Aktueller Umsetzungsstand des Programms Polizei 20/20
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche einzelnen Programmteile, Projekte und sonstigen Vorhaben sind derzeit Teil des Programms „Polizei 2020“, wer sind die jeweils projektverantwortlichen Stellen, wie ist der aktuelle Umsetzungsstand, und welche Vorhaben sind für das laufende Jahr 2023 vorgesehen?
Welchen Fortschritt hat die Konzipierung des „Datenhauses“ mittlerweile erreicht, durch wen erfolgt diese Konzipierung, und bis wann ist mit einem Abschluss der Konzipierung, mit der Planung und Steuerung des Aufbaus und der Aufnahme des Wirkbetriebs zu rechnen?
Wie ist der Stand der Entwicklung und ggf. Implementierung eines Rechte-und-Rollen-Konzepts bzw. eines Identity- und Accessmanagements zur datenschutzrechtskonformen Nutzung und Pflege des Datenbestands im „Datenhaus“ und in den weiteren Verbundanwendungen?
Was genau sind Gegenstand und Ziel des Teilprojekts „Proof of Concept (PoC) Datenkonsolidierung“ innerhalb des Programms P20, welche Stellen sind für die Erstellung, Planung, Leitung und Umsetzung verantwortlich, und mit welchen Argumenten begegnet die Bundesregierung der erneuten Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem 31. Tätigkeitsbericht (Bundestagsdrucksache 20/6000, S. 63), die geplante Datenverarbeitung sei rechtswidrig (weil das Bundeskriminalamt [BKA] nicht als Auftragsdatenverarbeiter der Landeskriminalämter agieren könne, vgl. 30. Tätigkeitsbericht auf Bundestagsdrucksache 20/1352, S. 67)?
In welchen verbundrelevanten Datenbanken bzw. Dateien ist das „Informationsmodell Polizei“ (IMP) mittlerweile umgesetzt, in welchen noch nicht, und in welchen erfolgt eine Einschränkung des IMP gemäß fachlichen Anforderungen (beispielsweise durch Reduzierung des Datenmodells, Erweiterung des Datenmodells etc.)?
Wie ist der Umsetzungsstand des IMP nach Kenntnis der Bundesregierung bei den sonstigen Verbundteilnehmern, und was sind die wesentlichen Ursachen für eine noch ausgebliebene Umsetzung?
Was unterscheidet in Funktionalität, Zielrichtung und Datenquellen das System PIAV-Strategisch (PIAV = Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) von Anwendungen wie der „Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) bei der Bayerischen Polizei?
Wird die Entwicklung von PIAV-Strategisch noch weiterverfolgt oder ist VeRA demgegenüber eine fortschrittlichere Anwendung mit ggf. sogar breiterer Datenbasis, sodass der Ansatz von PIAV-Strategisch damit überholt ist (bitte erläutern)?
Welche Ergebnisse hatte die Prüfung des Bedarfs zur Beschaffung von VeRA und des erforderlichen Leistungsumfangs bei Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ländern erbracht (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/2858), und wie weit ist die Prüfung vorangeschritten, auf welche Datenquellen VeRA zugreifen können soll (ggf. welches Ergebnis hat die Prüfung erbracht)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Grundsatzstellungnahmen des BfDI hinsichtlich datenschutzrechtlicher Risiken sowie Anforderungen im Hinblick auf die Auswertung und Analyse von personenbezogenen Daten?
Wann wurde der BfDI über die genaueren Modalitäten bzw. Ergebnisse der Überprüfung informiert, und wurde dem BfDI mittlerweile ein Konzept übermittelt, worin alle Funktionalitäten des Systems aufgeführt werden, um eine datenschutzrechtliche Bewertung vornehmen zu können?
Welche Rechtsgrundlage stützt den Einsatz einer bundesweiten Software für verfahrensübergreifende Recherchen und Analysen, und plant die Bundesregierung ggf. die Einführung oder Präzisierung einer bzw. der entsprechenden Rechtsgrundlage?
Welche weiteren Verbundanwendungen innerhalb des Programms „Polizei 2020“ sollen nach derzeitigem Beratungs- und Planungsstand von einzelnen Verbundteilnehmern beschafft und über entsprechende Vertragsgrundlagen allen Verbundteilnehmern zur Verfügung gestellt werden?
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung der letzten Stufen 5 bis 7 von PIAV-Operativ (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/25651), wann ist voraussichtlich mit der Aufnahme des Wirkbetriebs und dem Abschluss des Aufbaus von PIAV-Operativ zu rechnen?
Bedeutet der Abschluss des Aufbaus von PIAV-Operativ automatisch die Ablösung der „relevanten INPOL-Fall Dateien“ (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/15346), und ist diese Formulierung dahin gehend zu verstehen, dass es auch nicht relevante INPOL-Fall Dateien gibt, die neben dem PIAV-Operativ noch weitergeführt werden?
Wie werden die in den bisherigen Verbunddateien des BKA enthaltenen Sach- und Personeninformationen in das neue Verbundsystem gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) überführt, wenn die auf alter Rechtsgrundlage geführten Verbunddateien als solche nicht überführt werden sollen (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/15346)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Überführung von personenbezogenen Daten zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht (Bundestagsdrucksache 20/6000), dass es für die Altdatensätze der Falldatei Rauschgift (FDR) im Fall des Zollfahndungsdienstes keinen „funktionierenden Prozess für eine anlassbezogene Löschung im PAV eingerichtet“ gab, sodass in der FDR u. a. aufgrund früherer Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits gelöschte Datensätze in PIAV weiterhin vorhanden und für alle Verbundteilnehmer abrufbar waren?
Ist mittlerweile eine Abstimmung über die Umsetzung der „hypothetischen Daten-Neuerhebung“ (hyDaNe) im künftigen Informationssystem der Polizei unter den Programmteilnehmern erfolgt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Ist der automatisierte Abruf von Fahndungsausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) durch die Staatsanwaltschaften mittlerweile realisiert, und wenn ja, auf welchem Wege, und wenn nein, warum nicht?
Wurde das Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 2020 die Anbindung der Staatsanwaltschaften an die weiter bestehenden Verbunddateien des Zentralsystems umzusetzen (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/15346)?
Auf welchen Wegen und mit welchen Verfahren soll zukünftig die Anbindung von Staatsanwaltschaften an PIAV nach der Ablösung von INPOL-Fall und der Verbunddateien beim BKA erfolgen?
Welche Mittel wurden seit dem Jahr 2017 insgesamt von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung Ländern für die Umsetzung des Programms P20 haushalterisch vorgehalten, in welchem Umfang wurden sie verausgabt, und welche Ausgabereste aus den vergangenen Haushaltsjahren in welcher Höhe und für welche Zwecke stehen dem BMI und seinen nachgeordneten Behörden derzeit zur Verfügung?