Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung
der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20096 ergibt sich, dass gegen die ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Jahr 2015 allein 248 Anzeigen eingegangen waren. Insgesamt seien 407 Anzeigen registriert worden (ebd.). Ermittlungsverfahren seien nicht eingeleitet worden, denn es hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorgelegen (ebd.). Gegen den ehemaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, seien seit dem 1. Januar 2015 bis 2020 fünf Strafanzeigen eingegangen. Ermittlungsverfahren seien auch hier nicht eingeleitet worden (ebd.). Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, wie viele Strafanzeigen gegen andere Mitglieder der Bundesregierung gestellt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. Januar 2012 gegen ehemalige und aktuelle Mitglieder der Bundesregierung gestellt (bitte nach Straftatbeständen und Jahren sowie Mitgliedern der Bundesregierung auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und welchen Ausgang hatten diese jeweils?