Ausmaß der Steuerrückstände und des steuerlichen Mehrergebnisses durch die Betriebsprüfung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Werden Steuern festgesetzt aber nicht erhoben, kommt es zu einem kassenbedingten Minderaufkommen. Die fehlende Erhebung kann neben wirtschaftlichen Gründen infolge von Stundung oder Erlass auch durch eine sinkende Zahlungsmoral begründet sein. Daher gilt es zu evaluieren, wie sich die Zahlungsmoral in den vergangenen Jahren entwickelt hat und welche Gründe die Bundesregierung für einen möglichen Anstieg der Steuerrückstände anführt.
Eine Erodierung des Steueraufkommens kann neben den Steuerrückständen auch durch eine aggressive Steueroptimierungsstrategie entstehen. In den meisten Fällen ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Bemessungsgrundlage selbst zu ermitteln. Im Rahmen der Festsetzung von Steuern obliegt es dann den Finanzbehörden, die vom Steuerpflichtigen ermittelte Bemessungsgrundlage zu überprüfen. Bei betrieblichen Unternehmen erfolgt die Überprüfung zumeist durch eine Betriebsprüfung. Offenkundig entsteht hier ein Interessenkonflikt zwischen den Zielen des Steuerpflichtigen, die Steuerschuld zu minimieren, und den Zielen des Staates, eine dem Leistungsfähigkeitsprinzip sachgerechte Besteuerung vorzunehmen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen erzieltes Mehraufkommen kann einen Aufschluss darüber geben, wie stark dieser Interessenkonflikt ausfällt. Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass die Anzahl der durchgeführten Betriebsprüfungen pro Unternehmen mit der Größenklasse abnimmt. Es ist daher zu befürchten, dass bei bestimmten Betriebsgrößenklassen nur eine unzureichende Überprüfung vorgenommen wird.
Wir fragen daher die Bundesregierung, wie sich die Steuerrückstände und das vereinnahmte Mehrergebnis durch Betriebsprüfungen im Zeitablauf entwickelt haben, und wie diese Entwicklung zu bewerten ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welche Möglichkeiten existieren im geltenden Steuerrecht, um infolge von finanziellen Schwierigkeiten einen Aufschub oder die komplette Ablösung der Steuerschuld zu erreichen, und welche Zinsansprüche können hierbei nach welchem Zeitraum entstehen (bitte mit Begründung)?
Welche Möglichkeiten existieren im geltenden Steuerrecht für Steuerpflichtige, um bei Ausbleiben eines Steuerbescheides bei veranlagten Steuern nach einem angemessenen Zeitraum die Steuerbehörde zum Erlass eines Bescheides zu bewegen, und welche Zinsansprüche können hierbei nach welchem Zeitraum entstehen (bitte mit Begründung)?
Wie viele Insolvenzen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 eröffnet, und welche durchschnittliche (erwartete) Forderungshöhe ergab sich hierbei (bitte differenziert nach Bundesland und Art der Insolvenz (Regel-, Verbraucherinsolvenzverfahren) sowie Höhe der erwarteten Forderungshöhe)?
Wie hat sich das kassenmäßige Steueraufkommen in den Jahren 2004 bis 2009 entwickelt (bitte differenziert nach Bundesländern und Steuerarten)?
Welche Steuerrückstände (insgesamt) ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 (Kassensoll) jeweils differenziert nach Bundesland und aufgeschlüsselt auf neu entstandene Forderungen und Rückstände des vorangegangenen Jahres, untergliedert nach Steuerarten mit Angabe von kassenmäßigem Aufkommen und Erlass/Niederschlagung?
Welche Steuerrückstände ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 aus gestundeten Steuern jeweils differenziert nach Bundesland und aufgeschlüsselt auf neu entstandene Forderungen und Rückstände des vorangegangenen Jahres, untergliedert nach Steuerarten?
Welche Steuerrückstände ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 aus ausgesetzten Steuern jeweils differenziert nach Bundesland und aufgeschlüsselt auf neu entstandene Forderungen und Rückstände des vorangegangenen Jahres, untergliedert nach Steuerarten?
Welche Steuerrückstände ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 aus ausgesetzten Steuern infolge der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung jeweils differenziert nach Bundesland und aufgeschlüsselt auf neu entstandene Forderungen und Rückstände des vorangegangenen Jahres, untergliedert nach Steuerarten?
Welcher Bestand an erlassenen Steuern ergibt sich zum Stand 31. Dezember jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils differenziert nach Bundesland, untergliedert nach Steuerarten und Anzahl der Fälle?
Welcher Bestand an niedergeschlagenen Steuern ergibt sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils differenziert nach Bundesland, untergliedert nach Steuerarten und Anzahl der Fälle?
Wie viele Rückstandsfälle (insgesamt) ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils differenziert nach Bundesland und Steuerart, Anzahl der gesamten erfassten Steuerfälle und Durchschnittsbetrag je Rückstandsfall?
Wie viele Rückstandsfälle ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils aus gestundeten Steuern differenziert nach Bundesland und Steuerart, Anzahl der gesamten erfassten Steuerfälle und Durchschnittsbetrag je Rückstandsfall?
Wie viele Rückstandsfälle ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils aus ausgesetzten Steuern differenziert nach Bundesland und Steuerart, Anzahl der gesamten erfassten Steuerfälle und Durchschnittsbetrag je Rückstandsfall?
Welche, außer der wirtschaftlichen Situation, sonstigen Gründe sieht die Bundesregierung für einen gestiegenen Bestand an Steuerrückständen, und sieht die Bundesregierung hierin Anzeichen für eine gesunkene Zahlungsmoral der Steuerpflichtigen (bitte mit Begründung)?
Hält die Bundesregierung die derzeitige Höhe des in der Abgabenordnung (AO) festgelegten Zinssatzes für ausreichend, um dem Grundgedanken einer Vorteilsabschöpfung gerecht zu werden (bitte mit Begründung)?
Welche Rückstands-, Erlass- und Niederschlagungsquoten ergeben sich zum Stand 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils differenziert nach Bundesland und Steuerart?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juni 2010 (VIII R 33/07) zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen im Sinne des § 233a AO, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlt (bitte mit Begründung), und plant die Bundesregierung dieses Urteil für allgemeingültig zu erklären?
Wie viele Betriebsprüferinnen und -prüfer waren im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2004 bis 2009 tatsächlich im Einsatz, und wie viele Planstellen existierten hierbei jeweils (differenziert nach Bundesländern bitte)?
Wie viele Betriebe waren in den Jahren 2004 bis 2009 in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst (bitte differenziert nach Bundesländern und nach Größenklassen gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung (BpO)?
Wie viele Betriebe wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils durch die Betriebsprüfung geprüft (bitte differenziert nach Bundesländern und nach Größenklassen gemäß § 3 BpO, und in wie vielen Fällen erfolgte die Prüfung als Anschlussprüfung)?
Wie viele natürliche Personen mit bedeutenden Einkünften, Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften wurden in den Jahren 2004 bis 2009 erfasst und wurden durch die Betriebsprüfung geprüft?
Über welchen Prüfungszeitraum erstreckten sich jeweils die in den Jahren 2004 bis 2009 durchgeführten Betriebsprüfungen?
Welches Mehrergebnis an Steuern erzielten die Betriebsprüferinnen und -prüfer in den Jahren 2004 bis 2009 differenziert nach Bundesländern, Größenklassen der Betriebe, Steuerarten inkl. Lohnsteuer und vereinnahmten Zinsen?
Über welche durchschnittliche Zeitspanne der Prüfungstätigkeit durch die Betriebsprüferinnen und -prüfer erstreckten sich die in den Jahren 2004 bis 2009 durchgeführten Prüfungen (differenziert nach Bundesländern bitte)?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für ein im Zeitablauf steigendes Mehrergebnis der Betriebsprüfungen, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass ein gestiegenes Mehrergebnis auch auf eine aggressivere Steuervermeidungsstrategie von Betrieben zurückzuführen ist (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass infolge der geringen Prüfungsdichte bei mittleren und kleinen Betrieben die Gleichmäßigkeit des Steuervollzugs nicht mehr gewahrt ist (bitte mit Begründung)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen und wird sie ergreifen, um den Forderungen einer zeitnahen Betriebsprüfung zu entsprechen (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung dem Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 7. Juli 2009 (Aktenzeichen: 13 V 1232/09) zu, dass Betriebsprüfungen, die im Jahrestakt gegen den ausdrücklichen Willen des betroffenen Unternehmens durchgeführt werden, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschreiten, und daher als bedenklich einzustufen sind, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus für zeitnahe Betriebsprüfung (bitte mit Begründung)?
Welche Möglichkeiten existieren für eine Überprüfung des Kapitalertragsteuereinbehalts bei Steuerabzugsverpflichteten, und wie wurden diese Möglichkeiten in den Jahren 2004 bis 2009 konkret vollzogen (bitte mit Begründung)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die vom Bundesrechnungshof gerügte geringe Prüfintensität ausländischer Investmentfonds zu beseitigen, und wie viele in- und ausländische Investmentfonds wurden durch die Finanzbehörden und das Bundeszentralamt für Steuern in den Jahren 2004 bis 2009 geprüft (bitte mit Begründung)?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung derzeit ein Vollzugsdefizit bei der Erhebung der Steuern, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass im Bereich hoher Einkünfte ein strukturelles Vollzugsdefizit infolge einer geringen Prüfungsintensität besteht (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die Einführung einer Abgeltungsteuer und der nicht zwingenden Mitteilung der Konfession an die Kapitalsteuerabzugsberechtigten sich das Vollzugsdefizit bei der Erhebung der Kirchensteuer erhöht hat (bitte mit Begründung)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der in der Schweiz erlassenen und in Kraft getretenen Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die Verordnung ein mit der Schweiz ausgehandeltes Doppelbesteuerungsabkommen in seiner Wirkung zur Informationsbeschaffung über nicht erklärte Steuerquellen stark beeinträchtigt wird (bitte mit Begründung)?
Welcher Verhandlungsstand existiert mit der Schweiz über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens, und wann ist die Einbringung in den Deutschen Bundestag anvisiert (bitte mit Begründung)?
Wie hat sich das kassenmäßige Aufkommen der Kapitalertragsteuer in den Jahren 2004 bis 2010 entwickelt (bitte differenziert nach Bundesländer), und sieht die Bundesregierung in der Entwicklung auch unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer die Ziele der Unternehmenssteuerreform als erfüllt, die Kapitalflucht aus Deutschland zu verhindern und durch einen gesunkenen Steuersatz (ausländische) Investoren anzulocken (bitte mit Begründung)?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 ein Kontenabruf im Sinne des Kontenabrufverfahrens durchgeführt (bitte differenziert nach Bundesländern und Art des Abrufs der abfragenden Behörde)?