Klimageld
der Abgeordneten Bernd Riexinger, Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist die Entwicklung eines Klimageldes als „sozialen Kompensationsmechanismus“ (Koalitionsvertrag, S. 63) für die CO2-Bepreisung angekündigt. Bisher liegen dem Deutschen Bundestag hierzu keinerlei Gesetzesinitiativen vor. Gleichwohl begann 2021 die Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgt die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung in die CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas wurden verschoben und stehen nunmehr für den 1. Januar 2024 an. Die Fragestellenden halten die CO2-Bepreisung in diesen Bereichen für kein wirksames Klimaschutzinstrument. Gleichwohl halten sie einen sozialen Ausgleich für die Belastung durch die CO2-Bepreisung von Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen für dringend geboten. Auch die „Unabhängige ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ hatte in ihrem Abschlussbericht ebenfalls den zügigen Aufbau eines Direktzahlungskanals gefordert. Damit können Bedürftige gezielt und bedarfsgerecht unterstützt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Liegen der Bundesregierung Schätzungen bzw. Berechnungen vor, wie verschiedene Haushaltstypen (bitte nach Heizungsart, Anzahl der Haushaltsmitglieder, Einkommenshöhe differenzieren) ab 2024 monatlich durch die dann gültigen CO2-Bepreisungen belastet werden (bitte Zahlen sowie wenn vorhanden Vergleichswerte für 2023 aufführen)?
Ist die im Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossene Entwicklung eines Auszahlungsweges über die Steuer-ID für das Klimageld erfolgt bzw. in Umsetzung?
Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird,
a) wann wird der technische Aufbau der Datenbank abgeschlossen sein,
b) wie lange wird es dauern, bis die Einträge mit Steuer-ID und IBAN konkret gefüllt sind?
Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wird,
a) warum nicht,
b) welche alternativen Auszahlungswege wurden geprüft?
Welches Bundesministerium ist für den Aufbau der Auszahlungsstelle für das Klimageld verantwortlich, und wie ist hier die zeitliche Planung?
Wann ist mit einem Gesetz, das die Modalitäten der Auszahlung spezifiziert, zu rechnen?
Ab welchem Jahr soll das Klimageld ausgezahlt werden?
Werden in den jetzigen Haushaltsberatungen 2024 dafür schon Gelder vorgesehen?
In welcher Höhe wird das Klimageld angesetzt?
Welcher Anteil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) I respektive II und aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sollen künftig für die Finanzierung eines Klimageldes zur Verfügung stehen?
Sieht die Bundesregierung eine soziale Staffelung des Klimageldes vor, und wenn ja,
a) welche Kriterien sollen hierfür herangezogen werden,
b) welche Daten sollen dafür gesammelt werden?
Wie beeinflussen die Regelungen des europäischen Klima-Sozialfonds die Umsetzung des Klimageldes auf nationaler Ebene?