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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Air Defender 2023 - Die Luftkriegsübung über Deutschland

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

31.03.2023

Aktualisiert

27.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/589703.03.2023

Air Defender 2023 – Die Luftkriegsübung über Deutschland

der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Initiative der Luftwaffe wird zwischen dem 12. und 23. Juni 2023 mit „Air Defender 2023“ die größte Luftwaffenübung in Europa seit Ende des Kalten Krieges stattfinden (https://www.haz.de/lokales/hannover/air-defender-23-luftwaffen-uebung-der-nato-wunstorf-ist-drehkreuz-TCMHKGGQPZENLHEACNRXVX6EM.html). Erwartet werden über 200 Luftfahrzeuge, darunter Kampf-, Transport- und Tankflugzeuge aus bis zu 18 Nationen. Rund die Hälfte der Flugzeuge soll dafür aus den USA gestellt werden, was damit die größte Verlegung von US-Luftstreitkräften nach Deutschland seit Gründung der NATO darstellt (https://www.t-online.de/region/hannover/id_100119684/-air-defender-2023-wunstorf-wird-zum-schauplatz-fuer-luftwaffen-uebung.html).

Der Fliegerhorst im niedersächsischen Wunstorf wird als einer von drei Ausgangspunkten der elftägigen Luftwaffenübung sein und als logistisches Drehkreuz fungieren. „Bei der Übung geht es nicht nur um die taktische und technische Zusammenarbeit zwischen den Kräften der teilnehmenden Nato-Luftwaffen“, erklärt der Standortleiter des Wunstorfer Fliegerhorsts Oberst Christian John, „sondern es geht auch um die Demonstration von durchsetzungsfähigen und schlagkräftigen Luftstreitkräften im Sinne einer glaubwürdigen Abschreckung“ (https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/air-defender-2023-bundeswehr-nato-termin-zeitraum-teilnehmer-ablauf-id65327426.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Nationen sind an Air Defender 2023 beteiligt (bitte nach Truppenstärke, Art und Anzahl von Luft- und anderen Fahrzeugen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten werden für die Übung an den Fliegerhorst Hohn in Schleswig-Holstein verlegt (bitte jeweils nach entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl aufschlüsseln)?

3

Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Übung vom Fliegerhorst Hohn in Länder der NATO-Ostflanke verlegt (bitte nach entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl der Luft- und anderen Fahrzeuge sowie Datum und Zielland aufschlüsseln)?

4

Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten werden für die Übung an den Fliegerhorst Lechfeld in Bayern verlegt (bitte jeweils nach Truppenstärke, Art und Anzahl aufschlüsseln)?

5

Wie viele Luft- und andere Fahrzeuge sowie Soldatinnen und Soldaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Übung vom Fliegerhorst Lechfeld in Länder der NATO-Ostflanke verlegt (bitte nach entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl der Luft- und anderen Fahrzeuge sowie Datum und Zielland aufschlüsseln)?

6

Sind weitere Verlegungen über die Übungsstandorte Rostock-Laage, Wunstorf und nach Kenntnis der Bundesregierung Spangdahlem, Volkel (Niederlande), Čáslav (Tschechien) im Rahmen von Air Defender 2023 geplant (bitte nach entsendendem Land, Truppenstärke, Art und Anzahl der Luft- und anderen Fahrzeuge sowie Datum und Zielland aufschlüsseln)?

7

Wie viele Flugstunden sind für Air Defender 2023 a) über dem deutschen Luftraum, b) nach Kenntnis der Bundesregierung über dem Luftraum der weiteren beteiligten Staaten (bitte jeweils nach Land aufschlüsseln) und c) nach Kenntnis der Bundesregierung über internationalen Gewässern angesetzt?

8

Welche Landkreise in Deutschland sind von der Übung betroffen (bitte nach Tag und Uhrzeit aufschlüsseln)?

9

Wie viele Tiefflüge sind im Rahmen der Übung geplant, und wie viele werden davon außerhalb bereits bestehender militärischer Sonderflugzonen (Temporary Reserved Airspaces (TRA) und Variable Profile Areas (VPA)) durchgeführt werden?

10

Wie viele Temporary Reserved Airspaces (TRA) und Variable Profile Areas (VPA) bestehen aktuell in der Bundesrepublik Deutschland, und wo befinden sich diese jeweils?

11

Wie wird gewährleistet, dass es während Air Defender 2023 zu keinen Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit zivilen Flugaktivitäten kommt?

12

Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverband (DHV) und dem Deutschen Aero Club e. V. (DAeC)?

13

Welche Flugbeschränkungsgebiete werden im Zeitraum der Übung innerhalb Deutschlands und nach Kenntnis der Bundesregierung in den übrigen beteiligten Staaten eingerichtet (bitte nach Ort und Dauer aufschlüsseln)?

14

Wie wird sichergestellt, dass Flugsportpilotinnen und Flugsportpiloten im Freizeitbereich außerhalb einer aktiven Mitgliedschaft in Luftsportvereinen über deutsche Flugbeschränkungsgebiete im Rahmen von Air Defender 2023 in Kenntnis gesetzt werden?

15

Auf welche Lärmemissionen muss sich die Bevölkerung in den deutschen Überfluggebieten und nach Kenntnis der Bundesregierung in ausländischen Überfluggebieten einstellen, und welche Maßnahmen zur Minimierung der Lärmemissionen werden von der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung von den übrigen beteiligten Staaten umgesetzt?

16

Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Belastung sein, welche die eingesetzten Luft- und anderen Fahrzeuge generieren werden (bitte nach Gesamtemissionen der jeweiligen Länder aufschlüsseln)?

17

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung an den militärischen Bereichen, welche für die Übung genutzt werden, Lärmmessstationen betrieben, und wenn nein, warum nicht?

18

Welche Kriterien waren ausschlaggebend, den Fliegerhorst Wunstorf als zentralen Ausgangspunkt für die Übung zu bestimmen?

19

Welche militärischen oder strategischen Funktionen hat Air Defender 2023 vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Krieges in der Ukraine, und teilt die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage von dem Standortleiter des Wunstorfer Fliegerhorsts Oberst Christian John, „(b)ei der Übung“ gehe „es nicht nur um die taktische und technische Zusammenarbeit zwischen den Kräften der teilnehmenden Nato-Luftwaffe […], sondern es“ gehe „auch um die Demonstration von durchsetzungsfähigen und schlagkräftigen Luftstreitkräften im Sinne einer glaubwürdigen Abschreckung“ (https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/air-defender-2023-bundeswehr-nato-termin-zeitraum-teilnehmer-ablauf-id65327426.html)?

20

Ist der Fliegerhorst Wunstorf als Standort des Lufttransportgeschwaders 62 sowie aller A400M Transportflugzeuge eine vorrangig bedeutsame militärische Einrichtung, die aufgrund dessen für das Air-Defender-2023-Manöver entsprechend genutzt wird?

21

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, Länder der über die Übung „Rapid Pacific 22“ begonnenen Kooperation künftig auch an der Übung Air Defender teilnehmen zu lassen?

22

Erfolgte die Entscheidung über die Einladung der beteiligten Staaten an Air Defender 2023 auf Initiative Deutschlands, und wenn nein, auf wessen Initiative erfolgte sie, und welche Gremien sind an der Einladungspolitik für die Übung eingebunden?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Beteiligung der türkischen Luftwaffe an Air Defender 2023, welche seit einem Jahr Bombardierungen gegen Teile des Iraks und Syriens durchführt?

24

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Übung Air Defender 2023 Manöver geplant, die in einem Bezug zum gegenwärtigen Krieg in der Ukraine stehen?

25

Wird die Bundesregierung die Übung Air Defender 2023 nach dem Wiener Dokument der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Kapitel V. Absatz (38) ff., in dem die Ankündigung und Beobachtung bestimmter militärischer Aktivitäten, einschließlich Übungen geregelt ist, ankündigen, und Beobachter aus welchen Ländern oder Organisationen werden eingeladen?

a) Wann wird die Übung den einzelnen Staaten oder Organisationen angekündigt?

b) Wann werden die einzelnen Staaten oder Organisationen zur Beobachtung eingeladen?

c) Welche Informationen werden den einzelnen Staaten oder Organisationen dabei übermittelt?

d) Liegen der Bundesregierung bereits Rückmeldungen zu Einladungen vor?

26

Unterstützt die aktuelle Bundesregierung die 2011 von der damaligen Bundesregierung ergriffene Initiative zur praktischen Vertrauensbildung („Towards a Common Space of Trust“) zwischen der NATO und Russland, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen vor dem Hintergrund des laufenden Krieges in der Ukraine zu vermeiden, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

27

Hält die Bundesregierung das Anliegen der Bundeswehr, mit der Übung die „gemeinsame Stärke in der Luft“ zu demonstrieren, mit dem Prinzip der sogenannten Landes- und Bündnisverteidigung vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine für vereinbar (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/air-defender-luftkriegsoperationen-ueber-europa-im-juni-5581138)?

28

Erwartet die Bundesregierung aufgrund von Air Defender 2023 erhöhte Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm für die Umgebung von militärischen Flugplätzen, und wenn ja, in welcher geschätzten Höhe?

Berlin, den 24. Februar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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