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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nebentätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.04.2023

Aktualisiert

25.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/615224.03.2023

Nebentätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Entgeltliche und teils auch unentgeltliche Nebentätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten bedürfen vor ihrer Aufnahme, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich einer vorherigen Genehmigung. Ein Versagungsgrund liegt nach § 20 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (SoldatenG) beispielsweise dann vor, wenn die oder der Antragsteller aufgrund der Art oder des zeitlichen Umfangs der Nebentätigkeit seine dienstlichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen könnte. Weitere Versagungsgründe sind beispielsweise ein möglicher Konflikt mit dienstlichen Pflichten oder eine mögliche Ansehensschädigung der Bundeswehr. Über Ausmaß und Umfang der Ausübung von Nebentätigkeiten durch Soldatinnen und Soldaten bzw. die Prüfungs- und Genehmigungspraxispraxis ist jedoch nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wenig bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In wie vielen Fällen haben Soldatinnen und Soldaten seit 2017 die Genehmigung einer Nebentätigkeit nach § 20 SoldatenG beantragt (bitte nach Jahren auflisten)?

2

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 die Genehmigung einer Nebentätigkeit versagt, weil die beantragte Nebentätigkeit die Soldatin oder den Soldaten in einen Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten hätte bringen können (bitte nach Jahren auflisten)?

3

Welche Fallgruppen oder Beurteilungskriterien werden seit 2017 bei der Prüfung, ob eine beantragte Nebentätigkeit Soldatinnen oder Soldaten in einen Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten bringen könnte, zugrunde gelegt?

4

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 die Genehmigung einer Nebentätigkeit versagt, weil die beantragte Nebentätigkeit der Soldatin oder des Soldaten dem Ansehen der Bundeswehr abträglich sein könnte (bitte nach Jahren auflisten)?

5

Welche Fallgruppen oder Beurteilungskriterien werden seit 2017 bei der Prüfung, ob eine beantragte Nebentätigkeit dem Ansehen der Bundeswehr abträglich sein könnte, zugrunde gelegt?

6

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 die Genehmigung einer Nebentätigkeit versagt, weil die beantragte Nebentätigkeit die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Soldatin oder des Soldaten beeinflussen könnte (bitte nach Jahren auflisten)?

7

Welche Fallgruppen oder Beurteilungskriterien wird seit 2017 bei der Prüfung, ob eine beantragte Nebentätigkeit die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Soldatin oder des Soldaten beeinflussen könnte, zugrunde gelegt?

8

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine Nebentätigkeit gestattet, welche die Vermittlung von Fähigkeiten, die den Dienstpostenbeschreibungen entsprachen, beispielsweise in Sportvereinen umfasst (bitte nach Jahren und unterschieden nach entgeltlicher und unentgeltlicher Nebentätigkeit auflisten)?

9

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine Nebentätigkeit im Medienbereich wie beispielsweise Lokalpresse, Bild- bzw. Videoberichterstattung oder Publikationen gestattet, welche auch Bezüge zur dienstlichen Tätigkeit der Betreffenden in der Bundeswehr hatten?

10

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine entgeltliche Nebentätigkeit in einem Unternehmen oder Betrieb des Sicherheitsgewerbes (Objektschutz) gestattet (bitte nach Jahren auflisten)?

11

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine entgeltliche Nebentätigkeit in einem Unternehmen des Sicherheitsgewerbes (Personenschutz) gestattet (bitte nach Jahren auflisten)?

12

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine entgeltliche Nebentätigkeit in einem Unternehmen gestattet, welches Sicherheits- oder sogenannte Überlebenstrainings anbietet (bitte nach Jahren auflisten)?

13

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen gestattet, welches Schulungen im Umgang mit Schusswaffen anbietet (bitte nach Jahren und unterschieden nach entgeltlicher und unentgeltlicher Nebentätigkeit auflisten)?

14

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine entgeltliche Nebentätigkeit in einem Unternehmen gestattet, welches als Sicherheits- und Militärunternehmen überwiegend im Ausland tätig sind (bitte nach Jahren auflisten)?

15

In wie vielen Fällen wurde seit 2017 Soldatinnen oder Soldaten eine entgeltliche Nebentätigkeit gestattet, die für ausländische Einrichtungen und Institutionen einschließlich Regierungsstellen und Militär erbracht werden sollte (bitte nach Jahren auflisten)?

Berlin, den 13. März 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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