Die Förderung von in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen durch den Bund
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Christian Görke, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Förderung von in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen durch den Bund auf Bundestagsdrucksache 20/5853 bieten nach Ansicht der Fragesteller bei aller Unvollständigkeit eine Reihe von interessanten Informationen, zeigen aber auch bestehenden Diskussionsbedarf auf und machen Nachfragen erforderlich.
In der weiterhin gültigen Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen unterscheidet die Bundesregierung zwischen Sportveranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen (SGV), hat hierfür klare Kriterien zur Typisierung mit neun Merkmalen festgelegt und darüber hinaus die SGV in drei Kategorien (SGV-Kern, SGV-Major und SGV-Mega) unterteilt. Trotzdem war der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir nach Ansicht der Fragesteller nicht in der Lage oder nicht gewillt, die in der Anlage aufgeführten Sportveranstaltungen, wie in den Fragen 4 und 5 gewünscht, nach SGV und sonstigen Sportveranstaltungen zu unterscheiden. Ein Merkmal ist laut Strategie die Anzahl der teilnehmenden Athletinnen und Athleten – deshalb ist die Nichtbeantwortung der Fragen danach (Frage 4) nicht akzeptabel und wirft weitere Fragen zur Typisierung und zu Abläufen bei der Entscheidungsfindung auf. Auch fehlen in der Aufzählung indirekte Förderungen durch den Bund, zum Beispiel in Form von Regierungsgarantien oder Steuererleichterungen für einzelne Events. Und es fehlen in der Aufstellung mehrere internationale Veranstaltungen, u. a. die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 oder die Militärweltmeisterschaft im 3×3-Basketball 2022 in Warendorf.
Bemerkenswert und aus Sicht der Fragesteller nicht immer nachvollziehbar sind die Angaben zum Umfang der einzelnen Förderungen. Während die meisten Zuschüsse auf maximal 250 000 Euro beschränkt sind, offensichtlich für weitere Sportveranstaltungen gar keine Förderung möglich sein soll (Antwort zu Frage 6), gab bzw. gibt es für einzelne Sportevents Förderungen weit über der Millionengrenze, zum Beispiel für die European Championships in München 2022 mit über 33 Mio. Euro oder die Invictus-Games 2023 mit fast 40 Mio. Euro – ein nicht unumstrittenes Event, das nicht einmal die Merkmale einer Sportgroßveranstaltung erfüllt (siehe Antwort zu Frage 3). Auch vom Anspruch der Gleichberechtigung des Paralympischen Sports sowie des Sports der Gehörlosen kann nach Auffassung der Fragesteller angesichts der vorliegenden Übersicht leider keine Rede sein.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche der auf Bundestagsdrucksache 20/5853 in der Anlage aufgeführten Sportveranstaltungen in Deutschland sind nach Auffassung der Bundesregierung eine SGV in einer der drei Kategorien (SGV-Kern, SGV-Major und SGV-Mega) bzw. eine sonstige Sportveranstaltung, und gibt es neben den bereits genannten direkten Förderungen weitere, auch indirekte Förderungen durch den Bund (bitte die Tabelle in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 20/5853 entsprechend ergänzen und die bisher nicht aufgeführten Förderungen konkret benennen)?
Wer entscheidet, ob es sich bei einer Sportveranstaltung um eine Veranstaltung im Sinne der Strategie handelt, und wer entscheidet, ob bzw. welche Merkmale erfüllt bzw. nicht erfüllt werden und nimmt die Zuordnung zu einem der SGV-Typen vor?
Inwieweit haben die Veranstalter dabei Einspruchsrechte, sofern sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, und wer nimmt eine ggf. erforderliche Sonderfallprüfung vor?
Gibt es internationale, europäische, nationale sowie regionale Sportveranstaltungen in Deutschland, die der Bund in den Jahren 2021 und 2022 direkt oder indirekt unterstützt hat bzw. nach derzeitiger Planung in den Jahren 2023 bis 2025 unterstützen wird und die in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/5853 nicht genannt wurden, und wenn ja, welche (bitte die Anlage auf Bundestagsdrucksache 20/5853 mit den gewünschten Angaben entsprechend ergänzen)?
Wie kommen auch mit Blick auf bestehende Förderrichtlinien des Bundes die unterschiedlichen Förderhöhen zustande (WD-10-004-19-pdf-data.pdf (bundestag.de))?
Inwieweit werden bei Veranstaltungen der Behindertensportverbände behindertenbedingte Mehraufwendungen berücksichtigt?
Wie hoch ist der vom Deutschen Gehörlosensportverband angemeldete Förderbedarf für die Bowling-Weltmeisterschaft im August 2023 in München, und wie hoch ist dabei der Anteil für Kommunikation und Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher?
Welche Gründe gibt es auch mit Blick auf die Planungssicherheit für die Veranstalter dafür, dass bei zahlreichen Sportveranstaltungen, die im Jahr 2023 stattfinden, noch keine Förderhöhe von der Bundesregierung genannt werden kann, und stattdessen in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 20/5853 steht: „In Bearbeitung“, „In Abstimmung“ oder „Antrag in Bearbeitung“?
Gibt es diesbezüglich seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/5853 vom 2. März 2023 bereits Veränderungen (wenn ja, bitte diese konkret benennen)?
In welcher Weise ist bei der Umsetzung der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen (siehe Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5853) die Beteiligung der drei Behindertensportverbände (Deutscher Behindertensportverband – DBS, Deutscher Gehörlosen-Sportverband – DGSV und Special Olympics Deutschland – SOD) gewährleistet?
Welche Welt- und Europameisterschaften sowie sonstigen SGV in Deutschland hat der Bund in den Jahren 2021 und 2022 nicht unterstützt bzw. wird er nach derzeitiger Planung in den Jahren 2023 bis 2025 nicht unterstützen (bitte die jeweilige Veranstaltung, die Sportart bzw. Sportarten), den Ort bzw. das Bundesland, den Zeitraum, Ausrichter bzw. Veranstalter nennen)?