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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland

(insgesamt 61 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.05.2023

Aktualisiert

10.05.2023

BT20/611422.03.2023

Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter, Jörg Schneider, Roger Beckamp und der Fraktion der AfD Tatsächliche Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftepotenzial in Deutschland Gemäß der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im Januar 2023 offiziell 2,61 Millionen Arbeitslose, darunter circa 911 500 Arbeitslose nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie etwa 1,7 Millionen Arbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Arbeitsuc he-Arbeitslosigkeit-Unterbeschaeftigung/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html). Einem Artikel von tagesschau.de zufolge bildet die offizielle Arbeitslosenstatistik aufgrund statistischer Neudefinitionen den realen Stand der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht hinreichend ab (www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/h g-arbeitslosenzahlen-101.html), was die methodische Verlässlichkeit der Zahlen konterkariert. So werden beispielsweise Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), die älter als 58 Jahre sind und die mindestens seit zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben, nicht in der offiziellen Statistik erfasst. Ebenso fehlen in der Statistik Personen, die sich arbeitsuchend gemeldet haben, sowie all jene Arbeitslose, die durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gefördert werden (z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs, berufliche Fort- und Weiterbildung) oder vorübergehend krankgeschrieben sind (vgl. ebd.). Vorgenannte Personengruppen werden von der BA in der Kategorie „Unterbeschäftigung“ registriert, worunter im weitesten Sinne auch Kurzarbeiter und Personen in Altersteilzeit fallen (vgl. ebd.). Die „Unterbeschäftigung“, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag laut BA im Januar 2023 bei 3 455 000 Personen und somit um rund 839 000 höher als die offizielle Arbeitslosenzahl (statistik.arbeitsagentur.de/D E/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Arbeitsuche-Arbeitslosigkeit-Unterbes chaeftigung/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html). Darüber hinaus gab es laut Statistischem Bundesamt 2019 rund 899 000 Menschen in der sogenannten Stillen Reserve (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD20_397_132 31.html). „Unter Stiller Reserve versteht man Nichterwerbspersonen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig, d. h. innerhalb von zwei Wochen nicht zur Verfügung stehen, und Nichterwerbspersonen, die aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich arbeiten würden und für diese auch verfügbar sind“ (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Glossar/stille-reserv e.html). „Unterbeschäftigung“ und „Stille Reserve“ bilden neben der Arbeitslosigkeit wesentliche Indikatoren des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials (www. bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/datenreport-2021/arbeitsmarkt-und-verdi enste/329777/ungenutztes-arbeitskraeftepotenzial/). Insbesondere für eine Deutscher Bundestag Drucksache 20/6114 20. Wahlperiode 22.03.2023 längerfristige Prognose des Arbeitskräfteangebotes ist die sogenannte Stille Reserve ein wichtiger Indikator, der das Bild vom Arbeitsmarkt vervollständigt (doku.iab.de/forum/2008/Forum2-2008_Fuchs_Weber.pdf, S. 19). Mängel bei der Erfassung von Arbeitslosen sind schon länger bekannt, wie die Kritik des Bundesrechnungshofes im Jahr 2019 zeigte, wonach rund 290 000 Menschen mit einem falschen Status sowie 115 000 Arbeitslose nicht als solche in der BA-Statistik registriert wurden (www.focus.de/finanzen/news/kritik-vo m-bundesrechnungshof-115-000-arbeitslose-nicht-erfasst-jobcenter-muss-hart z-iv-empfaenger-neu-zaehlen_id_10592559.html). In Anbetracht des demographischen Wandels mit seinen multiplen Herausforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt sowie des akuten Fachkräftemangels ist es aus Sicht der Fragesteller notwendig, unerwünschte Effekte in der Arbeitslosenstatistik zu beseitigen und die genaue Zahl der tatsächlich arbeitslosen Personen in Deutschland festzustellen. Nur auf der Grundlage einer von methodisch-konzeptionellen Unschärfen bereinigten Arbeitslosenstatistik, die alle Bestände am Arbeitsmarkt angemessen erfasst, können die Arbeitsmarktpolitiken der letzten Jahre valide bewertet sowie bislang stille Arbeitskräftepotenziale identifiziert und durch gezielte Maßnahmen aktiviert werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Arbeitsdefinition der Begriffe „Unterbeschäftigung“ und „Stille Reserve“ verwendet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbsquote in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach – insgesamt, alte Bundesländer und neue Bundesländer, sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitslosen insgesamt sowie die Zahl der Arbeitslosen, die sich nicht bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend und oder arbeitslos gemeldet haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen angeben)?  4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im SGB-II-Bezug in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?  5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in der Arbeitslosenstatistik gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB-II-Bezug, die ohne Beschäftigung sind und in der Lage wären, innerhalb von 15 Tagen eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?  6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB-II-Bezug, die aktuell keine Arbeit suchen und deshalb nicht in der Arbeitslosenstatistik erscheinen, in den letzten Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II, die dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen formal nicht zur Verfügung standen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)?  8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl aller Leistungsberechtigten nach SGB II, die in der Arbeitslosenstatistik a) nicht als arbeitslos, b) nicht als arbeitssuchend, c) nicht als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend registriert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer – angeben)?  9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II, die in der Arbeitslosenstatistik a) nicht als arbeitslos, b) nicht als arbeitssuchend, c) nicht als arbeitslos und nicht als arbeitssuchend registriert sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer – angeben)? 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II, die von der Arbeitsvermittlung freigestellt sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8- Asylherkunftsländer – angeben)? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl aller Leistungsberechtigten nach SGB II, die von der Arbeitsvermittlung freigestellt sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)? 12. In welchen Kategorien der Arbeitslosenstatistik werden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Arbeitsvermittlung freigestellten Personengruppen erfasst, und wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II sind dies jeweils (bitte jeweils mit absoluten und relativen Zahlen ausweisen)? 13. Wie viele der nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Arbeitslosenstatistik geführt, unter a) Sonstiges/Unbekannt; b) Sonderregelung für Ältere, c) Arbeitsunfähigkeit, d) Erziehung, Haushalt, Pflege, e) Schule, Studium, ungeförderte Ausbildung, f) in ungeförderter Erwerbstätigkeit, g) in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (bitte die absoluten und relativen Zahlen jüngster Stand sowie differenziert nach Geschlecht angeben)? 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Unterbeschäftigten sowie die Unterbeschäftigtenquote in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)? 15. Wie viele Arbeitslose sowie Arbeitssuchende in der arbeitsmarktstatistischen Kategorie Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung a) über keinen Berufsabschluss, b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung, c) über einen akademischen Berufsabschluss (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach Geschlecht angeben)? 16. Wie viele Arbeitslose sowie Arbeitssuchende in der arbeitsmarktstatistischen Kategorie Unterbeschäftigung im Bereich des SGB III verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung, a) über keinen Berufsabschluss, b) über eine abgeschlossene Berufsausbildung, c) über einen akademischen Berufsabschluss (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach Geschlecht angeben)? 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Stille Reserve sowie die Stille-Reserve-Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – angeben)? 18. Wie viele Menschen der sogenannten Stillen Reserve gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung 2022 zur Kategorie jener Personen, die a) etwa aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können, b) zwar verfügbar wären und auch gerne arbeiten würden, aber momentan keine Beschäftigung suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können, c) weder eine Beschäftigung suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern. (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach Geschlecht und Qualifikationsniveau – ohne Berufsabschluss, mit abgeschlossener Berufsausbildung, mit akademischem Berufsabschluss – angeben)? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeitskraftpotenziale der sogenannten Stillen Reserve zu heben, und wenn ja, vermittels welcher Maßnahmen, und nach welchem Zeitplan? 20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren unternommen, um die Arbeitskraftpotenziale der sogenannten Stillen Reserve zu heben (bitte die ausgeführten Maßnahmen mitsamt den Aktivierungs- bzw. Vermittlungserfolgen in absoluten und relativen Zahlen pro Jahr ausweisen)? 21. Wie lange sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschen in der sogenannten Stillen Reserve sowie den in den Fragen 15 bzw. 16 benannten Unterkategorien im Bereich der Unterbeschäftigung im Durchschnitt nicht berufstätig (bitte insgesamt und jeweils für die Unterkategorien a, b, c in den Fragen 15 bzw. 16 ausweisen)? 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der sogenannten Stillen Reserve an allen Nichterwerbspersonen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht angeben)? 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sogenannten Aufstocker, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld I „aufstockende“ Leistungen nach SGB II beziehen sowie die Zahl der sogenannten Ergänzer, die zusätzlich zu einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit „ergänzende“ Leistungen nach SGB II erhalten, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt angeben)? 24. Wie hoch wäre nach Schätzung der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit in Deutschland, würden die als „Ergänzer“ bezeichneten erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Zahl der Arbeitslosen hinzuaddiert? 25. Wie viele sogenannte Ergänzer im Bereich des SGB II streben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit an, da sie bereits mit einer ihnen zumutbaren Stundenzahl mit angemessener Vergütung arbeiten? 26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Teilzeitbeschäftigten sowie der Vollzeitbeschäftigten in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht und Kinderzahl angeben)? 27. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ihre Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung umgewandelt und umgekehrt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung sowie differenziert nach Geschlecht und Kinderzahl angeben)? 28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Leistungsberechtigten nach SGB II sowie von Leistungsberechtigten nach SGB III, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht arbeitsfähig sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Ver��nderung insgesamt angeben sowie differenziert nach Geschlecht ausweisen)? 29. Wie oft und inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 30 Jahren Änderungen an der Berechnungsmethode der Arbeitslosenstatistik vorgenommen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies (bitte die jeweilige Änderung mit entsprechender Rechtsgrundlage chronologisch auflisten)? 30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Minimierung bzw. Beseitigung von statistisch-methodischen Unschärfen und unerwünschten Effekten in der Arbeitslosenstatistik, und wenn ja, welche? 31. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die statistische Größe „Unterbeschäftigung“ als eigentliche Kennziffer von Arbeitslosigkeit zu definieren, da diese neben den registrierten Arbeitslosen auch Personen enthält, die an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen rechtlichen Sonderstatus aufweisen, was der öffentlichen Wahrnehmung von „arbeitslos“ wesentlich mehr entspräche? 32. Warum sind nach Ansicht der Bundesregierung SGB-II- Leistungsberechtigte, die nach eigenen Angaben aktuell und auf absehbare Zeit keine Erwerbsarbeit oder berufliche Qualifikation anstreben, in der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ registriert und nicht etwa in anderen Sicherungssystemen? 33. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Monatszahlen von Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht und Migration in der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik SGB II erfasst? 34. Welche statistischen Auswahlkriterien liegen den Monatszahlen im Bericht Flucht und Migration zugrunde, und welche Personengruppen sind dort erfasst? 35. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass im Jahr 2015 die Kennung FLUE in VerBIS (Vermittlungs- Beratungs- und Informationssystem) zunächst erfasst wurde, die Erfassung den Mitarbeitern der BA aber auf bundesweite Anweisung zeitnah untersagt wurde, und wenn ja, wann wurde die Kennung FLUE in VerBIS eingeführt, und warum wann untersagt? 36. Welchen Personenkreis genau definiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Kennung FLUE, und wie viele Personen waren unter dieser Kennung seit deren Einführung insgesamt registriert? 37. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Merkmale Flucht und Migration gegenwärtig und seit Abschaffung der Kennung FLUE in Ver- BIS erfasst, und wie wird die Vermittlung in Arbeit und Weiterbildung der zugeordneten Personengruppe in VerBIS abgebildet? 38. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass als Berufsbezeichnung einer zu vermittelnden ungelernten Person in VerBIS nicht allgemein „Helfer“ angegeben werden kann, sondern immer spezifiziert werden muss (z. B. Helfer Bau) und sich dadurch die Vermittlungschancen bzw. die passgenauen Vermittlungsvorschläge deutlich eingrenzen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung hier entsprechende Änderungen in VerBIS? 39. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern mit fehlerhaftem Status erfasst bzw. falschen Profillagen zugeordnet, und wie hat sich der Anteil der nicht korrekt erfassten Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 40. Wie viele VerBIS-Kundenprofile sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig ruhend gestellt, und wie hoch ist ihr Anteil an allen Kundenprofilen im Bereich des SGB II (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 41. Welche Handlungsstrategien sind seit 2015 in VerBIS hinterlegt (bitte alle Handlungsstrategien auflisten)? 42. Wie viele Handlungsstrategien in VerBIS wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 6, 18 und 24 Monaten nicht systematisch bearbeitet, und wie hoch ist der Anteil der unbearbeiteten Handlungsstrategien (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen sowie nach Staatangehörigkeit der betroffenen Personengruppen – deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehörige und Top-8- Asylherkunftsländer – ausweisen)? 43. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in der Handlungsstrategie „Deutschkenntnisse erwerben/Spracherwerb“ in VerBIS erfasst, und wie hat sich die Zahl der hier zugeordneten Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen ausweisen)? 44. Wie lange benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmer von Deutsch-Sprachkursen im Durchschnitt, bis sie das Sprachniveau B1 sowie das Sprachniveau B2 (Ausbildungsreife) gemäß Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für Sprachen erreicht haben (bitte differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehörige sowie nach Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 45. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2022 (letzter verfügbarer Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung an Deutschkursen zum Sprachniveau B1 sowie zum Sprachniveau B2 (Ausbildungsreife) teilgenommen und die Deutschprüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger sowie nach Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 46. Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis 2022 (letzter verfügbarer Stand) nach Kenntnis der Bundesregierung am BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)-Orientierungskurs teilgenommen und die Abschlussprüfung „Leben in Deutschland“ (www.bamf.de/DE/Themen/Integr ation/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltab lauf-node.html) nicht erfolgreich bestanden (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 47. Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt vom erfolgreichen Abschluss des Sprachniveaus B1 sowie des Sprachniveaus B2 bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bitte differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehöriger sowie nach Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 48. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungen der Ausbildungs- und Studienabschlüsse von Ukraine-Flüchtlingen seit deren Rechtskreiswechsel in das SGB II entwickelt (bitte die jüngsten absoluten und relativen Zahlen seit dem 1. Juni 2022 ausweisen)? 49. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der SGB-II- Leistungsberechtigten im Kontext von Flucht und Migration, die a) über keine abgeschlossene Berufsausbildung und b) keinen Bildungsabschluss verfügen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 50. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte im Kontext von Flucht und Migration verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss, der in Deutschland nicht anerkannt wird (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert ausweisen nach Staatsangehörigkeit – Ausländer insgesamt, EU- Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)? 51. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt sowie differenziert die Ausgaben für a) Regelleistungen, b) Leistungen für Unterkunft und Heizung, c) arbeitsmarktpolitische Leistungen, d) die Verwaltungskosten insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils bereinigt um Corona- Effekte inklusive Kurzarbeitergeld ausweisen)? 52. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Arbeitsvermittlung in den letzten zehn Jahren zur Ausgabe nicht passgenauer Vermittlungsvorschläge (bitte in absoluten und relativen Zahlen ausweisen)? 53. Welche Kriterien sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür maßgebend, damit ein Vermittlungsvorschlag in der BA-Statistik als nicht passgenau erfasst wird, und welche Reihenfolge in der Häufigkeit (aufsteigend) ergibt sich bei diesen Kriterien? 54. Wie viele Arbeitssuchende und Arbeitslose im Bereich des SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 6, 18 und 24 Monaten kein einziges Gespräch mit der für sie zuständigen Integrationsfachkraft geführt, und wie hoch ist ihr Anteil an allen Arbeitssuchenden und Arbeitslosen (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)? 55. Wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II, die 58 Jahre und älter sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Arbeitslosenstatistik gegenwärtig nicht erfasst, weil sie aus dem Vermittlungsprozess ausgesteuert sind, und wie viele Leistungsberechtigte nach SGB II, die 58 Jahre und älter sind befinden sich derzeit noch im Vermittlungsprozess (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie jeweils den Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ausweisen)? 56. Mit welchen Arbeitsdefinitionen der Begriffe „Vollzeitarbeit“ bzw. „Vollzeitstelle“ arbeiten das Statistische Bundesamt sowie die Bundesagentur für Arbeit, und bestehen diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung definitorische Unterschiede in den vorgenannten Institutionen? 57. Ist der Bundesregierung die in verschiedenen Medienberichten vermeldete Zahl von 4,35 Millionen Arbeitssuchenden im Oktober 2022 bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Zahl, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus (z. B. vgl. www.zd f.de/nachrichten/politik/fachkraeftemangel-bundesregierung-stellen-arbeits lose-100.html)? 58. Aus welchen Gründen ermöglicht nach Kenntnis der Bundesregierung § 10, Absatz 1, Satz 3 SGB II jeweils einem Elternteil eines unter dreijährigen Kindes eine Freistellung von der Vermittlung in Arbeit aus Gründen der Kindererziehung, während das reguläre Elterngeld für die Erziehungszeit der Kinder von Berufstätigen für maximal zwei Jahre ausgezahlt wird und weitere Freistellungen danach selbst finanziert werden müssen? 59. Inwiefern spielte es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausgestaltung der in Frage 58 angesprochenen rechtlichen Regelung eine Rolle, dass bereits der gegenwärtige Bedarf an Kitaplätzen regional kaum gedeckt werden kann (vgl. www.spiegel.de/panorama/bildung/bertelsmann-st udie-fuer-2023-fehlen-fast-400-000-kitaplaetze-in-deutschland-a-42665fe c-f6a1-41a6-a4bd-66efcc3e5fda) und deshalb ausgerechnet auf diese Gruppe der oft besonders förderbedürftigen Kinder – zu deren erheblichem Nachteil im später zu durchlaufenden Bildungssystem – verzichtet wird? 60. Wie wirkt sich § 10 Absatz 1 Satz 3 SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Inanspruchnahme von Kitaplätzen für die Kinder von Beziehern von Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld aus, und wie viele dieser Kinder nehmen einen Betreuungsplatz in Kitas nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt in Anspruch (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen plus den Vergleich mit Kindern, deren Eltern keine Leistungen nach SGB II bzw. Bürgergeld beziehen)? 61. Realisiert die Bundesregierung die Entstehung von arbeitsmarktfernen Parallelgesellschaften in Teilen Deutschlands (vgl. www.zdf.de/dokumentati on/zdfinfo-doku/blutsbande-clans-in-berlin-parallelgesellschaft-100.html), und wenn ja, wie bewertet sie diese Entwicklung? Berlin, den 17. März 2023 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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