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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Tarifbindung in Unternehmen mit Beteiligung des Bundes

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.05.2023

Aktualisiert

12.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/650921.04.2023

Tarifbindung in Unternehmen mit Beteiligung des Bundes

der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Jan Korte, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Tarifverträge sorgen für gute Arbeitsbedingungen und Sicherheit. Sie bieten den Beschäftigten etwa bei Urlaub und Arbeitszeit deutlich bessere Bedingungen als die gesetzlichen Regelungen und können auch bei der Altersversorgung, der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen oder bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wichtige Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festschreiben.

Vor diesem Hintergrund sollte der Bund an den Unternehmen, an denen er beteiligt ist, eine Vorreiterrolle in Sachen Tarifbindung einnehmen.

Auch laut der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes von 2020 soll mit den Empfehlungen „ein klares Statement für […] die gesetzes- und tarifgetreue Entlohnung gesetzt“ (Beteiligungsbericht des Bundes 2022, S. 19) werden.

In Nummer V des Beteiligungsberichtes 2022 wird ebenfalls darauf eingegangen: „Die Geschäftsführung soll für eine nachhaltige Unternehmensführung sorgen, wie sie in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals (SDGs)) formuliert ist.“ Dazu gehört u. a. auch die gleiche, gesetzliche und tarifvertragliche Entlohnung

Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich die Tarifbindung von Unternehmen mit Bundesbeteiligung in den letzten Jahren entwickelt hat, und welche Anstrengungen es zur Ausweitung der Tarifbindung von Unternehmen mit Beteiligung des Bundes gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

An wie vielen Unternehmen ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte nach mehrheitlicher und Minderheitsbeteiligung sowie mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapitalbeteiligung (in Euro), mit der der Bund an Unternehmen beteiligt ist (bitte nach Kapitalbeteiligung in Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich und mit einer Minderheitsbeteiligung sowie mittelbar und unmittelbar beteiligt ist aufschlüsseln)?

3

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Unternehmen tätig, an denen der Bund beteiligt ist (bitte nach mehrheitlicher und Minderheitsbeteiligung sowie mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln)?

4

Wie viele Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, sind nach Kenntnis der Bundesregierung an einen Tarifvertrag gebunden, und wie viele nicht (bitte nach mehrheitlicher und Minderheitsbeteiligung sowie nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln, bitte alle tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Unternehmen auflisten)?

5

Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Unternehmen mit mittelbarer und unmittelbarer Bundesbeteiligung, die an einen Tarifvertrag gebunden sind (bitte nach Unternehmen und nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung aufschlüsseln)?

6

Wie hat sich vor dem Hintergrund der „Grundsätze für Unternehmens- und Beteiligungsführung“, wonach die Zahlung einer den tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Entlohnung der Beschäftigten erfolgen soll (vgl. Nummer 5.5.4, S. 23), nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Unternehmen mit mittelbarer und unmittelbarer Bundesbeteiligung mit Tarifbindung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Unternehmen nennen, die a) bereits 2013 tarifgebunden waren; b) seit 2013 in eine Tarifbindung eingetreten sind; c) seit 2013 aus der Tarifbindung ausgeschieden sind)?

7

Prüft die Bundesregierung den Erfolg und die Einhaltung der „Grundsätze für Unternehmens- und Beteiligungsführung“ insbesondere den Aspekt der tarifentgeltlichen Entlohnung, und falls keine Prüfung erfolgt, warum nicht?

8

Gibt es Anstrengungen der Bundesregierung, mehr Unternehmen mit mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung des Bundes tarifvertraglich zu binden, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen gibt es, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Spanne herrscht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Brutto-Gehalt in den Unternehmen (inklusive des jeweiligen Vorstands bzw. der Geschäftsführung), an denen der Bund mittelbar und unmittelbar beteiligt ist (bitte nach Unternehmen aufschlüsseln)?

10

Welche Höhe haben die Median-Brutto-Einkommen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Unternehmen (inklusive des jeweiligen Vorstands bzw. der Geschäftsführung), an denen der Bund mittelbar und unmittelbar beteiligt ist (bitte nach Unternehmen aufschlüsseln; falls das Median-Brutto-Einkommen nicht zu ermitteln sein sollte, bitte hilfsweise den Durchschnitt (brutto) angeben)?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergütung der Geschäftsführungen bzw. der Vorstände in den Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Unternehmen, mehrheitlicher oder minderheitlicher Beteiligung, mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung sowie Höhe sämtlicher Vergütungsbestandteile und Geschlecht des bzw. der Geschäftsführenden aufschlüsseln)?

12

Bei wie vielen GmbHs ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, und gegenüber wie vielen Geschäftsführungen von GmbHs, bei denen der Bund eine Mehrheit in der Gesellschafterversammlung hat, besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Weisungsbefugnis (bitte nach mittelbar oder unmittelbar sowie mit einer Mehrheit in der Gesellschafterversammlung aufschlüsseln)?

13

Hat der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung seine in Frage 12 genannte Weisungsbefugnis dahin gehend genutzt, die Tarifbindung in Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, durchzusetzen (bitte alle Unternehmen, in denen der Bund eine Weisungsbefugnis – mit dem Ziel, eine Tarifbindung im Unternehmen herzustellen – gegenüber der Geschäftsführung geltend gemacht hat, auflisten)?

Berlin, den 13. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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