Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement und Ökosystemleistungen des Waldes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Deutschland verfügt über 11,4 Millionen Hektar Wald. In Deutschland gibt es über 2 Millionen private und kommunale Waldeigentümer. Diesen sind in den letzten Jahren durch Trockenheit, Stürme und Borkenkäferplagen Schäden in Höhe von fast 13 Mrd. Euro entstanden. 450 000 Hektar müssen wieder aufgeforstet und an den Klimawandel angepasst werden (https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn063403.pdf). Für diesen Waldumbau hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt. Für dieses Programm werden bis 2026 insgesamt Finanzmittel in Höhe von 900 Mio. Euro bereitgestellt, 200 Mio. Euro konnten bereits im Jahr 2022 abgerufen werden. Gefördert werden mit dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ kommunale und private Waldbesitzende, die sich je nach Größe ihrer Waldfläche dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien über 10 oder 20 Jahre einzuhalten. Mit dem Programm führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert, aber nicht die CO2-Senkenleistung des Waldes berücksichtigt werden. Bedeutsam für den Klimaschutz ist jedoch das große CO2-Speicherpotenzial des Waldes. Die Wälder wirken ausgleichend auf den globalen Stoffhaushalt, indem sie als wesentliche Kohlendioxidsenke dienen, Kohlenstoff speichern und dabei obendrein Sauerstoff produzieren. Allein im deutschen Wald wird die Atmosphäre jährlich um rund 52 Millionen Tonnen Kohlendioxid entlastet, und durch die photosynthetische Einbindung von CO2 in Biomasse können jährlich etwa 6 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen ausgeglichen werden (BMEL – Wald in Deutschland – Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur). Von dieser Leistung profitieren Waldbesitzer bisher allerdings nicht. Notwendig dafür wären eine konkrete Analyse des Waldbestands heimischer Waldbesitzer und eine Berechnung, wie viel Kohlendioxid dieser speichert und wie viel CO2-Gutschriften dafür verrechnet werden können. Auf dieser Grundlage könnten Zertifikate an einem nationalen CO2-Markt platziert und an Firmen verkauft werden, die ihre Emissionen kompensieren wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Anträge wurden für das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ insgesamt bislang gestellt (bitte nach Jahr und Anträgen aufteilen)?
Wie viele Anträge wurden bewilligt aufgeteilt nach Jahr, Anträgen und Bundesländer unter Angaben mit Flächenstruktur (1 bis 2 ha, 2 bis 5 ha, 5 bis 10 ha, 10 bis 20 ha, 20 bis 50 ha, 50 bis 100 ha, 100 bis 200 ha, 200 bis 500 ha, 500 bis 1000 ha, >1000 ha)?
Wie viele Anträge wurden abgelehnt, und was waren die Gründe für die Ablehnung?
Wie viele Anträge gingen von Waldbesitzenden mit Flächen kleiner als 1 Hektar ein?
Wie ist die Verteilung der Mittel in die Bundesländer erfolgt?
Wie war die Verteilung der Zertifizierungen bei den bewilligten Anträgen (bitte nach Regierungsbezirken bzw. PLZ (Postleitzahl)-Bereichen aufschlüsseln)?
Wie war das Geschlechterverhältnis bei den Antragstellerinnen und Antragstellern bzw. den anschließend bewilligten und abgelehnten Anträgen?
Welchen Anteil an den Anträgen haben Mitglieder von Forstlichen Zusammenschlüssen (FZus) (Zertifikatsnachweis von FZus ausgestellt)?
Welchen Anteil an den Anträgen haben kommunale Waldbesitzer gestellt (bitte nach Jahr und Bundesländern aufteilen)?
Wer prüft die Berechtigung der Antragsteller, also dass diese einen Antrag für das Förderprogramm stellen dürfen?
Wer ist zuständig für die Kontrolle, ob die elf bzw. zwölf Kriterien eingehalten werden?
Wie unterstützt die Bundesregierung Waldeigentümer, die weniger als 1 Hektar besitzen?
Welche Organisationen bzw. Verbände waren bei der Formulierung der Förderrichtlinie beteiligt?
Erfolgt nach Ende der Bindefrist (10 bzw. 20 Jahre) eine Bestandsaufnahme der beteiligten Waldflächen mit einer Statusfixierung?
Wie groß ist die verbleibende „betriebliche Flexibilität“ (beispielsweise beim Auftreten einer Großkalamität durch Kieferngroßschädlinge, Eichenfraßgesellschaft, Mäuseschäden in Großkulturen etc. oder bei Schäden durch Neobiota), und unter welchen Bedingungen kann man von dem Programm wieder zurücktreten?
Wie wird mit nicht durch den Waldbesitzenden verursachten Abweichungen (z. B. Wildeinfluss, Kalamitäten) umgegangen?
Wie werden privatwirtschaftliche naturschutzfachliche Vorleistungen berücksichtigt (z. B. Vertragsnaturschutz, und wie ist der Umgang mit Sondernutzungsformen (z. B. Haubergsgenossenschaften, Niederwälder)?
Vor dem Hintergrund der langen Zeiträume und der Inflation stellt sich den Fragestellern die Frage nach der Angemessenheit der Zahlungen (beispielsweise werden bei Stilllegung im ersten Jahrzehnt 300 Euro/ha, in der zweiten Verpflichtungsperiode nur noch 100 Euro/ha stillgelegter Fläche gezahlt), ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, die Sätze an die Inflation bzw. Kostenentwicklung anzupassen?
Wie können die Waldbesitzenden Klarheit bezüglich der Kriterien bzw. Maßnahmen vor Ort erlangen, wer gibt verbindliche Auskunft?
Wem gegenüber bestätigen die Auditorinnen und Auditoren die Einhaltung der Kriterien (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) oder Zertifikatgeber, der diese Bestätigung gegenüber der FNR vertritt)?
Unter welchen Bedingungen und auf welchem formalen Wege kann es zu einer Rückforderung der Förderung kommen, welche Rechtsmittel sind dagegen möglich?
Wie wird mit weiteren Antragstellungen umgegangen, wenn die Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro bereits gebunden sind, können weitere Anträge dann gestellt werden?
Müssen Anträge jährlich neu gestellt werden?
Plant die Bundesregierung, grundsätzlich die CO2-Senkenleistung des Waldes anzuerkennen und finanziell zu berücksichtigen?
Besitzt die Bundesregierung konkrete Daten über die CO2-Senkenleistung der deutschen Waldgebiete, und wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung das Bestreben, gemeinsam mit der Forstwirtschaft die CO2-Bindungsleistungen der Wälder auf wissenschaftlicher Grundlage darzustellen?
Erwägt die Bundesregierung, Modelle für die Senkungsleistungen des Waldes auszuarbeiten, damit diesen ein entsprechender finanzieller Wert zugeordnet werden kann, und im Weiteren eine entsprechende Plattform zu schaffen für einen nationalen CO2-Zertifikatehandel zwischen Waldbesitzenden und Firmen, die ihre Emissionen kompensieren wollen, und wenn nein, warum nicht?