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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union

(insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

04.04.2023

Aktualisiert

19.04.2023

BT20/592207.03.2023

Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union Seit dem 24. Januar 2023 ist es nach einer neuen EU- Durchführungsverordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel gestattet, neben Mehlwürmern, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form auch teilweise entfettetes Tiermehl der Hausgrille in vielen Produkten als Zutat mitzuverarbeiten (https://lexparency.de/eu/32023R0005/ANX/). Die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Änderung der Unionsliste neuartiger Lebensmittel basiert auf einem Antrag eines vietnamesischen Unternehmens namens Cricket One Co. Ltd. aus dem Jahr 2019 bei der EU- Kommission, teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille als Novel Food in der EU zuzulassen. Damit hat sich das antragstellende Unternehmen europaweit eine Monopolstellung im Lebensmittelsegment errungen, denn nur ihm ist es für fünf Jahre gestattet, die genannten Insektenderivate der Hausgrille zu vermarkten. Analog dazu, darf die Firma Ynsect NL B. V. aus den Niederlanden Extrakte aus Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) monopolistisch als Proteinalternative in Europa an Lebensmittelhersteller zur Weiterverarbeitung absetzen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P DF/?uri=CELEX:32023R0058). Zwar wurde sowohl der Antrag des vietnamesischen Unternehmens Cricket One Co. Ltd. (https://efsa.onlinelibrary.wile y.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2022.7258) als auch der des niederländischen Unternehmens Ynsect NL B. V. (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/1 0.2903/j.efsa.2022.7325) eingehend durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage wissenschaftlicher Studien der Antragsteller geprüft und für ausreichend erklärt worden. Jedoch wird dem interessierten und mündigen Verbraucher eine Einsicht in diese Studien vorenthalten, denn zeitgleich zu ihren Anträgen auf die Zulassung von Tiermehl aus Hausgrillen und Derivaten der Larven des Getreideschimmelkäfers beantragten beide Firmen bei der EU-Kommission den Schutz ihrer eigentumsrechtlich geschützten Studien und Daten (ebd., www.eur-lex.europa.eu). Somit können weder der genaue Herstellungsprozess noch die weitere Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission im Detail nachvollzogen werden. Der ungarische Landwirtschaftsminister István Nagy betonte in diesem Zusammenhang, dass er die traditionellen Ernährungsgewohnheiten als gefährdet ansehe und nationale Regelungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln folgen werden, um den Verbrauchern authentische und genaue Informationen bieten zu können (https:// Deutscher Bundestag Drucksache 20/5922 20. Wahlperiode 07.02.2023 ungarnheute.hu/news/insektenproteinhaltige-produkte-werden-eindeutig-etikett iert-und-getrennt-68247/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Sind der Bundesregierung die wissenschaftlichen Gutachten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) „Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm (Alphitobius diaperinus larvae) as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ und „Safety of partially defatted whole Acheta domesticus (house cricket) powder as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ zu den Antragsformularen der insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V. bekannt, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund nicht veröffentlichter Daten aus den Antragsunterlagen zur Nachvollziehbarkeit grundlegender Entscheidungsprozesse der EU-Kommission und im engeren Sinn der EFSA für die Verbraucher in Deutschland ein Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenfalls?  2. Hat die Bundesregierung Einblick in die vollumfänglichen Antragsformulare der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V. erlangt, die zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver der Hausgrille sowie Extrakten aus Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als Novel Food in der EU der EU-Kommission vorgelegt wurden? a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund nicht veröffentlichter Daten zu den beiden Genehmigungsverfahren eine Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und welche Rückschlüsse zieht sie daraus? b) Wenn nein, ist es der Bundesregierung möglich, Einsicht in die nicht veröffentlichten Antragsunterlagen zu beiden Genehmigungsverfahren zu erlangen, und plant sie diesen Schritt?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, aus welchen Gründen der niederländische Antragsteller Ynsect NL B. V. nicht möchte, dass nähere Informationen aus Analysedaten zur Zusammensetzung seines zugelassenen Novel Foods, Studien zur Stabilität, eine In-vitro-Studie zur Proteinverdaulichkeit sowie eine 90-tägige Studie zur subchronischen Toxizität mit der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen (EU 2023/58), und wenn ja, welche Gründe liegen abseits von eigentumsrechtlichen Belangen seitens des Antragstellers vor?  4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, die Insektenderivate von Larven des Getreideschimmelkäfers in ihren Lebensmittelherstellungsprozess einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht veröffentlichten Antragsunterlagen, die unter anderem Details zum Herstellungsprozess des niederländischen Unternehmens beinhalten, erhalten, und wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung unterliegen, müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen bereitgestellt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Unterrichtung?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, warum der vietnamesische Antragsteller Cricket One Co. Ltd. nicht möchte, dass nähere Informationen zur detaillierten Beschreibung des Herstellungsprozesses seines zugelassenen Novel Foods, Ergebnisse von Immediatanalysen, Analysedaten zu Kontaminanten, Ergebnisse von Stabilitätsstudien, Analysedaten zu mikrobiologischen Parametern sowie Ergebnisse der Studien zur Proteinverdaulichkeit an die Öffentlichkeit gelangen (EU 2023/5), und wenn ja, welche Gründe liegen abseits von eigentumsrechtlichen Belangen seitens des Antragstellers vor?  6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Unternehmen, die teilweise entfettetes Tiermehl der Hausgrille in ihren Lebensmittelherstellungsprozess einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht veröffentlichten Antragsunterlagen des vietnamesischen Unternehmens erhalten, und wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung unterliegen, müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen bereitgestellt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Unterrichtung?  7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge von Unternehmen auf Zulassung von Insekten und/oder Insektenderivaten als neuartiges Lebensmittel bis dato noch bei der EU-Kommission eingereicht wurden, und wenn ja, wie viele Anträge zur Genehmigung des Inverkehrbringens wurden noch gestellt, welche Unternehmen sind die Antragsteller, um welche Art von Insekten handelt es sich hierbei, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verfahrensstand?  8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Lebensmittelproduzenten aus Deutschland und der EU teilweise entfettetes Pulver der Hausgrille sowie Extrakte von Larven des Getreideschimmelkäfers als Zutat in ihren Lebensmitteln vertreiben dürfen? a) Wenn ja, welche Unternehmen werden in die Verarbeitung von Tiermehl aus Insekten und Extrakten aus Insekten eingebunden, bestehen bereits verbindliche Verträge für die Zusammenarbeit beider Insektenproduzenten mit den jeweiligen Lebensmittelherstellern sowie mit Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln, und wie sind die Verträge zustande gekommen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung davon keine Kenntnis?  9. Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, in welcher Größenordnung die Unternehmen Cricket One Co. Ltd. sowie Ynsect NL B. V. Insekten für den menschlichen Verzehr produzieren, und wenn ja, wie hoch ist das Produktionsvolumen? 10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die EU-Kommission kurzfristig Regelungen zu spezifischen Vorgaben für die Haltung und Tötung von Insekten treffen wird, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind? a) Wenn ja, wann sind diese oder ähnliche Regelungen auf EU-Ebene vorgesehen? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Haltung, einschließlich der Tötung von für den menschlichen Verzehr gedachten Insekten, in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung festzuschreiben? 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission kurzfristig rechtliche Anforderungen zur Qualität von Futtermitteln stellen wird, die für die Aufzucht und Mast von Insekten verbindlich werden, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind? a) Wenn ja, wann sind derartige Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene vorgesehen? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Qualität von Futtermitteln für Insekten, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, in der nationalen Futtermittelhygieneverordnung zu verankern? 12. Sind der Bundesregierung die genauen Zusammensetzungen der Futtermittel bekannt, die von den insektenproduzierenden Unternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zur Aufzucht und Mast eingesetzt werden? a) Wenn ja, welche Komponenten werden verwendet, wie ist das Verhältnis der Inhaltsstoffe zueinander, und existieren Untersuchungsergebnisse von Kontrollbehörden? b) Wenn nein, warum kann keine Aussage zur Komposition der Futtermittel gegeben werden? 13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung europarechtliche Bestimmungen, die die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen wie Pflanzen, die potenzieller Bestandteil der Futtermittel von Speiseinsekten sein können, regeln? a) Wenn ja, welche gesetzlichen Vorschriften sind maßgeblich? b) Wenn nein, plant die EU-Kommission oder die Bundesregierung, entsprechende Gesetzgebungsverfahren einzuleiten? 14. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Übertragungsrisiko von Zoonosen auf den Menschen beim Konsum von Insekten sowie Teilen von Insekten oder daraus hergestellten Extrakten, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind? a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Übertragungsrisiko von Zoonosen auf den Menschen und auf andere Vertebraten, das mit dem Konsum von für den menschlichen Verzehr gedachten Insekten einhergehen kann, und auf welcher Grundlage gibt sie diese Bewertung ab? b) Wenn nein, auf welcher Wissensbasis erfolgt diese Festlegung? 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die EU-Kommission mögliche Studien zum Übertragungsrisiko von Zoonosen durch Insekten auf den Menschen durchführen lässt bzw. plant, durchführen zu lassen, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind? a) Wenn ja, welche Studien sind hier nach Kenntnis der Bundesregierung zu nennen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aussagekräftige Zwischenergebnisse oder Endresultate, und wie lange dauern ggf. die Untersuchungen noch an? b) Wenn nein, hat die Bundesregierung dementsprechende Studien in Auftrag gegeben, gibt es bereits erste Zwischenergebnisse oder Ergebnisse, oder plant sie die Durchführung von Untersuchungen? 16. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung denkbare Gesundheitsrisiken für die Allgemeinbevölkerung durch den Konsum von Insekten insgesamt einher, und wenn ja, welche sind dies? 17. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinische Hilfsmittel wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der simultanen Geschlechtsreife von Insekten in Insektenfarmen eingesetzt, die Futtertiere bzw. Futterinsekten produzieren (wenn ja, bitte nach den jeweiligen Tierarzneimitteln bzw. Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der Anwendung sowie deren gewollter Wirkung aufschlüsseln und ggf. entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden aus der EU über eingehaltene Höchstmengen beifügen)? 18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die Futtertiere bzw. Futterinsekten herstellen, und wenn ja, welche (bitte nach den einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur Keimreduzierung, dem Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten Wirkung aufschlüsseln)? 19. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide, Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in Insektenfarmen eingesetzt, die Futtertiere bzw. Futtermittelinsekten produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und ggf. Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung von Höchstmengen beifügen)? 20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinischen Präparate wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der gleichzeitigen Fortpflanzungsbereitschaft in Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten, vorgesehen für den menschlichen Verzehr, herstellen, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Tierarzneimitteln bzw. Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der Anwendung sowie deren gewollter Wirkung aufschlüsseln und ggf. entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden aus der EU über eingehaltene Höchstmengen beifügen)? 21. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten herstellen, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, und wenn ja, welche (bitte nach den einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur Keimreduzierung, dem Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten Wirkung aufschlüsseln)? 22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide, Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten für den menschlichen Konsum produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und ggf. Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung von Höchstmengen beifügen)? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das vietnamesische Unternehmen Cricket One Co. Ltd. einen vollständigen Verzicht auf Hilfsmittel wie Biozide, Antibiotika und Wachstumshormone für die Produktion von Insekten im großen Maßstab gewährleistet (Safety of partially defatted whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)? 24. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der Bundesregierung Pathogene wie das Grillen-Lähmungsvirus (Cricket paralysis virus, CrPV), das Hausgrillen-Densovirus (Cricket densovirus, AdDV), das Garnelen-Densovirus (Penaeus merguiensis densovirus, Pmerg DNV) und Nematoden der Gattung Heterorhabditis georgiana in Acheta domesticus, und sind die aufgezählten Krankheitserreger unter Umständen auch für den Menschen und andere Vertebraten gefährlich (Safety of partially defatted whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)? 25. Geht nach Kenntnisstand der Bundesregierung für den Menschen und andere Vertebraten von den in Frage 24 erfragten Pathogenen eine Gefahr aus, wenn ja, welche, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines zoonotischen Übergangs von der Hausgrille auf den Menschen und andere Wirbeltiere? 26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die unter anderem in Heimchen vorkommenden Enterobakterien der Gattungen Citrobacter, Klebsiella und Yersinia humanpathogen, und wenn ja, welche Infektionen und Symptome lösen sie im Menschen aus (bitte den jeweiligen Gattungen die entsprechende Art und mögliche Infektionen samt Symptomen zuordnen)? 27. Wie viele Heimchen je Fläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzuchtprozesses in den laut Produzent dafür vorgesehenen Behältern nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter insgesamt? 28. Wie werden die Heimchen nach Kenntnis der Bundesregierung während des Produktionsprozesses steril gehalten, und welche Chemikalien oder physikalischen Techniken kommen dabei zum Einsatz? 29. Welches Substrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzucht- und Produktionsprozesses der Heimchen in den Behältern verwendet, und woraus besteht es? 30. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass nur lebendige und gesunde Tiere bei der Ernte der Heimchen in die weitere Verarbeitung gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich kranke Tiere in den Kreislauf der Lebensmittelproduktion eingeschleust werden? 31. Wie viele Larven des Getreideschimmelkäfers je Fläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzuchtprozesses in den laut Hersteller dafür vorgesehenen Behältern aus Polypropylen und Polyethylen nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter insgesamt (Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [ Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)? 32. Wie gewährleistet das niederländische Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung den Verzicht auf veterinärmedizinische Hilfsmittel während der Aufzucht der Larven des Getreideschimmelkäfers (Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)? 33. Welches Nährsubstrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzucht- und Produktionsprozesses der Larven des Getreideschimmelkäfers verwendet, und woraus besteht es? 34. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der Bundesregierung Pathogene wie Protozoa Histomonas meleagridis, Nematoden der Gattungen Subulura brumpti, Hadjedlia truncate, Bandwürmer der Gattung Choanotaenia infundibulum, das Israeli acute paralyses virus (IAPV), das Black queen cell virus (BQCV) und das Aviäre Reovirus in Larven des Getreideschimmelkäfers, und sind die aufgezählten Krankheitserreger auch für den Menschen und andere Vertebraten gefährlich (Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [ Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)? 35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Getreideschimmelkäfer selbst oder auch seine Larven als Vektor für Zoonoseerreger wie Parasiten, insektenbefallende Pilze, Bakterien und Viren fungiert, wenn ja, welche Kenntnisse sind dies, und welches Risiko besteht dabei für den Menschen nach dem Verzehr, aber auch für die Mitarbeiter auf Insektenfarmen? 36. Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom niederländischen Antragsteller erfüllt, die eine Kontamination der Aufzuchtanlagen durch Nagetiere und andere Schädlinge verhindern und somit das Risiko für einen weiteren zoonotischen Druck durch extern eingetragene Quellen zu senken? 37. Wie wird sichergestellt, dass nur lebendige und gesunde Tiere bei der Ernte der Larven des Getreideschimmelkäfers in die weitere Verarbeitung gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich kranke Tiere in den Kreislauf der Lebensmittelproduktion Einzug finden? 38. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, weshalb der niederländische Produzent keine analytischen Daten zum Vorkommen von organischen Verunreinigungen wie Dioxinen, dioxinähnlichen Verbindungen, Flammschutzmitteln und Polychlorierten Biphenylen (PCB) in den bereits prozessierten Larven zur Auswertung bei der EFSA vorgelegt hat, und wenn ja, was war ausschlaggebend dafür (Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)? 39. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-Food- Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung hinsichtlich der Höchstmengen von Schwermetallen in Insekten, vorgesehen für den menschlichen Verzehr, und daraus hergestellten Produkten erfahren soll? a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann sind entsprechende Regelungen vorgesehen? b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist, warum ist nichts dergleichen geplant, und möchte die Bundesregierung die Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene festschreiben? 40. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-Food- Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung hinsichtlich der Höchstmengen von Mykotoxinen in Speiseinsekten und daraus hergestellten Produkten erfahren soll? a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann sind derart rechtliche Festsetzungen vorgesehen? b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist, warum ist nichts geplant, und möchte die Bundesregierung die Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene durchsetzen? 41. Welche Hygienevorgaben gelten für Insekten, die für den menschlichen Verzehr vorbestimmt sind, hinsichtlich der Zulassung auf dem europäischen Markt? 42. Plant die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU die Einführung von Identitätskennzeichnungen bzw. Genusskennzeichnungen für insektenproduzierende und insektenverarbeitende Betriebe, und wenn ja, ab wann ist mit einem verpflichtenden Einsatz der Kennzeichnung zu rechnen? 43. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Unternehmen, die Insekten für den menschlichen Verzehr produzieren, aktuell in der EU ansässig sind, und wenn ja, wo haben diese Firmen ihren Sitz, und welche Arten von Insekten werden dort herangezogen? 44. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen hergestellte Extrakte wurden seit dem Jahr 2018 nach Deutschland bzw. nach Europa importiert, wer waren die Exporteure, und für welchen Zweck wurden die Tiere hierhin verbracht? 45. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen erzeugte Extrakte wurden seit dem Jahr 2018 von Deutschland bzw. von der EU exportiert, welche Länder waren die Hauptabnehmer, und zu welchen Zwecken wurden die Tiere dorthin verbracht? 46. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Bilanz bei der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)? 47. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Energieverbrauch bei der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)? 48. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Flächenverbrauch bei der Produktion einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)? 49. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wasserverbrauch bei der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur herkömmlichen sowie ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)? 50. Fördert die Bundesregierung die Etablierung von Insektenfarmen in Deutschland? a) Wenn ja, welche Unternehmen werden unterstützt, wie wird gefördert, und seit wann? b) Wenn nein, warum nicht? 51. Plant die Bundesregierung die Einführung einer erweiterten Lebensmittelkennzeichnung in Form eines sog. Front of Pack-Labelings auf Produkte, die Insekten, Teile von Insekten oder entsprechende Extrakte enthalten? a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder Selbstverpflichtungen greifen? b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine Regulierungsvorhaben? 52. Plant die Bundesregierung, verpflichtende Angaben der Hersteller und Produzenten zu angewendeten Verfahren der Keimabtötung bei Insekten, die als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden, einzuführen? a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder Selbstverpflichtungen greifen? b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine Regulierungsvorhaben? 53. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht der Hersteller und Produzenten zur Kenntlichmachung von Verwendungshinweisen für die Verbraucher von Lebensmitteln, die Insekten, Teile von Insekten oder deren Extrakte als Zutat enthalten? a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder Selbstverpflichtungen greifen? b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine Regulierungsvorhaben? 54. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Arten von allergischen Reaktionen durch den Konsum von Insekten allgemein im menschlichen Organismus ausgelöst werden können, und wenn ja, welche sind hier zu nennen, und wie werden sie ausgelöst? 55. Ist der Bundesregierung der aktuelle Stand der von der EFSA empfohlenen nötigen Forschungsarbeit zur Allergenität der Hausgrille (https://eur-lex.eu ropa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005&fro m=DE) sowie zur Allergenität der Getreideschimmelkäferlarven (https://e ur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0058) bekannt, und wenn ja, welche Fortschritte sind zu verzeichnen, und welche ersten Ergebnisse können genannt werden? 56. Möchte die Bundesregierung die Erforschung von möglichen allergenen Primärsensibilisierungen, die mit dem Konsum von Insekten einhergehen können, auf nationaler Ebene angehen? Berlin, den 3. März 2023 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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