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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erhebung biometrischer Daten und Nutzung von US-amerikanischen Datenbanken durch die Bundeswehr in Afghanistan

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

31.03.2023

Aktualisiert

19.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/594009.03.2023

Erhebung biometrischer Daten und Nutzung von US-amerikanischen Datenbanken durch die Bundeswehr in Afghanistan

der Abgeordneten Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende Dezember 2022 wurde durch mediale Berichterstattung bekannt, dass technische Geräte, die in der Vergangenheit zur Erhebung biometrischer Daten, unter anderem in Afghanistan, genutzt wurden, auf dem freien Markt zum Kauf angeboten wurden. Bei den Geräten handelt es sich um „Scanner“, mit denen sich sowohl Fingerabdrücke speichern als auch biometrische Gesichtsbilder sowie Scans der Iris aufnehmen lassen. Die so aufgenommenen Daten werden, mit weiteren erhobenen Daten der betroffenen Person (Geburtsdatum, Größe, Nationalität und dem Grund, wieso die Person erfasst wurde), zum einen auf dem Gerät selbst gespeichert, zum anderen waren die Geräte in der Vergangenheit direkt mit einer zentralen Biometriedatenbank des US-Verteidigungsministeriums in den USA verbunden, dem sogenannten Automated Biometric Information System (ABIS). Mit dieser Datenbank verbanden sich die Geräte im Einsatz regelmäßig, um alle aufgenommenen Daten hochzuladen. Dabei enthält ABIS Millionen „Identitäten“ von Menschen, deren Daten, auch unter Einsatz der Biometriegeräte, auf der ganzen Welt aufgenommen wurden. ABIS selbst ist wiederum verknüpft mit Datenbanken des „FBI“, des „Departments of Homeland Security“ und des „Department of Justice“. In Afghanistan wurden Tausende dieser Geräte eingesetzt und sowohl vom US-Militär als auch der Bundeswehr genutzt. Zudem wurden nach Auskunft des US-Verteidigungsministeriums 1 200 dieser Biometriegeräte dem afghanischen Militär überlassen. Durch eine von IT-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) durchgeführte technische Analyse der im Jahr 2022 über die Internetplattform Ebay erworbenen Biometriegeräte, konnte festgestellt werden, dass sich zum Teil noch sensible, nicht gelöschte, Personendaten darauf befanden. Unter anderem konnten biometrische Daten, darunter Gesichtsbilder, Fingerabdrücke, Scans der Augen, von mehr als 2 600 Personen festgestellt werden. Darunter befanden sich Freiwillige, ehemalige Mitglieder der Polizei oder des Militärs, aber auch die Daten von mutmaßlich gesuchten Terroristen, die auf einer Beobachtungsliste des US-Verteidigungsministeriums stehen. Unter Letztgenannten ein Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe (www.tagesschau.de/inland/sauerlandterroristen100.html). Einer der Personendatensätze war zudem mit dem Kürzel „GER“ versehen. Expertinnen befürchten, dass durch mutmaßlich in Afghanistan zurückgelassene Biometriegeräte, die sich mittlerweile in den Händen der Taliban befinden könnten, Personen, die in der Vergangenheit mit ausländischen Organisationen bzw. Militärs zusammengearbeitet haben, gefährdet sein könnten (http://www.tagesschau.de/investigativ/afghanistan-taliban-biometrische-daten-101.html; interaktiv.br.de/biometrie-afghanistan/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat die Bundeswehr die im Beitrag genannten Geräte in Afghanistan eingesetzt (bitte nach Zeitraum des Einsatzes aufschlüsseln)?

2

Wie viele Geräte zur Erfassung biometrischer Daten wurden durch die Bundeswehr in Afghanistan verwendet (bitte nach Anzahl und Hersteller aufschlüsseln)?

3

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Verbleib der durch die Bundeswehr eingesetzten Geräte vor?

4

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie die Geräte und der Zugriff auf biometrische Datenbanken gegen Zugriff durch Unbefugte bzw. Missbrauch gesichert waren oder sind?

5

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob nach Ende des Einsatzes in Afghanistan neben den in der Berichterstattung genannten auch auf weiteren Geräten zur biometrischen Erfassung nicht gelöschte, personenbezogene Daten aufgefunden wurden?

6

Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls seit der Berichterstattung unternommen, um einen eventuellen Missbrauch personenbezogener biometrischer Daten, die durch die Bundeswehr in Afghanistan erhoben wurden, zu verhindern?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, die durch die frei verkäuflichen Geräte für ehemalige deutsche Ortskräfte ausgeht?

8

Welche Maßnahmen zum Schutz ehemaliger deutscher Ortskräfte hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Berichterstattung ergriffen, und plant die Bundesregierung mit Blick auf die Berichterstattung, Schutzmaßnahmen für ehemalige deutsche Ortskräfte zu ergreifen?

9

Gab es neben den in der Berichterstattung genannten Modellen, noch weitere Geräte, mit denen die Bundeswehr in Afghanistan biometrische Daten erhoben hat?

10

Wurden in der Vergangenheit vergleichbare Geräte zur Erfassung biometrischer Daten auch an anderen Einsatzorten durch die Bundeswehr eingesetzt (bitte nach Zeitraum in Jahren und Ort des Einsatzes aufschlüsseln)?

11

Werden derzeit vergleichbare Geräte zur Erfassung biometrischer Daten an anderen Einsatzorten durch die Bundeswehr eingesetzt (bitte nach Einsatzort aufschlüsseln)?

12

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurden biometrische Personendaten in Afghanistan durch die Bundeswehr erhoben?

Ist das zwischen Bundeswehr und US-Militär vereinbarte Memorandum of Understanding (MoU) zur Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Afghanistan (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6862 und Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 19/32251) die einzige Rechtsgrundlage der Datensammlung und Datenerhebung?

Bestanden bzw. bestehen konkretisierende Vorschriften, z. B. „Standard Operating Procedures“ (SOP), zur Erhebung biometrischer Daten in Afghanistan (bitte nach Vorschrift bzw. Bezeichnung der SOP aufschlüsseln)?

Mussten Personen, deren biometrische Daten durch die Bundeswehr in Afghanistan erfasst wurden, vor der Erfassung eine Einwilligungserklärung unterzeichnen?

Gab es Löschfristen für die erhobenen Daten?

Wenn die Frage 12d bejaht wird, wurden von der Datenerhebung betroffene Personen über die Löschfristen informiert?

Wurden von der Datenerhebung betroffene Personen über den Ort der Speicherung der Daten informiert?

Welche Kontrollmöglichkeiten stehen nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung zur Verfügung, um eine Löschung der durch die Bundeswehr erhobenen Daten in ABIS zu kontrollieren?

Stehen der Bundeswehr Möglichkeiten zur Verfügung, die Löschung der Daten in ABIS zu kontrollieren?

Stehen der Bundesregierung Möglichkeiten zur Verfügung, die Löschung der Daten in ABIS zu kontrollieren?

Welche Auskunftsansprüche stehen nach Ansicht der Bundesregierung Personen, deren biometrische Daten in Afghanistan durch die Bundeswehr erfasst wurden, zur Verfügung?

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten nach deutschem Recht bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für Personen, deren biometrische Daten in Afghanistan durch die Bundeswehr erfasst wurden?

Gibt es eine Stelle, an die sich Betroffene, deren Daten mithilfe der in Rede stehenden Geräte durch die Bundeswehr erfasst wurden, mit Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschanliegen wenden können, und wenn ja, welche Stelle ist das?

13

Wurden durch die Bundespolizei bzw. das German Police Project Team (GPPT) im Rahmen ihres Einsatzes in Afghanistan biometrische Daten erhoben, und wenn ja, zu welchen Gelegenheiten, und zu welchen Zwecken, und wie ist die Antwort zu den Fragen 12b bis 12l in Bezug auf die Bundespolizei?

14

Bestanden Zugriffsmöglichkeiten für deutsche Behörden auf ABIS?

Hatte die Bundeswehr Zugriff auf die in ABIS gespeicherten Daten?

Konnten Bundeswehrsoldaten eigenständig in ABIS nach gespeicherten Daten suchen?

Wurden die mit den Geräten erhobenen Daten ausschließlich in der Datenbank ABIS oder auch in weiteren Datenbanken gespeichert?

Wenn die Frage 14 bejaht wird, welche deutschen Behörden hatten Zugriff auf die in ABIS gespeicherten Daten, auch indirekt über Auskunftsersuchen an die Bundeswehr oder andere Stellen?

15

Wurden die mit den Geräten in Afghanistan erhobenen biometrischen Daten auch in bundesdeutschen Datenbanken gespeichert (bitte nach Datenbank aufschlüsseln)?

16

Wurden die mit den Geräten in Afghanistan erhobenen biometrischen Daten nach Kenntnis der Bundesregierung auch in europäischen Datenbanken gespeichert (bitte nach Datenbank aufschlüsseln)?

17

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welcher Personenkreis biometrisch erfasst wurde bzw. theoretisch nach rechtlichen oder einsatztaktischen Vorgaben erfasst werden konnte?

18

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, von wie vielen Personen in Afghanistan durch die Bundeswehr biometrische Daten erhoben wurden (bitte nach Gesamtzahl und erfasste Personen pro Jahr aufschlüsseln)?

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob von allen Ortskräften der Bundeswehr in Afghanistan biometrische Daten erhoben wurden (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob die Bundeswehr auch biometrische Daten von Personen erhoben hat, die als Ortskräfte für andere Bundesministerien als das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder deutsche Organisationen gearbeitet haben (bitte nach Bundesministerium, Organisation und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln)?

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele „Insurgents“, „Local Nationals“, „Third Country Nationals“, „High Value Individuals“ durch Angehörige der Bundeswehr biometrisch erfasst wurden (bitte einzeln nach Anzahl aufschlüsseln)?

19

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob mit den in Afghanistan eingesetzten Geräten biometrische Daten deutscher Staatsbürger erfasst wurden (bitte nach Grund der Erfassung aufschlüsseln)?

20

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob sich in ABIS auch Daten deutscher Staatsbürger befinden oder in der Vergangenheit befunden haben (bitte nach Grund der Speicherung aufschlüsseln)?

21

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob sich in der Datenbank ABIS Daten von Personen befinden, die in Deutschland ihren Wohnsitz hatten oder haben (bitte nach Grund der Speicherung aufschlüsseln)?

22

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einrichtung und den Betrieb einer mit ABIS vergleichbaren Datenbank bei der NATO vor, respektive welche entsprechenden Planungen und Vorhaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der NATO, und wie ist gegebenenfalls der Zugriff der Bundeswehr auf diese Datenbank rechtlich reguliert?

23

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Personen, deren biometrische Daten in der Datenbank ABIS gespeichert wurden, zum Ziel militärischer oder sicherheitsbehördlicher Maßnahmen durch die Taliban bzw. zuvor durch die afghanische Regierung wurden?

24

Hat die Bundeswehr oder das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu irgendeinem Zeitpunkt den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder den Datenschutzbeauftragten der Bundeswehr zum Betrieb oder zur Beteiligung an ABIS konsultiert, und wenn ja, was war gegebenenfalls die datenschutzrechtliche Einordnung und Bewertung durch den BfDI, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen wurden aus seiner Stellungnahme im Konsultationsprozess gezogen?

Wenn nein, warum hat die Bundeswehr bzw. das BMVg den BfDI dazu nicht konsultiert, obwohl es sich hier nach Rechtsauffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller um die grundsätzliche verbotene Verarbeitung sensibler Daten nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments (VO (EU)) 2019/679 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt?

Berlin, den 28. Februar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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