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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzielle Situation der Pflegeversicherung und Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

24.04.2023

Aktualisiert

19.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/627231.03.2023

Finanzielle Situation der Pflegeversicherung und Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf steigt, daher verzeichnet die soziale Pflegeversicherung seit vielen Jahren ein größeres Ausgabenwachstum, das das Wachstum der Einnahmen weit übersteigt. Gelöst wird dieses Problem im Wesentlichen dadurch, dass die Beitragssätze steigen. Betrug der Beitragssatz zu Beginn 1,7 Prozent, so liegt er nach den Planungen des Referentenentwurfs ab Juli 2023 auf dem doppelten Niveau (3,4 Prozent).

Als Alternative wird immer auch eine Steuerfinanzierung debattiert. Die für eine Verhinderung von Beitragserhöhungen notwendigen Mittel scheint die Bundesregierung aber nicht aus dem Bundeshaushalt aufbringen zu wollen. Dies würde allerdings auch Kompetenzschwierigkeiten mit sich bringen, denn dann hätte das Bundesministerium der Finanzen auch ein wesentliches Mitspracherecht an der Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung.

Von der Bundesregierung nicht öffentlich diskutiert werden Möglichkeiten, den Beitrag von Gutverdienenden an deren Leistungsfähigkeit auszurichten (Abschaffung oder Erhöhung Beitragsbemessungsgrenze), auch Kapitaleinkommen statt ausschließlich Arbeits- und Renteneinkommen zu verbeitragen oder Privatversicherte an der Finanzierung der Pflegeversicherung insgesamt angemessen zu beteiligen.

Unter diesen Rahmenbedingungen erfüllt diese Kleine Anfrage den Zweck, einen Überblick über die finanzielle Situation der Pflegeversicherung zu gewinnen und daraus notwendige und sinnvolle Handlungen abzuleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch waren die Rücklagen der sozialen Pflegeversicherung in den Quartalen seit 2010?

2

Wie hoch waren die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung in den Quartalen seit 2010?

3

Wie hoch waren die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung in den Quartalen seit 2010?

4

Wie hoch waren die Differenzen der Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung in den Quartalen seit 2010?

5

Wie hoch war die gesetzliche Mindestrücklage der sozialen Pflegeversicherung in den Quartalen seit 2010, und in welchen Zeiträumen wurde sie unterschritten?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Finanzbedarf in diesem Jahr ein, damit die gesetzliche Mindestrücklage zum Ende des Jahres 2023 eingehalten wird (bitte begründen)?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus dem Referentenentwurf für dieses Jahr und das Folgejahr ein, die aus der dort vorgesehenen Beitragserhöhung und Neugestaltung der Beiträge in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder resultieren?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die im Referentenentwurf resultierenden Mehrausgaben für dieses Jahr, das Folgejahr und 2025 ein, beispielsweise durch die Anpassung von Geldleistungen?

9

Wie hoch sind das Pflegegeld und die sonstigen Geldleistungen, die im Referentenentwurf behandelt werden, derzeit, und um wie viel sollen sie prozentual und auf welchen Betrag absolut steigen?

10

Wann haben beim Pflegegeld und den sonstigen Geldleistungen, die im Referentenentwurf behandelt werden, zum letzten Mal Anpassungen stattgefunden?

11

Wie hoch waren seitdem die allgemeine Teuerung und wie hoch pflegespezifische Teuerungsraten?

12

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Menschen mit stationärem Pflegebedarf zu leistenden Eigenanteile seit 2010 bundesweit und in den Ländern entwickelt (bitte nach Eigenanteilen für Pflegeleistungen, Investitionen, Ausbildungsumlage und für Wohnleistungen differenzieren)?

13

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Menschen mit ambulantem Pflegebedarf zu leistenden Eigenanteile seit 2010 bundesweit und in den Ländern entwickelt?

14

Wie hoch war in den Jahren seit 2010 jeweils der Anteil der Menschen mit Pflegebedarf, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung auch Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten (bitte für die Bundesländer auch einzeln angeben, wenn möglich)?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der Alterungsrückstellung in der privaten Pflegepflichtversicherung entwickelt (bitte Gesamtwert jeweils für die Jahre ab 2010 angeben)?

Berlin, den 20. März 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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