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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

26.05.2023

Aktualisiert

06.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/655226.04.2023

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Andrej Hunko, Klaus Ernst, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit ungefähr 20 Jahren wird über ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) verhandelt. Das Abkommen sieht unter anderem Zollsenkungen für Importe von Chemikalien, Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Kraftfahrzeugteilen in die Mercosur-Staaten sowie für Einfuhren von Rindfleisch, Geflügel, Futtersoja, Zucker und Ethanol in die Europäische Union vor. Insgesamt sollen rund 90 Prozent der bisher bestehenden Zölle zwischen EU und Mercosur fallen. Am 28. Juni 2019 wurde eine Einigung über den Handelsteil des Abkommens erzielt.

Laut Bundesregierung ist das Abkommen für Deutschland von großer gesamtwirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Es setze ein nachhaltig positives Signal gegen protektionistische Tendenzen und für eine regelgebundene und wertebasierte Ausgestaltung der Handelspolitik, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/assoziierungsabkommen-zwischen-der-eu-und-den-mercosur-staaten.html). Dieser Einschätzung stehen Studien gegenüber, z. B. von Misereor und Greenpeace (www.greenpeace.de/publikationen/greenpeace-misereor-dka-studie-eu-mercosur-abkommen-0620.pdf, 2020), die zu dem Ergebnis kommen, dass das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form gerade nicht nachhaltig ist und erhebliche Risiken für das Klima und die Menschenrechte birgt.

Laut einer 2020 im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten Studie der London School of Economics (Sustainability Impact Assessment, trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2020/july/tradoc_158889.pdf 2020) würde die Umsetzung des Abkommens kaum neue Arbeitsplätze in der EU schaffen. Laut PowerShift ist in den Mercosur-Staaten sogar mit Arbeitsplatzabbau und einer Deindustrialisierung zu rechnen (PowerShift, power-shift.de/wp-content/uploads/2022/05/Studie_Mobilitaetswende_ausgebremst_web_final-3.pdf, 2022). Eine Studie von Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide kommt zu dem Ergebnis, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form die Bemühungen um eine Eindämmung des Klimawandels untergräbt und die Mercosur-Staaten durch die Erhöhung ihrer Importe von Autos, Chemikalien und Maschinen die Verlagerung der regionalen Wertschöpfungsketten riskieren. Insbesondere die Menschen in kleineren und mittleren Betrieben fürchten um ihre Jobs, weil die Konkurrenz aus der EU zu groß ist (www.annacavazzini.eu/wp-content/uploads/2020/01/Zusammenfassung-Studie-EU-Mercosur-Luciana-Ghiotto-und-Javier-Echaide.pdf, 2019):

Die aktuellen Handelsabkommen der EU ketten der Studie zufolge unsere Gesellschaften an ein nicht nachhaltiges Wirtschaftsmodell, und das Abkommen mit den Mercosur-Staaten ist ein Beispiel dafür. Durch die infolge des Abkommens erwartete Intensivierung der industriellen Landwirtschaft im Mercosur ist ein Anstieg von Emissionen und Bodenverunreinigungen, eine Zunahme der Entwaldung sowie von Menschenrechtsverletzungen, u. a. aufgrund von Vertreibungen indigener Gruppen sowie der Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu befürchten (ebd.).

Andere Kritikerinnen und Kritiker bemängeln zudem die fehlende Transparenz und Mitbestimmung. Demnach konnten an den bisherigen Verhandlungen zum Mercosur-Abkommen weder Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmerorganisationen noch der indigenen Gemeinschaften teilnehmen (Kooperation Brasilien, www.kooperation-brasilien.org/de/themen/politik-wirtschaft/lula-unter-druck, 7. Februar 2023). Und erst auf zivilgesellschaftlichen Druck hin veröffentlichte die Kommission 2019 Dokumente zu ausverhandelten Teilen des Handelsabkommens.

Die Kommission bestreitet zwar die Vorwürfe u. a. von Greenpeace vom Oktober 2020, dass die Dokumente des Handelsteils nicht vollständig veröffentlicht wurden (trade-leaks.org/mercosur-eu-association-agreement-leaks-8-october-2020/background-and-analysis/); die Texte zum politischen Teil des im Juni 2020 verabschiedeten Assoziierungsabkommens, das Verhandlungsmandat (von 1999) sowie die von der Kommission angekündigte Erklärung zu Nachhaltigkeitsaspekten, sind nur aufgrund von „Leaks“ der Öffentlichkeit in Teilen zugänglich (vgl. www.greenpeace.de/publikationen/rechtsgutachten_eu-mercosur_de_final.pdf). Dem Deutschen Bundestag wurden die Texte des Handelsteils sowie des politischen Teils des Assoziierungsabkommens in der 2019 bzw. 2020 ausverhandelten Fassung erst Ende Februar 2023 als Verschlusssachen (Einstufung als Limité) übermittelt.

Vor diesem Hintergrund möchten die Fragestellerinnen und Fragesteller von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie sich zu den genannten Kritikpunkten verhält und wie sie die negativen Ergebnisse der genannten Studien zum Mercosur-Abkommen mit ihrer positiven Einschätzung in Einklang bringt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Folgenabschätzung der London School of Economics, laut der das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU bis 2032 durch das Handelsabkommen nur um 0,1 Prozent höher ausfallen wird als ohne Abkommen – während gleichzeitig mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 0,2 Prozent durch das Abkommen gerechnet wird?

2

Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch das EU-Mercosur-Abkommen konkret für deutsche Firmen?

3

Wie viele neue Arbeitsplätze werden schätzungsweise durch das EU-Mercosur-Abkommen in Deutschland entstehen, und in welchen Sektoren?

4

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Befunden der Folgenabschätzung der London School of Economics, nach denen infolge des Freihandelsabkommens kaum Arbeitsplätze in der EU entstehen würden?

5

Wie ordnet die Bundesregierung die Befürchtungen aus Argentinien und Brasilien ein (PowerShift, power-shift.de/wp-content/uploads/2022/05/Studie_Mobilitaetswende_ausgebremst_web_final-3.pdf 2022), nach denen die Zollsenkungsverpflichtungen in den Bereichen Automobilindustrie und Maschinen dort hunderttausende Arbeitsplätze gefährden und eine Deindustrialisierung verursachen könnten?

6

Welchen Einfluss hätte das EU-Mercosur-Abkommen auf die Einfuhr von für die Energiewende nötigen Rohstoffen in die EU (bitte Rohstoffe mit Mengenangaben pro Jahr nennen)?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide, dass insbesondere die Menschen in kleineren und mittleren Betrieben in den Mercosur-Ländern um ihre Jobs fürchten müssen, weil die Konkurrenz aus der EU zu groß sei?

8

Teilt die Bundesregierung die Aussage von Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide, dass die aktuellen Handelsabkommen unsere Gesellschaften an ein nicht nachhaltiges Wirtschaftsmodell ketteten und das Abkommen mit den Mercosur-Staaten hierfür ein Beispiel sei?

9

Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung das Freihandelsabkommen für das Erreichen der deutschen Klimaziele?

10

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Konformität des Abkommens mit dem Pariser Klimaabkommen, dem Cartagena-Protokoll, dem Nagoya-Protokoll und den Aichi-Zielen für biologische Vielfalt im Text des Abkommens für alle Vertragsparteien verpflichtend verankert ist?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die mit dem Abkommen verbundene Erhöhung von Gütertransporten zwischen den Wirtschaftsblöcken und die Autoherstellung zu einem erhöhten CO2-Ausstoß führen würden?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Umweltverbänden, dass die mit dem Abkommen verbundene Verstärkung der Rinder-Viehwirtschaft und der Sojaproduktion die Rodung des Regenwaldes vorantreiben würden, und ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbar?

13

Wie steht die Bundesregierung der Einschätzung von Dr. Luciana Ghiotto und Dr. Javier Echaide gegenüber, mit dem EU-Mercosur-Abkommen würden die Lebensgrundlagen der hiesigen Landwirte gefährdet werden?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden aus Deutschland zu verbieten und sich für vergleichbare Maßnahmen auf EU-Ebene einzusetzen, um schwere Umweltbelastungen im Mercosur und den Verzehr von mit giftigen Pestiziden behandelten Produkten in der EU zu verhindern?

15

Wird durch das Abkommen sichergestellt, dass Pestizide, deren Einsatz in der Europäischen Union verboten ist, in den Mercosur-Staaten ebenfalls verboten werden?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des durch das Abkommen verstärkten Imports von Agrarprodukten in die Mercosur-Staaten auf die dortige Landwirtschaft?

17

Welche Aspekte des EU-Mercosur-Abkommens wurden in den Gesprächen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem brasilianischen und dem argentinischen Präsidenten während Bundeskanzler Olaf Scholz’ Reise nach Südamerika im Januar 2023 besprochen, und haben Luiz Inácio Lula da Silva und Alberto Fernández in diesen Gesprächen Bedingungen für die Ratifizierung des Abkommens genannt?

18

Welche Personen waren Teil von Bundeskanzler Olaf Scholz’ Delegation nach Südamerika im Januar 2023?

19

Was wurde bei der Südamerikareise des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck und des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir im März 2023 bezüglich des EU-Mercosur-Abkommens besprochen, mit welchen Gesprächspartnern, und welche offenen Fragen gab es noch (vgl. Zitate von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, www.handelsblatt.com/dpa/bundesregierung-habeck-und-oezdemir-werben-in-suedamerika-fuer-handelsabkommen-/29032280.html)?

20

Welche Personen waren Teil der Delegation von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir während der Südamerikareise im März 2023?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gliederung und die Struktur des EU-Mercosur-Abkommens? Aus welchen Teilen, Kapiteln, Unterkapiteln, Annexen, Anhängen und Zusatzvereinbarungen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-Mercosur-Abkommen?

22

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Diskussion über die Gliederung und die Struktur des Abkommens auf EU-Ebene sowie zwischen der EU und den Mercosur-Staaten?

23

Liegt der Bundesregierung die Endfassung des Textes des EU-Mercosur-Abkommens vor?

a) Wenn ja, seit wann liegt der Bundesregierung diese Textfassung vor?

b) Wenn ja, wie unterscheidet sich diese Textfassung von den auf der Website der EU-Kommission veröffentlichten Textteilen des Handelsteils sowie den an den Deutschen Bundestag im Februar 2023 übermittelten Text des Abkommens?

c) Wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung die Endfassung des Textes des EU-Mercosur-Abkommens?

d) Wenn nein, ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Übermittlung des Textes des Abkommens und geplanter Zusatzvereinbarungen an die EU-Mitgliedstaaten notwendig?

24

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Beginn der Rechtsförmlichkeitsprüfung für das Abkommen zu rechnen?

25

Welche offenen Punkte müssen ggf. vor Beginn der Rechtsförmlichkeitsprüfung nach Einschätzung der Bundesregierung noch geklärt werden?

26

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine politische Einigung über das EU-Mercosur-Abkommen zwischen den Vertragsparteien und den EU-Mitgliedstaaten bis zum EU-Lateinamerika-Gipfel in Brüssel im Juli 2023 möglich?

27

Welche Voraussetzungen knüpft die Bundesregierung an eine Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens, und welche zusätzlichen Verpflichtungen müssen die Vertragsparteien eingehen?

28

Welche Anforderungen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission sowie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-Staaten an die Finalisierung des EU-Mercosur-Abkommens?

29

Welche Standards und Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung etabliert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/5615)?

30

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Beratungsstand oder das Ergebnis der Sondierungen der EU-Kommission über „nachhaltigkeitsbezogene, verbindliche, auf Gegenseitigkeit beruhende Begleitmaßnahmen für das Abkommen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/5615)?

a) Was ist der Bundesregierung über diese Begleitmaßnahmen bekannt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Begleitmaßnahmen?

31

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Markus Krajewski und Dr. Rhea Hoffmann (Greenpeace, www.greenpeace.de/publikationen/rechtsgutachten_eu-mercosur_de_final.pdf, 2021), laut dem nur eine komplette Neuverhandlung das Abkommen nachhaltig machen kann?

32

Ist die Bundesregierung offen für eine Neuverhandlung von Teilen des Handelsabkommens?

a) Wenn ja, bei welchen Kapiteln?

b) Wenn nein, warum nicht?

33

Befürwortet die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zusatzvereinbarung zu nachhaltiger Entwicklung oder strebt sie eine Neuverhandlung des Kapitels zu nachhaltiger Entwicklung an?

a) Wenn die Bundesregierung eine Neuverhandlung anstrebt, welche neuen Elemente und Änderungen soll ein neues Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung gegenüber dem Kapitel im bisherigen Entwurf des Abkommens enthalten?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung und den Verhandlungsstand der von der EU-Kommission geplanten Zusatzvereinbarung?

34

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Zusatzvereinbarungen oder sonstige Begleitmaßnahmen, beispielsweise über Sozial- und Menschenrechte, geplant?

a) Wenn ja, was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung und den Verhandlungsstand dieser Vereinbarungen bekannt?

b) In welchem (Rechts-)Verhältnis werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Zusatzvereinbarungen zum EU-Mercosur-Abkommen stehen?

35

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag, das EU-Mercosur-Abkommen in ein separates Handelsabkommen (EU-only) und ein politisches Assoziierungsabkommen (gemischtes Abkommen) aufzuteilen?

a) Wird die Bundesregierung das Recht des Deutschen Bundestages, über das EU-Mercosur-Abkommen als Ganzes abzustimmen, verteidigen?

36

Welche Implikationen hätte ein Splitting für die Menschenrechtsklausel des Abkommens?

37

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für das Einbeziehen der Vertreterinnen und Vertreter der indigenen Bevölkerung und der Arbeitnehmerorganisationen in die Neuverhandlungen über das Freihandelsabkommen einzusetzen?

38

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Aufnahme der sieben Forderungen der indigenen Bevölkerung zum EU-Mercosur-Abkommen in das Abkommen einzusetzen (Gesellschaft für bedrohte Völker, gfbvblog.com/2020/12/04/der-handel-und-die-menschenrechte-die-forderungen-der-indigenen-bevolkerung-zum-eu-mercosur-abkommen/, 4. Dezember 2020)?

39

Wie lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeitnehmerrechte in den Mercosur-Ländern effektiv schützen, wenn die Bestimmungen zu Arbeitnehmerrechten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Abkommen nicht verbindlich verankert sind, Brasilien die internationalen Standards der ILO verletzt und das Übereinkommen 87 zur Vereinigungsfreiheit nicht ratifiziert hat (Deutscher Gewerkschaftsbund, www.dgb.de/downloadcenter/++co++5c942a28-5873-11ea-880d-52540088cada, 26. Februar 2020)?

40

Wie will die Bundesregierung die angekündigte feministische Außenpolitik bei den Verhandlungen bzw. bei der Finalisierung des Freihandelsabkommens umsetzen?

Berlin, den 17. April 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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