Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vor zwölf Jahren wurden die akademischen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PP) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP) geschaffen. Dabei orientierte sich das PsychThG an den vorhandenen Strukturen und ermöglichte es insbesondere den im so genannten Delegationsverfahren Tätigen, als Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten psychisch kranke Menschen zu behandeln. Beide Berufe haben sich etabliert und es sind heute ca. 33 000 Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten tätig.
Seit vielen Jahren werden an die Bundespolitik Problemanzeigen in Bezug auf die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten herangetragen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die prekäre finanzielle Situation der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei der praktischen Tätigkeit und die nicht auf die Abschlüsse Bachelor und Master passenden Zugangsvoraussetzungen zur postgradualen Ausbildung.
Die Bundesregierung hat 2007 ein Gutachten zur Reform der Ausbildung von PP und KJP in Auftrag gegeben, das die Ausbildung evaluieren, Reformbedarf benennen und Lösungsvorschläge unterbreiten sollte. Das Gutachten wurde dem Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2009 übergeben. Bisher hat die Bundesregierung weder zu diesem Gutachten Stellung bezogen noch Vorschläge zur Änderung des PsychThG vorgelegt bzw. angekündigt.
Aus Sicht der Bundesländer besteht erheblicher Reformbedarf. Die 83. Gesundheitsministerkonferenz – GMK – (30. Juni bis 1. Juli 2010) hat die Bundesregierung „mit Nachdruck“ gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur umfassenden Novellierung der Psychotherapeutenausbildung einzurichten und unabhängig davon kurzfristig einen Masterabschluss für die Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gesetzlich festzuschreiben, damit wieder bundeseinheitlich die gleichen Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung sichergestellt werden.
Auch die Psychotherapeutenschaft sieht dringenden Reformbedarf. Der 16. Deutsche Psychotherapeutentag hat im Mai 2010 mit großer Mehrheit Eckpunkte einer umfassenden Reform der Ausbildung verabschiedet. Danach sollen bereits im Studium umfangreiche psychologische Grundkenntnisse auf Masterniveau erworben werden, auf deren Grundlage eine postgraduale Ausbildung mit einer praktischen Ausbildung im stationären und ambulanten Bereich für einen einheitlichen Psychotherapeutenberuf qualifiziert.
Drucksache 17/3153 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Gutachtens in Bezug auf a) die Ausbildungsqualität in der praktischen Tätigkeit, b) die finanzielle Situation der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, c) die Struktur der Ausbildung?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Gutachtens in Bezug auf die Zugangsvoraussetzungen zur postgradualen Ausbildung? b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der 83. GMK, dass für die psychotherapeutischen Berufe als akademische Heilberufe ein Abschluss auf Masterniveau erforderlich ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes in Bezug auf a) die unterschiedlichen akademischen Grundberufe und Befugnisse für PP und KJP, b) die fehlenden Möglichkeiten der KJP aus pädagogischen Grundberufen, ihr Behandlungsspektrum auf Erwachsene auszuweiten?
Plant die Bundesregierung in den nächsten Monaten eine Gesetzesinitiative, um a) die bundesweit einheitliche Handhabung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung wiederherzustellen und Regelungen zu den „neuen“ Studienabschlüssen Bachelor und Master vorzusehen? Falls nein, sieht und plant sie andere Lösungsansätze, um gegen die unterschiedliche Festlegung der Zugangsvoraussetzungen in den Bundesländern vorzugehen; b) die prekäre Situation von Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern während der praktischen Tätigkeit zu verbessern? Falls nein, sieht und plant sie andere Möglichkeiten, eine finanzielle Honorierung in dieser Zeit festzuschreiben?
Plant die Bundesregierung, wie von der 83. GMK vorgeschlagen, kurzfristige Maßnahmen, um wieder zu einem einheitlichen Niveau bei den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung als PP und KJP zu kommen? Wenn ja, wann ist mit konkreten Vorschlägen für eine Gesetzesinitiative zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine grundlegende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes erforderlich ist? Wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant, und wann ist mit einer Gesetzesinitiative zu rechnen? Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung hierfür keine Notwendigkeit?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der 83. GMK, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur umfassenden Überarbeitung des PsychThG einzusetzen? b) Plant die Bundesregierung die Einberufung einer solchen Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Falls ja, wann soll sich diese konstituieren? Falls nein, warum greift die Bundesregierung diesen Vorschlag nicht auf?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des 16. Deutschen Psychotherapeutentages im Mai 2010, einen einheitlichen Psychotherapeutenberuf mit einem Behandlungsschwerpunkt für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche vorzusehen und den Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit zu eröffnen, die Befähigung für den zweiten Behandlungsschwerpunkt durch Weiterbildung erwerben zu können? b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Psychotherapeutentages, dass damit flexibler auf den demografischen Wandel reagiert werden kann?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des 16. Deutschen Psychotherapeutentages im Mai 2010, wegen des Wegfalls von Rahmenstudienordnungen einen Katalog einheitlicher, bereits im Studium obligatorisch zu erwerbender, psychotherapierelevanter Grundkompetenzen als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung als Psychotherapeutin/ Psychotherapeut festzulegen? b) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für einen solchen Vorschlag und welche dagegen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des 16. Deutschen Psychotherapeutentages im Mai 2010, die bisherige praktische Tätigkeit zu einer praktischen Ausbildung aufzuwerten und dabei eine praktische Ausbildung im stationären und ambulanten Bereich vorzusehen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung, aufgrund der Erfahrungen der letzten zwölf Jahre, sinnvoll, den § 73 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu überdenken und Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zukünftig z. B. die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit oder die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln zu ermöglichen?