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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Verabschiedung der Resolution der VN-Generalversammlung zum Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung

Resolution der Vereinten Nationen zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS): Konsequenzen, staatliche und menschenrechtliche Verpflichtungen, Nichtzustimmung einzelner Staaten, Probleme einer Konsensfindung auf internationaler Ebene, Nichtberücksichtigung von EU-Vorschlägen, MRWS als Gewohnheitsrecht, Klagemöglichkeit bei Rechtsverletzungen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/315404. 10. 2010

Die Verabschiedung der Resolution der VN-Generalversammlung zum Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung

der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 eine Resolution verabschiedet, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkennt (A/64/L.63/Rev.1).

In der Resolution werden Staaten und internationale Organisationen aufgefordert, Entwicklungsländern finanzielle Ressourcen im Bereich der Trinkwasser- und Sanitärversorgung bereitzustellen und sie durch Capacity Building und Technologietransfer zu unterstützen. Eine Klagemöglichkeit ergibt sich aus der verabschiedeten Resolution nicht. Die Resolution wurde nicht im Konsens verabschiedet. 122 Mitgliedstaaten haben für die Resolution gestimmt, 41 haben sich der Stimme enthalten.

Durch ihre Teilnahme an der Beratung und der Abstimmung über die Resolution hat die Bundesregierung Einblicke in Positionierungen anderer Staaten zum Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) erhalten und darüber, welche Vorbehalte und Konfliktlinien innerhalb der Staatengemeinschaft einen Konsens zum MRWS erschweren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der verabschiedeten Resolution für die Arbeit der Bundesregierung zum MRWS?

2

Soll es nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft eine Klagemöglichkeit bei Verletzung des MRWS für Individuen geben, welche Form hält sie für geeignet, und wie setzt sich die Bundesregierung für geeignete Instrumente einer Klagemöglichkeit ein?

3

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe, die einen Konsens zum MRWS auf internationaler Ebene erschweren?

Welche Konfliktlinien sind bei der Abstimmung über die Resolution in New York deutlich geworden?

4

Aus welchen Gründen haben Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung der Resolution nicht zugestimmt?

5

Welche Vorschläge der EU sind nicht in die Resolution aufgenommen worden, welche Staaten sprachen sich dagegen aus und warum?

6

Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen der Auffassung, dass die rechtlichen Konsequenzen des MRWS noch nicht umfassend erörtert sind, welche Staaten teilen diese Meinung nicht?

7

Welche Aspekte der staatlichen Verpflichtungen in Bezug auf das MRWS sind nach Ansicht der Bundesregierung aus welchen Gründen weiterhin ungeklärt, welche sind nach ihrer Ansicht geklärt?

8

Welche menschenrechtlichen Verpflichtungen von nichtstaatlichen Akteuren in Bezug auf das MRWS sind aufgrund welcher Gründe nach Meinung der Bundesregierung noch nicht geklärt, welche sind nach ihrer Ansicht geklärt?

9

Existiert das MRWS nach Ansicht der Bundesregierung als Gewohnheitsrecht?

Berlin, den 4. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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