Staatliche Zuwendungen für Auslandshandelskammern
der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) ist ein Baustein der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Koordiniert durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) soll das Netzwerk der AHK die Interessen deutscher Unternehmen im Ausland vertreten und diesen beratend zur Seite stehen. Dies geschieht in 92 Ländern an 140 Standorten durch bilaterale Auslandshandelskammern oder durch Delegationen und Repräsentanzen in Staaten, in denen keine Auslandshandelskammern vorhanden sind (vgl. https://www.ahk.de/ueber-das-netzwerk-der-ahks; https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung-institutionen-aussenhandelskammern.html).
Finanziert werden AHK nach eigener Darstellung durch „Mitgliedsbeiträge, Dienstleistungsangebote sowie der Teilnahme an öffentlichen Projekten und Programmen“. Zudem erhalten AHK Zuwendungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (vgl. https://www.ahk.de/faq).
Nach Auffassung des BMWK übernimmt das Netzwerk der AHK mit seiner Arbeit „eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse“ (vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung-institutionen-aussenhandelskammern.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Netzwerk der AHK in der Außenwirtschaftsförderung bei, in Abgrenzung zu anderen öffentlich geförderten Institutionen wie Auslandsvertretungen, Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (GTAI), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) usw.?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgabe des Netzwerks der AHK im Allgemeinen und der bilateralen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen im Speziellen?
Inwiefern agieren diese nach Auffassung der Bundesregierung im öffentlichen Interesse (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführlich erläutern)?
Stimmt die Bundesregierung der im nachstehend verlinkten Gutachten hervorgebrachten Einschätzung zu, dass AHK in einem potenziellen Konkurrenzverhältnis zu vollständig aus öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen wie etwa Botschaften, Generalkonsulaten oder Repräsentanzen der Bundesländer stehen, und wie beurteilt sie dies hinsichtlich des effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel (vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-der-bundeszuschuss-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte mit ausführlicher Erläuterung)?
Anhand welcher quantitativen Kriterien wird die Höhe der Bundeszuwendungen für das Netzwerk der AHK und jeweils für die bilateralen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt?
Anhand welcher qualitativer Kriterien wird die Höhe der Bundeszuwendungen für das Netzwerk der AHK und jeweils für die bilateralen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt?
Vor dem Hintergrund der Fragen 2 und 3, wie begründet die Bundesregierung, dass die Mittel zur Förderung von Auslandshandelskammern bzw. Delegierten der deutschen Wirtschaft und Repräsentanzen über den DIHK zwischen den Haushaltplänen 2015 und 2021 (Einzelplan 09) von 40 324 000 auf 61 983 000 Euro, also um knapp 54 Prozent und somit überproportional zum gesamten Haushaltsvolumen, gestiegen sind?
Aus welchen Gründen ist das Volumen der Mittel seitdem wieder rückläufig?
Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeszuwendungen an der Gesamtfinanzierung des Netzwerks der Auslandshandelskammern aus (bitte in Prozent angeben und nach Jahren seit dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeszuwendungen, die seit dem Jahr 2015 an bilaterale Auslandshandelskammern geflossen sind (bitte nach Jahr und Höhe der Zuwendungen in Euro aufschlüsseln)?
Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeszuwendungen an der Gesamtfinanzierung der bilateralen Auslandshandelskammern aus (bitte in Prozent angeben und nach Jahren seit dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
Welche bilateralen Auslandshandelskammern haben seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung die in Summe höchsten Zuwendungen erhalten, und wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung perspektivisch entwickeln (bitte Sitz der bilateralen Handelskammern nennen, Höhe der Zuwendungen in Euro angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeszuwendungen, die seit dem Jahr 2015 jeweils an Delegationen und Repräsentanzen des Netzwerks der AHK geflossen sind (bitte nach Jahr und Höhe der Zuwendungen in Euro aufschlüsseln)?
Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeszuwendungen an der Gesamtfinanzierung jeweils der Delegationen und der Repräsentanzen aus (bitte in Prozent angeben und nach Jahren seit dem Jahr 2015 aufschlüsseln)?
Welche fünf Delegationen haben seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung die in Summe höchsten Zuwendungen erhalten, und wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung perspektivisch entwickeln (bitte den Sitz der Delegation nennen, die Höhe der Zuwendungen in Euro angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche fünf Repräsentanzen haben seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung die in Summe höchsten Zuwendungen erhalten, und wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung perspektivisch entwickeln (bitte den Sitz der Repräsentanz nennen, die Höhe der Zuwendungen in Euro angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere öffentliche Mittel, über die auf in Frage 4 verwiesenen Bundeszuwendungen hinaus, welche vom BMWK, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), von der GIZ, der GTAI, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den Landeswirtschaftsförderungen und weiteren deutschen öffentlichen Stellen an das Netzwerk der AHK bzw. die DIHK überwiesen wurden bzw. werden?
Auf welche Summe belaufen sich diese Mittel seit dem Jahr 2015 (bitte in Euro angeben und nach Jahr und der zahlenden öffentlichen Stelle aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bilaterale AHK, Delegationen oder Repräsentanzen wiederkehrende Zahlungen aufgrund von Dienstleistungs-, Management-, Miet- oder anderweitigen Verträgen von öffentlichen Stellen erhalten (bitte die zahlenden öffentlichen Stellen angeben und Art der Verträge erläutern)?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Doppelförderungen seit dem Jahr 2015, und wie bewertet die Bundesregierung dies (wenn ja, bitte nach Sitz der bilateralen AHK, Repräsentanz oder Delegation, Zeitraum, Höhe der Förderung in Euro, Grund der Förderung und fördernde öffentliche Stelle bzw. fördernden öffentlichen Stellen aufschlüsseln)?
Mit welchen Maßnahmen wirkt die Bundesregierung dem Auftreten einer Doppelförderung des Netzwerks der AHK aus öffentlichen Mitteln entgegen?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass bilaterale AHK, Repräsentanzen oder Delegationen, beispielsweise im Rahmen projektbasierter Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen aber auch für private Unternehmen vor Ort, als Beratungsdienstleister im Sitzland, im Wettbewerb mit anderen deutschen Beratungsunternehmen oder Kanzleien agieren, die mitunter gar Mitgliedsunternehmen der AHK sind, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Durch welche konkreten Mechanismen wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei Projektausschreibungen für Beratungsdienstleistungen ebenso geeignete aber nicht staatlich bezuschusste private Beratungsunternehmen oder Kanzleien vor Ort nicht benachteiligt werden?
Sollte ein entsprechender Mechanismus nicht vorgesehen sein, wie lässt sich dies mit dem eigentlichen Zweck der staatlichen Förderung deutscher, und insbesondere kleiner und mittlerer, Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung in Einklang bringen?
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des Netzwerks der AHK auch geopolitische Ziele?
Wird sich nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung die von Regierungsvertretern kommunizierte strategische Neuausrichtung der Handelspolitik beispielsweise angesichts des Kriegs in der Ukraine oder geopolitischer Spannungen mit China (vgl. z. B. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/g7-welthandel-2126582; https://www.businessinsider.de/politik/habeck-will-neue-handelsstrategie-fuer-china-wir-koennen-uns-nicht-erpressen-lassen-b/) auch auf die Außenwirtschaftsförderung durch das Netzwerk der AHK auswirken, und wenn ja, inwiefern?
Wie haben sich die im Netzwerk der AHK in China und Russland eingesetzten Bundeszuwendungen jeweils seit dem Jahr 2014 entwickelt, und wie werden sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung perspektivisch entwickeln (bitte in Euro und in Jahren und nach Land differenziert angeben)?
Welche strategischen, operativen und quantitativen Zielvorgaben macht das BMWK als Zuwendungsgeber mittelbar an das Netzwerk der AHK bzw. bilaterale Handelskammern, Repräsentanzen oder Delegationen, und wie werden diese an den DIHK bzw. das Netzwerk der AHK übermittelt?
Kommt es zu einer Konkretisierung der Ziele und Vorgaben durch das BMWK, die über das im Zuwendungsbescheid genannte hinausgeht, und wenn ja, wie wird die Einhaltung sichergestellt?
Stimmt die Bundesregierung der im unten verlinkten Gutachten zum Ausdruck gebrachten Auffassung zu, dass „(e)ine Konkretisierung der Detailziele mit operativen Zielvorgaben und Kennzahlen (…) präzisieren (würde), welcher Zweck und welche (wirtschafts-)politischen Ziele mit Hilfe der Zuwendung erreicht werden solle“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-der-bundeszuschuss-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte mit Erläuterung)?
Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Konkretisierung der Detailziele, und gibt es bereits konkrete Pläne, dies umzusetzen (bitte erläutern)?
Teilt die Bundesregierung die im Gutachten geäußerte Einschätzung, dass eine Beurteilung der „Angemessenheit des Finanzierungssystems (Zuwendung und Eigenmittel)“ aufgrund der „allgemein und breit formulierten Ziele sowie (des) nicht klar definierte(n) Leistungsumfang(s)“ erschwert würden (vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-der-bundeszuschuss-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte mit Erläuterung), und sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf (bitte erläutern)?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der in Auftrag gegebenen und durch die HTW Chur durchgeführten Evaluierung der Bundeszuwendungen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/evaluierung-der-bundeszuschuss-an-ahks-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) gezogen?
Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung in der Evaluierung genannte Empfehlungen implementiert worden, und wenn ja, welche, und wenn nein, wieso ist dies nicht geschehen?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich nach wie vor Verbesserungsbedarf?
Wie sieht das Konzept der Erfolgskontrolle der Bundesregierung bzw. des BMWK hinsichtlich der im Netzwerk der AHK eingesetzten Zuwendungen aus?
Findet ein Performanceaudit bzw. eine systematische Leistungs- und Wirkungsmessung statt (bitte erläutern)?
Anhand welcher quantitativen Indikatoren operationalisiert und evaluiert die Bundesregierung die Erreichung des der Förderung des Netzwerks der AHK zugrunde liegenden öffentlichen Interesses?
Wirkt sich ein Nichterreichen der vereinbarten Zielvorgaben durch das Netzwerk der AHK auf die Höhe zukünftiger Bundeszuwendungen aus, und wenn ja, wie (bitte alle Fälle der letzten fünf Jahre, in denen es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Nichterreichen der Zielvorgaben gekommen ist sowie den Fällen, in denen dies zu einer Reduktion der Zuwendungsmittel geführt hat, angeben sowie das Sitzland, das Jahr sowie die folgende Veränderung der Bundeszuwendung angeben)?
Kann ein Nichterreichen der vereinbarten Zielvorgaben weitere Konsequenzen wie etwa Rückforderungen zur Folge haben, und wenn ja, welche?
In wie vielen Fällen ist es in den letzten fünf Jahren zu Rückforderung von Zuwendungen gekommen, weil vereinbarte Zielvorgaben nicht erreicht worden sind (bitte das Jahr, den Sitz der jeweiligen bilateralen AHK, Delegation oder Repräsentanz und Höhe der Rückforderung und Begründung der Rückforderung angeben)?
Ist die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofs gefolgt, „die Außenwirtschaftsförderung insgesamt alsbald anhand einheitlicher und nachvollziehbarer Kriterien zu überprüfen“ (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/entwicklung-einzelplan-09-bundeshaushalt-2022-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
Wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Überprüfung der Förderung des Netzwerks der AHK aus?
Wenn nein, wieso ist die Bundesregierung der Empfehlung nicht gefolgt?