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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.03.2023

Aktualisiert

14.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/596814.03.2023

Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach wie vor arbeiten tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter prekären Bedingungen ohne Planungssicherheit und Verbindlichkeit. Die Bundesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag 2021 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Ziel gesetzt, „das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation [zu] reformieren“. „Gute Wissenschaft braucht verlässliche Arbeitsbedingungen“, dafür will die Bundesregierung „die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit knüpfen und darauf hinwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 23). Die Evaluation liegt nun seit einem dreiviertel Jahr vor. Stakeholder-Konferenzen und Hintergrundgespräche mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den verschiedenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Gewerkschaften und aus dem Wissenschaftsbereich fanden statt. Seitens des BMBF wurde ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für diesen Winter angekündigt. Doch bisher liegt solch ein Entwurf nicht vor. Angesichts der weiterhin ausufernden Befristungspraxis im Wissenschaftsbereich ist eine umfassende Reform des WissZeitVG aus Sicht der Fragesteller allerdings dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Herrschen nach Ansicht der Bundesregierung in der Wissenschaft bzw. Forschung und Lehre „gute und verlässliche Arbeitsbedingungen“, für die sich die Bundesregierung einsetzen möchte, vor (vgl. www.bmbf.de/bmbf/sharedocs/veranstaltungen/2022/220627-konferenz-wisszeitvg.html)?

1

a) Nach welchen Kriterien und Maßstäben bewertet die Bundesregierung, ob in Wissenschaft, Forschung und Lehre „gute und verlässliche Arbeitsbedingungen“ herrschen?

1

b) Welche Fehlentwicklungen in den Beschäftigungsbedingungen im Wirkungsbereich des WissZeitVG und welche entsprechenden Handlungsbedarfe, die sich seit Einführung des WissZeitVG 2007 ergeben haben, sieht die Bundesregierung anhand ihrer Kriterien und Maßstäbe?

2

Wie haben sich die Fehlentwicklungen und Steuerungsbedarfe und Steuerungsnotwendigkeiten durch die Novellierung des WissZeitVG im Jahr 2016 verändert?

Worauf führt die Bundesregierung diese Veränderungen zurück?

3

Inwiefern sieht die Bundesregierung das Ziel der Novellierung des WissZeitVG aus dem Jahr 2016, den „Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis“ entgegenzuwirken und den Anteil von Befristungen, „der weder gewollt war noch vertretbar erscheint“ (Bundestagsdrucksache 18/6489), zu senken, erreicht?

4

Wie hoch lag der Anteil befristeter Stellen unter dem künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an Hochschulen (HS) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 (bitte getrennt nach HS und AuF auflisten)?

5

Welche Indikatoren zieht die Bundesregierung heran, um die Innovationskraft der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft zu messen (bitte kurz zu jedem Indikator begründen, warum dieser sich als Bewertungskriterium eignet)?

6

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Fluktuation des wissenschaftlichen Personals und dem Innovationsoutput, und falls sie einen Zusammenhang sieht, wie begründet sie diesen, und welche wissenschaftlichen Studien, die einen solchen Zusammenhang belegen, liegen der Bundesregierung vor?

7

Liegen der Bundesregierung wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber vor, ob in anderen Ländern eine hohe Fluktuation des wissenschaftlichen Personals zu höherer Leistungsfähigkeit des jeweiligen Wissenschaftssystems führt?

8

Wenn Fluktuation einen entscheidenden Einfluss auf die Innovationskraft des Wissenschaftssystems haben, welchen Beitrag leistet dann in der Einschätzung der Bundesregierung die Stellenkategorie eine auf Lebenszeit verbeamtete Professur zum innovativen Output?

9

Welches Verhältnis von befristeten und unbefristeten Stellen unter dem künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an HS und AuF hält die Bundesregierung für angemessen (bitte begründen)?

10

Welche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals strebt die Bundesregierung mit einer Novellierung des WissZeitVG an?

11

Wann legt die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für eine Novellierung des WissZeitVG vor, die laut Koalitionsvertrag für mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit sorgen soll?

12

Inwiefern werden folgende Neuregelungen mit dem angekündigten Gesetzentwurf angestrebt:

a) Aufhebung der Tarifsperre,

b) Postdoc-Befristung nur mit Entfristungszusage,

c) verbindliche Mindestlaufzeiten,

d) Präzisierung des Qualifizierungsbegriffs,

e) verbindliche Ausgestaltung der Nachteilsausgleichskomponenten sowie

f) Gleichstellung von drittmittelfinanziertem und haushaltsfinanziertem Personal bei der Anwendung von Nachteilsausgleichskomponenten (bitte begründen)?

13

Welches Potential sieht die Bundesregierung, über die Verwendungsrichtlinien zu Forschungsdrittmitteln öffentlicher Auftraggeber wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Bundesministerien unbefristete Beschäftigung in der Wissenschaft zu fördern oder zu ermöglichen?

Berlin, den 10. März 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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