Menschenrechte in Usbekistan
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Usbekistan herrschen noch immer unhaltbare menschenrechtliche Zustände. Der restriktive Apparat von SNB (usbekische Staatssicherheit), Polizei und Justiz überwacht politische Gegner, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, angebliche Islamisten („Wahhabiten“) und Mitarbeiter von Menschenrechtsorganisationen permanent. Die Sicherheitsorgane schüchtern ein, setzen Personen nicht selten über beträchtliche Zeiträume grundlos fest, erwirken Geständnisse durch Einsatz von Folter und sorgen dafür, dass die Justiz missliebige Personen durch die Verhängung hoher Freiheitsstrafen für Jahre aus dem Verkehr zieht. Häufig wird die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus von der Regierung als Begründung für repressives Vorgehen, Verfolgung und sehr zahlreiche willkürliche Inhaftierungen angeführt. Verhaftungen unter dem Vorwurf des religiösen Extremismus haben insgesamt deutlich zugenommen. Regimegegner und Oppositionelle ohne extremistischen Hintergrund werden verstärkt unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung verfolgt.
Die Arbeit unabhängiger Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wird von staatlicher Seite unter Zuhilfenahme eines extra hierfür geschaffenen NGO-Gesetzes behindert oder unmöglich gemacht. Die Religionsfreiheit ist nicht gewährleistet. Anhängerinnen und Anhänger christlicher Glaubensrichtungen werden verfolgt und ihnen wird unter Verweis auf das NGO-Gesetz die Religionsausübung verboten. Die Meinungs- und Pressefreiheit werden staatlicherseits stark beschnitten. Internationale Medien sind hiervon stark betroffen, weshalb eine unabhängige Berichterstattung kaum möglich ist.
Fünf Jahre nach der blutigen Niederschlagung einer Demonstration in Andischan sind die damaligen Vorfälle immer noch nicht unabhängig aufgeklärt worden.
Im Herbst jedes Jahres kommt es regelmäßig zu besonderen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kindern. Jedes Jahr werden Tausende von ihnen zur Baumwollernte gezwungen. Usbekistan ist der fünftgrößte Baumwollproduzent und der zweitgrößte Baumwollexporteur. Der Staat hat das Monopol über die Produktion und den Export. 90 Prozent der Baumwolle werden noch per Hand geerntet. Schulen werden zu Beginn des Schuljahres während der gesamten Erntezeit von ca. zwei bis drei Monaten geschlossen und die Kinder zur Ernte verpflichtet. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Ernte schicken wollen, werden bedroht. Zum Teil richten sich die Drohungen sogar direkt gegen die Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus wird den Eltern der Zutritt zu den Feldern, auf denen ihre Kinder arbeiten, nur nach langwierigen Ausweisprozeduren erlaubt. Die Kinder müssen eine tägliche Quote von 30 bis 50 Kilogramm Baumwolle pflücken und werden dafür äußerst gering entlohnt. Dieser niedrige Lohn wird durch die notwendigen Ausgaben für Transport und Verpflegung bereits verbraucht. 2008 hat Usbekistan aufgrund internationalen Drucks die Konventionen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterschrieben und außerdem im September 2008 einen nationalen Aktionsplan zur Implementierung der beiden Richtlinien beschlossen. Die Umsetzung zeigt bisher jedoch kaum Ergebnisse. Nichtregierungsorganisationen werfen der Regierung vor, dass sie keine geeigneten Schritte unternommen habe, um die Situation zu verbessern, sondern die Überwachung der Baumwollernte intensiviert habe und Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten von den Feldern fernhalte. Der usbekische Staat verdient jährlich etwa 1 Mrd. US-Dollar an dem Geschäft mit der Baumwolle.
Vereinzelte positive Veränderungen wie etwa die Abschaffung der Todesstrafe dürfen über die katastrophalen menschenrechtlichen Zustände in Usbekistan nicht hinwegtäuschen.
Die EU führt mit den fünf zentralasiatischen Staaten im Rahmen der seit 2007 bestehenden EU-Zentralasienstrategie Menschenrechtsdialoge durch, die die Staaten darin unterstützen sollen, die Menschenrechtssituation zu verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der EU-Sanktionen gegen Usbekistan?
Welche konkreten Programme und Projekte mit Menschenrechtsbezug sind bisher als Konsequenz der EU-Zentralasienstrategie in Usbekistan umgesetzt worden, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Wie sehen die derzeitigen konkreten zeitlichen und inhaltlichen Zielvereinbarungen im Menschenrechtsdialog von EU und Usbekistan aus?
Wer ist auf beiden Seiten an diesem Dialog beteiligt?
Werden in diesen Dialog auch zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen, und wenn ja, welche?
Welche Zugeständnisse hat die usbekische Regierung bisher im Rahmen dieses Dialogs gemacht und umgesetzt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die massive Beschränkung der Aktivitäten von lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen in Usbekistan?
Wie sind diese Einschränkungen auch gesetzlich verankert?
Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen können noch in Usbekistan arbeiten?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Haftbedingungen in Usbekistan?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zugang von UN-Sonderberichterstattern und -erstatterinnen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Usbekistan?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhaftung und Verurteilung von Oppositionellen und von Menschenrechtsaktivisten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Verfahren gegen Maxim Popov, dem Vorsitzenden der Nichtregierungsorganisation „Izis“ zur Verhütung von HIV/AIDS, der zu sieben Jahren Haft wegen „Förderung von Homosexualität“ verurteilt wurde, und wie begleitet sie diesen Prozess?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Gesundheitszustand von Erkin Musaev, einem ehemaligen Beamten im usbekischen Verteidigungsministerium, der 2006 zu insgesamt 25 Jahren Haft wegen „Spionage“ verurteilt wurde?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Usbekistan bei einer unabhängigen und internationalen Untersuchung der Vorfälle in Andischan am 13. Mai 2005 zu unterstützen?
Warum setzte sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Embargomaßnahmen dafür ein, dass Einreiseverbote für Mitglieder der usbekischen Staatsführung aufgehoben wurden?
Welche strategischen außen- und sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in Usbekistan?
Sind die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Usbekistan, die die Nutzung des Militärstützpunkts Termes regeln, dem Menschenrechtsdialog förderlich?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Situation der usbekischen Flüchtlinge, die im Juni 2010 vor den ethnischen Unruhen in Kirgistan nach Usbekistan flohen?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung bilateral und im Rahmen multilateraler Initiativen dafür ein, dass Staaten der GUS und andere Staaten Flüchtlinge aus Usbekistan nicht nach Usbekistan zurückführen?
Wie unterstützt die EU den Schutz und die Achtung von Menschenrechten wie der Glaubens- und Religionsfreiheit in Usbekistan, insbesondere im Hinblick auf die Legalisierung moderater islamischer Gruppierungen?
In welchem Ausmaß und mit welcher Berechtigung werden Gruppierungen mit dem Vorwurf islamistischer Tendenzen nach Einschätzung der Bundesregierung ungerechtfertigt eingeschränkt?
Wo bestehen aus Sicht der Bundesregierung tatsächliche Probleme mit islamistischen Gruppierungen?
Mit welchen konkreten Mitteln und Projekten unterstützt die EU die Korruptionsbekämpfung in Usbekistan?
Ist das Thema Kinderarbeit noch immer ein Teil des EU-Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan, und wenn ja, welche konkreten Fortschritte sind dabei insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Kinderarbeit bei der Baumwollernte bisher erzielt worden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Usbekistan der vom ILO-Komitee für die Anwendung von Standards im Juni 2010 ergangenen Aufforderung an die usbekische Regierung, eine hochrangige Beobachtermission der ILO zu akzeptieren, nachkommt und dieser vollkommene Bewegungsfreiheit und unverzüglich Zugang zu allen Orten und relevanten Ansprechpartnern, auch auf den Baumwollfeldern, gewährt, um die Anwendung der ILO-Konvention 182 beurteilen zu können?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfüllung der Forderung des ILO-Komitees für die Anwendung von Standards vom Juni 2010, die usbekische Regierung solle eine nationale Haushaltserhebung zur Kinderarbeit durchführen, um das Problem ungenügender Daten über Kinder zu beheben, die in der Baumwollindustrie arbeiten?
Mit welchen konkreten Schritten setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der EU dafür ein, das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für usbekische Baumwolleinfuhren in die Europäische Union aufzuheben, bis Usbekistan die ILO-Konventionen 138 und 182 tatsächlich umsetzt?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der EU, um Usbekistan darin zu unterstützen, Kinderarbeit tatsächlich zu eliminieren?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu erreichen, dass ILO-Kontrolleure nach Usbekistan reisen können, um die Umsetzung der ILO-Konventionen 138 und 182 zu kontrollieren, gerade auch während der Erntezeit?
Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der usbekischen Regierung zudem dafür ein, dass unabhängige Beobachterinnen und Beobachter, Journalistinnen und Journalisten und NGOs Zugang zu den Orten haben, an denen Baumwolle geerntet wird?
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der EU sicher, dass Projekte in Usbekistan, die von der Europäischen Zentralbank finanziert werden, nicht die Baumwollernte in Usbekistan und damit die Zwangsarbeit von Kindern unterstützen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der Otto Stadtlander GmbH in Usbekistan, einem der zwei größten baumwollimportierenden Unternehmen Deutschlands?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der Otto Stadtlander GmbH, um Kinderarbeit in den usbekischen Baumwollfeldern zu unterbinden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Bestrebungen der Otto Stadtlander GmbH, sich aus Usbekistan zurückzuziehen, sollte die Arbeit von Kindern in usbekischen Baumwollfeldern nicht unterbunden werden?