Stationierung von Kernwaffen in Nicht-Atomwaffenstaaten
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben der russische Präsident Wladimir Putin sowie hochrangige Mitglieder der russischen Regierung wiederholt zu unverantwortlichen und gefährlichen Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen im Zusammenhang mit dem Konflikt gegriffen (www.taesschau.de/ausland/europa/putin-atomwaffen-stationierung-belarus-101.html). Diese Drohungen sind ernst zu nehmen. Sie verschärfen die Rhetorik und senken die Schwelle für den Einsatz solcher Waffen.
Die russische Regierung hat im Sommer 2022 eine Abschlusserklärung der Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) verhindert (www.tagesschau.de/ausland/amerika/atomwaffenkonferenz-russland-101.html). Anfang 2023 hat Russland verkündet, das New-START-Abkommen auszusetzen, das die Zahl der einsatzbereiten Atomsprengköpfe Russlands und der USA begrenzen soll (www.tagesschau.de/ausland/europa/putin-atomwaffen-stationierung-belarus-101.html). Seit dem Jahr 2000 wurden mehrere wichtige nukleare Rüstungsverträge gekündigt. Der INF-Vertrag (INF = Intermediate Range Nuclear Forces) wurde im Jahr 2019 von den USA gekündigt und später von Russland. Die USA kündigten 2002 den ABM-Vertrag (ABM = Anti-Ballistic Missile). Der START-I-Vertrag, der Strategic Arms Reduction Treaty, lief im Jahr 2009 aus und wurde 2010 durch den New-START-Vertrag ersetzt. Der Open-Skies-Vertrag wurde im Jahr 2020 von den USA gekündigt, im Jahr 2021 folgte Russland (www.tagesschau.de/ausland/ruestungskontrolle-abruestung-ueberblick-101.htmlf).
Am 25. März 2023 kündigte Wladimir Putin an, dass er beabsichtige, Atomwaffen westlich der russischen Grenze nach Weißrussland zu verlagern, worüber er mit Alexander Lukaschenko, dem Präsidenten von Weißrussland und einem der wichtigsten Verbündeten Wladimir Putins, eine Vereinbarung getroffen habe (www.tagesschau.de/ausland/europa/putin-atomwaffen-stationierung-belarus-101.html).
Zur Begründung seiner Entscheidung verweist der russische Präsident auf die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten seit Langem Atomwaffen in Europa gelagert haben.
Das Auswärtige Amt hat die Maßnahme als „weiteren Versuch der nuklearen Einschüchterung“ verurteilt. „Der von Präsident Putin gezogene Vergleich zur Nuklearen Teilhabe der NATO“ sei, so das Auswärtige Amt, „irreführend und kann nicht dazu dienen, den von Russland angekündigten Schritt zu begründen.“ (www.tagesschau.de/ausland/europa/reaktionen-atomwaffen-putin-belarus-101.html).
Die russische Ankündigung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem nach Einschätzung der Federation of American Scientists der Transport der modernisierten Atomwaffen vom Typ B61-12 unter anderem auf den Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz unmittelbar bevorsteht (fas.org/blogs/security/2023/01/c17-cleared-to-transport-b61-12/). Die technologischen Anpassungen der B61-12 lassen auf eine begrenzte Wirkung des Einsatzes dieser Waffen schließen, was zu niedrigeren Hemmschwellen und erhöhten Eskalationsrisiken führt (assets.nationbuilder.com/ican/pages/2165/attachments/original/1674121978/B61-12.pdf?1674121978).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Unter welchen Umständen ist die Stationierung von Kernwaffen auf dem Hoheitsgebiet von Nicht-Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags sind, nach Auffassung der Bundesregierung unter den Bestimmungen des NVV zulässig oder unzulässig?
Widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung die vom russischen Präsidenten Wladimir Putin angekündigte Stationierung von Atomwaffen in Belarus dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, auch wenn die faktische Kontrolle über diese Atomsprengköpfe bei Russland bleibt?
Widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Stationierung von amerikanischen Atomwaffen in Deutschland dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, auch wenn die faktische Kontrolle über diese Atomsprengköpfe bei den USA bleibt?
Fordert die Bundesregierung die Russische Föderation auf, ihren Plan zur Stationierung von Kernwaffen auf dem Hoheitsgebiet von Belarus unverzüglich aufzugeben, und fordert sie Belarus auf, eine solche Vereinbarung abzulehnen?
Lehnt die Bundesregierung die Stationierung von Atomwaffen auf dem Hoheitsgebiet von Nicht-Atomwaffenstaaten, die Vertragsparteien des NVV sind, ab, und wenn nein, warum nicht?
Fordert die Bundesregierung alle Atomwaffenstaaten des NVV, die Atomwaffen auf dem Hoheitsgebiet von Nicht-Atomwaffenstaaten des NVV stationiert haben, auf, diese Waffen aus der Stationierung zu entfernen, und wenn nein, warum nicht?
Verurteilt die Bundesregierung Drohungen, Atomwaffen einzusetzen, unter allen Umständen?
Falls nein, unter welchen Umständen sieht die Bundesregierung die Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen als legitim an?
Sieht die Bundesregierung in der Ankündigung Russlands, Atomwaffen in Belarus zu stationieren, ein Risiko der nuklearen Proliferation?
Welche konkreten Pläne zur nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung wird die Bundesregierung beim G7-Gipfel in Hiroshima im Mai 2023 einbringen?