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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Evaluierung von Sicherheitsgesetzen, Befugnissen, Sicherheitsdateien und Kooperationszentren von Polizei und Nachrichtendiensten

Evaluierungsklauseln in Sicherheitsgesetzen, geplante Evaluierungen, Ausschreibungsverfahren zur Evaluierung der Antiterrordatei, Evaluierung von Kooperationszentren von Polizei und Nachrichtendiensten, Gegenstand der (nichtöffentlichen) Peer Evaluation von Terrorbekämpfungsmaßnahmen, Evaluierungen in Mitgliedsstaaten der EU und auf europäischer Ebene<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/314404. 10. 2010

Evaluierung von Sicherheitsgesetzen, Befugnissen, Sicherheitsdateien und Kooperationszentren von Polizei und Nachrichtendiensten

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 11. September 2001 wurden in Europa und den Mitgliedstaaten eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen und anderen Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus beschlossen und umgesetzt. Ihre genaue Zahl ist bis heute umstritten (siehe unter anderem die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2366).

Umstritten waren die meisten Gesetze und Maßnahmen aber auch schon zum Zeitpunkt ihrer Einführung, und zwar sowohl zwischen den jeweiligen Koalitionspartnern als auch in der Öffentlichkeit. Evaluierungsklauseln oder die Aufnahme von Berichtspflichten waren und sind oft der Versuch, schwierige und umstrittene Maßnahmen mit dem Versprechen auf Überprüfung ihrer Wirkung durchsetzen zu können.

Die 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 17./18. März 2010 einen Beschluss gefasst, in dem sie die „umfassende wissenschaftliche Evaluierung im Sicherheitsbereich“ fordert. Unter indirektem Bezug auf die Koalitionsvereinbarung spricht sie die Absicht der Bundesregierung an, „nicht nur die in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Gesetze neu geschaffenen Befugnisse und die bestehenden Sicherheitsdateien, sondern auch die Kooperationszentren, in denen Polizei und Nachrichtendienste zusammenarbeiten, zu evaluieren“. Die grundrechtliche Relevanz einer unabhängigen, ergebnisoffenen und fundierten Prüfung liege, so die Entschließung, darin, dass „die Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz auch in das Vorfeld der Gefahrenabwehr, zur anlasslosen, oftmals massenhaften Erhebung personenbezogener Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger führen kann.“ (www.bfdi.bund.de).

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2366 nennt die Bundesregierung zwei sogenannte Peer-Evaluationen (2004 und 2009) der deutschen Terrorbekämpfungsmaßnahmen; deren Ergebnisse allerdings „sind nicht öffentlich“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/2366). Eben dort werden lediglich drei weitere Evaluierungsaktivitäten genannt: Die Evaluierung der Financial Action Task Force (FATF) durch die Mitgliedstaaten der EU, das deutsche Zuwanderungsgesetz (2006 und Ausschussdrucksache 15(4)218) und der „Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der nach Artikel 22 Absatz 2 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes befristeten Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Artikel 10-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des § 7 Absatz 2 des BKA-Gesetzes“ aus dem Jahr 2004.

Drucksache 17/3144 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In der genannten Antwort bezeichnet die Bundesregierung selbst lediglich die beiden europäischen „Peer“-Evaluationen als „externe“ Evaluationen.

Anzunehmen ist, dass sie zwar „extern“, aber keineswegs eine Evaluation im Sinne einer unabhängigen wissenschaftlichen Begutachtung der Maßnahmen ist. Die Geheimhaltung der Ergebnisse verhindert zudem eine Bewertung durch eine kritische Öffentlichkeit.

Im Beschluss der 79. Konferenz heißt es zu der Evaluierung des Terrorergänzungsbekämpfungsgesetzes sogar, sie sei „eine inhaltlich und methodisch defizitäre Selbsteinschätzung“ gewesen (a. a. O.).

Wohl auch dieser offensichtlichen Defizite wegen wurde im Artikel 5 des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes und der dort geforderten Evaluation bis zum Dezember 2011 festgelegt, dass ein „wissenschaftlicher Sachverständiger“ hinzugezogen werden soll. Für die anstehende Evaluierung der Antiterrordatei soll dies die Firma Ramboll Management sein. Dabei steht keineswegs die grund- und bürgerrechtliche Problematik der Antiterrordatei im Mittelpunkt der Begutachtung. Die Bundesregierung nennt als Aufgabe lediglich die umfassende Bewertung und Analyse des Instruments Antiterrordatei im Hinblick auf seine gesetzlich definierte Zielsetzung (Schreiben des Bundesministerium des Innern auf Ausschussdrucksache 17(4)89 vom 4. August 2010). Wesentliches Ziel sei es, schon vorhandene Erkenntnisse der einen Behörde „leichter zugänglich“ zu machen, wenn ihre Verknüpfung mit denen anderer Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung beitragen kann (ebd. S. 3/4).

Die in der Koalitionsvereinbarung angekündigten und teilweise gesetzlich verankerten Evaluierungen werfen also eine ganze Reihe methodischer und politischer Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche deutschen Gesetze und Verordnungen im Sicherheitsbereich enthalten Evaluierungsklauseln, wer ist jeweils Adressat der Evaluierung, und wer soll sie durchführen (bitte Berichtspflichten und Evaluierungsklauseln getrennt aufführen)?

2

Welche der seit 2001 im Sicherheitsbereich verabschiedeten deutschen Gesetze und Verordnungen und darin enthaltenen Befugnisse wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode evaluieren (bitte jeweils mit vorgesehenem Datum auflisten)?

3

Welche dieser Evaluierungen sind per Gesetz vorgesehen, und welche führt die Bundesregierung aus welchen Gründen ohne gesetzliche Verpflichtung durch?

4

Für welche der vorgesehenen Evaluierungsmaßnahmen wurden schon Ausschreibungen durchgeführt, und welche Ziele wurden dabei jeweils für die Maßnahme festgelegt?

5

Wer, außer der Firma Ramboll Management, hat sich am Ausschreibungsverfahren zur Evaluierung der Antiterrordatei beteiligt?

6

Welche Kooperationszentren im Sicherheitsbereich, in denen Polizei und Nachrichtendienste zusammenarbeiten, werden in dieser Legislaturperiode bis zu welchem Zeitpunkt evaluiert?

7

Wie waren die EU-Delegationen der ersten (8. bis 12. Dezember 2003 und 8. bis 12. Februar 2004) und zweiten (25. bis 27. November 2009) Peer Evaluation der deutschen Terrorbekämpfungsmaßnahmen einschließlich der entsprechenden Gesetzgebung zusammengesetzt, und wer hat diese Zusammensetzung festgelegt?

8

Welche Terrorbekämpfungsmaßnahmen und welche Gesetze waren jeweils Gegenstand dieser Evaluationen?

9

Die Terrorbekämpfungsmaßnahmen welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden wann einer solchen Peer Evaluation unterzogen, und in welcher Form war die Bundesrepublik Deutschland daran jeweils beteiligt?

10

Wem wurden welche Ergebnisse jeweils zugänglich gemacht?

11

Was war jeweils der Anlass oder die Begründung für die Evaluierungen?

12

Welche Terrorbekämpfungsmaßnahmen und Kooperationszentren werden auf europäischer Ebene regelmäßig evaluiert, wer führt die Evaluierungen durch, und wer unterrichtet wen über die jeweiligen Ergebnisse?

Berlin, den 4. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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