Staatenlosigkeit in Deutschland
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Statistischem Bundesamt (Fachserie 1, Reihe 2: „Ausländische Bevölkerung, Ergebnisse des Ausländerzentralregisters 2021“) stieg die Zahl der Menschen, die in Deutschland leben und als staatenlos oder als Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit gelten, seit dem Jahr 2014 kontinuierlich. Ende des Jahres 2021 betraf dies 122 885 Menschen, von denen 27 940 als „staatenlos“ anerkannt und 94 945 mit einer „ungeklärten Staatsangehörigkeit“ registriert wurden und die somit auch potentiell von Staatenlosigkeit betroffen sind (vgl. www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/Beitraege_AM_2017/AM17_9_beitrag_hoffmann.pdf). Mehr als 45 000 der von Staatenlosigkeit betroffenen Personen sind minderjährig, über 34 000 sind in Deutschland geboren.
Betroffene berichten nach Kenntnis der Fragestellenden von erheblichen Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Staatenlosigkeit und intransparenten behördlichen Prozessen. Dies könnte nach Auffassung der Fragestellenden vor allem damit erklärt werden, dass bisher kein bundesweit einheitliches Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit existiert. Hinzu könnten strenge behördliche Anforderungen bei der Mitwirkungspflicht sowie fehlende Beratung kommen. So berichten Betroffene nach Kenntnis der Fragestellenden in Einzelfällen, dass zuständige Behörden mündlich die Vorlage nicht beschaffbarer Dokumente verlangen und nur sehr selten Informationsschreiben aushändigen, in denen genau festgelegt wird, welche Schritte umgesetzt werden müssen, um der Mitwirkungspflicht hinreichend nachzukommen. Insgesamt ziehen sich die Verfahren nach Schilderungen Betroffener sehr in die Länge.
Das Fehlen eines bundesweit formalisierten Feststellungsverfahrens hat u. a. zur Folge, dass Staatenlosigkeit nur inzident von Behörden geprüft oder angenommen wird, ohne formelle Bindungswirkung gegenüber Dritten. Betroffene berichten, dass sogar ein Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands bzw. der damit verbundene Wechsel der zuständigen Ausländerbehörde zu einem Statuswechsel von „staatenlos“ zu „ungeklärt“ (und umgekehrt) führen kann. Dies beeinträchtigt nach Ansicht der Fragestellenden die Rechtssicherheit und erzeugt einen erheblichen behördlichen Aufwand.
Die Hürden bei der Feststellung von Staatenlosigkeit können dazu führen, dass Staatenlose als Personen mit einer „ungeklärten Staatsangehörigkeit“ registriert werden. Eine „ungeklärte Staatsangehörigkeit“ ist kein juristischer, sondern ein administrativer Begriff (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 9 C 42.99 vom 25. Juli 2000). Obwohl dieser nur als temporärer Arbeitsbegriff angelegt ist (bis zur Klärung von Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit), erstreckt sich diese Kategorisierung für viele Betroffene über Jahre, Jahrzehnte oder sogar über Generationen hinweg. Ungeklärte Staatsangehörigkeit bedeutet einen erschwerten Zugang zu Identitäts- und Reisedokumenten, daraus resultieren Einschränkungen der Reisefreiheit, Schwierigkeiten, eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen, sowie unter Umständen die Unmöglichkeit, sich in Deutschland einbürgern lassen zu können, weil hierfür eine geklärte Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wird. Diese Barriere bei Einbürgerungen wurde im Jahr 2019 mit der Einführung der „geklärten Identität und Staatsangehörigkeit“ als ausdrückliche Einbürgerungsvoraussetzung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) verfestigt, insbesondere weil diesbezüglich auch keine Ausnahme- oder Härtefallregelung vorgesehen ist (vgl. §§ 8 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG). Das gilt auch für in Deutschland geborene Personen, die ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Staatenlosigkeit durchzieht alle Lebensbereiche der Betroffenen und erschwert ihnen das Gefühl von Zugehörigkeit und ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe. Insbesondere für in Deutschland geborene Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, die kein anderes Land außer Deutschland kennen, ist dies nach Kenntnis der Fragestellenden eine belastende, unsichere und verzweifelte Situation.
Der im Jahr 2021 gegründete Verein Statefree e. V. (statefree.world/) widmet sich als erste und einzige Organisation in Deutschland ganzheitlich dem Thema Staatenlosigkeit. Die Betroffenen-zentrierte Arbeit des Vereins zeichnet ein zunehmend alarmierendes Bild über die Lebensrealität der von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland. Dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde von der UN-Generalversammlung im Jahr 2003 ein spezielles Mandat für Staatenlose übertragen, weil sich die Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen oft überschneiden. Auf völkerrechtlicher Ebene widmen sich vor allem die Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 dem Problem (www.unhcr.org/dach/de/ueber-uns/wem-wir-helfen/staatenlose). Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtet als Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention über Probleme bei der Geburtenregistrierung, die in Deutschland geborene Kinder von Geflüchteten dem Risiko der Staatenlosigkeit aussetzen (www.ggua.de/fileadmin/downloads/Neugeborene/2021_Papiere_von_Anfang_an.pdf).
Die folgenden Fragen an die Bundesregierung zielen ab auf einen umfassenden Überblick zur Problemlage, zur Aufklärung der möglichen Gründe hierfür und zu Konsequenzen, die daraus gegebenenfalls zu ziehen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die seit 2014 stetig steigende Zahl von Staatenlosen und Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (bitte differenzieren) in Deutschland (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
a) Wie viele anerkannt Staatenlose leben in Deutschland (bitte rückblickend auch für die Jahre bis 2014 angeben und nach Alter, Aufenthaltsstatus, Geburtsort und Geburtsland und Aufenthaltsdauer differenzieren)?
b) Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit leben in Deutschland (bitte rückblickend auch für die Jahre bis 2014 angeben und nach Alter, Aufenthaltsstatus, Geburtsort und Geburtsland und Aufenthaltsdauer differenzieren)?
c) Welche sind die häufigsten Herkunftsländer von anerkannt Staatenlosen und die dem zugrunde liegenden Gründe?
d) Welche sind die häufigsten Herkunftsländer von Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und die dem zugrunde liegenden Gründe?
e) Welche Gründe gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt dafür, dass Personen aus den jeweiligen Herkunftsländern in Deutschland staatenlos sind oder mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit kategorisiert werden (bitte, soweit möglich und nötig, auch nach wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
f) Bei wie vielen Personen mit früherem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im ehemaligen Jugoslawien, der ehemaligen Sowjetunion, der ehemaligen Tschechoslowakei, des ehemaligen Serbien und Montenegro sowie kurdischer oder palästinensischer Volkszugehörigkeit gilt die Staatsangehörigkeit als ungeklärt (bitte Alter, Geburtsort und Geburtsland, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Bundesland angeben, gegebenenfalls zumindest Einschätzungen hierzu nennen)?
g) Wie viele Personen des ehemaligen Jugoslawiens, der ehemaligen Sowjetunion, der ehemaligen Tschechoslowakei, des ehemaligen Serbien und Montenegro und solche kurdischer oder palästinensischer Volkszugehörigkeit sind anerkannt staatenlos (bitte Alter, Geburtsort und Geburtsland, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Bundesland angeben, gegebenenfalls zumindest Einschätzungen hierzu nennen)?
h) Aus welchen Daten des Ausländerzentralregisters oder anderer Dateien oder Statistiken lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung nähere Informationen oder Einschätzungen zur Situation und Herkunft von staatenlosen Personen bzw. Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ableiten, und welche Erkenntnisse ergeben sich gegebenenfalls daraus (bitte so differenziert wie möglich darlegen und ausführen)?
i) Wie viele in Deutschland geborene Personen sind anerkannt staatenlos (bitte Alter, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Bundesland angeben, gegebenenfalls zumindest Einschätzungen hierzu nennen)?
j) Wie viele in Deutschland geborene Personen haben eine ungeklärte Staatsangehörigkeit (bitte Alter, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Bundesland angeben, gegebenenfalls zumindest Einschätzungen hierzu nennen)?
Welches Verfahren stellt nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass alle in Deutschland geborenen staatenlosen Kinder identifiziert werden und dass ihr Recht auf Einbürgerung bzw. Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft wird (vgl. Artikel 1 des Übereinkommens zur Vermeidung der Staatenlosigkeit von 1961)?
a) Wie setzt Deutschland das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit aus dem Jahr 1961, insbesondere in Bezug auf das Recht nach Artikel 1 von in Vertragsstaaten geborenen und ansonsten staatenlosen Kindern auf Verleihung der Staatsangehörigkeit des Geburts- bzw. Vertragsstaats, rechtlich und praktisch um (bitte ausführen)?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wonach Kinder von Eltern, die Schwierigkeiten haben, ihre Identität und Staatsangehörigkeit mit einem Nationalpass nachzuweisen, oft keine Geburtsurkunde, sondern lediglich einen Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt erhalten (www.ggua.de/fileadmin/downloads/Neugeborene/2021_Papiere_von_Anfang_an.pdf)?
c) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich im Hinblick auf die Verminderung von Staatenlosigkeit, weil Staatenlose Schwierigkeiten haben können, ihre Identität nachzuweisen?
d) Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit auf den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Bildung und Bildungsangeboten aus (z. B. bei Sprachreisen, Fortbildungen, Stipendien)?
Welche Hürden gibt es bei der Einbürgerung von Staatenlosen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte ausführen)?
a) Wie können diese Hürden ihrer Auffassung nach gegebenenfalls abgebaut werden, vor dem Hintergrund der Verpflichtung nach Artikel 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 zur Erleichterung der Einbürgerung Staatenloser (bitte ausführen)?
b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis die Vorgabe des genannten Artikels umgesetzt, Einbürgerungsverfahren bei Staatenlosen zu beschleunigen und deren Kosten so weit wie möglich herabzusetzen (bitte ausführen)? Falls die Bundesregierung hierzu keine Kenntnis haben sollte, wird sie gegebenenfalls versuchen, sich solche Kenntnisse zu verschaffen, um überprüfen und gegebenenfalls sicherstellen zu können, dass die von Deutschland eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen in der Praxis umgesetzt werden (bitte ausführen)?
c) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Kriterien, nach denen objektiv beurteilt werden kann, wann die Grenzen der Mitwirkungspflicht gemäß § 37 StAG i. V. m. § 82 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erreicht sind (bitte ausführen)?
d) Welche Vorgaben oder Anwendungshinweise der Bundesregierung (etwa des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder auch des Auswärtigen Amts) oder ihr unterstehender Bundesbehörden (etwa des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) gibt es zur Frage der Zumutbarkeit von Mitwirkungshandlungen zur Klärung der Identität bzw. Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit, insbesondere auch konkret bezogen auf die Situation von Staatenlosen im Kontext der Einbürgerung (bitte ausführen), und falls es diese nicht geben sollte, warum nicht (bitte begründen)?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass von Staatenlosigkeit betroffene Personen durch die Ausländerbehörden zum Teil nur mündliche Anweisungen bekommen, wie ihre Mitwirkungspflicht zur Klärung ihrer Staatenlosigkeit zu erfüllen ist, und dass entsprechende Anforderungen mitunter unzumutbar sein sollen, und wie sollte ein solches Verfahren zur Klärung der Staatenlosigkeit nach Auffassung der Bundesregierung verlaufen und konkret ausgestaltet sein (bitte ausführen)?
Welche Hürden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einbürgerung von Menschen mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“ oder „ohne Angabe“ zur Staatsangehörigkeit (bitte ausführen)?
a) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sachlich angemessen, dass die Voraussetzung der „geklärten Identität und Staatsangehörigkeit“ im Jahr 2019 ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen wurde, ohne diesbezüglich eine Ausnahme- oder Härtefallregelung für die Einbürgerung von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit vorzusehen, insbesondere wenn Betroffene nachweisen, dass sie alles Zumutbare zur Aufklärung der Identität und Staatsangehörigkeit unternommen haben (bitte begründen)?
b) Befürwortet die Bundesregierung gegebenenfalls die Aufnahme einer solchen Härtefallregelung oder andere gesetzliche Änderungen in diesem Zusammenhang, um der besonderen Situation von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit gerecht werden zu können, insbesondere wenn diese Situation nicht von ihnen zu verantworten ist (bitte begründen)?
c) Befürwortet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen, keine Staatsangehörigkeit zu besitzen, als Beweismittel zuzulassen (bitte begründen)?
d) Ist es für eine Einbürgerung nach Auffassung der Bundesregierung zwingend erforderlich, dass eine ungeklärte Staatsangehörigkeit geklärt wird, insbesondere bei in Deutschland geborenen Menschen, die seit der Geburt ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und somit zeit ihres Lebens der Kontrolle und Aufsicht deutscher Behörden und Meldestellen unterlagen und die über keine anderen als deutsche behördliche Unterlagen, Dokumente und Nachweise zu ihrem bisherigen Leben verfügen (Geburt, Bildungsweg, Aufenthaltsstatus usw.; bitte ausführen)?
e) Unter welchen Voraussetzungen sollte nach Auffassung der Bundesregierung vom Erfordernis geklärter Staatsangehörigkeit in Einbürgerungsverfahren abgesehen werden?
f) Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung den Betroffenen immer möglich, eine ungeklärte Staatsangehörigkeit aufzuklären, und wie soll gegebenenfalls mit Personen umgegangen werden, denen dies objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn sie die mitunter komplexen Gründe für ihre ungeklärte Staatsangehörigkeit nicht zu verantworten haben (bitte ausführen, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, etwa des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 23. September 2020, 1 C 36.19, Urteil vom 11. Oktober 2022, 1 C 9.21, und des Verwaltungsgerichts Mainz, Urteil vom 25. März 2022, 4 K 476/21.MZ)?
g) Wie können nach Auffassung der Bundesregierung Einbürgerungshürden bei Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit abgebaut werden, mit dem Ziel, Einbürgerungen zu ermöglichen und die Vererbung von (faktischer) Staatenlosigkeit an die nächste Generation zu verhindern, ohne dabei die Sorgfaltspflicht der Einbürgerungsbehörden zu vernachlässigen (bitte ausführen)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Staatenlosigkeit festgestellt, welche Regelungen gibt es dazu auf Bundes- bzw. Länderebene (bitte ausführen)?
Bestehen in den Bundesländern bzw. Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Feststellungsverfahren, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen und begründen)?
Befürwortet die Bundesregierung die Einführung eines geregelten, einheitlichen Verfahrens zur Feststellung von Staatenlosigkeit, um Mitarbeitende in den zuständigen Behörden in ihrer Arbeit zu entlasten und Staatenlosen Rechtsklarheit und einen klaren Zugang zu ihren Rechten zu verschaffen (wenn nein, bitte begründen)? Wenn ja, wird die Bundesregierung die Einführung eines einheitlichen Verfahrens gegebenenfalls anregen bzw. vorantreiben, durch entsprechende Bund-Länder-Vereinbarungen oder durch Vorschläge für die gesetzliche Regelung eines bundeseinheitlichen Verfahrens, etwa in Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wobei nach Auffassung der Fragestellenden an Verfahren, wie sie z. B. in Frankreich seit Jahren etabliert und gesetzlich geregelt sind, angeknüpft werden könnte (vgl. www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain/opendocpdf.pdf?reldoc=y&docid=589083744, S. 9 f.; bitte ausführen und begründen), und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der durch eine Behörde bereits festgestellte Status der Staatenlosigkeit mitunter durch ein neues Verfahren bzw. eine andere Behörde infrage gestellt und in die Feststellung einer „ungeklärten Staatsangehörigkeit“ umgewandelt wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie bewertet die Bundesregierung eine solche uneinheitliche und für die Betroffenen nicht berechenbare Verfahrensweise gegebenenfalls (bitte ausführen)?
Kann die Frage, ob Staatenlosigkeit vorliegt, in Deutschland immer abschließend festgestellt werden, und wenn ja, wie erfolgt dies (bitte ausführen), und wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf die Rechtssicherheit Staatenloser?
Wie viele Reiseausweise für Ausländer und Reiseausweise für Staatenlose (bitte differenzieren) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 an anerkannt Staatenlose bzw. Menschen mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit (oder „ohne Angabe“ zur Staatsangehörigkeit; bitte differenzieren) ausgestellt (bitte die jeweiligen Gesamtzahlen der jeweiligen Reiseausweise für jede Personengruppe nach Jahren auflisten), wie viele Personen verfügten zuletzt über solche Reiseausweise (bitte auch nach Bundesländern differenzieren), und welche Angaben zu den Herkunftsländern gemacht werden können (bitte ausführen)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, wie viele Reiseausweise für Staatenlose im Rahmen des Rechtsanspruchs nach Artikel 28 Satz 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und wie viele im Ermessenswege ausgestellt wurden (bitte, soweit möglich, nach den oben genannten Differenzierungen auflisten, sonst bitte zumindest Einschätzungen geben)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu, unter welchen Umständen bzw. nach welchen Kriterien Staatenlosen bzw. Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder „ohne Angabe“ zur Staatsangehörigkeit ein Reisepass für Ausländer oder ein Reisepass für Staatenlose ausgestellt wird (bitte ausführen)?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, dass bei Staatenlosen zum Teil unterschiedliche Staatsangehörigkeitscodes zu ihrer (fehlenden) Staatsangehörigkeit in ihren Reiseausweisen bzw. Aufenthaltspapieren verwandt werden (etwa: „XXX“, „XXA“ oder „- – -“), sodass es auch zu unterschiedlichen Eintragungen zu einer Person in unterschiedlichen Dokumenten kommen kann, und wie bewertet sie dies gegebenenfalls (bitte ausführen)? Gibt es bundesweite Vorgaben oder Absprachen zur Verwendung von Staatsangehörigkeitscodes in ausländerrechtlichen oder anderen Dokumenten für Staatenlose bzw. auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (wenn ja, bitte ausführen, wenn nein, erwägt die Bundesregierung vereinheitlichende Vorgaben hierzu)?
Wie schätzt die Bundesregierung den Kenntnisstand und das Wissen der Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden bzw. in den Einbürgerungsbehörden zum Thema Staatenlosigkeit und wie damit umzugehen ist ein?
a) Gibt es Treffen oder Austauschmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern, in denen Fragen, Herausforderungen und Lösungsansätze zum Thema Staatenlosigkeit besprochen werden (können)? Wenn ja, welche, in welchem Turnus und gegebenenfalls mit welchen Ergebnissen, wenn nein, sieht die Bundesregierung einen Bedarf für einen solchen Austausch, und wird sie diesen gegebenenfalls initiieren (bitte begründen)?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fort- und Weiterbildungen oder Informationsveranstaltungen usw. auf Ebene der Bundesländer bzw. Kommunen, um den Wissensstand und die Expertise der Beschäftigten in den zuständigen Behörden zum Thema Staatenlosigkeit zu verbessern (bitte ausführen)?
c) Wie und wo können sich Staatenlose oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland beraten und zu ihren Rechten informieren lassen, behördlicherseits, aber gegebenenfalls auch durch nichtstaatliche Akteure (bitte ausführen)?
d) Welche Vorgaben, Empfehlungen, Informationen usw. wurden bislang gegebenenfalls seitens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder durch andere Bundesministerien oder Stellen der Bundesregierung an die Bundesländer zum Thema Staatenlosigkeit bzw. ungeklärte Staatsangehörigkeit übermittelt (bitte mit Datum und wichtigstem Inhalt auflisten)?