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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union
(insgesamt 56 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
04.04.2023
Aktualisiert
19.04.2023
BT20/592207.03.2023
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in Deutschland und in der Europäischen Union
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd
Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und
der Fraktion der AfD
Umgang mit für den menschlichen Verzehr vorgesehenen Insekten in
Deutschland und in der Europäischen Union
Seit dem 24. Januar 2023 ist es nach einer neuen EU-
Durchführungsverordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem
Pulver aus Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel gestattet, neben
Mehlwürmern, Wanderheuschrecken, Hausgrillen und Larven des
Getreideschimmelkäfers in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form auch
teilweise entfettetes Tiermehl der Hausgrille in vielen Produkten als Zutat
mitzuverarbeiten (https://lexparency.de/eu/32023R0005/ANX/). Die Änderung der
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Änderung der Unionsliste
neuartiger Lebensmittel basiert auf einem Antrag eines vietnamesischen
Unternehmens namens Cricket One Co. Ltd. aus dem Jahr 2019 bei der EU-
Kommission, teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille als Novel Food in
der EU zuzulassen. Damit hat sich das antragstellende Unternehmen
europaweit eine Monopolstellung im Lebensmittelsegment errungen, denn nur ihm ist
es für fünf Jahre gestattet, die genannten Insektenderivate der Hausgrille zu
vermarkten. Analog dazu, darf die Firma Ynsect NL B. V. aus den
Niederlanden Extrakte aus Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus)
monopolistisch als Proteinalternative in Europa an Lebensmittelhersteller zur
Weiterverarbeitung absetzen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P
DF/?uri=CELEX:32023R0058). Zwar wurde sowohl der Antrag des
vietnamesischen Unternehmens Cricket One Co. Ltd. (https://efsa.onlinelibrary.wile
y.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2022.7258) als auch der des niederländischen
Unternehmens Ynsect NL B. V. (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/1
0.2903/j.efsa.2022.7325) eingehend durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage wissenschaftlicher Studien der
Antragsteller geprüft und für ausreichend erklärt worden. Jedoch wird dem
interessierten und mündigen Verbraucher eine Einsicht in diese Studien
vorenthalten, denn zeitgleich zu ihren Anträgen auf die Zulassung von Tiermehl aus
Hausgrillen und Derivaten der Larven des Getreideschimmelkäfers beantragten
beide Firmen bei der EU-Kommission den Schutz ihrer eigentumsrechtlich
geschützten Studien und Daten (ebd., www.eur-lex.europa.eu). Somit können
weder der genaue Herstellungsprozess noch die weitere Grundlage für die
Entscheidung der EU-Kommission im Detail nachvollzogen werden. Der
ungarische Landwirtschaftsminister István Nagy betonte in diesem Zusammenhang,
dass er die traditionellen Ernährungsgewohnheiten als gefährdet ansehe und
nationale Regelungen zu insektenhaltigen Lebensmitteln folgen werden, um den
Verbrauchern authentische und genaue Informationen bieten zu können (https://
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5922
20. Wahlperiode 07.02.2023
ungarnheute.hu/news/insektenproteinhaltige-produkte-werden-eindeutig-etikett
iert-und-getrennt-68247/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die wissenschaftlichen Gutachten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) „Safety of frozen and freeze-dried formulations
of the lesser mealworm (Alphitobius diaperinus larvae) as a novel food
pursuant to Regulation (EU) 2015/2283“ und „Safety of partially defatted
whole Acheta domesticus (house cricket) powder as a novel food pursuant
to Regulation (EU) 2015/2283“ zu den Antragsformularen der
insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V.
bekannt, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund
nicht veröffentlichter Daten aus den Antragsunterlagen zur
Nachvollziehbarkeit grundlegender Entscheidungsprozesse der EU-Kommission und im
engeren Sinn der EFSA für die Verbraucher in Deutschland ein
Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenfalls?
2. Hat die Bundesregierung Einblick in die vollumfänglichen
Antragsformulare der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
insektenproduzierenden Unternehmen Cricket One Co. Ltd. und Ynsect NL B. V.
erlangt, die zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise
entfettetem Pulver der Hausgrille sowie Extrakten aus Larven des
Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter
Form als Novel Food in der EU der EU-Kommission vorgelegt wurden?
a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund nicht
veröffentlichter Daten zu den beiden Genehmigungsverfahren eine
Positionierung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und welche Rückschlüsse
zieht sie daraus?
b) Wenn nein, ist es der Bundesregierung möglich, Einsicht in die nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen zu beiden Genehmigungsverfahren
zu erlangen, und plant sie diesen Schritt?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, aus welchen Gründen der
niederländische Antragsteller Ynsect NL B. V. nicht möchte, dass nähere
Informationen aus Analysedaten zur Zusammensetzung seines zugelassenen
Novel Foods, Studien zur Stabilität, eine In-vitro-Studie zur
Proteinverdaulichkeit sowie eine 90-tägige Studie zur subchronischen Toxizität mit
der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen (EU 2023/58), und wenn
ja, welche Gründe liegen abseits von eigentumsrechtlichen Belangen
seitens des Antragstellers vor?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, die Insektenderivate
von Larven des Getreideschimmelkäfers in ihren
Lebensmittelherstellungsprozess einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen, die unter anderem Details zum
Herstellungsprozess des niederländischen Unternehmens beinhalten, erhalten,
und wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung
unterliegen, müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen
bereitgestellt werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die
Unterrichtung?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, warum der vietnamesische Antragsteller
Cricket One Co. Ltd. nicht möchte, dass nähere Informationen zur
detaillierten Beschreibung des Herstellungsprozesses seines zugelassenen Novel
Foods, Ergebnisse von Immediatanalysen, Analysedaten zu
Kontaminanten, Ergebnisse von Stabilitätsstudien, Analysedaten zu mikrobiologischen
Parametern sowie Ergebnisse der Studien zur Proteinverdaulichkeit an die
Öffentlichkeit gelangen (EU 2023/5), und wenn ja, welche Gründe liegen
abseits von eigentumsrechtlichen Belangen seitens des Antragstellers vor?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Unternehmen, die teilweise
entfettetes Tiermehl der Hausgrille in ihren Lebensmittelherstellungsprozess
einbinden, Einblick in die durch die EU-Kommission nicht
veröffentlichten Antragsunterlagen des vietnamesischen Unternehmens erhalten, und
wenn ja, welche Informationen, die bisher der Geheimhaltung unterliegen,
müssen den nahrungsmittelproduzierenden Unternehmen bereitgestellt
werden, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Unterrichtung?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge von Unternehmen auf
Zulassung von Insekten und/oder Insektenderivaten als neuartiges
Lebensmittel bis dato noch bei der EU-Kommission eingereicht wurden, und
wenn ja, wie viele Anträge zur Genehmigung des Inverkehrbringens
wurden noch gestellt, welche Unternehmen sind die Antragsteller, um welche
Art von Insekten handelt es sich hierbei, und wie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der aktuelle Verfahrensstand?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche
Lebensmittelproduzenten aus Deutschland und der EU teilweise entfettetes Pulver der Hausgrille
sowie Extrakte von Larven des Getreideschimmelkäfers als Zutat in ihren
Lebensmitteln vertreiben dürfen?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden in die Verarbeitung von
Tiermehl aus Insekten und Extrakten aus Insekten eingebunden, bestehen
bereits verbindliche Verträge für die Zusammenarbeit beider
Insektenproduzenten mit den jeweiligen Lebensmittelherstellern sowie mit
Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln, und wie sind die Verträge
zustande gekommen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung davon keine Kenntnis?
9. Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, in welcher Größenordnung
die Unternehmen Cricket One Co. Ltd. sowie Ynsect NL B. V. Insekten für
den menschlichen Verzehr produzieren, und wenn ja, wie hoch ist das
Produktionsvolumen?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die EU-Kommission kurzfristig
Regelungen zu spezifischen Vorgaben für die Haltung und Tötung von Insekten
treffen wird, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wann sind diese oder ähnliche Regelungen auf EU-Ebene
vorgesehen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Haltung,
einschließlich der Tötung von für den menschlichen Verzehr gedachten
Insekten, in der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung
festzuschreiben?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission
kurzfristig rechtliche Anforderungen zur Qualität von Futtermitteln stellen
wird, die für die Aufzucht und Mast von Insekten verbindlich werden, die
für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wann sind derartige Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene
vorgesehen?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Vorgaben für die Qualität von
Futtermitteln für Insekten, die für den menschlichen Verzehr gedacht
sind, in der nationalen Futtermittelhygieneverordnung zu verankern?
12. Sind der Bundesregierung die genauen Zusammensetzungen der
Futtermittel bekannt, die von den insektenproduzierenden Unternehmen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) zur Aufzucht und Mast eingesetzt werden?
a) Wenn ja, welche Komponenten werden verwendet, wie ist das
Verhältnis der Inhaltsstoffe zueinander, und existieren
Untersuchungsergebnisse von Kontrollbehörden?
b) Wenn nein, warum kann keine Aussage zur Komposition der
Futtermittel gegeben werden?
13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung europarechtliche
Bestimmungen, die die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen
wie Pflanzen, die potenzieller Bestandteil der Futtermittel von
Speiseinsekten sein können, regeln?
a) Wenn ja, welche gesetzlichen Vorschriften sind maßgeblich?
b) Wenn nein, plant die EU-Kommission oder die Bundesregierung,
entsprechende Gesetzgebungsverfahren einzuleiten?
14. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Übertragungsrisiko von
Zoonosen auf den Menschen beim Konsum von Insekten sowie Teilen von
Insekten oder daraus hergestellten Extrakten, die für den menschlichen
Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Übertragungsrisiko
von Zoonosen auf den Menschen und auf andere Vertebraten, das mit
dem Konsum von für den menschlichen Verzehr gedachten Insekten
einhergehen kann, und auf welcher Grundlage gibt sie diese Bewertung
ab?
b) Wenn nein, auf welcher Wissensbasis erfolgt diese Festlegung?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die EU-Kommission
mögliche Studien zum Übertragungsrisiko von Zoonosen durch Insekten auf den
Menschen durchführen lässt bzw. plant, durchführen zu lassen, die für den
menschlichen Verzehr vorgesehen sind?
a) Wenn ja, welche Studien sind hier nach Kenntnis der Bundesregierung
zu nennen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
aussagekräftige Zwischenergebnisse oder Endresultate, und wie lange dauern
ggf. die Untersuchungen noch an?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung dementsprechende Studien in
Auftrag gegeben, gibt es bereits erste Zwischenergebnisse oder
Ergebnisse, oder plant sie die Durchführung von Untersuchungen?
16. Gehen nach Kenntnis der Bundesregierung denkbare Gesundheitsrisiken
für die Allgemeinbevölkerung durch den Konsum von Insekten insgesamt
einher, und wenn ja, welche sind dies?
17. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinische
Hilfsmittel wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der
simultanen Geschlechtsreife von Insekten in Insektenfarmen eingesetzt, die
Futtertiere bzw. Futterinsekten produzieren (wenn ja, bitte nach den
jeweiligen Tierarzneimitteln bzw. Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der
Anwendung sowie deren gewollter Wirkung aufschlüsseln und ggf.
entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden aus der EU über
eingehaltene Höchstmengen beifügen)?
18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und
Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die
Futtertiere bzw. Futterinsekten herstellen, und wenn ja, welche (bitte nach den
einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur Keimreduzierung, dem
Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten Wirkung aufschlüsseln)?
19. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide,
Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in
Insektenfarmen eingesetzt, die Futtertiere bzw. Futtermittelinsekten
produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem
Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und ggf.
Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung von
Höchstmengen beifügen)?
20. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung veterinärmedizinischen
Präparate wie Antibiotika und Wachstumshormone zur Steuerung der
gleichzeitigen Fortpflanzungsbereitschaft in Insektenfarmen eingesetzt, die
Insekten, vorgesehen für den menschlichen Verzehr, herstellen, und wenn ja,
welche (bitte nach den jeweiligen Tierarzneimitteln bzw.
Tierarzneigruppen, dem Zeitfenster der Anwendung sowie deren gewollter Wirkung
aufschlüsseln und ggf. entsprechende Ergebnisse staatlicher Kontrollbehörden
aus der EU über eingehaltene Höchstmengen beifügen)?
21. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Chemikalien und
Techniken zur Keimreduzierung in Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten
herstellen, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind, und wenn ja,
welche (bitte nach den einzelnen Chemikalien sowie Techniken zur
Keimreduzierung, dem Zeitfenster der Anwendung und der gewünschten
Wirkung aufschlüsseln)?
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fungizide, Akarizide,
Nematizide, Bakerizide, Viruzide, Insektizide, Rodentizide und andere in
Insektenfarmen eingesetzt, die Insekten für den menschlichen Konsum
produzieren, und wenn ja, welche (bitte nach den jeweiligen Mitteln, dem
Zeitfenster der Anwendung und der erhofften Wirkung aufschlüsseln und ggf.
Kontrollergebnisse staatlicher Behörden der EU über die Einhaltung von
Höchstmengen beifügen)?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das vietnamesische
Unternehmen Cricket One Co. Ltd. einen vollständigen Verzicht auf Hilfsmittel
wie Biozide, Antibiotika und Wachstumshormone für die Produktion von
Insekten im großen Maßstab gewährleistet (Safety of partially defatted
whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel food pursuant
to Regulation [EU] 2015/2283)?
24. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Pathogene wie das Grillen-Lähmungsvirus (Cricket paralysis
virus, CrPV), das Hausgrillen-Densovirus (Cricket densovirus, AdDV), das
Garnelen-Densovirus (Penaeus merguiensis densovirus, Pmerg DNV) und
Nematoden der Gattung Heterorhabditis georgiana in Acheta domesticus,
und sind die aufgezählten Krankheitserreger unter Umständen auch für den
Menschen und andere Vertebraten gefährlich (Safety of partially defatted
whole Acheta domesticus [house cricket] powder as a novel food pursuant
to Regulation [EU] 2015/2283)?
25. Geht nach Kenntnisstand der Bundesregierung für den Menschen und
andere Vertebraten von den in Frage 24 erfragten Pathogenen eine Gefahr
aus, wenn ja, welche, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
die Wahrscheinlichkeit eines zoonotischen Übergangs von der Hausgrille
auf den Menschen und andere Wirbeltiere?
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die unter anderem in Heimchen
vorkommenden Enterobakterien der Gattungen Citrobacter, Klebsiella und
Yersinia humanpathogen, und wenn ja, welche Infektionen und Symptome
lösen sie im Menschen aus (bitte den jeweiligen Gattungen die
entsprechende Art und mögliche Infektionen samt Symptomen zuordnen)?
27. Wie viele Heimchen je Fläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung
während des Aufzuchtprozesses in den laut Produzent dafür vorgesehenen
Behältern nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter
insgesamt?
28. Wie werden die Heimchen nach Kenntnis der Bundesregierung während
des Produktionsprozesses steril gehalten, und welche Chemikalien oder
physikalischen Techniken kommen dabei zum Einsatz?
29. Welches Substrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während des
Aufzucht- und Produktionsprozesses der Heimchen in den Behältern
verwendet, und woraus besteht es?
30. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass nur
lebendige und gesunde Tiere bei der Ernte der Heimchen in die weitere
Verarbeitung gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich
kranke Tiere in den Kreislauf der Lebensmittelproduktion eingeschleust
werden?
31. Wie viele Larven des Getreideschimmelkäfers je Fläche werden nach
Kenntnis der Bundesregierung während des Aufzuchtprozesses in den laut
Hersteller dafür vorgesehenen Behältern aus Polypropylen und
Polyethylen nebeneinander gehalten, und wie groß sind die Behälter insgesamt
(Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [
Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU]
2015/2283)?
32. Wie gewährleistet das niederländische Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Verzicht auf veterinärmedizinische Hilfsmittel
während der Aufzucht der Larven des Getreideschimmelkäfers (Safety of
frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [Alphitobius
diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
33. Welches Nährsubstrat wird nach Kenntnis der Bundesregierung während
des Aufzucht- und Produktionsprozesses der Larven des
Getreideschimmelkäfers verwendet, und woraus besteht es?
34. Welche krankmachende Wirkung entfalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Pathogene wie Protozoa Histomonas meleagridis, Nematoden
der Gattungen Subulura brumpti, Hadjedlia truncate, Bandwürmer der
Gattung Choanotaenia infundibulum, das Israeli acute paralyses virus
(IAPV), das Black queen cell virus (BQCV) und das Aviäre Reovirus in
Larven des Getreideschimmelkäfers, und sind die aufgezählten
Krankheitserreger auch für den Menschen und andere Vertebraten gefährlich
(Safety of frozen and freeze-dried formulations of the lesser mealworm [
Alphitobius diaperinus larvae] as a novel food pursuant to Regulation [EU]
2015/2283)?
35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die
Wahrscheinlichkeit ist, dass der Getreideschimmelkäfer selbst oder auch seine
Larven als Vektor für Zoonoseerreger wie Parasiten, insektenbefallende
Pilze, Bakterien und Viren fungiert, wenn ja, welche Kenntnisse sind dies,
und welches Risiko besteht dabei für den Menschen nach dem Verzehr,
aber auch für die Mitarbeiter auf Insektenfarmen?
36. Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom
niederländischen Antragsteller erfüllt, die eine Kontamination der
Aufzuchtanlagen durch Nagetiere und andere Schädlinge verhindern und
somit das Risiko für einen weiteren zoonotischen Druck durch extern
eingetragene Quellen zu senken?
37. Wie wird sichergestellt, dass nur lebendige und gesunde Tiere bei der
Ernte der Larven des Getreideschimmelkäfers in die weitere Verarbeitung
gelangen und nicht auch bereits verendete und wohlmöglich kranke Tiere in
den Kreislauf der Lebensmittelproduktion Einzug finden?
38. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, weshalb der niederländische
Produzent keine analytischen Daten zum Vorkommen von organischen
Verunreinigungen wie Dioxinen, dioxinähnlichen Verbindungen,
Flammschutzmitteln und Polychlorierten Biphenylen (PCB) in den bereits
prozessierten Larven zur Auswertung bei der EFSA vorgelegt hat, und wenn
ja, was war ausschlaggebend dafür (Safety of frozen and freeze-dried
formulations of the lesser mealworm [Alphitobius diaperinus larvae] as a
novel food pursuant to Regulation [EU] 2015/2283)?
39. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-Food-
Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung hinsichtlich der
Höchstmengen von Schwermetallen in Insekten, vorgesehen für den
menschlichen Verzehr, und daraus hergestellten Produkten erfahren soll?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann
sind entsprechende Regelungen vorgesehen?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist,
warum ist nichts dergleichen geplant, und möchte die Bundesregierung
die Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene festschreiben?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die europäische Novel-Food-
Verordnung (EU) 2015/2283 kurzfristig eine Anpassung hinsichtlich der
Höchstmengen von Mykotoxinen in Speiseinsekten und daraus
hergestellten Produkten erfahren soll?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches geplant ist, wann
sind derart rechtliche Festsetzungen vorgesehen?
b) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung solches nicht geplant ist,
warum ist nichts geplant, und möchte die Bundesregierung die
Einführung von Höchstmengen auf nationaler Ebene durchsetzen?
41. Welche Hygienevorgaben gelten für Insekten, die für den menschlichen
Verzehr vorbestimmt sind, hinsichtlich der Zulassung auf dem
europäischen Markt?
42. Plant die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU die Einführung von Identitätskennzeichnungen bzw.
Genusskennzeichnungen für insektenproduzierende und insektenverarbeitende Betriebe, und
wenn ja, ab wann ist mit einem verpflichtenden Einsatz der
Kennzeichnung zu rechnen?
43. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Unternehmen, die
Insekten für den menschlichen Verzehr produzieren, aktuell in der EU
ansässig sind, und wenn ja, wo haben diese Firmen ihren Sitz, und welche Arten
von Insekten werden dort herangezogen?
44. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen hergestellte Extrakte
wurden seit dem Jahr 2018 nach Deutschland bzw. nach Europa importiert,
wer waren die Exporteure, und für welchen Zweck wurden die Tiere
hierhin verbracht?
45. Wie viele Insekten, Teile von Insekten oder aus ihnen erzeugte Extrakte
wurden seit dem Jahr 2018 von Deutschland bzw. von der EU exportiert,
welche Länder waren die Hauptabnehmer, und zu welchen Zwecken
wurden die Tiere dorthin verbracht?
46. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Bilanz bei der
Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr bestimmter
Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen Fleisch-
und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine sowie
der Art des Insektes aufschlüsseln)?
47. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Energieverbrauch bei
der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie ökologischen
Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine
sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
48. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der
Flächenverbrauch bei der Produktion einer definierten Menge zum menschlichen
Verzehr bestimmter Insekten im Vergleich zur konventionellen sowie
ökologischen Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den
üblicherweise in Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher
Proteine sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
49. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wasserverbrauch bei
der Erzeugung einer definierten Menge zum menschlichen Verzehr
bestimmter Insekten im Vergleich zur herkömmlichen sowie ökologischen
Fleisch- und Eiweißpflanzenproduktion (bitte nach den üblicherweise in
Deutschland konsumierten Fleischsorten und Quellen pflanzlicher Proteine
sowie der Art des Insektes aufschlüsseln)?
50. Fördert die Bundesregierung die Etablierung von Insektenfarmen in
Deutschland?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden unterstützt, wie wird gefördert,
und seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
51. Plant die Bundesregierung die Einführung einer erweiterten
Lebensmittelkennzeichnung in Form eines sog. Front of Pack-Labelings auf Produkte,
die Insekten, Teile von Insekten oder entsprechende Extrakte enthalten?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
52. Plant die Bundesregierung, verpflichtende Angaben der Hersteller und
Produzenten zu angewendeten Verfahren der Keimabtötung bei Insekten,
die als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden, einzuführen?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
53. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht der Hersteller und
Produzenten zur Kenntlichmachung von Verwendungshinweisen für die
Verbraucher von Lebensmitteln, die Insekten, Teile von Insekten oder
deren Extrakte als Zutat enthalten?
a) Wenn ja, ab wann sollen derartige Vorschriften oder
Selbstverpflichtungen greifen?
b) Wenn nein, warum gibt es in diesem Bereich keine
Regulierungsvorhaben?
54. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Arten von allergischen
Reaktionen durch den Konsum von Insekten allgemein im menschlichen
Organismus ausgelöst werden können, und wenn ja, welche sind hier zu
nennen, und wie werden sie ausgelöst?
55. Ist der Bundesregierung der aktuelle Stand der von der EFSA empfohlenen
nötigen Forschungsarbeit zur Allergenität der Hausgrille (https://eur-lex.eu
ropa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005&fro
m=DE) sowie zur Allergenität der Getreideschimmelkäferlarven (https://e
ur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0058)
bekannt, und wenn ja, welche Fortschritte sind zu verzeichnen, und welche
ersten Ergebnisse können genannt werden?
56. Möchte die Bundesregierung die Erforschung von möglichen allergenen
Primärsensibilisierungen, die mit dem Konsum von Insekten einhergehen
können, auf nationaler Ebene angehen?
Berlin, den 3. März 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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