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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Betreuung von Social-Media-Accounts der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser und etwaige Übertragung von Rechten an den SPD-Landesverband Hessen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.04.2023

Aktualisiert

16.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/628504.04.2023

Betreuung von Social-Media-Accounts der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser und etwaige Übertragung von Rechten an den SPD-Landesverband Hessen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 3. Februar 2023 ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser von Parteigremien ihres SPD-Landesverbandes Hessen als Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023 nominiert worden. Im Zuge dessen gab sie am 2. Februar 2023 mit gleichlautenden Beiträgen unter anderem auf dem Twitter-Account „@NancyFaeser“, auf dem Instagram-Account „@nancy_faeser“ und auf dem Facebook-Account „@NancyFaeser“ bekannt, dass die jeweiligen Social-Media-Accounts fortan „nicht mehr von meinem Ministerium betreut [werden]“, weil sie auf diesen Accounts künftig auch über ihre „Arbeit als SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Hessen informieren“ wolle. In diesem Zusammenhang änderte sie – bei Beibehaltung ihrer zuvor veröffentlichten Beiträge und Fotos – ihre Profilbilder auf den jeweiligen Accounts und fügte der Amtsbezeichnung „Bundesministerin des Innern und für Heimat“ die Funktionsbezeichnung „Landesvorsitzende SPD Hessen“ hinzu. Zudem verweisen die Urheberangaben der jeweiligen Social-Media-Accounts seit diesem Zeitpunkt nicht mehr auf das Bundesinnenministerium als Behörde, sondern jeweils auf die Internetseite „nancy-faeser.de“, die in ihrem Impressum in den Angaben gemäß § 5 des Telemediengesetzes und in den Angaben gemäß § 18 Absatz 2 des Medienstaatsvertrags wiederum den SPD-Landesverband Hessen, Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden als Dienstanbieter ausweist (Abruf vom 25. März 2023).

Dieser gesamte Vorgang, der nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Einzelfrage des Abgeordneten Philipp Amthor etwa im Hinblick auf den erwähnten Twitter-Account sogar ohne rechtliche Prüfaufträge veranlasst wurde (Bundestagsdrucksache 20/5694, S. 23), löst aus Sicht der Fragesteller einen offensichtlichen parlamentarischen Aufklärungsbedarf zu der Frage aus, ob die Bundesinnenministerin durch ihr Handeln unangemessen in den Parteienwettbewerb eingegriffen hat und ob die Sachlage hinsichtlich übertragener Rechte und geldwerter Vorteile auch parteienrechtlich problematisch ist. Dazu müssen einige Fakten erhoben werden, wozu diese Kleine Anfrage beitragen soll.

Dabei erscheint es besonders problematisch, dass die Bundesinnenministerin trotz des in der juristischen Fachöffentlichkeit erhobenen Vorwurfs eines diesbezüglichen rechtswidrigen Fehlverhaltens der Bundesregierung (z. B. Gastbeitrag von Dr. Christian Conrad auf „Legal Tribune Online“, Link: www.lto.de/persistent/a_id/50985/ – Abruf vom 25. März 2023) bisher gegenüber dem Parlament einen weiteren Aufklärungsbedarf weitgehend in Abrede stellt. So teilt die Fraktion der CDU/CSU insbesondere nicht die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat geäußerte Wunschvorstellung, wonach „dazu alles gesagt und beantwortet [sei]“ (Plenarprotokoll 20/90, S. 10729).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wer war aus Sicht der Bundesregierung im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 rechtlicher Inhaber der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts, die in diesem Zeitraum von der Bundesregierung betreut wurden, und inwieweit hat sich die rechtliche Inhaberstellung im Hinblick auf diese Accounts im Februar 2023 verändert?

2

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in der Fragestunde des Deutschen Bundestages auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Philipp Amthor ausführt, dass es sich bei dem übertragenen Twitter-Account um keinen dienstlichen, sondern aus ihrer Sicht um einen privaten Account handelt („Der Twitteraccount kam nicht aus dem Bundesinnenministerium, sondern das war mein privater, den ich übertragen habe.“; Plenarprotokoll 20/90, S. 10729), während ihre Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zuvor auf die Schriftliche Frage 68 des Abgeordneten Matthias Hauer erklärt hat, dass es sich um einen dienstlichen Account handelt („Während der Betreuung von @NancyFaeser durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat wurde der Twitter-Account ausschließlich für amtliche Kommunikation genutzt und war somit dienstlich“; Bundestagsdrucksache 20/5615)? Wer von den beiden Amtsträgerinnen hat das Parlament falsch informiert?

3

Wie hat sich die Zahl der Follower der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts, die die Bundesregierung im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 betreut hat, in diesem Zeitraum jeweils entwickelt (Darstellung bitte getrennt nach einzelnen Social-Media-Plattformen aufschlüsseln)?

4

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Geldwert der im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 hinzugewonnenen Follower der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts, die sie in diesem Zeitraum betreut hat?

5

Zu welchem genauen Zeitpunkt (Datum) und mit welcher Rechtsfolge für die Rechteinhaberschaft hat die Bundesinnenministerin die Entscheidung getroffen, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts nicht mehr durch die Bundesregierung betreut werden sollen?

6

Warum hat sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat dafür entschieden, neben den originären „Ministeriums-Accounts“ (Twitter: „@BMI_Bund“, Instagram: „bmi_bund“) zusätzlich auch noch die in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts durch die Bundesregierung betreuen zu lassen?

a) War diese Entscheidung eine Leitungsentscheidung durch die Bundesinnenministerin?

b) Wodurch begründet sich diese Abweichung von der Praxis früherer Legislaturperioden, in denen nach Kenntnis der Fragesteller keine vergleichbaren Accounts mit Namensnähe zu den jeweils amtierenden Bundesministerinnen bzw. Bundesministern betreut wurden?

c) Warum betreute das Bundesinnenministerium im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 auf Facebook den Account „@NancyFaeser“, während es – anders als etwa bei Twitter oder bei Instagram – auf diesem Netzwerk selbst über gar keinen eigenen originären „Ministeriums-Account“ verfügte?

7

Wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts im Zeitraum der Betreuung durch die Bundesregierung vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 mit einer dienstlichen E-Mail-Adresse des Bundesinnenministeriums oder mit einer privaten E-Mail-Adresse von Nancy Faeser für die Login-Daten verknüpft, wenn sie mit einer dienstlichen E-Mail-Adresse verknüpft wurden, wie viele Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums verfügten jeweils über die Login-Daten?

8

Wie viele Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums waren in jeweils welchem zeitlichen Umfang mit der Aufgabe betraut, die in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts zu betreuen?

9

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Geldwert der Arbeitsleistung der Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums zur Betreuung der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts für den Betreuungszeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023?

10

In welchem Umfang hatten auch externe Personen – etwa aus dem SPD-Parteiapparat – außerhalb des Bundesinnenministeriums während des Betreuungszeitraums durch die Bundesregierung einen Zugriff auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts?

a) Wer war während des Betreuungszeitraums durch die Bundesregierung befugt, die Login-Daten dieser Social-Media-Accounts weiterzugeben?

b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ihre in diesem Zusammenhang „dienstlichen Accounts“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 20/5615, S. 48) vor einem etwaigen Zugriff externer Personen außerhalb der Bundesregierung zu schützen?

c) Hat die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Betreuung dieser Social-Media-Accounts mit etwaigen externen Dienstleistern (z. B. Werbeagenturen, Dienstleister für Social-Media-Marketing, Dienstleister für Community-Management) zusammengearbeitet, und wenn ja, zu welchen Kosten, und mit welchen Zugangsberechtigungen der Externen zu den jeweiligen Social-Media-Accounts?

11

Wem stehen die Bildrechte an den Fotos und Videos zu, die für die in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 während der Betreuung durch die Bundesregierung aufgenommen und dann dort veröffentlicht wurden?

12

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Geldwert der Foto- und Bildrechte für diejenigen Fotos und Videos, die sie im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 während der Betreuung der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts in diese Accounts eingebracht hat?

13

Was hat die Bundesregierung unternommen, um diejenigen Bürger, die im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 an der aus der Sicht der Bundesregierung „amtlichen Kommunikation“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 20/5615, S. 48) mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts teilgenommen haben, vor Datenschutzverletzungen im Zuge des nunmehr erfolgten Betreuungsübergangs zu schützen, weil diese Bürger ja vermutlich zuvor nicht in eine Übertragung ihrer Daten an den SPD-Landesverband Hessen eingewilligt hatten?

a) Wurden in diesem Zusammenhang Kommunikationsdaten aus dem Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 auf den jeweiligen Social-Media-Accounts gelöscht, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Umfang?

b) Wurden der Übertragungsvorgang der Social-Media-Accounts und die aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) von der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht, um Zweifelfragen auszuräumen, und wenn nein, warum nicht?

14

Hält es die Bundesregierung angesichts der kritischen öffentlichen Diskussion über den Übergang der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten Social-Media-Accounts für politisch vertretbar, diese Accounts im Falle einer Wahlniederlage von Nancy Faeser bei der hessischen Landtagswahl zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf Kosten der Steuerzahler betreuen zu lassen, oder sollte ein solcher Fall nicht als vertrauensbildende Maßnahme schon im Voraus ausgeschlossen werden?

Berlin, den 3. April 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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