Die Lage der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen im Irak
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Lage der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen im Irak bleibt katastrophal und wird durch die staatlichen Behörden weiter verschlechtert. Insbesondere schwule Männer werden von zivilen Milizen gejagt, gefoltert und ermordet. „Ehrenmorde“ sind Alltag im Nachkriegs-Irak. Die staatlichen Stellen sind für die Betroffenen keine Unterstützung – im Gegenteil: Polizei und Innenministerium des Landes sind oft mit verantwortlich für Verschleppungen und brutale Gewalt.
Die Ermordung von schwulen Männern durch Familienangehörige im Rahmen von „Ehrenmorden“ wird von der Justiz nur sehr mild verurteilt, wenn überhaupt eine Strafe erfolgt. So wurde im Jahr 2005 ein Mann aus Kosinjak zu lediglich einem Jahr Gefängnis verurteilt, der seinen schwulen Bruder ermordet hatte. Der Mann habe „aus ehrenhaften Motiven“ gehandelt.
Allein im Juni und Juli 2010 berichtete die Organisation Iraqi LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) von sieben Fällen, bei denen schwule Männer ermordet oder verschleppt wurden. In fünf Fällen sollen Polizeikräfte involviert gewesen sein. Auch Amnesty International hat in einem am 10. Juni 2010 veröffentlichten Bericht die Lage von Homosexuellen im Irak kritisiert. Die Organisation zählte allein in den ersten Monaten des Jahres 2009 mindestens 25 Tötungen von schwulen Männern oder Jugendlichen. Amnesty International berichtet weiter von Fällen, bei denen die Polizei zu Gewalt gegen Homosexuelle „angespornt“ hätte.
Am 25. Juni 2010 wurde ein schwules „Safe-House“ in Bagdad von der Polizei durchsucht und mehrere Männer festgenommen. Ihr Schicksal ist ungeklärt – Iraqi LGBT verweist aber darauf, dass in früheren, vergleichbaren Fällen die Betroffenen von der Polizei an religiöse Milizen überstellt wurden. Ihre Körper seien dann – durch Folter entstellt – aufgefunden worden. Dies sei beispielsweise der Fall gewesen, nachdem am 16. Juni 2010 ein „Safe-House“ von der Polizei in Kerbala gestürmt wurde, die dort Schutzsuchenden zusammengeschlagen und verschleppt worden seien. Am 5. Juli 2010 wurden den Angaben zu Folge in der Stadt Nasiriyah drei schwule Männer durch neun Männer geschlagen und in ein Fahrzeug des irakischen Innenministeriums gezerrt. Ihr Verbleib ist ungeklärt. Am 8. Juli 2010 wurden in Al Kut zwei Männer zusammengeschlagen. Am 13. Juli 2010 wurden in Bagdad zwei Jugendliche verhaftet, die auf ihrem Handy pornografische Bilder gespeichert haben sollen. Auch ihr Schicksal ist ungeklärt. Am 24. Juli 2010 wurden in Al Zubair in der Nähe von Basra drei Tote gefunden, deren Köpfe abgetrennt aufgefunden wurden und denen in beigelegten Schriften vorgeworfen wurde, homosexuell zu sein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits am 14. September 2009 (Bundestagsdrucksache 16/14055) die damalige Bundesregierung zu der Lage der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen im Irak in einer Kleinen Anfrage befragt. In ihrer Antwort vom 23. September 2009 (Bundestagsdrucksache 16/14095) hatte die Bundesregierung angekündigt, ihre Besorgnis über die Lage von Homosexuellen „aktiv gegenüber der irakischen Regierung“ ansprechen. Zudem würde die Bundesregierung Projekte zur Stärkung der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenrechte – darunter solche, die die Ausbildung von Polizisten und Richtern beinhalten – fördern.
Die Fragesteller erachten ein Engagement auch der jetzigen Bundesregierung für den Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen im Irak für unerlässlich. Hierbei hat insbesondere die gezielte Aufnahme verfolgter Personen eine hohe Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage von Homo- und Transsexuellen im Irak?
Welche weitergehenden Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Vorbemerkung angesprochenen Fälle vom 16. Juni, 25. Juni, 8. Juli, 13. Juli und 24. Juli 2010?
Wird die Bundesregierung eine gesonderte Warnung für homo- und transsexuelle Reisende in den Irak aussprechen?
An welchen konkreten Daten, und zu welchen Anlässen hat die Bundesregierung „aktiv gegenüber der irakischen Regierung“ ihre Besorgnis über die Lage von Homosexuellen im Land angesprochen (Daten, Anlass und Gesprächspartner beider Seiten bitte aufführen)?
Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Ist die Situation der Homo- und Transsexuellen seitens der Bundesregierung in Gesprächen mit den Behörden der Autonomen Region Kurdistan angesprochen worden?
Wenn ja, an welchen konkreten Daten, zu welchen Anlässen, und mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu konkret welchen künftigen Terminen und Anlässen beabsichtigt die Bundesregierung, die Lage der Homo- und Transsexuellen im Irak gegenüber der irakischen Regierung anzusprechen (Daten, Anlass und Gesprächspartner beider Seiten bitte aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte bei der Verfolgung von Homo- und Transsexuellen im Irak?
In welcher Form fließt diese Bewertung in die Konzeption der von der Bundesregierung geförderten bilateralen und multilateralen Projekte zur Fortbildung von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten sowie der Ausbildung von Polizisten ein?
Unterstützt die Bundesregierung irakische Organisationen, die insbesondere über Homo- und Transsexualität aufklären oder die Menschenrechtslage von Homo- und Transsexuellen im Irak besonders thematisieren und verbessern?
Welche Projekte werden durch die Bundesregierung gefördert?
Welche irakischen Einzelpersonen oder Organisationen, die sich im Irak für die Menschenrechte von Homo- bzw. Transsexuellen einsetzen, sind der Bundesregierung bekannt?
Auf welche Weise macht sich die Bundesregierung zum Schutze dieser Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger stark, und was unternimmt sie zu ihrem Schutz?
Welchen Stellenwert hat die Aufklärung über Homo- und Transsexualität und die Menschenrechtslage von Homosexuellen bei den von der Bundesregierung geförderten bilateralen und multilateralen Projekten zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten, wie dem Institut für Menschenrechte, das dem irakischen Menschenrechtsministerium angegliedert ist?
Wie manifestiert sich dieser Stellenwert bei den geförderten Projekten?
Stellt die beschriebene Sicherheitslage für Homo- und Transsexuelle nach Auffassung der Bundesregierung ein Abschiebehemmnis für Flüchtlinge aus dem Irak dar?
Wie viele Menschen sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung aufgrund ihrer Homo- oder Transsexualität aus dem Irak in angrenzende Länder, insbesondere nach Syrien und Jordanien geflohen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Menschen aufzunehmen, ähnlich wie sie es im April 2010 mit irakischen Flüchtlingen tat, die aus religiösen Gründen nach Syrien und Jordanien geflohen sind?
Wenn ja, wann, und in welcher Zahl, wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Möglichkeiten zum Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen erörtert?
Wenn nicht, warum nicht, und plant sie dieses zu tun?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?