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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeitsbedingungen und Entlohnung im Einzelhandel bundesweit und in Bayern

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.05.2023

Aktualisiert

02.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/649320.04.2023

Arbeitsbedingungen und Entlohnung im Einzelhandel bundesweit und in Bayern

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel sind oft hart und die Löhne niedrig. Viele Beschäftigte haben in der Vergangenheit weniger als 12 Euro in der Stunde verdient (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Handel-Frust-bei-den-Corona-Helden-So-schlecht-verdienen-Beschaeftigte-im-Einzelhandel-id59819851.html). Damit ist Altersarmut sehr wahrscheinlich. Auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Zeitstunde, die seit dem 1. Oktober 2022 erfolgte, wird Altersarmut nicht verhindern, denn um im Alter auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveau zu kommen, sind schon heute mindestens 13,50 Euro pro Stunde notwendig (Löhne – Renten – Existenzminimum: portal-sozialpolitik.de). Zugleich ist im Einzelhandel aber die Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse sehr verbreitet, die „für den Arbeitgeber ein wichtiges Instrument zur Füllung von Besetzungslücken […], um branchentypische Stoßzeiten und Auftragsspitzen abzufedern.“ (Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland zum Mindestlohnerhöhungsgesetz: www.bundestag.de/resource/blob/894440/c0377b4005a5302829e55c390ec5e5b5/SN-HDE-data.pdf, S. 3). Beschäftigte können mit dieser Beschäftigungsform aber weder ihre Existenzeigenständig sichern, noch soziale Sicherung oder – wenn überhaupt – ausreichende Rentenansprüche aufbauen.

Die Fragestellenden möchten sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild machen über die Situation der Beschäftigten des Einzelhandels bundesweit und in Bayern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel bundesweit und in Bayern seit 2012 entwickelt (bitte für jedes Jahr differenziert nach Vollzeit-, Teilzeit- sowie geringfügiger Beschäftigung, studentischen Aushilfen, Geschlecht, Alter und Bundesland darstellen, bitte sowohl absolute Zahlen als auch anteilige Werte an den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen angeben)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote der Kernerwerbstätigen bundesweit und im bayerischen Einzelhandel, und wie hoch ist diese im Vergleich dazu insgesamt und in der bayerischen Gesamtwirtschaft (bitte für die vergangenen zehn Jahre sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht sowie nach Beschäftigung über und unter 20 Wochenstunden und über und unter zehn Wochenstunden differenziert ausweisen)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten bundesweit und im bayerischen Einzelhandel seit 2019 entwickelt, die von dem Rechtsanspruch nach dem Brückenteilzeitgesetz Gebrauch gemacht haben und

a) aus Teilzeitbeschäftigung in Vollzeitbeschäftigung wechselten,

b) aus Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung wechselten (bitte bei Teilzeit in Beschäftigung über und unter 20 Wochenstunden sowie nach Geschlecht differenzieren und zum Vergleich die jeweiligen Werte für die bayerische sowie die Gesamtwirtschaft ausweisen)?

4

Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils die Anzahl und der Anteil der Kernerwerbstätigen, die mit oder ohne Sachgrund befristet bundesweit und im bayerischen Einzelhandel beschäftigt waren (bitte jährlich ausweisen sowie zusätzlich nach Befristungen bei Neueinstellungen, befristete bzw. unbefristete Übernahme und nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

5

Wie viele Beschäftigte bundesweit und im bayerischen Einzelhandel waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren geringfügig beschäftigt (bitte jährlich ausweisen und nach ausschließlich geringfügig beschäftigt und im Nebenjob geringfügig beschäftigt sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

6

Wie viele Beschäftigte bundesweit und im bayerischen Einzelhandel haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch genommen (bitte jährlich ausweisen und nach sozialversicherungspflichtiger Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie geringfügiger Beschäftigung differenzieren)?

7

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen zehn Jahren aufstockende Leistungen nach dem SGB II an Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Beschäftigten bundesweit und im bayerischen Einzelhandel geleistet (bitte jährlich ausweisen und nach sozialversicherungspflichtiger Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie geringfügiger Beschäftigung differenzieren)?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe des Bruttomedianentgelts von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bundesweit und im bayerischen Einzelhandel entwickelt (bitte nach Voll- und Teilzeit sowie Geschlecht und Alter differenzieren und für die vergangenen zehn Jahre jährlich ausweisen)?

9

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die realen Bruttostunden und Bruttomonatsverdienste bundesweit und im bayerischen Einzelhandel seit 2012 entwickelt, und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich insgesamt und zur bayerischen Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich ausweisen)?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden in der Kernbelegschaft (ohne Auszubildende) im bundesweiten und bayerischen Einzelhandel, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu insgesamt und in der bayerischen Gesamtwirtschaft (bitte für die vergangenen zehn Jahre jährlich ausweisen sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

11

Wie viele Beschäftigte bundesweit und im bayerischen Einzelhandel haben nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und anteilig von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 profitiert, und wie viele Beschäftigte waren es insgesamt und in der bayerischen Gesamtwirtschaft?

12

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil von tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Unternehmen bundesweit und im bayerischen Einzelhandel seit 2012 entwickelt, und wie verlief diese Entwicklung im selben Zeitraum insgesamt und in der bayerischen Gesamtwirtschaft (bitte jährlich und nach Unternehmensgröße aufschlüsseln)?

13

Wie viele Beschäftigte haben in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung von Jahressonderzahlungen und in den Jahren 2020 und 2021 von der Auszahlung einer Corona-Prämie bundesweit und im bayerischen Einzelhandel profitiert (bitte sowohl Anzahl und Anteil der Beschäftigten sowie jährlich ausweisen und nach tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Unternehmen differenzieren)?

14

Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jeweils die durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Einzelhandelsbeschäftigten bundesweit und im bayerischen Einzelhandel, und wie stellt sich diese im Vergleich insgesamt und zur bayerischen Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich und sowohl Anzahl als auch Anteil ausweisen sowie nach Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit differenzieren)?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und den Anteil von Beschäftigten bundesweit und im bayerischen Einzelhandel vor, die überlange Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeitszeiten am Abend oder in der Nacht oder Arbeit in Schichtmodellen ableisten (bitte seit 2012 jährlich ausweisen sowie nach Alter, Geschlecht und Tarifgebundenheit differenzieren)?

16

Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit und im bayerischen Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren jeweils geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur bayerischen Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich ausweisen und nach Geschlecht und Alter differenzieren sowie die Veränderungsraten seit 2012 auswiesen)?

17

Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die in Frage 14 erfragte Zahl der unbezahlten Überstunden?

18

Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen im bundesweiten sowie bayerischen Einzelhandel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich ausweisen)?

19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresumsatz von Unternehmen bundesweit und im bayerischen Einzelhandel seit 2012 jährlich entwickelt?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den bundesweiten Einsatz und die Verbreitung von Selbstbedienungskassen bzw. des Scan & Go-Systems im Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren (falls dazu keine Erkenntnisse vorliegen, warum werden diese Daten nicht erhoben)?

Berlin, den 13. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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