Überblick über den Stand der Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe
der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge an private Unternehmen in Milliardenhöhe. Vor dem Hintergrund der seit Jahren anhaltenden Erosion der Tarifbindung könnte die öffentliche Auftragsvergabe ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sein, um die Tarifbindung zu stärken. Zwar hat Deutschland 2016 im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien (Richtlinie 2014/24/EU) im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit zur Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe eröffnet, allerdings wurde dabei nicht davon Gebrauch gemacht, ein System der zwingenden Tariftreue im GWB zu verankern. Gleichzeitig hat eine veränderte Rechtsprechungspraxis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die zuletzt novellierte EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957) die Bedeutung von Tarifverträgen für die Absicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betont. Die Möglichkeiten, Tariftreueregelungen bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand auszuweiten, wurden somit deutlich erleichtert.
Einige Bundesländer haben deshalb in den vergangenen Jahren ihre Landesvergabegesetze angepasst und, etwa wie das Land Berlin oder das Saarland, Tariftreuebestimmungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe erlassen. Auf Bundesebene fehlt es bisher jedoch noch immer an einer entsprechenden gesetzlichen Tariftreueregelung für öffentliche Aufträge. Bisher müssen nichttarifgebundene Unternehmen tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes nur einhalten, soweit sie nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden (vgl. § 128 Absatz 1 GWB).
Anknüpfend an die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur „Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe“ auf Bundestagsdrucksache 19/20209, interessieren sich die Fragestellenden für mögliche Ausgestaltungskriterien eines Bundestariftreuegesetzes sowie „Best-Practice-Ansätze“ bereits bestehender länderspezifischer Tariftreuebestimmungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welches Bundesministerium übernimmt die Federführung bei einem Gesetzesvorhaben zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen (Bundes-Tariftreue), und welches Bundesministerium ist maßgeblich für die Ausgestaltung einer Tariftreueregelung zuständig?
Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über vergabespezifische Mindestlöhne (bitte nach Höhe des Mindestlohns pro Stunde auflisten), und in welchen Bundesländern orientiert sich der vergabespezifische Mindestlohn an der Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L)?
Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über gesetzliche Landestariftreueregelungen (bitte jeweils nach den länderspezifischen Regelungen differenzieren, die eine Verpflichtung zur Entlohnung bei der öffentlichen Auftragsvergabe nach
a) einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG),
b) einem per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), oder
c) einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erlassenen Rechtsverordnung vorsehen)?
Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über gesetzliche Bestimmungen, die über die in Frage 3 genannten Kriterien hinaus bei öffentlichen Auftragsvergaben explizit eine Verpflichtung zur Bezahlung nach den jeweils in der Region und Branche gültigen bzw. repräsentativen Tarifverträgen vorsehen, und wie viele Bundesländer planen aktuell eine diesbezügliche Regelung (bitte unter Nennung der entsprechenden Bundesländer angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwellenwerte der jeweiligen in den Bundesländern anzuwendenden Tariftreueregelungen (bitte differenzieren) für die jeweilige Auftragsart (Baubereich, Dienstleistungen, Lieferbereich)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass zum Erreichen möglicher Regelungsziele der Bundestariftreueregelung (z. B.: fairer Wettbewerb, Schutz der beim Auftrag eingesetzten Beschäftigten und die Stärkung der Tarifbindung) die Schwellenwerte möglichst niedrig angesetzt werden sollten (bitte begründen)?
Welche Bundesländer nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt Bezug (sogenannter Berliner Weg) bzw. indirekt Bezug (sogenannter Saarländischer Weg) auf die jeweils ortsüblichen repräsentativen Tarifverträge mittels Tarifregister bzw. die Übernahme zentraler Tarifregelungen durch eine Rechtsverordnung, und welche Bundesländer planen aktuell, das eine oder andere Modell in ihre Landestariftreueregelungen aufzunehmen?
Welche Vorteile bzw. Nachteile sieht die Bundesregierung in der Anwendung der jeweils beschrittenen Wege (Tarifregister bzw. Rechtsverordnung) im Hinblick auf eine Tariftreueregelung auf Bundesebene?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es unionsrechtlich möglich ist (vgl. Entscheidung des EuGH zur Sache Sähköalojen ammattiliitto; Urteil vom 12. Februar 2015 – C-396/13), komplette Tarifsysteme, inklusive des gesamten Tarifgitters sowie, anknüpfend an § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m § 2a AEntG, auch Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass auch repräsentative regionale Branchentarifverträge bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass nach dem Vorbild einiger Bundesländer auch für Branchen ohne Tarifvertrag ein Vergabemindestlohn notwendig ist, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verfolgte Ziel, dass „faire Löhne in Deutschland bezahlt werden“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 56) erreichen zu können (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass auch Bundesbehörden (Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie voll-, teil- oder nichtrechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen der mittelbaren Staatsverwaltung), die Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahrnehmen, unter den Geltungsbereich der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes fallen (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass vor dem Hintergrund guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes von 2020 (Public Corporate Governance Kodex des Bundes –PCGK) „ein klares Statement für […] die gesetzes- und tarifgetreue Entlohnung gesetzt“ (Beteiligungsbericht des Bundes 2022, S. 19) wird, und demzufolge eine gesetzliche Tariftreueregelung auch für Unternehmen gelten muss, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, jegliche steuerliche Förderung aus dem Bundeshaushalt zukünftig davon abhängig zu machen, ob das geförderte Unternehmen nach einem maßgeblichen Tarifvertrag entlohnt (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A) so anzupassen ist, dass auch im Rahmen der Präqualifizierungsverfahren (PQ-Verfahren) die Tariftreue bei Bauleistungen nachzuweisen ist (bitte begründen)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Auftragsvolumen der auf Bundesebene vergebenen Aufträge und Konzessionen (soweit bereits möglich, für das Jahr 2021 nach Schwellenwerten, Anzahl der Aufträge, Auftragsart, absolut sowie jeweils anteilig am Gesamtvolumen angeben)?
In wie vielen Fällen, bezogen auf die Gesamtzahl sowie auf das Gesamtvolumen, der vergebenen öffentlichen Aufträge und Konzessionen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Merkmal „Tariftreue“ als soziales Nachhaltigkeitskriterium auf Bundesebene als Ausführungsbedingung zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht (soweit bereits möglich, für das Jahr 2021 nach Schwellenwerten, Anzahl der Aufträge, Auftragsart sowie Volumen differenzieren, andernfalls bitte soziale Nachhaltigkeitskriterien als Ganzes angeben)?
Wie häufig wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung soziale Nachhaltigkeitskriterien bei der Auftragsvergabe auf Bundesebene als Zuschlagskriterium berücksichtigt (soweit bereits möglich, für das Jahr 2021 nach Schwellenwerten, Anzahl der Aufträge, Auftragsart sowie Volumen differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Auftragnehmer von den Vergabestellen, die in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen, nach § 123 Absatz 4 GWB (zwingende Ausschlussgründe) von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen, weil aufgrund des Vorenthaltens und des Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt wurden (bitte seit dem 1. Dezember 2021 monatlich darstellen)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Auftragnehmer von den Vergabestellen, die in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen, nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie nach § 124 Absatz 2 GWB (fakultative Ausschlussgründe) i. V. m. § 2 Wettbewerbsregistergesetz von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen (bitte seit dem 1. Dezember 2021 monatlich darstellen sowie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Mindestlohngesetz [MiLoG], dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes [SchwarzArbG] differenzieren)?
Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Wettbewerbsregister (nach dem Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) gelistet, weil sie gegen die in den Fragen 19 und 20 genannten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen haben (bitte seit dem 1. Dezember 2021 monatlich darstellen)?
Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der sogenannten Selbstreinigung nach § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB Gebrauch gemacht (bitte seit dem 1. Dezember 2021 monatlich darstellen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass Verstöße gegen Tariftreuebestimmungen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen können und deshalb abschreckende Sanktionen dazu geeignet sind, um Auftragnehmer anzuhalten, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, und wenn ja, sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund entsprechende Nachbesserungs- bzw. Klarstellungsbedarfe im GWB (bitte begründen)?