Zur Bekämpfung der rekordhohen Inflation
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach den höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten im Jahr 2022 besteht im Jahr 2023 die Gefahr, dass sich die Inflation zusehends auf viel zu hohem Niveau verfestigt. Dies zeigt sich an den rekordhohen Werten der Kerninflationsrate, die die stark schwankenden Preise insbesondere für Energie und Nahrungsmittel außer Acht lässt und daher als guter Indikator für die mittelfristige Inflation gilt (www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/preisentwicklung-inflation-in-der-eurozone-sinkt-deutlich-/28954898.html). Die Kerninflationsrate erreichte im Februar 2023 einen Wert von 5,6 Prozent. Inflationsraten von weit über dem Richtwert von 2 Prozent sind damit nicht mehr durch Energie und Nahrungsmittel getrieben, sondern in der Breite der Volkswirtschaft angekommen. Ökonomen bezeichnen den Anstieg als „Alarmsignal“ und erwarten, dass die Kerninflationsrate erst im Juli 2023 ihren Scheitelpunkt erreicht und auch dann nur allmählich zurückgeht (www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/preisentwicklung-inflation-erhoeht-druck-auf-ezb-und-anleihemaerkte/29012980.html). Die Deutsche Bundesbank warnt zudem in ihrem Monatsbericht Februar 2023 davor, dass „spürbare Zweitrundeneffekte auf die Preise […] absehbar [sind].“ (www.bundesbank.de/resource/blob/904654/9f38009b7c747cd2013c6200280bc8e4/mL/2023-02-monatsbericht-data.pdf).
In der Gegenwart immer neuer Höchstwerte der Kerninflationsrate setzte die Bundesregierung nun Ende Februar 2023 die Konzertierte Aktion aus und sagte zudem ein für den 9. März 2023 anberaumtes Treffen kurzfristig wieder ab. Die Konzertierte Aktion war in der Hoffnung einberufen worden, dadurch hohe Tarifabschlüsse und in der Folge Zweitrundeneffekte in Form einer Lohn-Preis-Spirale vermeiden zu können (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inflation-kanzleramt-beendet-konzertierte-aktion-gegen-steigende-preise/29004134.html). Die Bundesregierung verbuchte die Konzertierte Aktion nach ihrem Aussetzen als „wirksam und erfolgreich“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-27-februar-2023-2168414).
Demgegenüber signalisiert nach Ansicht der Fragesteller die rekordhohe Kerninflationsrate, dass die gefürchtete Lohn-Preis-Spirale begonnen hat, die Preise weiter zu befeuern. Wie die Bundesregierung in Anbetracht dieser Fakten zu der Einschätzung gelangt ist, die Konzertierte Aktion sei „wirksam und erfolgreich“ gewesen, ist aus Sicht der Fragesteller nicht nachvollziehbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Konzertierte Aktion erfolgreich zur Verhinderung einer Lohn-Preis-Spirale beigetragen hat, und wenn ja, wie?
Weshalb wurde die für den 9. März 2023 anberaumte Sitzung im Rahmen der Konzertierten Aktion kurzfristig und ausgerechnet kurz vor Veröffentlichung der Inflationsdaten für Februar 2023 abgesagt?
Wurden die Zahlen für die Kerninflationsrate im Januar 2023, die bereits auf dem damaligen Rekordwert von 5,2 Prozent lagen, bei der Aussetzung der Konzertierten Aktion berücksichtigt?
Falls ja, wieso wurde sich für die Aussetzung entschieden, obwohl die Kerninflationsrate aus Sicht der Fragesteller klar eine Lohn-Preis-Spirale signalisierte?
Falls nein, wieso findet eine aus Sicht der Fragesteller zentrale Kennzahl des Inflationsgeschehens bei wichtigen Entscheidungen der Bundesregierung keine Beachtung?
Trifft die Bundesregierung eine Bewertung der Geldpolitik des Eurosystems hinsichtlich deren Auswirkungen auf die allgemeine Wirtschaftslage in Deutschland?
Falls ja, zu welcher Bewertung kommt die Bundesregierung derzeit?
Falls nein, weshalb nicht?
Wann, mit wem und zu welchen Gesprächsthemen haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank getroffen (bitte Datum, Gesprächspartner und Themen tabellarisch zusammenfassen)?
Welche (fiskalpolitischen) Maßnahmen der Bundesregierung wirkten oder wirken aus Sicht der Bundesregierung eher inflationsfördernd, und welche Maßnahmen wirkten oder wirken eher inflationshemmend?
Welche (fiskalpolitischen) Maßnahmen der Bundesregierung sind aus Sicht der Bundesregierung eher zielgenau auf Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen (d. h. bis zum Medianeinkommen) ausgestaltet, und welche Maßnahmen sind dies nicht?
Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zukünftig denkbar, um die steigenden Kosten für Unternehmen und Verbraucher abzufedern und zugleich die Inflation nicht weiter anzuheizen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ungleichheit in Deutschland seit Beginn der hochinflationären Phase (ab Sommer 2021) zugenommen hat?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass sich die derzeit, gemessen an den Zielen der Europäischen Zentralbank (EZB), zu hohe Inflation derart verstetigt, dass sich Lohn- und Preissteigerungen gegenseitig verstärken (Lohn-Preis-Spirale)?
Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Nominallöhne und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale in der Eurozone ein?
Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um die Preise von Rohstoffen und Energie auf das Niveau von Anfang 2020 zurückzuführen?
Welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar, um speziell den Anstieg der Kerninflationsrate und deren Verstetigung auf hohem Niveau zu bekämpfen?
Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu treffen, die dazu beitragen können, den Einfluss von Währungsschwankungen (importierte Inflation) auf die hiesige Inflationsrate zu reduzieren, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Konsultiert die Bundesregierung die Deutsche Bundesbank und/oder die EZB hinsichtlich der Auswirkungen ihrer fiskalpolitischen Gesetzgebung auf die Inflationsrate, und falls nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwartete Entwicklung der Inflationsrate in anderen EU-Mitgliedstaaten vor, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie andere Staaten der Eurozone seit Mai 2021 gegen hohe Inflationsraten vorgehen, und falls ja, welche (bitte tabellarisch zusammenfassen), und falls nein, warum nicht?
Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, in anderen Staaten der Eurozone erfolgreich angewandte Maßnahmen gegen die hohen Inflationsraten auf Deutschland zu übertragen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung vor oder wurde von ihr eine Untersuchung in Auftrag gegeben, bis zu welchem Niveau die EZB ihre Leitzinsen maximal anheben wird, bevor erneut eine Zinssenkung erfolgt (Zinsplateau), und falls ja, wie hoch wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung dieses Zinsplateau liegen, und falls nein, warum liegt eine solche Einschätzung nicht vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, welche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, den Finanzsektor und die Realwirtschaft Leitzinserhöhungen in Schritten von 50 Basispunkten je geldpolitischer Sitzung des EZB-Rats bis zum unterstellten Zinsplateau hätten, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung dazu beitragen könnte, zum Vertrauen in unsere Währung beizutragen und die Inflationserwartungen wieder zu verankern, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?
Sollte die Bundesregierung die Steuern senken, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Inflation zu bremsen, und wenn ja, welche Steuern, und in welchem Umfang?