsweise der Al-Quds-Brigaden als Beschuldigte geführt (bitte unter Angabe des Verfahrensausgangs beantworten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Geldwäsche beziehungsweise Terrorfinanzierung durch Personen, die den Revolutionsgarden beziehungsweise den Basij-Milizen beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zugerechnet werden, und wenn ja, inwiefern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Spionage inklusive Cyberspionage durch Personen, die den Revolutionsgarden beziehungsweise den Basij-Milizen beziehungsweise den Al-Quds-Brigaden zugerechnet werden, und wenn ja, inwiefern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Ausspähmaßnahmen beziehungsweise Bedrohungssachverhalten gegenüber der iranischen Opposition in Deutschland beziehungsweise Unterstützerinnen und Unterstützern der Protestbewegung im Iran?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Ausspähmaßnahmen beziehungsweise Bedrohungssachverhalten gegenüber jüdischen, israelischen oder möglicherweise US-amerikanischen Einrichtungen und deren Vertreterinnen und Vertreter?