Zur Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
der Abgeordneten der Fraktion CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Rahmen der Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 24. Januar 2023 hat die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, eine Rede mit anschließender Fragerunde gehalten. In der Rede hat Bundesministerin Annalena Baerbock ihre Ansicht zur Zukunft des Europarates sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) dargelegt und ist – insbesondere in der anschließenden Fragerunde – auf konkrete außenpolitische Themen eingegangen. Einige bei dieser Gelegenheit getätigte Äußerungen von Bundesministerin Annalena Baerbock lösen nach Ansicht der Fragesteller Klärungsbedarf aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung, um die Rolle des Europarates zu stärken, nachdem die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, in ihrer Rede davon sprach, dass der Europarat als „Frühwarnsystem“ (Bulletin der Bundesregierung Nummer 10-2 vom 24. Januar 2023, S. 3) fungiert und in der Vergangenheit Warnsignale übersehen worden seien?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um sowohl die Befolgung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch die Befolgung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Geltungsbereich der EMRK zu garantieren bzw. zu erhöhen?
Plant die Bundesregierung einen Ausbau des bestehenden Sanktionsmechanismus zur Befolgung der EMRK und von EGMR-Urteilen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung abseits des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Türkei wegen Osman Kavala, um dessen Freilassung zu erwirken?
Kann die Bundesregierung die konkreten Eckdaten (Volumen, zeitlicher Rahmen und Mittelzuweisung) der von Bundesministerin Annalena Baerbock angesprochenen finanziellen Stärkung des Europarates und des EGMR beziffern (wenn nein, bitte begründen)?
a) Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Erhöhung der Mittel, und wenn ja, auf welchen Zeithorizont ist gegenwärtig die Finanzierung ausgelegt, um die angekündigte permanente Planungssicherheit zu gewährleisten?
b) Hat die Bundesregierung bereits Kenntnis, wie hoch voraussichtlich der Anteil Deutschlands am angekündigten Budget sein wird?
c) Was ist der aktuelle Stand der Absprachen diesbezüglich mit unseren engsten europäischen Partnern, insbesondere Frankreich und Polen?
Sofern bereits Gespräche stattgefunden haben, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, was mögliche Hürden für eine Mittelerhöhung sind?
Welche Konventionen des Europarates sind gemeint, wenn die Bundesministerin Annalena Baerbock die Weiterentwicklung von Konventionen des Europarates anspricht („new conventions“, Parliamentary Assembly Council of Europe, 24. Januar 2023, Official Reports of Debates, S. 36), und bestehen hierzu bereits konkrete Planungen, und wenn ja, welche (vgl. pace.coe.int/en/verbatim/2023-01-24/am/en)?
Bestehen Planungen der Bundesregierung für eine Lieferung von weiteren Waffensystemen an die Ukraine, wenn Bundesministerin Annalena Baerbock im Rahmen der Fragerunde davon spricht („we have to do more military aid“, Parliamentary Assembly Council of Europe, 24. Januar 2023, Official Reports of Debates, S. 37), dass weitere militärische Hilfen für die Ukraine notwendig sind, und wenn ja, welche?
Spiegeln die Aussagen von Bundesministerin Annalena Baerbock zu einem möglichen Krieg gegen Russland („[…] we are fighting a war against Russia and not against each other.“, Parliamentary Assembly Council of Europe, 24. Januar 2023, Official Reports of Debates, S. 39), die Position der Bundesregierung wider, und wenn nein, wie lautet diese Position?
Wie schätzt die Bundesregierung die diplomatischen Konsequenzen der in Frage 8 zitierten Aussage von Bundesministerin Annalena Baerbock ein, und welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung seit der Tätigung der Aussage im Einzelnen, um diesen diplomatischen Konsequenzen zu entgegnen?
Existiert ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, der darauf gerichtet ist, die Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation herbeizuführen?
Warum nimmt die diskutierte Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation auf der EU-Anti-Terror-Liste erhebliche Zeit in Anspruch, obwohl Bundesministerin Annalena Baerbock davon spricht, dass es sich um eine eindeutige Terrororganisation („So obviously, they are a terrorist organisation.“, Parliamentary Assembly Council of Europe, 24. Januar 2023, Official Reports of Debates, S. 38) handle?
Welche konkreten rechtlichen Hürden stehen nach Ansicht der Bundesregierung einer Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation entgegen, wenn Bundesministerin Annalena Baerbock rechtliche Hürden anführt, die gegenwärtig einer Listung entgegenstehen würden („So far, we are not clear whether we have the legal ground […].“, Parliamentary Assembly Council of Europe, 24. Januar 2023, Official Reports of Debates, S. 39)?
Teilt die Bundesregierung die von Staatsministerin Katja Keul geäußerte Ansicht, dass die Einleitung von „Ermittlungen oder eine Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung“ (Plenarprotokoll vom 30. November 2022, S. 8393) innerhalb eines EU-Mitgliedstaates eine obligatorische Voraussetzung für die Listung ist?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Herrn Staatssekretär Andreas Michaelis, dass die „Listung [auch] mittels Bezugnahme auf die nationale Entscheidung eines Nicht-EU-Mitgliedstaates […] möglich [ist], wenn bestimmte gesetzliche Anforderungen mit Blick auf die Verteidigungsrechte und Rechtsschutzgewähr erfüllt sind“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 20/5046)?
Was ist die Haltung der Bundesregierung angesichts des nach Ansicht der Fragesteller offensichtlichen Widerspruchs in der juristischen Beurteilung von Staatsministerin Katja Keul und Staatssekretär Andreas Michaelis? Welche rechtliche Beurteilung spiegelt die Haltung der Bundesregierung wider?
Wenn die Bundesregierung die Terrorlistung der iranischen Revolutionsgarden als Ziel verfolgt und die Einleitung von Ermittlungen innerhalb eines EU-Staates als Voraussetzung für die Listung sieht, warum reichen dann die aktuell stattfindenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Terroranschlägen auf Synagogen im Ruhrgebiet, die nach Medienberichten den iranischen Revolutionsgarden zugeschrieben werden (www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/synagogen-anschlaege-101.html) nicht aus?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verurteilung des iranischen Diplomaten A. A., der in Belgien am 21. Februar 2021 für die Planung eines Terroranschlags in Paris (2018) verurteilt wurde und der nach Aussage des Gerichts Mitglied einer Gruppe ist, die von den iranischen Nachrichten- und Sicherheitsbehörden kontrolliert wird, mit Blick auf eine Terrorlistung der Revolutionsgarden (vgl. www.voanews.com/a/middle-east_belgian-court-hands-iranian-diplomat-20-years-terrorismplot/6201596.html)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die unmittelbaren juristischen Konsequenzen der Urteile des Europäischer Gerichtshofs (EuGH) in den aktuellen Prüfungen bezüglich einer EU-Anti-Terrorlistung der iranischen Revolutionsgarden ignoriert werden, da sowohl aus dem EuGH-Urteil von 2017 (C-559/14 P) als auch aus einem weiteren EuGH-Urteil (T-208/11, T-508/11) eindeutig hervorgeht, dass sich der Begriff der „zuständigen Behörde“ nicht auf die Behörden der Mitgliedstaaten beschränkt, und wenn ja, weshalb werden diese juristischen Konsequenzen ignoriert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Einzelfall auch Ermittlungen und Strafverfolgungsbemühungen im Sanktionsverfahren bereits als „Entscheidungen zuständiger Behörden“ qualifiziert werden können?
Warum nutzt die Bundesregierung angesichts der Verurteilung der iranischen Revolutionsgarden in einem rechtsstaatlichen Drittstaat, den USA, nicht diese Verurteilung als Anknüpfungspunkt für eine Listung der Iranischen Revolutionsgarden (vgl. de.usembassy.gov/de/listung-der-iranischen-revolutionsgarde/?s=09)?
Welche Gespräche und Treffen (bitte im Einzelnen mit Gesprächspartnern und deutschen Vertretern auflisten) zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der US-Regierung fanden mit dem Thema der möglichen EU-Listung der iranischen Revolutionsgarden und der dafür notwendigen rechtlichen Bedingungen in dieser Wahlperiode statt?
Falls die Bundesregierung den in Frage 19 erwähnten US-Fall als zu weit zurückliegend ansieht, warum bezieht sie sich dann zur Beweisführung nicht auf die Verurteilung der iranischen Revolutionsgarden in dem rechtsstaatlichen Drittstaat Kanada aus dem Jahr 2020, wonach der Abschuss von Flug 752 durch die IRGC (Islamic Revolutionary Guard Corps) als intendierter Terrorakt zu bewerten ist (vgl. globalnews.ca/news/7880194/iran-downing-flight-752-terrorism-ontario-court/#)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage eines Vertreters des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz am 9. Januar 2023, wonach „es nicht um Urteile oder Ermittlungen gegen Einzelpersonen, sondern gegen die fragliche Entität als Ganzes, also als Vereinigung oder als Verein“ geht, vor dem Hintergrund, dass sich das deutsche Strafrecht nur an natürliche Personen richtet und es ein Strafrecht für juristische Personen (Vereinigung oder Verein) nicht gibt?
Wie gedenkt die Bundesregierung den aus Sicht der Fragesteller bestehenden Widerspruch zwischen dem persönlichen Plädoyer der Bundesministerin Annalena Baerbock für Menschenrechte und den konkret betroffenen Menschen einerseits und den nach Meinung der Fragesteller nicht ausreichenden Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich der Listung der Iranischen Revolutionsgarden andererseits aufzulösen?
Hat die Bundesregierung mit der für eine Listung als Terrororganisation notwendigen Beweiserhebung gegen die iranischen Revolutionsgarden formell und über die übliche Routine-Bearbeitung des Iran-Dossiers hinaus begonnen, und wenn ja, welche Informationen wurden bislang gesammelt, und wie viele Mitarbeiter waren konkret mit dem unmittelbaren Prozess der Beweiserhebung beschäftigt?
Welche konkreten Maßnahmen oder rechtlichen Schritte gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, wenn Bundesministerin Annalena Baerbock betont, dass die „accountability“ (Parliamentary Assembly Council of Europe, 24. Januar 2023, Official Reports of Debates, S. 37) für begangene Völkerrechtsverbrechen sichergestellt werden muss?
Wie soll dieses Ziel im Europarat konkret umgesetzt werden?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Einführung eines Sondertribunals als funktionale Erweiterung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Ahndung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine?
Welche konkreten Schritte leitet die Bundesregierung ein, angesichts der Forderung von Bundesministerin Annalena Baerbock in Den Haag, ein Sondertribunal einzurichten?
Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte nach Ansicht der Bundesregierung ein Sondertribunal eingerichtet werden?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die völkerrechtliche Legitimität und internationale Akzeptanz des Sondertribunals sichergestellt werden?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung das bei Einrichtung eines Sondertribunals bestehende Problem der Durchbrechung der staatlichen Immunität gelöst werden?
Unterstützt die Bundesregierung die mögliche Erstellung eines Resolutionsentwurfs, der im Rahmen der UN-Generalversammlung hinsichtlich der Etablierung eines Sondertribunals vorgelegt werden könnte (www.zdf.de/nachrichten/politik/un-vollversammlung-forderung-rueckzug-russland-ukraine-krieg-100.html)?
Bestehen auf Seiten der Bundesregierung Erwägungen, eine Änderung des Römischen Statuts im Hinblick auf die fehlende Zuständigkeit des IStGH anzustreben?
Wer hat die Rede der Bundesministerin Annalena Baerbock im Europarat vorbereitet, und welche Stellen innerhalb und außerhalb des Auswärtigen Amts waren daran beteiligt?
Wieso hat Bundesministerin Annalena Baerbock in der anschließenden Fragerunde in Anbetracht der Möglichkeit von Simultandolmetschen und den damit einhergehenden präziseren Formulierungsmöglichkeiten auf Englisch geantwortet?