Förderung der drohnengebundenen Rehkitzrettung in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Jährlich fallen laut Hochrechnungen der Deutschen Wildtierstiftung bundesweit bis zu 500 000 Wildtiere landwirtschaftlichen Mähmaschinen zum Opfer (https://www.deutschewildtierstiftung.de/content/2-wildtiere/20-rebhuhn/5-was-wir-tun/1-modul-1/maehtod.pdf). Dies betrifft insbesondere Rehkitze, die von April bis Juli vom Muttertier zum Schutz vor Prädatoren im hohen Gras abgelegt werden. Während die Rehkitze so perfekt vor natürlichen Fressfeinden geschützt sind, stellen insbesondere landwirtschaftliche Mähmaschinen eine große Bedrohung dar. Insbesondere in den ersten beiden Lebenswochen sind die Kitze aufgrund des nicht vorhandenen Fluchtinstinkts nicht in der Lage, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Diese Zeit überschneidet sich mit dem Beginn der Mähsaison, was zur Folge hat, dass Rehkitze regelmäßig durch landwirtschaftliche Maschinen verstümmelt oder getötet werden.
Der Tierschutz ist in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich verankert und daher auch bei der Mahd zu berücksichtigen. Weitere Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellen die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Tierschutzes im Zusammenhang mit der Mahd heraus und verdeutlichen, dass bei der Durchführung der Mahd ohne entsprechende Schutzmaßnahmen eine Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegen kann.
Da sich das Absuchen der gesamten landwirtschaftlichen Fläche mit herkömmlichen Mitteln vor Durchführung der Mahd (Absuchen mit dem Jagdhund, Ablaufen in Form einer Personenkette) besonders zeit-, personal- und kostenintensiv gestaltet und sich die Drohnentechnik durch technischen Fortschritt gegenüber sonstigen bisher bekannten sensorischen Lösungsansätzen durchgesetzt hat, haben sich in den vergangenen Jahren aus dem Kreis der Jägerschaft, der Landwirtschaft sowie der Zivilgesellschaft vermehrt Vereine, Projekte und Initiativen gegründet, die unter Verwendung dieser etablierten modernen Drohnen- und Infrarottechnik und im Sinne des Tierschutzes die Landwirtschaft bei einer effizienten und weitestgehend fehlerfreien Kitzrettung unterstützen.
Um das Engagement zur Rettung von Rehkitzen zu stärken und die Gründung und Umsetzung zusätzlicher Initiativen zu fördern, wurde im Jahr 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Fördermaßnahme zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung etabliert, die auch für das Jahr 2022 mit Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro ausgestattet wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie bewertet die Bundesregierung die drohnengebundene Kitzrettung unter den Gesichtspunkten der Effektivität, der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit und des Natur- und Tierschutzes im Vergleich zu anderen bzw. konventionellen Kitzrettungsstrategien, Kitzrettungstechnologien oder Vergrämungsmaßnahmen?
Wie hoch ist die Summe der in 2022 ausgezahlten Förderungen im Rahmen des Förderprogramms „Anschaffung von Drohnen für das Retten von Rehkitzen“, und wie vielen Antragsstellern konnte bisher trotz Förderantrag kein Zuschuss gewährt werden?
Wie viele Anträge wurden im Rahmen der Förderung „Anschaffung von Drohnen für das Retten von Rehkitzen“ durch antragsberechtigte Akteure gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt sowohl in der Förderrunde 2021 als auch 2022?
Wie verteilen sich die gewährten Fördermittel und die Anzahl der angeschafften Drohnen auf die Bundesländer sowohl in der Förderrunde 2021 als auch 2022?
Wie gedenkt die Bundesregierung den zweckmäßigen Einsatz sowie die Erfolgsquote bzw. den intensiven Einsatz der geförderten Drohne zu überprüfen, um daraus Rückschlüsse für zukünftige Fördermaßnahmen abzuleiten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Förderprogramm „Anschaffung von Drohnen für das Retten von Rehkitzen“ in Hinblick auf dessen Zukunftstauglichkeit?
Plant die Bundesregierung, weitere ergänzende Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Organisationen, Vereine und Initiativen, die die Rettung von Wildtieren zum Ziel haben, finanziell zu fördern?
Sieht die Bundesregierung bei der Rettung von Wildtieren durch Organisationen, Vereine und Initiativen praktische Konflikte oder rechtliche Kollisionen mit dem absolut geschützten Recht des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, und wenn ja, welche?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die in Deutschland bestehenden Strukturen zur Rehkitzrettung dauerhaft einsatzbereit zu halten und in Hinblick auf Organisation und Durchführung der Kitzrettung weiter zu professionalisieren?
Plant die Bundesregierung die Fortführung eines Förderprogramms zur Anschaffung von Drohnen für die Kitzrettung im Jahr 2023?
Plant die Bundesregierung, neben der Förderung von Drohnentechnik auch andere Wildschutzmaßnahmen, wie mähwerksseitig angebaute Wildpieper oder im Feld aufgestellte Wildpieper zur Vergrämung und zur Vermeidung des Mähtodes zu fördern?
Plant die Bundesregierung, die Mittel für die drohnengebundene Rehkitzrettung im Haushalt zu verstetigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung moderner Drohnen- und Infrarottechnik im Zusammenhang mit der weidgerechten Jagdausübung im weitesten Sinne, insbesondere
bei der Ermittlung der lokalen Wildbestände (Wildzählung),
bei der Suche nach Tierkadavern im Rahmen von seuchenschutzrechtlichen Maßnahmen,
bei der Nachsuche von beschossenem oder verletztem Wild,
bei der Kontrolle von Ackerkulturen auf Wildschäden sowie bei deren Ermittlung,
beim Aufspüren von Wild in dessen Einständen zwecks Effizienzsteigerung von Bewegungsjagden sowie
beim Nachverfolgen von Wild im Rahmen von Bewegungsjagden?
Falls die Bundesregierung einzelne der unter anderem in der vorgenannten Frage genannten Einsatzbereiche moderner Drohnen- und Infrarottechnik für rechtlich unzulässig oder für jagdethisch problematisch erachtet, wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass aus Bundesmitteln geförderte Drohnen zur Kitzrettung nicht für illegale, illegitime oder nicht vom Fördergedanken erfasste Zwecke eingesetzt werden?
Plant die Bundesregierung, den mit der Drohnenkitzrettung verfolgten Tierschutzgedanken zusätzlich dadurch zu unterstützen, dass entsprechen der Regelung in § 4 Absatz 1 Nummer 5 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW bundesweit ein gesetzliches Verbot der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 Hektar von außen nach innen erlassen wird, und wenn nein, warum nicht?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Entwicklung und gegebenenfalls Produktion solcher Drohnensysteme in Deutschland zu fördern, da durch das bundesweite Förderprogramm geförderte Drohnen zur Kitzrettung bisher überwiegend von zwei im asiatischen Raum ansässigen Unternehmen stammen und damit nach Ansicht der Fragesteller Abhängigkeiten geschaffen werden, die heimische Wertschöpfung begrenzt bleibt und die Einhaltung der Europäische Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz der Privatsphäre möglicherweise fraglich ist?
Plant die Bundesregierung analog zur vorangehenden Frage, die Entwicklung und Forschung alternativer Lösungen (Sensorik, Vergrämung etc.) zur Drohnentechnik finanziell zu fördern (wenn dies bereits erfolgt, bitte bisherige Förderungen auflisten)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie andere Staaten weltweit das „Thema Wildschutz vor der Mahd“ adressieren?
Wie groß ist der Anteil der Antragsberechtigen in Deutschland aktiven Kitzrettungsorganisationen der Jägerschaft, Landwirtschaft sowie Zivilgesellschaft, die in den vergangenen zwei Jahren bereits in den Genuss einer finanziellen Unterstützung durch die Bundesförderung gekommen sind?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um eine breite Förderung – auch unter Berücksichtigung des Austausches veralteter, verschlissener oder durch den Einsatz beschädigter Drohnen – auch in den folgenden Jahren rechtlich zu ermöglichen und haushalterisch sicherzustellen?