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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Behinderung und Entwicklung - Die Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Stellenwert von Behinderung vor dem Hintergrund einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragten Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Behindertenprojekte (Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe) in der Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen, Lage von Behinderten in Entwicklungsländern, Berücksichtigung von Behindertenbelangen bei den Hilfsmaßnahmen für Haiti und Pakistan<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/315004. 10. 2010

Behinderungen und Entwicklung – Die Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen (United Nations – UN) leben weltweit über 600 Millionen Menschen mit Behinderungen, rund 70 Prozent davon in Entwicklungsländern. Die Weltbank geht davon aus, dass jeder fünfte Mensch, der in absoluter Armut lebt, eine körperliche, psychische oder intellektuelle Beeinträchtigung hat. Auch der Weltentwicklungsbericht 2006 bestätigt mit der Auswertung einer Vielzahl von Länderstudien, dass Menschen mit Behinderungen in höherem Ausmaß von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind als nicht behinderte Menschen. Eine Integration in den Arbeitsmarkt wird ihnen größtenteils verwehrt, gleichzeitig erhöhen Ausgaben für medizinische Behandlung, Pflege und Transport die Lebenshaltungskosten.

Menschen mit Behinderungen erfahren weltweit Diskriminierungen und den Ausschluss von sozialen, politischen und ökonomischen Prozessen. Dies hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten gleichberechtigt und selbstbestimmt auszuüben. Ihnen mangelt es weltweit häufig an angemessener Schulbildung und bedarfsgerechter, sozialer Risikoabsicherung. Zu den Ursachen von körperlichen, psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen zählen unter anderem Ernährungsmangel, Krankheiten, Unfälle und Krieg.

Am 26. März 2009 traten in Deutschland das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll (A/RES/61/106) in Kraft. Nach dieser ersten großen Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts stehen staatliche und gesellschaftliche Institutionen in der Pflicht, den Gestaltungs- und Handlungsraum von Menschen mit Behinderungen zu garantieren und durch aktives Handeln möglich zu machen.

Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention betrifft die internationale Entwicklungszusammenarbeit und verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer internationalen Zusammenarbeit, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen einbezieht und für sie zugänglich macht.

Die internationale Entwicklungsgemeinschaft orientiert sich zunehmend an einem inklusiven, menschenrechtsbasierten Ansatz, der für die Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen am Entwicklungsprozess und für deren gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten wie Gesundheit und Bildung steht. Er definiert die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kontext ihrer Gesellschaften und befähigt sie, diese Rechte wahrzunehmen.

Die Millenniumserklärung und die Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDGs) der Vereinten Nationen markieren den Rahmen internationaler Entwicklungszusammenarbeit.

Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind in den MDGs generell impliziert.

Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Erreichung der Ziele ohne die Berücksichtigung der Bedarfe behinderter Menschen und die Förderung ihrer Rechte nicht möglich sein wird.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat eine Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Auftrag gegeben. Zwar liegen seit Oktober 2008 die Ergebnisse mitsamt den konkreten Handlungsempfehlungen vor; diese wurden allerdings bislang von Seiten der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Der von der Bundesregierung angekündigte Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention scheint dem Handlungsfeld „Internationale Entwicklungszusammenarbeit“ eine untergeordnete Rolle beizumessen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von 2008?

2

a) Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von Armut und Behinderungen ein?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

3

Wie schätzt die Bundesregierung den Stellenwert des Themas „Behinderung“ im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit ein?

4

Wie definiert die Bundesregierung die inklusive Gestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

5

Wie definiert die Bundesregierung die barrierefreie Gestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

6

Welche Konzepte hat die Bundesregierung zur nachhaltigen Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entwickelt?

7

Inwiefern berücksichtigt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit konzeptionell die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen als heterogene Gruppe (Frauen und Männer, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, geistig und körperlich behinderte Menschen)?

8

a) Wie werden Menschen mit Behinderungen und deren Verbände in Projekte, die mit Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden, einbezogen?

b) Wie werden Menschen mit Behinderungen und deren Verbände von Anfang an in die Situationsanalyse, Planungsphase und Implementierung der Projekte integriert?

c) Wie sind Menschen mit Behinderungen und deren Verbände an der Durchführung der Projekte beteiligt?

9

In welchen Bereichen fördert die Bundesregierung Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

10

Wie setzt sich die Bundesregierung in der Europäischen Union und in multilateralen Institutionen für die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein?

11

Wird das Entstehen von Behinderungenen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit präventiv angegangen?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

Wenn nein, warum nicht?

12

Inwieweit sensibilisieren Akteure der deutschen Entwicklungszusammenarbeit öffentliche Institutionen für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen?

13

Wie und mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern arbeitet die Bundesregierung zusammen, um Konzepte und Maßnahmen zur Inklusion der Menschen mit Behinderungen zu entwickeln, die auf die Bedingungen in den Partnerländern zugeschnitten sind?

14

Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit Regionalorganisationen ab, um sie darin zu unterstützen, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen?

15

Wie arbeitet die Bundesregierung mit internationalen Nichtregierungsorganisationen wie Handicap International e. V., der Christoffel- Blindenmission e. V. (CBM) und der Deutschen Lepra- und Tuberkulosehilfe e. V. (DAHW) zusammen?

16

Wie arbeitet die Bundesregierung mit Disabled People’s Organisations (DPOs) zusammen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit in Bezug auf die Erreichung der MDGs?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in deutschen Maßnahmen zur Erreichung der MDGs Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden?

19

Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 32 der UN- Behindertenrechtskonvention wird die Bundesregierung ergreifen?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie „Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ und insbesondere aus den dort genannten Handlungsempfehlungen?

21

Wie wurde die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Berichterstattung zum MDG-Gipfel der Vereinten Nationen im September 2010 berücksichtigt?

22

Wird die Bundesregierung die im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen genannten zwölf Handlungsfelder – „Kindheit“, „Arbeit“, „Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege“, „Frauen“, „Lebenslanges Lernen (Bildung)“, „Freizeit und Kultur“, „Ehe, Familie und Partnerschaft“, „Gesellschaftliche und politische Teilhabe“, „Mobilität“, „Alter“, „Wohnen und Bauen“ und „Freiheit, Schutz, Sicherheit“ – um ein dreizehntes Handlungsfeld „Internationale Zusammenarbeit“ ergänzen?

Wenn ja, wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Handlungsfeld „Internationale Zusammenarbeit“ gleichberechtigter Teil neben den zwölf definierten Handlungsfeldern sein wird?

Wenn nein, warum nicht?

23

Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie hoch der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern prozentual an der Gesamtbevölkerung ist?

24

Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viel Prozent der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern Zugang zu angemessenen präventiven, kurativen und rehabilitativen Gesundheitsmaßnahmen haben?

25

Wie findet sich die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe und in der Entwicklungszusammenarbeit im Bundeshaushalt wieder?

Wie viel wurde dafür im Jahr 2010 veranschlagt (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

26

Wie versucht die Bundesregierung, bei ihren Hilfsmaßnahmen in humanitären Notsituationen Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen?

a) Was unternimmt die Bundesregierung, um einen inklusiven und barrierefreien Wiederaufbau in Haiti so weit wie möglich voranzutreiben?

b) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Hilfsmaßnahmen in Pakistan so barrierefrei wie möglich zu gestalten?

Berlin, den 4. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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