Die Bundesregierung und die Aufarbeitung der Kolonialverbrechen auf dem Gebiet des heutigen Tansanias
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Cornelia Möhring, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Żaklin Nastić, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut dem Auswärtigen Amt pflegt Deutschland „mit Tansania historisch gewachsene, gute Beziehungen“ (daressalam.diplo.de/tz-de/themen/willkommen/laenderinfos/bilaterale-beziehungen?view=). Im Rahmen des seit 1982 existierenden Kulturerhalt-Programms fördere das Auswärtige Amt Projekte mit Bezug zur Kolonialvergangenheit. Trotzdem seien nach Aussage der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, die Geschehnisse weder in Deutschland noch in Tansania ausreichend bekannt (www.dw.com/de/kolonialverbrechen-deutschland-und-tansania-wollen-aufklären/a-65068986). „Zu einer echten Partnerschaft gehören jedoch auch ein Bekenntnis zu unserer historischen Verantwortung und eine Aufarbeitung der während der Kolonialzeit von Deutschen begangenen Verbrechen“, so die Staatsministerin (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/keul-suedsudan-tansania/2522190).
Deutschland war zwischen 1885 und 1919 die drittgrößte europäische Kolonialmacht in Afrika, hinter dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Das deutsche Kaiserreich herrschte über Deutsch-Südwestafrika (das heutige Namibia), Deutsch-Ostafrika (das das Gebiet der heutigen Staaten Burundi, Ruanda sowie Tansania ohne die Insel Sansibar umfasste) sowie über Gebiete in den heutigen Staaten Togo, Ghana und Kamerun (www.dw.com/de/koloniale-vergangenheit-holt-deutschland-ein/a-54719341).
So gehörte das Gebiet des heutigen Tansanias zwischen 1885 und 1918 zur Kolonie „Deutsch-Ostafrika“. Sowohl den „Bushiri-Aufstand“ (1889/1890) als auch den der Wahehe (1891 bis 1894) schlug das Deutsche Reich nieder, um seine kolonialen Ansprüche durchsetzen zu können (www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/209829/vor-115-jahren-der-maji-maji-aufstand/). 1905 bis 1907 führte das Deutsche Reich dann einen der größten und blutigsten Kriege seiner Kolonialherrschaft. Bei der Niederschlagung des sogenannten Maji-Maji-Krieges wurden durch deutsche Kolonialtruppen nach Schätzungen bis zu 300 000 Menschen getötet (www.fr.de/politik/wie-tansania-im-versailler-vertrag-landete-90988504.html).
Im Jahr 2020 forderte der Botschafter Tansanias in Deutschland, Abdallah Possi, die Bundesregierung zu „Verhandlungen über Wiedergutmachungen“ für Verbrechen während der deutschen Kolonialzeit in Ostafrika auf. „Ich erwarte, dass die Bundesregierung hier den ersten Schritt macht und auf uns zugeht“. Er forderte von der Bundesregierung auch, „möglichst bald darüber informiert zu werden, wie viele menschliche Gebeine und Kulturobjekte aus dem heutigen Tansania während der Kolonialzeit nach Deutschland gebracht wurden und wo sie sich heute befinden“ (www.tagesspiegel.de/politik/tansania-fordert-von-bundesregierung-verhandlungen-uber-wiedergutmachungen-4141252.html). Bei einem Bestand von etwa 1 200 ostafrikanischen Schädeln im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sollen etwa 250 aus Tansania, circa 900 aus Ruanda und 35 aus Kenia stammen (www.dw.com/de/kolonialverbrechen-deutschland-und-tansania-wollen-aufklären/a-65068986). Neben zahllosen kulturellen Objekten und Human Remains, vor allem Schädel, die nach Deutschland verbracht wurden, stammen auch die Knochen, die im Berliner Naturkundemuseum zu dem berühmten Giraffatitan brancai und weiteren Dinosauriern zusammengesetzt wurden, aus dem Gebiet des heutigen Tansanias (www.tagesspiegel.de/wissen/naturkundemuseum-soll-saurierknochen-an-tansania-zurueckgeben-5478670.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Worauf bezieht sich die Aussage der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, bezüglich der Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit in Tansania, die Geschehnisse seien eben sowohl in Tansania – wo sie im Gegensatz zu Deutschland Schulstoff sind – als auch in Deutschland nicht ausreichend bekannt (www.dw.com/de/kolonialverbrechen-deutschland-und-tansania-wollen-aufklären/a-65068986)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die deutschen Kolonialtruppen im „Maji-Maji-Krieg“ die „Strategie der verbrannten Erde“ angewandt haben (www.deutschlandfunkkultur.de/tansania-stolz-auf-den-aufstand-gegen-deutsche-herrschaft-100.html, und wenn ja, welche?
Gipfelten nach Kenntnis der Bundesregierung die in Phasen des Kolonialkrieges in „Deutsch-Ostafrika“ verübten abscheulichen Gräueltaten in Ereignissen, die aus heutiger Perspektive als Kriegsverbrechen und Völkermord bezeichnet werden können, vor dem Hintergrund der Aussage der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul, dass Deutschland mehr zu gewinnen als zu verlieren habe, wenn es sich der Vergangenheit stellt und nicht aus diffusen Ängsten heraus versucht, sich davor zu drücken (KNA vom 19. März 2023)?
Wenn ja, plant die Bundesregierung entsprechend die Anerkennung der Schuld und eine Bitte um Entschuldigung?
Wenn nein, was war die Niederschlagung des sogenannten „Maji-Maji-Krieges“ laut Bundesregierung, bei der durch deutsche Kolonialtruppen nach Schätzungen bis zu 300 000 Menschen getötet wurden (www.fr.de/politik/wie-tansania-im-versailler-vertrag-landete-90988504.html)?
Trifft es zu, dass es bislang keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Regierungen von Deutschland und Tansania über die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte gibt (www.tagesspiegel.de/politik/tansania-fordert-von-bundesregierung-verhandlungen-uber-wiedergutmachungen-4141252.html)?
Hat die Bundesregierung auf die 2020 vom Botschafter Tansanias, Abdallah Possi, auf die gegenüber der Bundesregierung erhobene Forderung nach Verhandlungen über Wiedergutmachungen für Verbrechen während der deutschen Kolonialzeit in Ostafrika, reagiert, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich die tansanische Regierung auf eine gemeinsame Arbeit mit der Bundesregierung bezüglich der Verhandlungen über Wiedergutmachungen für Verbrechen während der deutschen Kolonialzeit in Ostafrika vorbereitet und eigens einen Sonderausschuss für diesen Zweck gegründet hat (www.dw.com/de/kolonialverbrechen-deutschland-und-tansania-wollen-aufklären/a-65068986), und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, analog zu bzw. ähnlich den Verhandlungen mit Namibia auch Verhandlungen mit der Regierung Tansanias mit dem Ziel der Erarbeitung eines Abschlussdokuments mit politischen Selbstverpflichtungen beider Parteien in Form eines Entwurfes einer Gemeinsamen Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania aufzunehmen, und wenn ja, wann sollen die Verhandlungen beginnen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, analog zu Namibia einen Sondergesandten der Bundesregierung für die Aufarbeitung der unter deutscher Kolonialherrschaft in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika begangenen Verbrechen zu berufen, und wenn ja, wann, und wen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob 2024 im Humboldt Forum seitens der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gemeinsam mit Partnern aus Tansania eine Ausstellung zum Maji-Maji-Krieg geplant ist und danach die Rückgabe der Objekte, die aus einem eindeutigen Unrechtskontext stammen, nach Tansania erfolgen soll (Frankfurter Rundschau vom 1. März 2023, „Die Debatte darf nicht ideologisiert werden“, S. 26), und wenn ja, welche?
Wann hatte die Bundesregierung erstmals die Rückgabe von Ancestral Remains (vornehmlich Schädel und Skelette) gegenüber wem in Tansania schriftlich angeboten, und gab es inzwischen eine Rückmeldung der Regierung Tansanias (www.spiegel.de/geschichte/staatsministerin-katja-keuldass-menschliche-ueberreste-in-kellern-gelagert-werden-ist-unwuerdig-a-42d46097-286e-45b7-9261-69c308d1222e)?
Wird die Bundesregierung die Kosten zur Rückführung der Ancestral Remains nach Tansania übernehmen?
Wenn ja, trifft dies auch auf Ancestral Remains zu, die aus dem sogenannten Deutsch-Ostafrika nach Deutschland gelangt sind, sich aber inzwischen im Ausland (Frankreich, USA) befinden (www.thedial.world/issue-3/germany-reparations-tanzania-skeletons-maji-maji-rebellion)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Verbleib der Schädel von Mangi Meli, einst Führer des Volkes der Wachagga, und weiteren 18 Widerstandskämpfern der Wachagga, Wameru und Waarusha, die gemeinsam im Jahr 1900 von den deutschen Kolonialherren gehängt wurden und deren Köpfe vom Körper getrennt und ins Kaiserreich verschifft worden sein sollen (www.zeit.de/kultur/2023-02/kolonialismus-rueckfuehrung-menschliche-ueberreste-tansania), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Institutionen, die Ancestral Remains verwalten, proaktiv Gespräche mit Nachfahren bzw. Vertreterinnen und Vertretern von Herkunftsgesellschaften in Tansania gesucht haben, und wenn ja, welche (bitte Institutionen und Nachfahren bzw. Herkunftsgesellschaften auflisten)?
Welche deutschen Institutionen haben hinsichtlich der nationalen Abfrage der Kontaktstelle für koloniales Sammlungsgut zu Human Remains aus kolonialen Kontexten nicht kooperiert (www.spiegel.de/geschichte/staatsministerin-katja-keul-dass-menschliche-ueberreste-in-kellern-gelagert-werden-ist-unwuerdig-a-42d46097-286e-45b7-9261-69c308d1222e; bitte die Institutionen auflisten)?
Was leitet die Bundesregierung aus der nationalen Abfrage der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten über den Stand der Provenienzforschung zu Human Remains aus kolonialen Kontexten in deutschen Sammlungen ab?
Für wie hoch schätzt sie den Anteil der noch ungeprüften Individuen ein, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wird die Bundesregierung diese nationale Abfrage vollumfänglich in Deutsch, Englisch und Französisch im Internet veröffentlichen, sodass auch Mitglieder von Herkunftsgemeinschaften sowie internationale Forscherinnen und Forscher leicht darauf zugreifen können, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann?
Wie sichert die Bundesregierung die Auswertung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse der vom Förderbereich „Koloniale Kontexte“ beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Projekte, sodass insbesondere den Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Expertinnen und Experten der betroffenen Herkunftsgesellschaften in aller Welt der Zugang zu den Ergebnissen erleichtert wird?
Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung für alle deutschen Institutionen zur Auskunft über und zur Repatriierung von Ancestral Remains nach dem Vorbild des NAGPRA in den USA (www.govinfo.gov/content/pkg/STATUTE-104/pdf/STATUTE-104-Pg3048.pdf), und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines nationalen Advisory Boards für zukünftige Provenienzforschung und zu Ancestral Remains und Repatriierung unter Einbeziehung von Repatriierungspraktikerinnen und Repatriierungspraktikern und Vertreterinnen und Vertretern von Herkunftsgesellschaften, wie von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefordert (decolonize-berlin.de/wp-content/uploads/2022/02/We-Want-Them-Back_deutsch-web.pdf), und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Schätzungen darüber, wie viele menschliche Überreste und wie viele Kunst- und andere Objekte aus der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika in den Depots deutscher Museen lagern, und wenn ja, welche?
In welcher Höhe sind seit 2018 finanzielle Mittel zur Restaurierung kolonialer Bauten in Tansania bereitgestellt worden, um „Erinnerungsmeilensteine architektonischer Art“ zu erhalten (www.tt.com/artikel/14319722/tansania-will-keine-entschaedigung-fuer-deutsche-kolonialherrschaft; bitte entsprechend den Jahren auflisten)?
Bezüglich welcher Museen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 Hilfe-, Kooperations- oder Förderanfragen der Regierung Tansanias erhalten, und wie wurde jeweils darauf reagiert (bitte entsprechend nach Datum, Objekt, Art und Umfang der erbetenen Hilfe und erfolgter Reaktion aufführen)?
Hat die Bundesregierung bezüglich Museen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Tansania in der Vergangenheit proaktiv Hilfe und finanzielle Förderung angeboten (bitte entsprechend nach Datum, Objekt, Art und Umfang der angebotenen Hilfe und erfolgter Reaktion aufführen)?
Der Aufbau und der Erhalt welcher Gedenkstätten und Museen in Tansania, wie zum Beispiel das Mkwawa Memorial Museum von Kalenga oder das Maj Maji War Memorial in Songea, werden seit dem Jahr 2000 mit deutschen Mitteln finanziell unterstützt (bitte entsprechend den Jahren einschließlich Fördersumme bzw. finanzieller Unterstützung auflisten)?
Welche „Erinnerungsmeilensteine architektonischer Art“ will die Bundesregierung unterstützen, zu erhalten (bitte beispielhaft auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob wegen des generellen Machtungleichgewichts, nicht alles per se, was aus ehemaligen Kolonialgebieten verbracht wurde, illegal erworben, erpresst, geraubt und gestohlen und aus heutiger Sicht unrechtmäßig nach Deutschland gelangt ist (Frankfurter Rundschau vom 1. März 2023, „Die Debatte darf nicht ideologisiert werden“, S. 26)?
Inwieweit tragen a) das vom Auswärtigen Amt finanzierte neue, durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) koordinierte Forschungsstipendienprogramm „German Colonial Rule. Scholarship Programme for Cooperative Research“, in dem neun Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Burundi, Kamerun, Namibia, Ruanda, Tansania und von den Philippinen zur Rolle des Auswärtigen Amts und anderer deutscher Behörden während der Kolonialzeit, b) der vom Auswärtigen Amt finanzierte Sammelband „Das Auswärtige Amt und die Kolonien. Geschichte, Erinnerung, Erbe.“, der von Dr. Carlos Haas, Dr. Lars Lehmann, Prof. Gabriele Metzler und Prof. David Simo herausgegeben wird, und c) die bereits 2011 erschienene Studie des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr „Imperialkriege von 1500 bis heute. Strukturen, Akteure, Lernprozesse“, herausgegeben von Tanja Bührer, Christian Stachelbeck und Dierk Walter maßgeblich dazu bei, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob der deutsche Kolonialismus eine Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001 war, dass die Bundesregierung – trotz der bereits vorhandenen umfangreichen wissenschaftlichen Literatur – ohne diese keine entsprechende Grundlage besäße, um den deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, anzuerkennen (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/6085)?