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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.03.2023

Aktualisiert

27.03.2023

BT20/578824.02.2023

Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Nicole Gohlke, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE. Die Bundesregierung und die fehlende Zustimmung aus Namibia zum sogenannten Versöhnungsabkommen Das heutige Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Zwischen 1904 und 1908 wurden Zehntausende Herero, Nama, Damara und San von Truppen des deutschen Kaiserreichs getötet. Historiker sehen darin den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts. Seit 2006 fordert die namibische Nationalversammlung, Verhandlungen mit Deutschland über eine Anerkennung des aus ihrer Sicht verübten Völkermordes und Entschädigungen aufzunehmen (www. d w.com/de/entschuldigung-f%C3%BCr-v%C3%B6lkermord-bleibt-aus/a-1877 1224). Im Jahr 2014 vereinbarten der Bundesminister des Auswärtigen a. D Dr. Frank- Walter Steinmeier und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah einen sogenannten Versöhnungsdialog, der 2015 vom Sondergesandten der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, und vonseiten der namibischen Regierung durch den früheren EU-Botschafter Dr. Zed Ngavirue aufgenommen wurde (www.auswae rtiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/afrika/-/1897660). Das Ergebnis ist eine Gemeinsame Erklärung (Joint Declaration), „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“, die am 15. Mai 2021 in Berlin paraphiert wurde (Bundestagsdrucksache 20/3236, Antwort zu Frage 3). Allerdings wurde die „Gemeinsame Erklärung“ bisher von den Regierungen nicht verabschiedet, weil auf namibischer Seite noch keine Zustimmung zu dieser erfolgt ist (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). Da es sich bei der ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine politische Absichtserklärung handelt, bedarf es keiner Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). Auch eine Zustimmung der namibischen Nationalversammlung sei nicht notwendig (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/4601). Dort und in Teilen der namibischen Gesellschaft haben die Art und Weise des Zustandekommens der „Gemeinsamen Erklärung“ und ihr Ergebnis zu erheblichen Kontroversen geführt, die bis heute anhalten (www.kas.de/de/laenderberichte/detail/-/content/abschluss-des-aussoe hnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-in-sicht). Trotzdem hält die Bundesregierung daran fest, dass die Gemeinsame Erklärung Grundlage sei, die Solidarität unter den verschiedenen Volksgruppen in Namibia zu fördern und auf diese Weise zum sozialen Frieden beizutragen, sich also positiv auf die betroffenen Gemeinschaften auswirken wird (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/4601). Darüber, wie der vereinbarte Betrag von 1,1 Mrd. Euro für „Wiederaufbau und zur Entwicklung“ zustande gekommen ist, der Deutscher Bundestag Drucksache 20/5788 20. Wahlperiode 24.02.2023 über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt gezahlt werden soll, und ob dieser Vorschlag von deutscher oder namibischer Seite kam, will die Bundesregierung allerdings keine Auskunft erteilen (Antwort zu Frage 3f auf Bundestagsdrucksache 20/4601). Entsprechend hält die Bundesregierung an der Gemeinsamen Erklärung fest und sieht keinen Bedarf, neu zu verhandeln. Die Gemeinsame Erklärung sei „ausverhandelt, auch wenn über einzelne Modalitäten der Umsetzung noch Gespräche geführt werden“ (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/3236). In diesem Sinne bestätigte die Bundesregierung, dass im Wege vertraulicher deutsch-namibischer Gespräche ein „Addendum“ (Ergänzung) zur Gemeinsamen Erklärung entwickelt wurde, über das gesprochen werden soll (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 20/65). Damit nimmt die Bundesregierung nach einer in einem Artikel auf einer Webseite der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA) vertretenen Auffassung die durch ihre Verhandlungsmethoden verursachten Spannungen in der namibischen Gesellschaft in Kauf und profitiert „von den Spaltungen zwischen der namibischen Regierung und den Opferorganisationen, um sich aus der Verantwortung zu stehlen“ (www.kasa.de/kommentiert/detail/das-verso ehnungsabkommen-zwischen-namibia-und-deutschland-verschaerft-die-spannu ngen-in-namibia/). Den Vorwurf, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Gemeinsamen Erklärung neokolonialistisch ausgenutzt habe, dass die namibische Regierung am Tropf der deutschen Entwicklungsgelder hänge, um das Abkommen unter Vermeidung von Reparationen durchzudrücken, teilt sie nicht. Sie ist der Auffassung, dass die von ihr verfolgte Politik einer sogenannten zukunftsgerichteten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezüglich Namibia geeignet war und ist, noch bestehende Entwicklungsdefizite auch aus der deutschen Kolonialzeit auszugleichen (Antworten zu den Fragen 6 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/4601). So bezeichnet es die Bundesregierung als „Fortschritt und Erfolg“, dass heute noch etwa 70 Prozent des Farmlandes in weißer Hand seien, nachdem es 1990 noch 97 Prozent waren. Und das, obwohl nur etwa 7 Prozent der gut 2,5 Millionen Namibier Weiße sind (www.nd-aktuell.de/artikel/116943 1.namibia-das-auswaertige-amt-gibt-sich-uninformiert.html). Inzwischen wurde gegen die Gemeinsame Erklärung in Namibia Klage mit dem Ziel eingereicht, diese für ungültig zu erklären und aufzuheben. Die Erklärung sei mit mindestens elf Artikeln in der Verfassung unvereinbar. Kläger ist Bernadus Swartbooi, ein namibischer Parlamentsabgeordneter und Oppositionspolitiker. Der Klage haben sich die Partei Landless People’s Movement sowie elf traditionelle Autoritäten aus den betroffenen Volksgruppen der Herero und Nama angeschlossen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/herero-und-nam a-klagen-gegen-aussoehnungsabkommen-mit-deutschland-18618710.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Ist mit dem in der Koalitionsvereinbarung genannten „Versöhnungsabkommen“ mit Namibia, dass der Auftakt zu einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung sein kann (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 100), die paraphierten, aber noch nicht unterschriebene Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit Titel „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ gemeint?  2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, wonach es sich bei der paraphierten, aber noch nicht unterschriebenen Gemeinsamen Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia mit Titel „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ nicht um ein „sogenanntes Versöhnungsabkommen“ handelt (Plenarprotokoll 20/59, Antwort auf die Mündliche Frage 28)?  3. Hält die namibische Regierung wie auch die Bundesregierung nach wie vor an der Gemeinsamen Erklärung fest und sind sich beide Seiten weiterhin einig, dass noch offene Fragen der Umsetzung nur im Wege von Nachverhandlungen – nicht Neuverhandlungen – zu klären sind (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 20/65)?  4. Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung die Höhe der von ihr als „erhebliche finanzielle Leistungen“ eingestuften Mittel von 1,1 Mrd. Euro für einen Zeitraum von 30 Jahren, die in besonderer Weise auf Maßnahmen abstelle, die Nachkommen der Opfergruppen des vom Deutschen Kaiserreich aus heutiger Perspektive verübten Völkermordes zugutekommen, mitfestgelegt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)?  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung zwar die politische Absicht Deutschlands deutlich macht, keine weiteren (Entschädigungs-)Zahlungen für die Kolonialverbrechen vornehmen zu wollen, aber weitere Zahlungen in der Gemeinsamen Erklärung nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden (WD 2 – 3000 – 067/21, S. 5)?  6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass weitere Entschädigungszahlungen in zweifacher Weise a) entweder als eine individuelle Entschädigung an jeden einzelnen Nachfahren der Opfer oder b) als eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände möglich sind, auch wenn das eine gesetzliche Grundlage und die Abstimmung und das Einverständnis der namibischen Regierung erfordern würde und möglicherweise die Gemeinsame Erklärung mit Namibia konterkarieren würde (WD 2 – 3000 – 067/21, S. 5)?  7. Hat oder hatte die Bundesregierung eine individuelle Entschädigung an jeden einzelnen Nachfahren der Opfer oder eine pauschale Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände in Erwägung gezogen, und wenn ja, wann, und in welcher Hinsicht, und wenn nein, warum nicht?  8. Prüft die Bundesregierung weitere (Entschädigungs-)Zahlungen, welche über die in der Gemeinsamen Erklärung hinausgehen, beispielsweise in Form einer individuellen Entschädigung an einzelne Nachfahren der Opfer oder einer pauschalen Entschädigung an die anerkannten Vertreter der Opfer bzw. an Opferverbände, und wenn ja, in welcher Hinsicht und Form, und wenn nicht, warum nicht?  9. Wie begründet die Bundesregierung ihre im Schreiben des Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amts gemachte Aussage, dass sie nicht mit einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten könne (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)? 10. Trifft es im Gegensatz zu ihrer Aussage in ihrer Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/3236, die Bundesregierung könne nicht mit einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten, vielmehr zu, dass sie nicht mit einzelnen Gruppen in Sonderverhandlungen eintreten wolle? 11. Hat die eingereichte Klage des Abgeordneten der Nationalversammlung Namibias, Bernadus Swartbooi, und elf traditioneller Vertretungen der Herero und Nama (www.dw.com/de/deutschland-namibia-kolonialismus-v% C3%B6lkermord-herero-nama-abkommen-klage/a-64466627) Auswirkungen auf den aktuellen Verhandlungsprozess zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschlands und Namibias, und wenn ja, welche? 12. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien seit der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/3236 im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)? 13. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft hat die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 5. Dezember 2022 zu einem ausführlichen Gedankenaustausch zur Aufarbeitung der Kolonialzeit getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 20/5046) (bitte die teilnehmenden Personen unter Angabe der Institution bzw. Organisation oder des Vereins auflisten)? 14. Welche Mitglieder des Technischen Komitees hat die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, am 6. Dezember 2022 zu einem Gespräch getroffen (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 20/5046)? 15. Welche 26 hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern welcher deutschen Unternehmen haben den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, vom 4. bis 5. Dezember 2022 nach Namibia begleitet (Antwort auf die Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 20/5046)? 16. Inwieweit beantwortet der Verweis auf Namibias Enthaltung zu den Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/ES-11/1 vom 2. März 2022 und A/RES/ES-11/2 vom 24. März 2022, die Frage, wie Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer „internationalen, regelbasierten Ordnung“ steht (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/4601)? 17. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien hat die Bundesregierung im Zuge der Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus bereits veranlasst, und hat sie insbesondere wissenschaftliche Studien veranlasst, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob der deutsche Kolonialismus eine Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001 ist, und wenn ja, welche (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)? 18. Hält die Bundesregierung die entsprechende Grundlage – auch angesichts der bereits vorhandenen umfangreichen wissenschaftlichen Literatur – für nicht ausreichend, um den deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, anzuerkennen (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/3236)? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die derzeitige Anwendung und Auslegung des Intertemporalitätsprinzips bezogen auf die Frage der Anerkennung des Völkermordes im Sinne einer moralischen aber nicht juristischen „Verantwortung für die Kolonisierung Namibias und für die historischen Entwicklungen, die zu den beschriebenen Völkermordumständen führten“, eine „Reproduktion der rassistischen Unterscheidung zwischen ‚zivilisierten‘ und ‚unzivilisierten‘ Nationen und damit selbst rassistisch ist“ (www.voelkerrechtsblog.org/de/litigating-reparations/), und wenn ja, welche? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland seit mehreren Jahren bestrebt ist, auch in Namibia seinen politischen Einfluss in Afrika auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse in multilateralen Foren sowie seinen Anspruch, als globale Macht wahrgenommen zu werden (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/4616), und wenn ja, a) welche, und b) widerspricht Russlands Vorgehen in Namibia durch den Einsatz von Desinformation, Missachtung der Menschenrechte sowie fehlende Orientierung an den Prinzipien der guten Regierungsführung und der Nachhaltigkeit den deutschen Interessen in Afrika, die durch klar entgegenstehende Ziele und Prinzipien geprägt sind (Vorbemerkung der Bundesregierung auf in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/4616)? 21. Welche Erkenntnisse hat der Ressortkreis Afrika der Bundesregierung aus der mehrfachen Befassung mit dem Vorgehen Russlands in Afrika konkret auf Namibia bezogen vor allem auf a) die sicherheitspolitischen Aspekte der russischen Präsenz in Afrika, b) die russische Desinformation und das Schüren antiwestlicher Narrative, c) die Außen- und Entwicklungspolitik, d) den wirtschaftlichen Einfluss (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/4616)? 22. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Präsident Namibias, Hage Geingob, bei einem Besuch einer EU-Delegation in Namibia betont hat, dass die namibische Regierung beim Krieg in der Ukraine weiterhin neutral bleibt und die Beziehungen mit der EU nicht dem Problem des Krieges in der Ukraine entgegensetzt werden dürfen (www.hitradi o.com.na/geingob-namibia-bleibt-beim-krieg-in-der-ukraine-neutral/)? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auf Wunsch zahlreicher „Entwicklungsländer“ der UN-Gipfel „Summit of the Future“ um ein Jahr auf den 22. und 23. September 2024 nach hinten verschoben wurde (www.sw p-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-lead-fue r-die-vereinten-nationen), und wenn ja, welche? 24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich Namibia für eine Verschiebung des UN-Gipfels „Summit of the Future“ auf 2024 ausgesprochen hat? 25. Hat sich die Bundesregierung für eine Verschiebung des UN-Gipfels „Summit of the Future“ ausgesprochen? 26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie und mit welcher Begründung die Entscheidung des Präsidenten der UN-Generalversammlung zustande kam, die deutsche UN-Botschafterin Antje Leendertse und Namibias UN- Botschafter Neville Gertze zu Verhandlungsführern für den „Summit of the Future“ zu ernennen (www.un.org/pga/77/2022/10/18/letter-from-the-p resident-of-the-general-assembly-appointment-of-cofacilitators-modalitie s-for-the-summit-of-the-future/)? 27. Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien im Zusammenhang mit dem UN-Gipfel „Summit of the Future“, vor dem Hintergrund, dass bis September 2023 jene Reformthemen zu identifizieren sind, die Teil des Zukunftspakts sein sollen (www.s wp-berlin.org/publikation/summit-of-the-future-deutschland-im-co-lead-fu er-die-vereinten-nationen) (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)? Berlin, den 16. Februar 2023 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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